ich habe da mal eine Frage.... Kindsvater hat K-Unterhalt eingestellt weil er Krankengeld bekommt.... Nun soll er den Verdienstnachweis für 12 Monate rückwirkend vorlegen. Ich klage nun für meine Tochter ,kann ich hierfür PKH beantragen.?
PKH für 14 Jährige Tochter???
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn ich deinen alten Thread richtig verstanden habe, bezieht dein Ex seit Januar Krankengeld. Weiter besteht kein Titel, der eine Unterhaltspflicht über den Betrag xy festlegt.
Warum holst du dir keine Beistandschaft vom Jugendamt, anstatt zu klagen? Die kostet keinen Cent und du hättest einen Titel in der Hand, mit dem du bei Bedarf pfänden könntest. Und Auskunft müsste dein Ex auch noch geben.
gruß azrael
tja... ich pers. halte nicht viel vom JA. Weil mein EX schon mal versucht hatte mir unsere Tochter weg zunehmen. Da ich 8 std. arbeite, hätte ich mich wohl zu wenig um sie kümmern. Damals als wir uns getrennt hatte hat er seine festeinstellung fristlos gekündigt, damit er weniger zahlen mußte und angeblich viel zeit für seine Tochter hat.(was aber nicht der Fall war) Ich wollt und hab von ihm nie Unterhalt bekommen (da ich eigenes Geld verdiente) er sollte nur für seine Tochter aufkommen. Ich weiß das man beim JA nicht zahlt. Nur ein Kollege sagte mir das wenn ich für sie klage würde würde ich für sie PKH bekommen
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HÄ?? Muß man eigentlich wissen, was PKH bedeutet?
--- editiert vom Admin
Hallo!
Ich sehe es auch so, dass es das beste wäre, beim JA eine Beistandschaft in Anspruch zu nehmen. Das JA beantragt nötigenfalls die PKH fürs Kind. Und Du ersparst Dir/ Euch ne Menge Wege.
Der Sohn meines Mannes hatte damals auch eine Beistandschaft. Auch hier hatte das JA die Beistandschaft beantragt, hatte sie aber fürs Kind nicht bekommen, da mein Mann Kläger war und auf Urkundenabänderung klagte, hat er sie bekommen.
Viel Glück!
beijing
Hallo,
man kann vom JA natürlich eine schlechte Meinung haben.
Da stimme ich beijing voll und ganz zu, enn Du Dich an das JA wendest werden die sich darum kümmern das der Vater zahlen muss, das ist der einfachste Weg.
Und in solchen Angelegenheiten kann man sich wirklich auf die Verlassen.
@Pachlus
PKH ist die Abkürzung für Prozesskostenhilfe.
Alles klar?
Das Kind erhält PKH (sofern kein Vermögen vorhanden ist). Wenn das Jugendamt im Rahmen der Beistandschaft die Auskunft einklagen muss, geht dies auch nur im Wege einer Klage (wie beim Anwalt).
-- Editiert von cruncc1 am 03.11.2008 22:26
@cruncc
Das Kind erhält in diesem Fall PKH. Aber, es hat nicht grundsätzlich Anspruch darauf. Siehe oben. Wenn der Vater z.B. klagen muss, dann erhält das Kind nicht automatisch PKH.
LG beijing
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