Hallo zusammen.
Vor der eigentlichen Frage eine Einleitung zum Sachverhalt.
Vor einem Jahr hat sich meine Lebensgefährtin, nach 8 Jahren Beziehung und 2 gemeinsamen Kindern von mir getrennt, weil ich (leider) nach einem Streit im stark alkoholisiertem Zustand eine körperliche Auseinandersetzung mit Ihrem ältesten Sohn(16) hatte (Sie hat 3 Kinder mitgebracht). Zuvor hatte es nie Gewalt in unserem Haus gegeben. Die Polizei nahm mich mit, nach 2 Tagen wurde ich entlassen mit einer Wegweisung vom Haus. Diese Wegweisung wurde später vom AG mit Berufung auf das GewSchG für 6 Monate beschlossen und ihr die vorübergehende alleinige Nutzung des Hauses zugesprochen. Der Mieter bin ich. Der Junge hat mir kurz nach der Tat verziehen mich auch einigemale besucht nur die Beziehung zu meiner Lebensgefährtin ließ sich nicht retten. Daher beantragte sie nach 6 Monaten eine Verlängerung der Wegweisung. Das AG gab iht statt. Nach weiteren 6 Monaten (März 2011) beantragte sie eine erneute Verlängerung. Das AG gab dem Antrag abermals statt. Mit der Begründung das Ermittlungsverfahren gegen mich sei noch nicht abgeschlossen. Selbstverständlich habe ich gegen diesen Beschluß Beschwerde eingelegt, weil laut meiner Information eine Wegweisung max 12 Monate betragen darf und meine leiblichen Kinder ein recht auf ihren Vater haben. Nun mußte ich feststellen, daß meine ehemalige Lebensgefährtin einen meiner Vorgänger, auch Vater eines Kindes in dem Haus einquartiert hat. Und sie nun wieder eine Familie darstellen. Nun meine Frage: Darf sie das ohne meine Zustimmung? Alleiniger Mieter bin immer noch ich.
Ein Danke schon mal im Vorraus für alle eingehendend Antworten.
Tosca2010
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Nutzungsrecht der Wohnung nach Trennung
23. März 2011
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Frage vom 23. März 2011 | 07:31
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Nutzungsrecht der Wohnung nach Trennung
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#1
Antwort vom 30. März 2011 | 15:13
Von
Status: Junior-Partner (5527 Beiträge, 457x hilfreich)
Tosca2010 hallo,
das kann auch ein Vorteil sein, wenn da gleich ein anderer Mann eingezogen ist.
Wie alt sind die Kinder? Wer zahlt da fleißig die Miete?
Ich denke, dass du zum Anwalt musst.
Was willst du?
Da einziehen? Das der Mann auszieht? Das die Mutter deiner Kinder auszieht?
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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"
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