Odyssee Jugendamt- Mangelfall?

3. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Mome
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)
Odyssee Jugendamt- Mangelfall?

Liebes Forum,

Teile meiner Geschichte habe ich schon in anderen Beiträgen hier im Forum gepostet und habe auch schon viel Hilfe erhalten. Leider hat sich die Geschichte noch nicht erledigt und ich habe noch einige Fragen.
In der Hoffnung auf erneuten Zuspruch hier nochmals die Story in Kürze:

Mein Freund hat 2 Kinder für die er Unterhalt bezahlt (6 und 8 Jahre) alt. Lief auch alles jahrelang gut und ohne Probleme. Jetzt macht er seit ca. 1 Jahr eine Umschulung und verdient nur noch knapp 1000 Euro. Trotzdem hat er weiterhin Unterhalt nach der ersten Stufe der DT gezahlt, zusammen also über 400 Euro.
Kein Geheimnis, dass mit den Monaten das Geld immer knapper wurde.
"Mein Gefühl" sagte mir, dass das so irgendwie nicht sein kann, dass er wegen des Kindesunterhalts zum Sozialhilfefall wird. Also ist er zum Jugendamt gegangen um sich zu erkundígen.. ganze 3x mußte er hingehen, jedes Mal die Zeit in der Arbeit nacharbeiten, bis sich endlich die zuständige Sachbearbeiterin gefunden hat. Diese hat sich kurz Zeit für ihn genommen, sich seine Geschichte angehört und meinte dann nur, dass das schon alles so richtig wäre. Wer Kinder in die Welt setzen könne, der müsse dann auch Verantwortung dafür zeigen...
Nun gut. Wir haben dann angefangen im Internet zu recherchieren und sind auf den sog. "Mangelfall" gestossen. Haben daraufhin errechnet, dass er, eben diese "Mangelfallberechnung" zu Grunde gelegt, nur knapp 140 Euro, statt 440 Euro für beide Kinder.
Also ging er nochmal zu Jugendamt. Wieder 3x, weil die Sachbearbeiterin sich 2x entschuldigen ließ als er auf der Matte stand. Jetzt hat sie sich unseren Schrieb (wir haben minutiös alles aufgelistet, mit entsprechenden Nachweisen wie kopierte Gehaltabrechnungen und Bescheide vom Arbeitsamt versehen, haben sogar Gesetzestexte rein kopiert) ungefähr 2 Minuten lang angesehen, hat ihn dann wieder weg geschickt und nur gesagt sie würde das kontrollieren, er bekäme schriftlichen Bescheid.
Diese Geschichte ist nun 2 Wochen har, bis jetzt ist nicht passiert. Da wir immernoch nicht wissen woran wir nun sind, hier also meine Fragen:

1. Woher weiß man, ob man ein Mangelfall ist oder nicht? Ist er Mangelfall wenn er 1030,-- Euro verdient, einen Selbstbehalt von 840,-- hat und der Unterhalt von 440,-- Euro für beide Kinder zusammen ja mehr ist als er hat?

2. Sollte er Mangelfall sein hätte er mittlerweile über 1 Jahr zuviel Unterhalt bezahlt. Ist das Pech weil Unterhalt mit Erhalt ja als ausgegeben gilt oder bekommt man das zurück?

3. Wie lange dauert es denn so im Durchschnitt, bis das Jugendamt reagiert? Und sind die nicht vielleicht auch verpflichtet Vätern zu helfen?

4. Ist es nicht unverschämt, wie auf dem Jugendamt mit Vätern ungegangen wird? Ich könnte echt schreien vor Ungerechtigkeit- was mir natürlich auch nicht viel hilft- aber mein Freund ist seinen Zahlungen immer nachgekommen, wir haben die Kinder an JEDEM Wochenende (nicht nur 14-tägig) und an ALLEN Feiertagen bei uns. Auch hatten wir sie mal für mehrere Wochen, als die Ex meines Freundes ihre Wohnung verloren hat, weil sie zu blöd war die Miete zu zahlen...
Dies nur um meinem Unwillen kurz Luft zu machen!

Wäre toll wenn jemand Antwort wüßte auf meine Fragen,

Liebe Grüße,

Mome

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mome
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

hab vergessen mich per E- Mail benachrichtigen zu lassen und mußte deshalb nochmal posten- Sorry!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hy,
1. Das JA arbeitet ungern für Unterhaltspflichtige sondern eher für die Gegenseite.
2. WArum macht er jetzt eine Umschulung? Ist er vorher unschuldig arbeitslos geworden? Selbst dann könnte ihm unter Umständen noch ein Zusatzjob zugemutet werden, denn der Mindestunterhalt der Kinder muss gewährleistet sein.
Unterhalt Zurückfordern iss nicht... dieser gilt als "verbraucht", wenn ihr die Gute nicht in Verzug gesetzt habt. Du solltest ein paar Infos mehr dazu schreiben.
Gruß
Anna


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Sorry, meinte nicht : In Verzug gesetzt, sondern ihr mitgeteilt habt, dass ihr ab dato weniger Unterhalt zahlen müsstet. Aber auch dann müsst ihr eine Abänderungsklage vornehmen lassen und könnt nicht einfach den Unterhalt einstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mome
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Anna,

mein Freund gilt als Umschüler, weil er seine Lehre beendet. Diese hatte er vor vielen Jahren abgebrochen, weil eben seine damalige Freundin schwanger wurde und er lieber "richtig" arbeiten ging um mehr Geld nach Hause zu bringen. Damals war natürlich der Arbeitsmarkt auch noch anders... Dann wurde er arbeitslos vor ca. 2 Jahren und hat keine neue Anstellung gefunden. Also hieß es: Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern und Lehre nachholen, was er jetzt eben tut. Noch bis Frühjahr 2005.

Du schreibst, der Mindestunterhalt für die Kinder müsse gewährleistet sein und es könne ihm blühen, dass er eine Nebenbeschäftigung aufnehmen muß? Ich nehme an, auch hier interessiert es niemand, dass er Fulltime arbeitet? Für Nebenjob bliebe nur der Sonntag, oder eben die Abende, aber das kann es ja auch nicht sein, dass er 2 Jobs machen muß. Wozu gibt es denn Unterhaltsvorschuß etc.? Allerdings hat seine Ex geheiratet und wenn ich richtig informiert bin, dann bekommt sie dann ja gar keinen Vorschuß mehr, oder?

Was brauchst Du noch an Info?

Weißt Du, ob das mit dem Mangelfall bei meinem Freund so stimmt?
Nochmal die Eckdaten:
Er verdient 720 Euro Arbeitsamt, 250 Euro "Lehrgeld", die Kinder sind 6 und 8, er müßte also 482 Euro lt. 1. Stufe DT bezahlen. Diese 482 Euro plus sein Selbstbehalt von 840 Euro sind ja aber deutlich mehr als er verdient.

Wie ist das mit der Mutter? Wir haben ihr vor ein paar wochen mitgeteilt dass wir die Höhe des Unterhalts überprüfen lassen, aber wir haben nichts schriftlich. Auch hier Pech gehabt?

Noch ne Frage: Die Mutter hat einen Titel. Müssen wir den, wenn der Unterhalt in Zukunft geringer ausfällt ändern lassen, auch wenn das nur auf absehbare Zeit ist?

Danke für die Hilfe,

Mome

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hy Mome,
Also, absoluter Mangelfall ist er, wenn der Selbstbehalt unter Berücksichtigung von KU unterschritten wird. Wird er bei ihm. 970 - 840 = 130 EU Verteilmasse für KU.
Die Frage ist nur, ob JA bzw. Richter dies auch anerkennen.
Ich bin kein Richter, aber ich kann dir schon jetzt die Fragen stellen, die er stellen wird, z.B.: " Wie haben sie es die letzten 2 Jahre geschafft, KU zu zahlen?, Leben sie mit ihrer Freundin zusammen? "

Wenn ers 2 Jahre geschafft hat, schafft er das auch noch 2 weitere Jahre, wenn er mit dir zusammenlebt, kann sein Selbstbehalt um BIS zu 25 % gekürzt werden. Das wäre dann in seinem Falle auch in etwa der Sozialhilfesatz, der ihm verbleiben würde.
Übrigens: Auch die Sache mit dem Nebenjob ist zulässig, wenn der Robenträger der Meinung ist, dass dies "Zumutbar" sei. Es sind schon ganz andere zum Mindestunterhalt verdonnert worden!
All diese SAchen sind immer nur im Einzelfalle zu entscheiden. Es gibt dafür keine Gesetze, wohl aber Leitlinien.
Ihr solltet bei Antrag auf Neuberechnung unbedingt auf " Erhalt der Leistungsfähigkeit" pochen. D.h. Wenn er jetzt weiterhin 480 EU zahlen muss, müsste er die Umschulung aufgeben und Jobben gehen. Das damit der Unterhalt für die Zukunft nicht gesichert ist, liegt auf der Hand. Schult er aber noch 1 oder 2 Jahre um, ist später auch der Unterhalt gesichert. Er sollte denen unbedingt klar machen, dass diese Situation nur vorübergehend ist. Vielleicht macht es ja auch einen guten Eindruck, wenn er sich verpflichtet, später einen Teil zurück zu zahlen. Wenn er dann einen guten Job hat, kann er bestimmt auch für einen gewissen Zeitraum 50 oder 100 EU mehr zahlen oder?

Wenn das JA nicht bereit ist, eine Neuberechnung durchzuführen, bleibt euch nur noch die Abänderungsklage. Dafür wird dein Freund dann aber einen Anwalt benötigen.

So, ich hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben und wünsche euch ganz viel Glück!
Liebe Grüße
Anna


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mome
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Anna,

vielen Dank für Deine sehr hilfreiche und ausführliche Auskunft. Damit läßt sich doch mal was anfangen! Mal sehen was wir erreichen können.

Liebe Grüße,
Mome

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AbdelkarimNeeb
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mome,
ich habe deine erzählung gelesen. ich stimme anna in ihren antworten zu, empfehle deinem freund aber auf jeden fall über einen anwalt für familienrecht eine abänderungsklage einreichen zu lassen und somit ggf. eine mangelfallberechnung zu erwirken. kurz einiges aus meinem erfahrungsschatz: mein heutiger mann muss unterhalt für ein kind aus einer früheren beziehung zahlen. als unser gemeinsames zweites kind zur welt kam, war er nicht mehr in der lage, den vollen satz lt. dt zu zahlen. da das ja sich völlig quer stellte, haben wir ende 2001 über einen anwalt die abänderungsklage eingereicht. bis heute ist in dieser sache noch nichts entschieden! wir haben erst vor einem jahr geheiratet. das ja war ausschließlich bemüht, auch mir meine steuerklasse abstrittig zu machen, damit mein damaliger freund steuerlich besser gestellt ist. wir haben uns wehement dagegen gewehrt. die frau vom ja war unmöglich und ich habe dann vor einem halben jahr eine dienstaufsichtsbeschwerde an die zuständige landrätin geschickt. zunächst hat das nicht viel gebracht, aber ... die sachbearbeiterin wurde dann doch von dem fall befreit. soviel zu unmöglicher arbeit vom ja. ihr müsst davon ausgehen, dass das ja ausschließlich sich auf die geldeintreibung konzentriert. daher auf jeden fall - alles schriftlich einreichen. wenn dinge wirklich wichtig sind, dann auf jeden fall per einschreiben einschicken. etc. zu der frage nach der zumutbarkeit einer zweiten arbeit: mein mann hat damals in einer monatlich wechselnden schichtarbeit gearbeitet. der zuständige richter wollte ihm trotzdem zumuten, eine zweite arbeit aufzunehmen, bzw. sich eine andere arbeit zu suchen und dann eine zweite arbeit aufzunehmen. wir bzw. unser anwalt hat dann vor dem übergelagerten oberlandesgericht gegen diese entscheidung - erfolgreich - geklagt. aber wie gesagt, eine entgültige enscheidung gibt es noch nicht. übrigens, ihr könnt über den anwalt prozesskostenhilfe beantragen, dass gilt auch für ein erstes beratungsgespräch. allerdings solltet ihr auch wissen, dass ihr - da der anwalt dann nicht viel an euch verdienen wird - selbst immer bemüht sein müsst, euch eigenständig zu informieren und ggf. aktiv zu werden. wir haben unzählige stellungnahmen selbst geschrieben. noch was zum ja: die haben sich in unserem fall bisher wirklich ausschließlich um geldeintreibung gekümmert, um den gewünschen umgang mit seinem kind hat sich erst jetzt vor einer woche jmd. gekümmert. lass mich wissen, wenn du noch konkrete fragen hast und ich dir vielleicht aus unserer geschicht heraus tipps geben kann.
viel glück, claudia

-----------------
"Claudia"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

HAllo, ich nochmal.
Tja, ist leider tatsächlich so. Nur in einem muss ich kurz korrigieren: PKH gilt nicht für das Beratungsgespräch. Dafür muss er sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen.
Claudia hat geschrieben, dass man sich nie auf Anwälte verlassen sollte. Die Erfahrung haben wir leider auch zu Hauf gemacht. Informiere dich selbst, so gut es geht und tritt dem Advokaten immer wieder auf die Füsse. Grad, wenn du PKH Empfänger bist!!
Bereitet euch gut auf diese Sache vor, so, dass ihr auch begründen könnt, warum es z.b. momentan absolut nicht möglich, einen Zusatzjob anzunehmen usw...
Kommt dem Richter bloß nicht mit Aussagen wie z.b.: "Wie soll ich denn dann noch mein Auto und die Internetkosten tragen??" Das interessiert den Mann nämlich überhaupt gar nicht und er wird euch daraufhin mit Sicherheit nicht mehr sehr wohlwollend gegenüber stehen.
Macht euch drauf gefasst, dass er bis zu 630 EU Selbstbehalt runtergestuft werden kann. Kann er dann noch seinen Mietanteil zahlen? Wenn nicht: Begründet, warum ihr keine günstigere Wohnung bewohnt. Hoffentlich bist du erwerbstätig, sonst könnte man ihm noch ein fiktives Einkommen wegen Haushaltsführung durch dich aufbrummen. ( Paradox, gelle? )
Verdienst du allerdings sehr gut, sagt man sich, dass ihr schliesslich in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, in welcher jeder für den anderen einsteht. Auch finanziell.
Ihr werdet alles gut begründen müssen.
Es gibt aber viele Urteile, die FÜR ihn sprechen. Diese solltet ihr euch mal besorgen ( im Netz "recherchieren") und bei Bedarf anbringen.
Liebe Grüße
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mome
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Anna, Hallo Claudia,

PARADOX ist gar kein Ausdruck für diese Zustände!
Danke für Deine Geschichte Claudia- da können wir uns ja noch auf was gefasst machen... Was zahlt denn Dein Mann in der Zwischenzeit an Unterhalt (Du hattest geschrieben die Abänderungsklage läuft seit 2001 und ist noch nicht beendet)? Den "alten" oder wie darf man sich das vorstellen? Bei euch ist es wohl eindeutig so, dass die Ex von der Neuberechnung weiß und ihr, wenn ich das richtig verstehe, nach dieser den zuviel bezahlten Unterhalt anrechnen könnt.

Wie muß das eigentlich laufen bezüglich der Ex? Sollen wir ihr einen Brief schreiben, dass wir den Unterhalt neu berechnen lassen, damit wir Anspruch auf Anrechnung hätten, oder was gilt als "in Kenntnis setzen"?

Noch zu den anderen Details:
Ich bin erwerbstätig und verdiene auch nicht schlecht, allerdings bekommt mein Freund wie gesagt nur 970 Euro. Abzüglich 400 Euro Unterhalt (ca.) bleibt von dieser Seite auch nicht mehr viel für Miete, Essen und Co.- bzw. "ohne mich" könnte er direkt unter die Brücke ziehen. Noch wütender werde ich allerdings wenn ich sehe, in welchem Zustand wir die Kinder am Wochenende immer bekommen: Nicht nur einmal sind wir dann direkt losgezogen um Klamotten zu kaufen, Schlafanzüge existieren gar nicht, Spielsachen gibt sie ihnen wohl absichtlich nicht mit, dann so Dinge wie Arztbesuche, Zahnersatz (ja, richtig gelesen, schon in diesem Alter!), Schwimmkurs, Fußballverein,... Die Gute kümmert sich um nichts und ich brauche euch ja nicht zu erzählen wie teuer Kinder tatsächlich sind.
Auto hat mein Freund keines, das mußte er schon lang abschaffen. Ebenso Mitgliedschaften im Fitnessclub und andere liebgewonnene Freizeitbeschäftigungen sind einfach nicht drin.

Leider hab ich mittlerweile so eine Wut im Bauch, dass ich nicht mal mehr Lust auf die Kinder habe, weil ich diese ganzen Probleme auf die 2 armen Tröpfe projiziere. Absurd, ich weiß. Wenn dann noch solche JA_ Schreckschrauben dazu kommen, die statt einem zu helfen uns nur Steine in den Weg werfen und völlig unqualifizierte Kommentare abgeben, dann möchte ich einfach laut schreien. Hilft nix, weiß ich selber.

Heute habe ich die Dame übrigens wieder mal angerufen um nach dem Stand der Dinge zu fragen... Sie ist krank...
Also werden wir jetzt mal PKH beantragen und uns nach einem Anwalt umtun. Kann ja nicht schaden und falls, wider Erwarten, doch noch ein positiver Bescheid vom JA kommt, kann man das ja auch wieder stoppen.
Dauert dieser Antrag auch wieder Monate?

Wie ist das eigentlich mit dem Sorgerecht? Mein Freund und seine Ex waren nicht verheiratet, sie hat also das alleinige Sorgerecht und könnte somit ja jederzeit über alle Berge verschwinden. Hat er da eine Chance gemeinsames Sorgerecht zu bekommen oder geht das nur mit ihrem Einverständnis? (Bestimmt nur über sie, ich glaub die Frage kann ich mir sparen)

Jedenfalls danke für eure Beiträge. Es tut gut sich auszutauschen!

Grüße,
Mome

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Mome,
er KANN schon das gemeinsame Sorgerecht erwirken, aber dies muss er einklagen!!
Und das mit dem "Zustand der Kinder" lass bitte vor dem Richter auch weg... sowas hören die nicht gern, da genau solche Sachen häufig benutzt werden, um Streit zu entfachen und auch ebenso häufig nur eine subjektive Meinung darstellt. Immer schön lieb und gut von der Ex sprechen!!!!! Vor allem beim JA !!
"In Kenntnis setzen" solltet ihr auf jeden Fall mit einem anwaltlichen Schreiben. Besprecht mit dem Anwalt, ob ihr KU sofort kürzen könnt oder nicht. Falls ja: Legt den Differenzbetrag unbedingt zur Seite, falls ihr mit der Klage nicht durchkommt.
Ich weiss im übrigen , wovon ich spreche, ich bin auch " Zweitfrau" und auch wir klagen grad auf absoluten Mangelfall. Ohne mich könnte mein Lebensgefährte auch unter die Brücke ziehen. Ich bin gern bereit, für ihn dazusein und auch für seine Kinder.... aber irgendwo ist auch mal Schluss. Ich kann ihn praktisch nur unterstützen, da mein Exmann sehr viel mehr KU zahlt, als er eigentlich müsste. Das heisst: mein Ex unterstützt praktisch meinen jetzigen Lebensgefährten, und das kanns ja wohl nicht sein, oder?
Und zu dem Problem JA : Als unterhaltspflichtiger musst du da ganz lieb und nett auftreten, der Dame oder dem Herren das Gefühl geben, sie seien" Fachmann" auf ihrem Gebiet ... immer gut über die Ex sprechen und vor allem nur mit Fakten kommen, nicht "Recht auf ein Leben nach der Trennung" ... das zieht nicht!! Kommt natürlich auch immer drauf an, wer da grad sitzt, aber ihr könnt - wie Claudia schon sagte - auch einen anderen Sachbearbeiter verlangen. Ob der euch dann besser gesonnen ist, ist natürlich die Frage.
Mein Lebensgefährte hatte auch ganz arge Schwierigkeiten damit, sich auf die Zunge zu beissen, aber leider haben diese Leute die " Macht " und darüber solltet ihr euch im Klaren sein und müsst einfach versuchen, sie in ihren Argumenten zu schwächen. Das geht aber nur, wenn ihr euch selbst vorher erkundigt, was ihr für Rechte habt.
Lieber einmal für ein paar Minuten den Mund halten und dem Sachbearbeiter Recht geben in allem, was er sagt ( Dann fühlt er sich gut :-)) ) . Grad, wenns um Umgang geht, zieht das ganz gut!! Abends zu Hause könnt ihr euch dann totlachen über den " Machthaber".. Ihn habt ihr in dem Glauben gelassen, er hat Recht und er ist der Größte, in Wirklichkeit habt ihr aber hoffentlich das erreicht, was ihr wolltet.

Ganz liebe Grüße an euch aus der Hölle
die teuflische Anna

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AbdelkarimNeeb
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mome,
wie breits geschrieben: noch ist nichts entschieden, in zwei wochen soll termin sein. als mein heutiger mann vor 5 jahren seine anstellung gefunden hat, wurde ihm der unterhalt für das kind vom ja gepfändet. er hat sich nicht bereit erklärt, diesen "freiwillig" zu zahlen, da die mutter ihm den umgang mit dem kind untersagt hat. als wir dann die abänderungsklage über den anwalt eingereicht haben ging dies auch an das zuständige landgericht bzgl. pfändungsentscheid. die haben dann erstmal vorläufig (d.h. bis das gericht entgültig über die mangelfallberechnung entschieden hat) einen neuen pfändungsbeschluss herausgegeben, so dass meinem mann die € 840,-- selbstbehalt zugesprochen wurden. ha ha - aber die gute vom ja hat immer wieder einspruch eingereicht, so dass wir über ein 3/4tel jahr von knapp € 800,-- als vierköpfige familie gelebt haben. die frau vom ja hat dann auch noch versucht, meinen mann auf sozialhilfeniveau herunterkürzen zu lassen. aber das hat sie nicht durchbekommen und darauf hin habe ich mit erfolg die dienstaufsichtsbeschwerde gegen die ja-frau eingereicht. mein mann hat mittlerweile seine arbeit verloren, ich arbeite wieder und stell dir vor: der jetzt zuständige anwalt, der den unterhalt eintreiben soll, hat nun vor gericht behauptet, wir hätten in den letzten jahren die steuerklassen manipuliert. aber - ein ausblick in dieser sache: der anwalt meines mannes hat uns mitgeteilt, dass vor einer woche ein entscheid herausgekommen ist, der "zweitfamilien" die sich aus dieser neuen verbindung ergebenden steuerlichen vorteile alleine zuspricht. erkundige dich ruhig mal - vielleicht wollt ihr ja mal heiraten, auf jeden fall solltet ihr alle eventualitäten vorher klären.
übrigens: mein mann hat auch kein sorgerecht für dieses kind. anna schreibt, dass er dieses einklagen kann. da bin ich überfragt. aber noch was anderes fällt mir ein: von fall zu fall wird heute vor gericht entschieden, ob die aufnahme einer zweiten arbeit zumutbar ist. wie anna schon schreibt bringen argumente wie "leben" hier nichts. aber - du schreibst, die kinder sind am wochenende bei euch: das ist auf jeden fall ein grund, warum dein freund z.b. nicht auch noch am w-ende arbeiten kann, um eine entfremdung der kinder zu vermeiden und nach wie vor zu ihrer erziehung beizutragen: zum wohle der kinder!!! in diesem sinne sollen die richter entscheiden. und ich möchte euch nochmal darauf hinweisen: "wer schreibt, der bleibt", so blöd sich das auch anhören mag. macht alles schriftlich. wenn ihr mit der frau vom ja etwas besprochen habt, einfach nochmal ein "zusammenfassendes fax" mit bezug auf das telefonat hinterherschicken. wichtig!!!!!!!!!! ich bin mir sicher, ihr kriegt das schon irgendwie hin. aber es wird auch viel frustration und wut auf euch zukommen und hoffendlich nicht allzu viel streit zwischen euch. zum abschluss: ich würde auf jeden fall einen anwalt aufsuchen und ggf. die abänderungsklage über ihn einreichen. er kann dann z.b. auch außergerichtlich eine einigung mit dem ja suchen. aber ich glaube, die mangelfallberechnung kann frühestens ab einreichen der abänderungsklage gültig werden, nicht rückwirkend. wir haben nämlich selbst den fehler gemacht, uns mit dem ja rumzuschlagen und nichts kam dabei raus und der anwalt fragte uns dann, warum wir nicht schon viel früher gekommen seien.
viel glück und vor allem nerven, claudia

-----------------
"Claudia"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mome
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nochmal!

Jetzt haben wir eine ganz neue Komponente hinzu bekommen:

Gerade bekam mein Freund einen Anruf von der netten Dame des JA. Die hat ja, um das nochmal zusammen zu fassen, vor ca. 3 Wochen gesagt, sie würde eine Neuberechnung durchführen und dann meinem Freund einen Bescheid zukommen lassen. NAch 2 Wochen rief er dort an- die Dame war krank... Heute ruft sie nun bei ihm an, um ihm mitzuteilen, dass sie ihm keine Auskünfte geben darf- er müße zum Anwalt.

WIE BITTE?

Zuerst behauptet sie, sie berechnet den Umterhalt neu, braucht dann 2 Wochen um herauszufinden dass sie gar nicht mit meinem Freund reden darf und braucht dann eine weiter Woche um ihm das mitzuteilen?

Wie sieht denn die Realität aus? Darf das JA wirklich nicht tätig werden (im Sinne einer Neuberechnung) für den Unterhaltsschuldner? Ich mein er ist ja auch der Vater der Kinder und nicht irgendein daher gelaufener Assi.

Bleibt nur der Gang zum Anwalt? Oder gibt es noch irgendwas das wir der Tante um die Ohren hauen könnten? Ich bin echt fassungslos vor dieser Sauerei!

Danke für nochmalige Hilfe,
Grüße,
Mome

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AbdelkarimNeeb
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo mome,
leider wird dies wohl nicht die einzige überraschung für euch bleiben. nachdem was ihr mit der frau vom ja bisher erlebt habt denke ich, könnt ihr auf sie nicht zählen. ich empfehle euch so schnell wie möglich zum anwalt zu gehen und über ihn die abänderungsklage einzureichen. soweit ich weiß, zählt erst ab diesem einreichungsdatum die mögliche abänderung. der anwalt kann dann auch versuchen mit der frau vom ja außergerichtlich eine einigung zu finden, so dass er weniger zahlen muss. natürlich unter zustimmung der gesetzlichen vertreterin, d.h. der mutter. vorteilhaft wäre es natürlich, wenn dein freund und die mutter der kinder das ganze ohne ja regeln könnten, am besten schriftlich. aber ich vermute, dass das nicht läuft?! jeder tag, den ihr nicht zum anwalt geht ist eigentlich für euch verloren. habt ihr eigentlich überlegt, die kinder zu euch zu nehmen weil du geschrieben hast, ob dein freund das sorgerecht erwirken kann? ich erzähle euch nächste woche, was bei unsere verhandlung herausgekommen ist. ich erwarte nichts gutes.
viele grüße, claudia

-----------------
"Claudia"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mome
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Claudia,

danke für Deine Antwort.
Ich drück Dir ganz fest die Daumen für eure Verhandlung und wer weiß... es geschehen immer noch Zeichen und Wunder!

Mein Freund hat heute mittag einen Termin beim Anwalt. Mal sehen was dabei raus kommt. Die Kinder zu uns zu nehmen würde nicht klappen. Das würde die Mutter verhindern. Muß ja auch nicht sein, aber gemeinsames Sorgerecht würde ich schon gut finden. Schließlich ist der Vater ja der Vater und kein Aussätziger. Nur Pflichten geht ja auch nicht und die Mutter kann im Prinzip die Kinder einpacken und nach Ägypten auswandern oder mit ihnen irgendeiner Sekte beitreten, die Katzen bei Vollmond opfert oder wat weiß ich... ;)
Nur aus dem Grund hätte er gerne gemeinsames Sorgerecht- vielleicht gilt man dann auch vor dem JA als Mensch und nicht als Geldbörse. Utopie, ich weiß.

Naja. Ich schreib nochmal wenn ich weiß was der Anwalt gesagt hat und drück Dir einstweilen die Daumen für eure Geschichte.

Grüße,
Mome

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
AbdelkarimNeeb
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo mome,
und - seit ihr ein wenig weiter gekommen? wir haben nach fast drei jahren rumgeziehe mit dem ja endlich einmal ein positives zeichen bekommen: der mangelfall wurde herangezogen und der titel abgeändert.
alles gute für euch,

-----------------
"Claudia"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mome
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Claudia!

Na das sind doch mal echt gute News- freut mich sehr für euch.

Wir stehen gerade am Anfang des Wegs, waren gerade beim Anwalt, haben alle Papiere zusammen gesammelt und harren momentan der Dinge die da kommen... Noch kann man weder ein Licht am Horizont sehen, noch muß man fürchten dass alles umsonst war, aber die Anwältin meint, dass unsere Chancen nicht allzu schlecht stehen.

Wollen mal sehen.

Liebe Grüße,
Mome

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
AbdelkarimNeeb
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

viel glück euch beiden und die nötige portion aushaltevermögen

-----------------
"Claudia"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.392 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen