Hallo,
wo finde ich Urteile / Kommentare zu folgender Konstellation:
Vater ist in der PKV krankenversichert
Mutter ist in der GKV krankenversichert
Kinder (zwei) sind in der PKV krankenversichert, Versicherungsnehmer ist der Vater
Vater und Mutter leben getrennt und in Scheidung, Kinder leben bei der Mutter
Beide Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht
Mutter geht i. d. R. mit den Kindern zum Arzt und bezahlt Barrezepte
Rechnungen für Arztbesuch gehen an Versicherungsnehmer (Vater)
Erstattungen der PKV erfolgen an den Versicherungsnehmer
PKV verweigert Mutter gegenüber Auskunft, da nicht Versicherungsnehmer
Vater weigert Begleichung der Arztrechnungen, da nicht Vertragspartner mit den Ärzten
Vater weigert sich ebenso, Arztbesuch mit Kindern selbst durchzuführen, erteilt aber auch Mutter nicht den Auftrag hierzu
Vater hat allen ihm bekannten Ärzten mitgeteilt, dass sie sich zur Begleichung der Rechnung an Mutter wenden müssen
Mutter hat keinen Einblick in den geschlossenen Vertrag mit PKV (insbes. in Hinblick auf Selbstbeteiligung, Ausschlüsse, etc.)
Eines der beiden Kinder ist chronisch krank (Schwerbehinderung) und auf dauernde ärztliche Versorgung angewiesen
Ein Konstrukt, dass sich wunderbar zur Schikane bis hin zum finanziellen Ruin der Mutter eignet
Gibt es hierzu Präsedenz-Fälle? Fundstellen in Literatur (z. B. NJW etc.) dringend benötigt
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PKV-Scheidungskinder/ Abwicklung Rechnungen
Nein, ich kenne eine Mutter die mit ihren Kindern gar nicht mehr zum Arzt gehen kann, weil die Rechnungen nie bezahlt werden nimmt kein Arzt mehr die Kinder. Kann man nicht die Kinder zu dir in die Gesetzliche nehmen? Notfalls übers Familiengericht? Schalte das Jugendamt ein. Das Kind ist gefährdet keine medizinische Fürsorge mehr zu bekommen! Traurig dass in Deutschland sowas möglich ist.
Ist der Papa bei der pri. weil er Beamter ist? Dann schalte den Dienstherrn ein!
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Menschen, die stets lächeln, können sicherlich nicht
einmal richtig lachen"
Warum nimmt die Mutter die Kinder nicht mit in die GKV, in der PKV zahlt er doch für jedes Kind extra?
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Wenn die Kinder bereits krankenversichert sind, ist das leider nicht so einfach. Eine schreckliche Gesetzeslücke. Hier plädiert man auf die Fürsorge des Versicherungsnehmers. Da muss mal ein Präsedenzfall her. Ich kenne leider auch keinen.
Wenn man einen weiß, dann bitte hier kundtun.
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Menschen, die stets lächeln, können sicherlich nicht
einmal richtig lachen"
Gern würde die Mutter die Kinder in die GKV nehmen -aber das möchte der KV nicht -da ein Kind behindert ist und einen Sonderservice weiter bekommen soll.
Und Beamter ist er auch nicht - eher in hoher leitender Position bei einer namenhaften Versicherung.
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Also das finde ich jetzt widersprüchlich. Er wünscht Sonderservice und bietet gar nichts?
Wenn er in hoher leitender Position tätig ist dann such dir seinen Chef und teile diesen die Problematik mit.
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Menschen, die stets lächeln, können sicherlich nicht
einmal richtig lachen"
Guten Abend,
die Kinder können nicht in der GKV versichert werden, da die KK der jenige zu erbringen hat, das den größten Anteil zum Unterhalt der Kinder beiträgt. Das wird hier wohl der KV sein. Im Übrigen lehnt die GKV einer Versicherung der Kinder ab, wenn die Möglichkeit besteht, die Kinder In der PKV zu versichern.
Daß der KV hier sagt, er zahlt die Rechnungen nicht, weil der nicht Vertragspartner des Arztes ist, ist Blödsinn. Natürlich ist er nicht Vertragspartner des Arztes. Begibt sich das Kind in Behandlung eines Arztes, entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Arzt und der versichernden Krankenkasse.
Und der KV ist Vertragspartner der versichernden Krankenkasse.
Wie man das Problem jetzt löst, weiß ich im Moment auch nicht. Der KV scheit aber ´nen A**** zu sein. Er sollte sich mal Gedanken machen, dass durch seine Schikane lediglich die Kinder zu leiden haben.
Vielleicht, wenn die PKV bekannt ist, könnte man den behandelnden Arzt bitten direkt mit der PKV abzurechnen.
LG Nero
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Zunächst würde ich den Vater freundlich darauf hinweisen, dass er derzeit Unterschlagung, was im übrigen ein Straftatbestand ist, begeht und ihm "anbieten", bei weiterem Verhalten in dieser Richtung dem Staatsanwalt die Sachlage zu schildern.
Wenn der Vater nämlich von der KK das Geld für die Arztrechnungen der Kinder erhält und es nicht für diesen Zweck weiterleitet, befinden wir uns im Strafrecht...Unterschlagung.
Sodann wäre zu prüfen, ob § 328 BGB
i.V. m. dem VVG hier Anwendung findet, wozu dann die Rechtsprechung des BGH hier zur Geltendmachung der Belange im eigenen Namen ganz interssant ist.
Ein entsprechend im Versicherungsrecht geschulter Anwalt wäre hier nicht die schlechteste Investition.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
Schade, dass es hier keine ähnlichen Fälle gibt. Aber es liegt wohl daran, dass andere Väter in hohen Einkommensklassen es sich nicht nehmen lassen, Ihren kranken Kindern die notwendige Unterstützung zu kommen zu lassen.
Nun hat die Mutter sich Geld geliehen und die noch offenen Rechnungen beglichen, damit das kranke Kind wenigstens seinen Therapien (Ergo,KG udn Logopädie) weiter wahrnehmen kann.
Wie es scheint, muss sie wohl den Kindesvater verklagen?
Kennt jemand noch ähnlich gelagerte Fälle?
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