Online Scheidung mit zwei Kindern

13. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
SteffiF1985
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Online Scheidung mit zwei Kindern

Hallo zusammen,

vielleicht hat jemand damit schon einmal Erfahrung gemacht? Mein Noch Ehemann und ich werden uns scheiden lassen. Er hat jetzt gesagt dass man sich auch "online" scheiden lassen kann und das das wohl Geld spart.

Meine Frage: ist das seriös? hat damit schon mal jemand Erfahrung gemacht? Müssen da beide für zustimmen oder kann mein Noch Ehemann das einfach bestimmen?
Wir haben zwei Kinder... wie ist das da mit dem Unterhalt wenn man das online macht?

Danke!

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27 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ein Anwalt muss eine vorgegebene Gebühr verlangen.

Bei der Scheidung müssen i.d.R. beide Partner im Gericht anwesend sein.

Vorsicht: die online-Scheidung kann sogar teurer werden.

edy

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Es gibt keine Online-Scheidung. Und der nicht ortsansässige Anwalt ist mit Sicherheit nicht preiswerter als der ortsansässige. Denn Ersterer muss noch einen ortsansässigen Kollegen bevollmächtigen, um den Termin wahrzunehmen, es sei denn, der Internet-Anwalt praktiziert zufälligerweise um die Ecke. Beide kennen die Mandantschaft nicht, wie soll da eine sachgemäße Vertretung aussehen?

wirdwerden

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#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es gibt keine Online-Scheidung.


Quatsch ! Es gibt sehr wohl eine online Scheidung. Das Amtsgericht in Erfurt hat im Herbst 2014 ein Scheidungsverfahren erstmalig vollständig online durchgeführt.

Genauso wie du eine Urlaubsreise online buchen kannst, ist es möglich auch einen Anwalt online zu beauftragen. Dabei spart man zwar nicht unbedingt Geld. Aber man muss eben nicht persönlich in der Kanzlei erscheinen. Sinnvoll ist das etwa für multinationale Scheidungen, wo das persönliche Erscheinen nicht möglich ist und ausnahmensweise durch eine Video Konferenz ersetzt wird.

Aber Geld sparen kann man allenfalls durch einen gemeinsamen Anwalt. Das kann auch ein online Anwalt sein. Dabei gibt es jedoch einen gewaltigen Haken: ein Anwalt kann immer nur EINE Seite vertreten. Die andere Seite darf er nicht gleichzeitig beraten, sondern allenfalls die notwendigen Antragstellungen übernehmen. Damit ist die Seite ohne Anwalt vor Gericht nahezu handlungsunfähig.

Sinnvoll ist eine solche online Scheidung allenfalls, wenn die Eheleute sich wirklich absolut in allen Belangen einig sind. Wenn das nicht der Fall ist, dann kann der Ehepartner ohne Anwalt massiv über den Tisch gezogen werden.

Wenn du also von der Sache nichts verstehst, dann solltest du unbedingt erwägen, einen eigenen Anwalt zu nehmen, der dich allen Belangen berät, die dich betreffen (Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt). Statt dich auf Gedeih und Verderb einem online Anwalt deines Mannes auszuliefern, den du dann möglichweise nicht einmal zu Gesicht bekommst.

Wenn man sich einig ist und Kosten sparen will, dann könnte man eher daran denken, vor der Scheidung eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen. Damit kann das eigentliche Scheidungsverfahren vereinfacht werden. Ob das dann wirklich günstiger ist, kommt auf die Umstände des Falles an.

Was du letztendlich tust, ist deine Sache. Aber es geht möglichweise um viel Geld ... und da solltest du sehr vorsichtig sein.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Ehescheidung ohne Scheidungstermin, okay. Wenn Du meinst ....

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Ehescheidung ohne Scheidungstermin, okay. Wenn Du meinst .... Ich weiß nicht, ob er das meint - ich verlinke hier aus dokumentarischen Gründen mal einen solchen Anwalt, der durchaus die Notwendigkeit, persönlich im Gericht zu erscheinen, erwähnt: https://www.einfach-scheidung-online.com/?gclid=EAIaIQobChMIn-S8wouB5wIVSrDtCh0q4QFNEAAYAyAAEgKWpvD_BwE

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

@Steffi 1985
es geht keinesfalls am PC oder Smartphone...
---------------------------------

Zitat (von Marcus2009):
ist es möglich auch einen Anwalt online zu beauftragen.
Stimmt. DAS ist kein Quatsch. Aber es ist wie beim Urlaub buchen...hinfahren und erholen musst du schon selbst. Zumindest der, der keinen RA beauftragt.

Zitat (von wirdwerden):
Ehescheidung ohne Scheidungstermin,
Das wohl wirklich nicht, aber wahrscheinlich gehts aktuell und sparsam so: Gerichtssitz ist der letzte gemeinsame Wohnsitz. Y-Stadt.
Der Mandant, der nun in X-Stadt wohnt und den Schei.-Antrag einreicht und einen RA in X-Stadt damit beauftragt, und die Vorschussrechnung bezahlt...muss nicht zu dem Schei.-Termin in Y-Stadt erscheinen. Der RA beauftragt und bezahlt einen Korrespondenzanwalt in Y-Stadt. Der Mandant war nur 1x ca 2 Std. bei dem RA in X.

Der andere Ehepartner (ohne anwaltl. Vertretung) erschien zum Schei.-Termin in Y. Nach 12-15 min. war *ja* gesagt und die Ehe geschieden.
Kosten nach Einkommen beider---- für 1 Anwalt
Die Glücklichen teilten sich danach die Kosten 50:50.

Das funzt nur, wenn alle anderen Dinge bereits in Einigkeit erledigt sind. Unterhalt, V-Ausgleich... alles ohne Anwalt.
Das ist keine online-Scheidung. Spart aber trotzdem. Nicht nur Geld.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ehescheidung ohne Scheidungstermin, okay. Wenn Du meinst ....


Ich kann mich gar nicht entsinnen, dass ich das irgendwo geschrieben haben sollte. :)

@Muemmel

Natürlich gibt es die Anwesenheitspflicht beim Scheidungstermin gemäß § 128 FamFG. Darauf hat übrigens schon Edy hingewiesen !

Aber es gibt Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht, wenn etwa ein Ehepartner in sein Heimatland auf den Philippinen zurückgekehrt ist und nach Deutschland weder anreisen will noch kann.

Aber das ist nicht das Thema der Fragestellerin. Und deshalb kann diese Thematik hier außen vor bleiben.


-- Editiert von Marcus2009 am 14.01.2020 08:41

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fischer324
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von SteffiF1985):

Meine Frage: ist das seriös? hat damit schon mal jemand Erfahrung gemacht? Müssen da beide für zustimmen oder kann mein Noch Ehemann das einfach bestimmen?
Wir haben zwei Kinder... wie ist das da mit dem Unterhalt wenn man das online macht?


Hallo,

das ist ja mal eine wilde Diskussion hier, die aber viele wesentliche Punkte breits angesprochen hat! Wenn man vor hat, sich scheiden zu lassen, dann kann man sich in der Tat aussuchen, ob man sich einen Anwalt übers Internet oder vor Ort sucht. Da Google usw. in den letzten Jahren aber immens an Bedeutung gewonnen haben, werden natürlich auch im Familienrecht Fragen der Online-Beratung immer wichtiger. In jedem Fall aber gelten sowohl für Online-Anwalt als auch für Analog-Anwalt die gleichen Rechtsvorschriften. Wichtig ist hier: Der Scheidungsantrag muss durch einen Anwalt beim zuständigen Gericht eingereicht werden (Anwaltszwang).

Ob man den Antrag bequem vom Sofa online ausfüllt oder zu einem Rechtsanwalt persönlich hinfährt, ist meiner Meinung nach egal. Es kommt einzig und allein darauf an, ob Beratungsbedarf besteht. Die Beratung zu Einzelfragen kann man Gewiss auch telefonisch erledigen. Und man sollte sich eines vor Augen führen: In den allermeisten Scheidungsfällen geht es nicht um Millionen-Vermögen, sondern um kleine Leute, die einfach froh sind, wenn sie sich scheiden lassen können, ohne ihr gesamtes Ersparnis dafür ausgegeben zu haben. Unter diesem Gesichtspunkt sind die Ehegatten bestimmt bereit, sich an einen Tisch zu setzen und die Scheidungsfolgen, wenn auch mühsam, auszuhandeln. Von daher denke ich, dass es gut möglich ist, im Rahmen der "Online Scheidung" eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.

Ist das einmal geschafft, lassen sich auch die Scheidungskosten erheblich reduzieren, da Gerichte den Gegenstandswert um 30% mindern können und nur ein Anwalt beauftragt werden muss.

Dein Mann kann nicht einfach bestimmen, welche Scheidungsform ihr wählt. Aber wenn einer von euch einen Scheidungsantrag einreicht, kann der andere zustimmen oder nicht. Bevor einer von euch einen Scheidungsantrag einreicht, solltet ihr euch aber tatsächlich darüber einig sein, ob der andere dem Antrag zustimmt und zu welchen Konditionen. Auch wäre es klug, dejenigen im vorhinein zu bestimmen, der sich den Anwalt nimmt.

Zum Unterhalt gibt es gesetzliche Regelungen. Daher benötigt ihr womöglich anwaltliche Beratung. Hier ein Tipp: Lasst euch doch beraten, bevor ihr den Scheidungsantrag einreicht und einigt euch, wie ihr den Unterhalt ausgestalten wollt, auch im Sinne euer zwei Kinder. Wenn ihr das geschafft habt, ist gewiss die schwerste Hürde genommen. Denn das Gerichtsverfahren, auch wenn man persönlich anwesend sein muss, dauert meist nicht länger als 10 Minuten.

Alles Gute für die Scheidung!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
SteffiF1985
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wow Danke für Eure Antworten! Damit habe ich ja überhaupt nicht gerechnet...

Ich muss mir jetzt erst mal alles durchlesen!
Aber die Sache ist das es schon schön wäre wenn ich ein bisschen Geld sparen könnte. Der tipp mit dem einen Anwalt ist gut.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Noch ein Tipp: schlag ihm einfach vor, dass du dir einen Anwalt nimmst, er ja dann keinen braucht und ihr euch die Kosten teilt. Wenn er das dann ablehnt, weißt du, dass er dich über den Tisch ziehen wollte.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

online schön und gut.

Dann sollte der "online-Anwalt" auch vor Ort seine Kanzlei haben.

Sonst fallen zusätzliche "Reisekosten" an.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
SteffiF1985
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

online schön und gut.

Dann sollte der "online-Anwalt" auch vor Ort seine Kanzlei haben.

Sonst fallen zusätzliche "Reisekosten" an.

edy


Das heißt also wenn er dann aus weiß ich wo her kommt muss er den ganzen weg zu uns machen und lässt sich das bezahlen???

Ich bin jetzt noch über den Begriff einvernehmliche Scheidung gestolpert? Was genau ist das wie geht das?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von SteffiF1985):
muss er den ganzen weg zu uns machen und lässt sich das bezahlen???
Der Anwalt kann auch einen Kollegen aus X-Stadt zur Wahrnehmung des Gerichtstermins in X-Stadt beauftragen.
Sorry, liebe Juristen und Anwälte--- auch heute gibts noch preiswerte *Fluranwälte*.
Zitat (von SteffiF1985):
einvernehmliche Scheidung
Wenn beide Ehepartner sich nicht über jeden Suppenlöffel streiten und auch wegen der Kinder alles im Einvernehmen untereinander vereinbaren können--- dann braucht man keine Anwälte für Streitpunkte. Dann regeln beide ihre Trennung OHNE Anwälte.
Anwaltspflicht besteht dann nur noch für den eigentlichen 15-minütigen Scheidungstermin beim Gericht.

Ob du Geld sparen könntest?
Beide könnten sparen, wenn ihr euch einig seid.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Fischer324
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)



Das heißt also wenn er dann aus weiß ich wo her kommt muss er den ganzen weg zu uns machen und lässt sich das bezahlen???

Ich bin jetzt noch über den Begriff einvernehmliche Scheidung gestolpert? Was genau ist das wie geht das?

Nochmal zur anfänglichen Diskussion: Eine Online Scheidung gibt es in jedem Fall, sonst hätte Wikipedia dazu wohl keinen eigenen Artikel, oder?

Es wäre wohl überhaupt nicht sinnvoll, wenn ein Online-Anwalt für jede Scheidung auch tatsächlich zum Kunden hinreisen würde. Das würde schließlich das ganze Geschäftsmodell kaputt machen, da es so aufgrund der Reisekosten deutlich teurer wäre als bei einem herkömmlichen "Offline" Anwalt. Der "Online" Anwalt hat den großen Vorteil einer Online-Infrastruktur. Über elektronische Telekommunikation kann dann das ganze Scheidungsverfahren bis zum Gerichtstermin ablaufen, ohne dass dem Mandanten zusätzliche Kosten entstehen.

Auch dazu: Das Oberlandesgericht Hamm hat sich sogar mal mit der Frage beschäftigt, ob man mit dem Begriff Online-Scheidung Werbung machen darf als Anwalt. Dies ist nach dem Urteil des OLG zulässig. Insofern ist es unsinnig, Rechtsanwälte, die versuchen, ihren Mandanten hinsichtlich der Kosten und des Zeit- und Nervenaufwands für ein Scheidungsverfahren möglichst weit entgegenzukommen, als Heuchler zu diffamieren.

Die einvernehmliche Scheidung dagegen ist sogar tatsächlich ein Rechtsbegriff. Es bedeutet, dass sich die Ehegatten im Einvernehmen scheiden lassen. Dies führt dazu, dass keine zusätzlichen STreitkosten vor Gericht entstehen. Allerdings ist der Haken an der Sache, dass sich die Ehegatten vorher einig sein müssen, was Trennungsjahr, Unterhalt für den anderen, Unterhalt für die Kinder bzw. die Sorge dieser und den Zugewinn- und Versorgungsausgleich angeht. Das klingt erstmal nach einer Menge, lohnt sich aber zu erreichen, weil so extrem viele Kosten gespart werden. Wenn dir also eine günstige Scheidung wichtig ist, solltest du dich am besten mit deinem Noch-Mann zusammensetzen und die Scheidungsfolgen verhandeln, bis ihr einen Kompromiss gefunden habt. Tipp: Schreib alles auf, worauf ihr euch geeinigt habt!

Ansonsten alles Beste für die Scheidung!!

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
SteffiF1985
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok wow, danke für die ausführliche Antwort!
Schaue ich mir nachher mal in ruhe an! Danke

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von Fischer324):
Nochmal zur anfänglichen Diskussion: Eine Online Scheidung gibt es in jedem Fall, sonst hätte Wikipedia dazu wohl keinen eigenen Artikel, oder?

Dann, sollte man nicht nur die Headline, sondern auch den Artikel lesen....

Zitat:
Tatsächlich ist es so, dass eine Online-Scheidung rechtlich nicht existiert. Vielmehr handelt es sich im Wesentlichen um einen bloßen Marketingbegriff, der von Teilen der Anwaltschaft werbewirksam genutzt wird. Das Verfahren zeichnet sich allein durch Nutzung zeitgemäßer Telekommunikationstechnologien aus, welche im Allgemeinen sowie in der Anwaltschaft im Besonderen ohnehin selbstverständlich sind (z. B. E-Mail, Fax etc.). Insbesondere erfordert eine Scheidung das persönliche Erscheinen der Ehepartner vor Gericht. Allein die vorbereitende Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt verläuft folglich online, so dass letztlich keinerlei Besonderheiten vorliegen und der Begriff „Online-Scheidung" weitgehend inhaltsleer ist.

Die werbliche Verwendung des Begriffs Online-Scheidung ist wettbewerbsrechtlich gesehen bedenklich, insbesondere wenn mit zusätzlichen Begriffen wie „schnell" oder „günstig" geworben wird. Hier entsteht der unzutreffende Eindruck, dass a) Gerichte online scheiden, was sie nicht tun, und dass b) Geld gespart werden kann. Mandanten laufen Gefahr, dass sie auf persönliche Beratung verzichten in der irrigen Meinung, Geld zu sparen.


Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Letztlich geht es doch nur um eine Online-Mandatierung, um nicht mehr.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

das und dass man halt nicht für jede Besprechung ins Büro des Anwalts trekken muss. Das war's dann aber auch.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

@ fischer: nö, der nicht vor Ort ansässige Anwalt wird nicht von Flensburg nach München reisen, um dort an einem Scheidungstermin teilzunehmen. Er wird sich einen Anwalt vor Ort suchen, der ihn in Untervollmacht vertritt, allerdings in der Regel keine Aktenkenntnis hat, den Mandanten nicht kennt, eben nur den Antrag nach Anweisung des abwesenden Hauptbevollmächtigten stellen kann.

Mir fehlt immer so ein wenig das Verständnis für so Lösungen, die häufig ja keine Lösungen sind, und später bitter teuer werden können. Bei Einvernehmen hier mal ein Vorschlag, der nicht allzu teuer ist, trotzdem den Interessen der Eheleute gerecht wird, wenn man sich denn weitestgehend einig ist. Einer der Eheleute nimmt einen Anwalt vor Ort. Mit dem wird besprochen, was vor Gericht anhängig gemacht werden soll, die "nackte" Scheidung oder mehr. Je weniger anhängig gemacht wird, desto geringer der Gegenstandswert, desto preiswerter.

Der andere Partner nimmt eine Erstberatung bei einem Anwalt wahr. Die kostet in der Regel incl. Mehrwertsteuer reichlich 200 €. Da weiss derjenige dann, wo er steht und kann entscheiden, ob er auch in dem eigentlichen Scheidungsverfahren einen Anwalt benötigt oder nicht. Tut er das, so werden bei Mandatierung des Beratungsanwalts die 200 € mit angerechnet bei der Honorarrechnung.

Und man weiss, wo man steht. Meine Güte, die Hochzeit kann nicht teuer genug sein, die Scheidung, in der letztlich auch die finanzielle Zukunft geregelt wird, nicht preiswert genug, da opfert man Zigtausende von Euro, nur um 200 € zu sparen? Ich verstehe es nicht.

wirdwerden

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#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich verstehe es nicht.
Ich sags dir gern: Weil einer Braut oder einem Bräutigam vor der Hochzeit NIEMAND erzählt, was das alles kostet, wenn die Scheidung ansteht.
NIEMAND ist dafür zuständig und niemandem wird das geglaubt.
Wer will das denn auch im Rausch hören?

Aber man hätte es wissen können, denn geheim isses nie.
Die Quittung ---kommt eben später---- verstehste?
:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Markus3212
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also mal ganz ehrlich, ich habe mir hier die Beiträge durchgelesen und kann dem leider nicht zustimmen. Ein Anwalt vor Ort soll günstiger sein ? Da muß ich sehr darüber lachen. Ich war bei zwei Rechtsanwälte ...keiner konnte mir etwas zu den gesamten Scheidungskosten sagen. Irgendetwas um die 5000 Euro oder so .... :???: mit einer Trennungsdauer von einem Jahr und und und
Im Internet bin ich dann fündig geworden. Gute Beratung über Skype und Scheidungstermin trotz Coronamaßnahmen innerhalb von drei Monaten direkt am Gericht in meiner Stadt. Und soll ich euch die Gesamtkosten schreiben ? Lieber nicht - sonst fallt Ihr um.
Bei der Scheidung über das Internet - steht der Gesamtpreis vorher fest. Keine zusätzlichen Beratungs-,Reisegebühren oder Portokosten.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7219 Beiträge, 1517x hilfreich)

Toll dass Du einen alten Beitrag rauskramst

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Markus3212
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Davon lebt doch ein (dieses) Forum ? Ansonsten Ruhe in Frieden.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Richard2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Aus meiner Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass eine Online-Scheidung das Gleiche ist wie eine Scheidung vor Ort, nur dass Sie kein Geld für die Anreise bezahlen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Der Beitrag ist von 01/2020! Bitte keine alten Beiträge "hochholen". ;)

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#26
 Von 
Richard2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

SPAM

-- Editiert von Moderator am 11.11.2021 21:16

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