Moin,
ich habe bereits im Bereich Erbrecht vor einigen Wochen einen Thread geöffnet und alle dort gestellten Fragen wurden auch beantwortet. -> https://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=592758&p=1 (Wer da für mehr Kontext nachlesen will ;D)
Nun haben sich einige Veränderungen ergeben und ich glaube im Bereich Familienrecht bin ich nun besser aufgehoben.
Im Grunde will ich mich hier etwas vorab informieren und im Folgenden vorbereitet in entsprechende Termine beim Steuerberater gehen.
Zum Sachverhalt:
Meine Oma besitzt eine Wohnung.
Diese will sie mir verkaufen (unter Nutzung des Schenkungsfreibetrages).
Meine Freundin will / möchte / soll mit ins Grundbuch eingetragen werden, da sie auch an der Modernisierung beteiligt wird. Sie hat natürlich keinen so hohen Schenkungsfreibetrag.
Die Frage ist nun, wie man am Besten den Verkauf der Wohnung und die Eintragung im Grundbuch bewerkstelligt ohne erheblich Steuern zu zahlen. Vielleicht hat hier ja jemand für diesen Fall eine gute Gestaltungsoption parat ;D
Ich weiß nicht ob man aus den bisherigen Erklärungen das Problem verstehen kann. Im Zweifel fragt gerne nach dann erkläre ich einige Punkte genauer.
Vielen Dank im Voraus!
-- Editiert von JonnySure am 27.12.2021 11:56
-- Editiert von muemmel am 27.12.2021 13:41
OMA mit Haus -> Enkel und Freundin
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Mit Familienrecht hat das genau 0 zu tun.
Es ist ein rein steuerrechtlichen "Problem".
Im Übrigen wäre eine Antwort auf deine Frage alá "wie spare ich in diesem Fall am meisten Steuern" eine konkrete Rechtsberatung die solch ein Forum nicht erbringen darf.
Naja die Frage "wie mache ich dies und jenes am Besten" ist ja hier fast immer die Frage ;D
Es stimmt schon das es eine Steuer frage ist aber es spielt ja in den Bereich des Familienrechts durch den Aspekt Freundin / Hochzeit / wann usw.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das ist keine familienrechtliche Sache.
Es geht bisher überhaupt nicht um eine Hochzeit...
ZitatDie Frage ist nun, wie man am Besten den Verkauf der Wohnung und die Eintragung im Grundbuch bewerkstelligt ohne erheblich Steuern zu zahlen :
Die wichtigste Frage sollte doch sein, wer mit welchem Anteil im Grundbuch stehen soll.
Die Freundin kann vorübergehen sein, wenn sie im Grundbuch steht, müssen sie bezahlen, falls es eine Trennung gibt.
Lassen sie sich von einem Steuerberater oder Notar beraten, dann können sie sicher planen.
Hallo,
ich würde die Freundin nicht beteiligen, dass erspart einem vielleicht allerhand Probleme für den Fall einer Trennung. Außerdem wäre damit das Schenkungssteuerproblem gelöst.
Den Ausgleich der Renovierungskosten kann man auch anders regeln, etwa mit einem Darlehen (das mit dem fiktien Mietanteil verrrechnet wird, nach x Jahren ist es dann weg, und wenn man sich doch vorher trennt bekommt sie einen Teil der Kosten zurück - ziemlich fair würde ich sagen).
Alternativ könnte sie auch nur einen kleinen Teil der Wohnung geschenkt bekommen (du 90%, sie 10% z.B.). Vielleicht lässt sich da ein Betrag finden, der sowohl den Renovierungskosten entspricht als auch unter dem Freibetrag liegt.
Stefan
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