PKH für 14 Jährige Tochter???

29. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Nik_72
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
PKH für 14 Jährige Tochter???

ich habe da mal eine Frage.... Kindsvater hat K-Unterhalt eingestellt weil er Krankengeld bekommt.... Nun soll er den Verdienstnachweis für 12 Monate rückwirkend vorlegen. Ich klage nun für meine Tochter ,kann ich hierfür PKH beantragen.?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wenn ich deinen alten Thread richtig verstanden habe, bezieht dein Ex seit Januar Krankengeld. Weiter besteht kein Titel, der eine Unterhaltspflicht über den Betrag xy festlegt.
Warum holst du dir keine Beistandschaft vom Jugendamt, anstatt zu klagen? Die kostet keinen Cent und du hättest einen Titel in der Hand, mit dem du bei Bedarf pfänden könntest. Und Auskunft müsste dein Ex auch noch geben.

gruß azrael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nik_72
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

tja... ich pers. halte nicht viel vom JA. Weil mein EX schon mal versucht hatte mir unsere Tochter weg zunehmen. Da ich 8 std. arbeite, hätte ich mich wohl zu wenig um sie kümmern. Damals als wir uns getrennt hatte hat er seine festeinstellung fristlos gekündigt, damit er weniger zahlen mußte und angeblich viel zeit für seine Tochter hat.(was aber nicht der Fall war) Ich wollt und hab von ihm nie Unterhalt bekommen (da ich eigenes Geld verdiente) er sollte nur für seine Tochter aufkommen. Ich weiß das man beim JA nicht zahlt. Nur ein Kollege sagte mir das wenn ich für sie klage würde würde ich für sie PKH bekommen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

HÄ?? Muß man eigentlich wissen, was PKH bedeutet? :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo!

Ich sehe es auch so, dass es das beste wäre, beim JA eine Beistandschaft in Anspruch zu nehmen. Das JA beantragt nötigenfalls die PKH fürs Kind. Und Du ersparst Dir/ Euch ne Menge Wege.
Der Sohn meines Mannes hatte damals auch eine Beistandschaft. Auch hier hatte das JA die Beistandschaft beantragt, hatte sie aber fürs Kind nicht bekommen, da mein Mann Kläger war und auf Urkundenabänderung klagte, hat er sie bekommen.

Viel Glück!

beijing

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,
man kann vom JA natürlich eine schlechte Meinung haben.
Da stimme ich beijing voll und ganz zu, enn Du Dich an das JA wendest werden die sich darum kümmern das der Vater zahlen muss, das ist der einfachste Weg.
Und in solchen Angelegenheiten kann man sich wirklich auf die Verlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

@Pachlus

PKH ist die Abkürzung für Prozesskostenhilfe.

Alles klar?

Das Kind erhält PKH (sofern kein Vermögen vorhanden ist). Wenn das Jugendamt im Rahmen der Beistandschaft die Auskunft einklagen muss, geht dies auch nur im Wege einer Klage (wie beim Anwalt).

-- Editiert von cruncc1 am 03.11.2008 22:26

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@cruncc

Das Kind erhält in diesem Fall PKH. Aber, es hat nicht grundsätzlich Anspruch darauf. Siehe oben. Wenn der Vater z.B. klagen muss, dann erhält das Kind nicht automatisch PKH.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen