Oma im Altenheim- Möbel

20. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Pflegende angehörige
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Oma im Altenheim- Möbel

Guten Morgen zusammen,

Meine Oma ist nun ins Altenheim gezogen. Wir haben ihr Haus gekauft. Nun stehen dort ja auch noch Möbel von ihr, die wir nicht übernehmen möchten und sie kann nicht alles mit ins Altenheim nehmen. Ich habe alle Vollmächte von Ihr und weiss, das ich für die entsorgung aufkommen muss, frage mich aber ob ich dazu verpflichtet bin ihren leiblichen und pflichtteilsberechtigten Sohn zu fragen ob er etwas davon haben möchte (es besteht übrigens kein Kontakt zu mir und auch nicht zur Oma) oder ob ich sie einlagern lassen muss, bis sie verstorben ist denn immerhin bekommt er den halben Nachlass? Oder darf ich sie wirklich einfach entsorgen ?

Meine Oma ist nicht mehr bei Sinnen und kann sich nicht dazu äußern was sie gerne möchte bzw ändert sich ihre Meinung mehrmals täglich.

Liebe Grüße

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14 Antworten
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#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Pflegende angehörige):
. Ich habe alle Vollmächte von Ihr

Das bedeutet sie dürfen die Wohnung räumen ohne jemanden zu fragen.
Zitat (von Pflegende angehörige):
oder ob ich sie einlagern lassen muss, bis sie verstorben ist denn immerhin bekommt er den halben Nachlass?

Sie müssen mit dem Geld der Oma sorgsam umgehen, Einlagerungsgebühren somit überflüssig.
Geerbt wird nach dem Tod, die Oma ist in eine Pflegeheim gezogen, deshalb musste das Haus geräumt werden.
Da eh kein Kontakt besteht, warum Sachen aufbewahren.
Fragen sie den Sohn, könnte dieser meinen, man könnte doch etliche Sachen verkaufen, was allerdings nicht so einfach ist.
Ich habe auch erst eine Wohnung wg. Umzug in ein Pflegeheim geräumt. Vieles bekam die Ukraine Hilfe, für einen Teil bekam ich etwas Geld von der Entsorgungsfirma, kann diese noch verkaufen, der Rest wurde von der Firma entsorgt.

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#2
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(704 Beiträge, 91x hilfreich)

Die Möbel stehen weiterhin ein Eigentum der Oma, entsprechend kann die Oma nach eigenem Ermessen darüber verfügen, zumindest solange wie sie noch geschäftsfähig ist. Eine Zustimmung des Sohnes ist nicht erforderlich, es würde sicherlich aber auch nichts schaden diesen mit in die Möbelverwertung einzubeziehen.

Zitat (von Pflegende angehörige):
Meine Oma ist nicht mehr bei Sinnen und kann sich nicht dazu äußern was sie gerne möchte bzw ändert sich ihre Meinung mehrmals täglich.


Fall die Oma nicht mehr geschäftsfähig und bereits ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt ist würde dieser im Namen der Oma entscheiden was mit den Möbeln geschehen soll. Hierbei muss er die wirtschaftlichen Interessen der Oma wahren, d.h. falls die Möbel noch einen Wert haben darf er sie nicht einfach verschenken.

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#3
 Von 
Pflegende angehörige
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Fall die Oma nicht mehr geschäftsfähig und bereits ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt ist würde dieser im Namen der Oma entscheiden was mit den Möbeln geschehen soll. Hierbei muss er die wirtschaftlichen Interessen der Oma wahren, d.h. falls die Möbel noch einen Wert haben darf er sie nicht einfach verschenken.



Die Oma ist nicht mehr geschäftsfähig. Ein Betreuer gibt es nicht und wird auch nicht einbestellt da ich die Vollmachten habe und dadurch ein Betreuer überflüssig wird. (Wurde vom Gericht so bestätigt). Und wenn es einen Betreuer geben würde, dann wäre das auch ich.

Die Möbel werden keinen Wert haben, der Aufwand die zu verkaufen wäre wahrscheinlich größer. Die Möbel sind sehr alt und zum Teil nicht mehr ganz intakt. Da müsste ich schon wirklich einen Liebhaber finden.

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
all die Oma nicht mehr geschäftsfähig und bereits ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt ist würde dieser im Namen der Oma entscheiden was mit den Möbeln geschehen soll.

Zitat (von Pflegende angehörige):
Ich habe alle Vollmächte von Ihr

Zu was ein gesetzlicher Betreuer wenn die Enkelin alle Vollachten hat?
Zitat (von Gerd61):
Hierbei muss er die wirtschaftlichen Interessen der Oma wahren, d.h. falls die Möbel noch einen Wert haben darf er sie nicht einfach verschenken.

Deshalb schrieb ich.
Zitat (von Loni12):
für einen Teil bekam ich etwas Geld von der Entsorgungsfirma,

Der Markt für gebrauchte Möbel ziemlich voll, selbst wenn man Möbel verschenken will, wird man sie kaum los.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Pflegende angehörige):
Nun stehen dort ja auch noch Möbel von ihr, die wir nicht übernehmen möchten und sie kann nicht alles mit ins Altenheim nehmen. Ich habe alle Vollmächte von Ihr und weiss, das ich für die entsorgung aufkommen muss

Nein, für die Entsorgung muss die Oma aufkommen.
Wer die nötige Vollmacht hat, kann selbstverständlich im Interesse von Oma die Möbel verkaufen, ggf. auch verschenken (wenn sie unverkäuflich sind), oder entsorgen lassen (dito).

Zitat:
frage mich aber ob ich dazu verpflichtet bin ihren leiblichen und pflichtteilsberechtigten Sohn zu fragen ob er etwas davon haben möchte (es besteht übrigens kein Kontakt zu mir und auch nicht zur Oma)

Nein.

Zitat:
Meine Oma ist nicht mehr bei Sinnen und kann sich nicht dazu äußern was sie gerne möchte bzw ändert sich ihre Meinung mehrmals täglic

Wenn sie zu einer Zeit, als sie noch einen klaren Willen äußern konnte, eine entsprechende Vollmacht erteilt hat, kann der Vollmachtinhaber das alles veranlassen und muss niemanden fragen.

Geerbt wird grundsätzlich erst, nachdem der Erblasser gestorben ist, aber wenn man persönliche Gegenstände wie z.B. Möbel vorher "entsorgen" muss, weil sie sonst teuer eingelagert werden müssten, dann kann man natürlich auch gucken, ob man - die entsprechende Vollmacht vorausgesetzt - Dinge davon in der Familie verschenkt, anstatt sie zu verkaufen oder zu entsorgen.

Ein bißchen aufpassen muss man insofern, als man als Vollmachtinhaber die Interessen des Vollmachtgebers zu vertreten hat - und die Oma hat ein Interesse daran, daß ihr Heimaufenthalt finanziell möglichst gesichert ist.

Verschenkt die Oma also zu Lebzeiten Teile ihres Vermögens oder verschenkt ihr Bevollächtigter zu Omas Lebzeiten Teile ihres Vermögens, dann kann es passieren, daß das Sozialamt die Schenkungen bzw. deren Wert zurückfordert, wenn Oma "bedürftig" wird, und also das Sozialamt für die Pflegekosten oder einen Teil davon aufkommen muss.

Die nicht mehr benötigten Möbel zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen und den Verkaufserlös für die Oma anzulegen, damit davon ihr Heimaufenthalt usw. bezahlt werden kann, ist insofern die deutlich bessere Lösung.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Fall die Oma nicht mehr geschäftsfähig und bereits ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt ist würde dieser im Namen der Oma entscheiden was mit den Möbeln geschehen soll.

Wenn Oma nicht mehr geschäftsfähig ist, aber zu einer Zeit, in der sie es noch war, entsprechende Vollmachten erteilt hat, wird kein Betreuer vom Gericht eingesetzt, die Vollmachten gehen dann vor.

(Es sei denn, das Betreuungsgericht kommt zu der Einschätzung, daß der Vollmachtinhaber nicht korrekt die Interessen des Vollmachtgebers vertritt.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Pflegende angehörige):
Wir haben ihr Haus gekauft. Nun stehen dort ja auch noch Möbel von ihr, die wir nicht übernehmen möchten

Ja nach konkretem Inhalt des Kaufvertrages hat man die Möbel mit gekauft.



Zitat (von Pflegende angehörige):
Ich habe alle Vollmächte von Ihr

Bedeutet was konkret?



Zitat (von Pflegende angehörige):
und weiss, das ich für die entsorgung aufkommen muss

Da weis man so ziemlich falsches.

Für die Entsorgung aufkommen muss die Großmutter mit deren Geld.

Sollten die Möbel noch im Eigentum der Großmutter sein, würde man sich mit einer Entsorgung möglicherweise sogar strafbar und / oder schadenersatzpflichtig machen.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Pflegende angehörige):
Die Möbel werden keinen Wert haben, der Aufwand die zu verkaufen wäre wahrscheinlich größer. Die Möbel sind sehr alt und zum Teil nicht mehr ganz intakt.

Fotos machen, falls ihr Vater nach dem Tod der Oma meint, es wären noch super Möbel gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(704 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Pflegende angehörige):
Die Oma ist nicht mehr geschäftsfähig. Ein Betreuer gibt es nicht und wird auch nicht einbestellt da ich die Vollmachten habe und dadurch ein Betreuer überflüssig wird. (Wurde vom Gericht so bestätigt). Und wenn es einen Betreuer geben würde, dann wäre das auch ich.


Auf jeden Fall müssen alle Handlungen des Bevollmächtigten/Betreuers im Sinne und im wirtschaftlichen Interesses der Oma erfolgen. Um sich nicht dem späteren Vorwurf der Veruntreuung/Selbstbereicherung auszusetzen sollte man, schon aus eigenem Interesse, alle Entsorgungen/Verkäufe auch mit dem Sohn absprechen. Eine diesbezügliche gesetzliche Pflicht gibt es jedoch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Um sich nicht dem späteren Vorwurf der Veruntreuung/Selbstbereicherung auszusetzen sollte man, schon aus eigenem Interesse, alle Entsorgungen/Verkäufe auch mit dem Sohn absprechen.

Warum, sie hat die Vollmachten und ist mit dem Vater verkracht, ebenso die Oma.
Es gab Gründe, warum die Oma die Enkelin mit den Vollmachten betraute und nicht den Sohn. Warum soll sie diesen nun miteinbeziehen?
Der könnte aus Wut gegen alles sein, was seine Tochter veranlasst, geht evtl. noch zu Betreuungsgericht und verlangt die Vollmachten für sich... Das wollte die Oma aber nicht.
Zitat:
Veruntreuung/Selbstbereicherung

Gegenstände welche sie nicht selber entsorgen kann weil sie nicht verkäuflich sind, lässt sie von einer Entrümplungsfirma abholen und erhält für diesen Auftrag eine Rechnung, somit alles legal.
Alle Einkäufe welche sie für die Oma tätig, kann sie durch Belege nachweisen.Alles mit Karte bezahlen so hat man einen Nachweis auf dem Kontoauszug und heftet die Kassenbelege dazu.
Verkauft sie Gegenstände der Oma, so bekommt sie auch dafür eine Rechnung und dieses Geld kann sie auf das Konto der Oma einzahlen.
Sie hat auch die med. Betreuung für die Oma, auch hier entscheidet sie und nicht ihr Vater.
Der Sohn ist erst nach dem Tod der Oma wieder im Spiel, wenn es ans Erben geht.
Sie stellen sie alles so einfach vor, eine zerstrittene Familie in dieser Angelegenheit auf einen Nenner zu bringen, funktioniert nicht.
Zitat:
Auf jeden Fall müssen alle Handlungen des Bevollmächtigten/Betreuers im Sinne und im wirtschaftlichen Interesses der Oma erfolgen

Wenn sie vom Gericht als Betreuerin bestellt wurde, dann muss sie jedes Jahr ihren Rechenschaftsbericht bei Gericht vorlegen, es findet also eine Kontrolle statt.
Zitat (von Pflegende angehörige):
und weiss, das ich für die entsorgung aufkommen muss,

Wenn sie das finanziell meinen, es geht vom Konto der Oma weg. Falls sie das Haus der Oma gekauft haben und im Vertrag, steht, dass sie für die Räumung aufkommen müssen, dann natürlich nicht.

-- Editiert von User am 20. August 2022 16:07

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38479 Beiträge, 14011x hilfreich)

Es ist null Kontakt zum Sohn da, der vielleicht irgendwann man mal Erbe wird oder auch nur Pflichtteilsberechtigter. Im Augenblick hat der Sohn keinerlei juristische Funktion. Warum sich da also eine Last ans Bein hängen? Löse den Haushalt der Großmutter auf. Dokumentiere sauber, für was man was an Geld bekommen hat oder was man bezahlt hat, für den Fall der Fälle. Und das wars. Wenn Du ganz freundlich sein willst, dann schreib ihm einen Brief, teile ihm mit, dass er, wenn er will, nach Terminvereinbarung schauen kann, ob er was haben will, und das wars. Also wegen jedes einzelnen Stückes bei einer vollständigen Haushaltsauflösung zu verhandeln, das ist ja wohl etwas lebensfremd.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(704 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Warum, sie hat die Vollmachten und ist mit dem Vater verkracht, ebenso die Oma.
Es gab Gründe, warum die Oma die Enkelin mit den Vollmachten betraute und nicht den Sohn. Warum soll sie diesen nun miteinbeziehen?


Es wird sicherlich Gründe gegeben haben, wir kennen diese aber nicht.
Und warum Vater, ich vermutet eher einen Onkel, aber auch das wissen wir nicht.

Warum sollte sie den Sohn mit einbeziehen? Weil es die natürlichste Sache der Welt ist!
Kinder mögen mit ihren Eltern brechen, aber eine Mutter bricht höchste selten mit ihren Kinder, insbesondere dann nicht wenn sie vielleicht kurz vor dem Tod steht. Daher möchte ich grundsätzlich bezweifeln das es im Willen und im Interesse der Oma ist hier ihren Sohn ganz außen vor zu lassen. Insofern finde ich die Idee von wirdwerden sehr gut den Sohn zumindest per einem Brief über die bevorstehende Auslösung des Haushaltes zu informieren.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Und warum Vater, ich vermutet eher einen Onkel, aber auch das wissen wir nicht.

Es gibt bereits mehrere Posts und dort schrieb die TE vom Vater, der einzige Sohn der Oma.
Zitat (von Gerd61):
aber eine Mutter bricht höchste selten mit ihren Kinder

Es gibt nicht überall heile Welt. Es kann doch auch der Sohn mit der Mutter brechen und diese hat sich nun für die Enkeltochter entschieden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Pflegende angehörige
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,
Wir haben bei unserem Anwalt nachgefragt um uns wirklich abzusichern.
Er sagte im Prinzip können wir damit machen was wir wollen, die Oma möchte nämlich nichts behalten. Aber des frieden-willens sollen wir die anderen fragen ob sie was haben möchten. Das können wir mit einem ultimatum verbinden.

Wir haben uns überlegt das wir ein Schreiben aufsetzen wo ich kurz erkläre dass sie die Möbel haben können wenn sie möchten und bis wann diese dann abgeholt sein müssen, wenn ich über dieses Datum hinaus keine Rückmeldung erhalte, die Möbel entsorgt werden. Ich werde das ganze per Einschreiben mit Rückantwort verschicken, so kann ich dann auch in einigen Jahren beweisen dass ich ihnen die Möglichkeit gegeben habe.

Vielen Dank für eure zum Teil sehr hilfreichen Antworten.

Liebe grüsse

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