Papa-Wochenende, Mutter verplant Aktivitäten am Wochenende ohne Absprache- geht das?

15. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
2Nini2
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)
Papa-Wochenende, Mutter verplant Aktivitäten am Wochenende ohne Absprache- geht das?

Hallo, ich habe eine generelle Frage an Sie.
Mein Freund (geschieden, Vater von 2 Kindern -8 & 3- gemeinsames Sorgerecht) und ich haben alle zwei Wochenenden die Kinder bei uns.
Hier läuft alles super!
Nun ist es leider so, das die Mutter nicht mit ihm spricht und oft so handelt, als hätte sie das alleinige Sorgerecht (was in Dingen des täglichen Lebens ja völlig in Ordnung ist).
Nun wurden durch die Mutter die Kinder für Turnstunden angemeldet welche auch in die Zeiten von seinem Wochenende fallen. Dies leider (wie immer) ohne vorherige Absprache
mit dem Vater. Uns stellt sich nun die Frage, ob es tatsächlich in Ordnung ist, wenn die Mutter über die Aktivitäten an den Papa-Wochenenden bestimmt.
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, die Kinder sollen und dürfen in die Turnstunden gehen wenn sie das möchten, aber die Mutter sollte das vorher mit ihm besprechen
müssen, da es in seine eh schon begrenzten Zeiten fällt. Es geht also darum das keine Absprache stattfindet und er vor vollendete Tatsachen gestellt wird.
Wir unternehmen an den Wochenenden viel mit den Kindern und er genießt die Papa-Zeit mit den beiden sehr, dies ist jetzt leider teilweise unterbrochen.
Können Sie mir evtl. mitteilen, ob es eine "Richtlinie" gibt, wann Absprachen zu treffen sind? Ich denke, wie im geschilderten Fall, wäre es durchaus angemessen.

Können Sie mir helfen?

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34 Antworten
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#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von 2Nini2):
Können Sie mir evtl. mitteilen, ob es eine "Richtlinie" gibt, wann Absprachen zu treffen sind? Ich denke, wie im geschilderten Fall, wäre es durchaus angemessen.
Nein, gibt es nicht. Der Gesetzgeber erwartet, dass solche Probleme von verantwortungsvollen Eltern selbst gelöst werden können. Was hätte sich bei vorheriger Absprache denn geändert, wenn die Turnstunden vom Kind gewünscht sind und in diese Zeit fallen? Was spricht dagegen, dass der Vater das Kind dort hinbringt und abholt oder vielleicht sogar zuschaut. Ich hätte mir das als Kind gewünscht bei meinem Training.

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#2
 Von 
2Nini2
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, es ist ganz einfach. Die Mutter versucht die Zeiten der Kinder zu verplanen, auch an den Papa-Wochenenden. Sie trifft keinerlei Absprachen, auch sonst nicht, und dadurch wird die Zeit die der Papa mit seinen Kindern hat immer mehr eingeschränkt. Bald ist es so, das er die Kinder nur noch hinfährt und abholt. Die Kinder sollen turnen gehen und er schaut auch zu, DAS ist kein Problem! Aber die Mutter spricht nicht mit ihm, wenn er eine Information bekommt, dann per SMS und erst wenn alles bereits von ihr geplant wurde. DAS geht in meinen Augen nicht, sie muss sich wenn es um die Kinder geht mit ihm absprechen, genau das sollte eben als verantwortungsvolle Mutter Grundvoraussetzung sein. Wenn er sie anspricht, wenn er z.B. die Kinder abholt oder bringt, wird sofort die Tür geschlossen. Die vom Familiengericht auferlegten Gespräche bei einem sozialen Verein hat sie eigenmächtig abgebrochen (auch für die Kinder!) und unmissverständlich klar gemacht, das sie nicht mehr dort hin kommt. Sie spricht also über nichts mehr! Dies ist eben das Hauptproblem, sie spricht über NICHTS mit ihm, daher erhofften wir uns Hilfe von offiziellen Stellen, damit wichtige Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Die Anmeldung in einem Sportverein ist keine sorgerechtliche Entscheidung. Die Mutter muss den Vater deshalb auch nicht fragen. Der Umgang wird auch nicht dadurch eingeschränkt, dass das Kind während seiner Umgangszeit seinem Hobby nachgeht, weil Turnstunden in diese Zeit fallen. Ich kann nachvollziehen, dass es nervig ist, wenn die Kindesmutter nicht mit einem spricht. Ich kann allerdings nicht nachvollziehen, was hier das Problem ist - außer dem vorgenannten Fakt.

Wenn ein gerichtlicher Beschluss über etwas vorliegt und nicht eingehalten wird, ist das dagegen ein ganz anderes Thema. Dagegen kann man auch weitere Schritte unternehmen, aber nicht gegen die Turnstunden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
2Nini2
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

richtig, nicht gegen die Turnstunden, aber gegen die fehlende Kommunikation. Und wenn noch mehr Anmeldungen folgen, kann er auf die Wochenenden gleich verzichten, da er die Kinder dann schlichtweg nicht sieht und sie nur abends bzw. zum Schlafe da sind. Die fehlende Kommunikation ist einfach nicht gut.
Auch hält sie sich (aus beruflichen Gründen) oft mehrere Tage & Nächte am Stück alleine im Ausland auf, die Kinder werden in dieser Zeit von Jemanden betreut (der aber kein Sorgerecht hat). Sie weigert sich, mitzuteilen wann sie im Ausland ist, der Vater weiß also nicht das die Kinder ohne Sorgeberechtigten sind. Wenn etwas wäre, wüsste er nicht, das die Mutter im Ausland. Wie verhält es sich damit? Wo sie ist, ist ja egal, aber wenn sie im Ausland (& ggf. nicht erreichbar) ist, sollte dann der sorgeberechtigte Vater informiert sein???

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von 2Nini2):
aber gegen die fehlende Kommunikation.


Nein, auch dagegen kann man keine rechtlichen Schritte unternehmen.

Zitat (von 2Nini2):
die Kinder werden in dieser Zeit von Jemanden betreut (der aber kein Sorgerecht hat).


Nicht jeder, der die Kinder betreut, muss das Sorgerecht haben. Dein Freund muss auch nicht die Mutter fragen, wenn du die Kinder mal betreuen sollst.

Zitat (von 2Nini2):
Sie weigert sich, mitzuteilen wann sie im Ausland ist, der Vater weiß also nicht das die Kinder ohne Sorgeberechtigten sind.


Das ist ihr gutes Recht. Die Kinder sind auch nicht ohne Sorgeberechtigten.

Zitat (von 2Nini2):
Wo sie ist, ist ja egal, aber wenn sie im Ausland (& ggf. nicht erreichbar) ist, sollte dann der sorgeberechtigte Vater informiert sein???


Wo sie ist, ist ja egal. Wo ist da der Unterschied ob Inland oder Ausland?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
2Nini2
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

OK, die Mutter muss nichts kommunizieren... sie kann mit den Kindern also ernsthaft völlig alleine tun und machen was sie will? (Das Sorgerecht liegt bei beiden!) Die Kinder sind in Grundschule und Kindergarten, wir reden nicht von Teenies...

Naja, ich betreue die Kinder aber nicht alleine über mehrere Tage & Nächte am Stück!

DOCH, in dieser Zeit ist kein Sorgeberechtigter bei den Kinder! (Und der Sorgeberechtigte der im Inland ist, weiß nicht das die Mutter weg ist.)

Naja, Inland oder Ausland macht den Unterschied, das wenn etwas mit den Kindern ist und ein Notfall eintritt, sie sicherlich nicht innerhalb von 3 Minuten bei den Kindern ist!

Also so wie ich es sehe ist es völlig egal wer das Sorgerecht hat ob beide, einer, niemand es kann jeder immer alles machen was er will und wann und wie und wo. Völlig egal und mit den Kindern passiert das, was derjenige aktuell für richtig hält, ob Sorgerecht oder nicht. ICH könnte jetzt also mit den Kinder z.B. zu Tätowieren gehen und NIEMAND kann etwas dagegen machen?!
DAS kanns aber nicht sein! Sorry!

-- Editiert von 2Nini2 am 16.01.2020 10:27

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#7
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von 2Nini2):
sie kann mit den Kindern also ernsthaft völlig alleine tun und machen was sie will? (Das Sorgerecht liegt bei beiden!)
Natürlich. Das kann der Vater auch. Der Vater könnte eine Turnstunde absagen und mit dem Kind 2 Tage nach Paris fliegen.

Zitat (von 2Nini2):
in dieser Zeit ist kein Sorgeberechtigter bei den Kinder
Solange sich aus der fehlenden Anwesenheit eines Sorgeberechtigten keine Kindeswohlgefährdung ergibt, ist daran nichts verwerflich. Ansonsten müssten Eltern auch auf jede Klassenfahrt mitfahren, dürften sich nie im Krankenhaus aufnehmen lassen, dürften das Kind nicht zur Oma bringen, usw.

Zitat (von 2Nini2):
ein Notfall eintritt, sie sicherlich nicht innerhalb von 3 Minuten bei den Kindern ist!
Ich kenne nur medizinische Notfälle und in diesen wird ein Kind auch ohne Anwesenheit eines Sorgeberechtigten ärztlich behandelt.

Für deine vorgestellten Probleme gibt es also praktische und rechtliche Lösungen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
2Nini2
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Nur damit ich es richtig verstehe, der Vater und auch ich können demzufolge auch machen was wir wollen?
So lange es den Kinder gut geht ist alles erlaubt? Gut zu wissen.

Sollte nicht der Kinder zuliebe miteinander gesprochen werden? Sie verstößt gegen Auflagen vom Familiengericht!

Ich möchte nicht wissen, was los wäre wenn er mit den Kindern zum Ohrring stechen gehen würde... Aber wenn er das darf, wird er das tun, sie möchte nämlich welche, aber die Mama verbietet es.

Genau wegen der praktischen und rechtlichen Lösungen frage ich hier ja nach.
Aber wenn die Mutter nichts absprechen muss und machen kann was sie will dann ist die Lösung einfach nur das der Vater der zahlende Idiot ist (völlig egal das er das Sorgerecht hat).

Ist eine Impfung ein medizinischer Notfall, zählt das zum täglichen Leben, sollte eine Impfung nicht durch einen bzw. BEIDE Sorgeberechtigte veranlasst sein?

Natürlich wird in einen NOTFALL medizinische Versorgung an erste Stelle gestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von 2Nini2):
Nur damit ich es richtig verstehe, der Vater und auch ich können demzufolge auch machen was wir wollen? So lange es den Kinder gut geht ist alles erlaubt? Gut zu wissen.
Die Antworten bezogen sich auf deine Fragen und Beispiele. Grundsätzlich kann der Vater aber frei entscheiden, was er mit seinem Kind während der Umgangszeit macht. Hat er ja bisher auch. Und da nun die Turnstunde hineingefallen ist, hast du hier ursprünglich geschrieben.


Zitat (von 2Nini2):
Sollte nicht der Kinder zuliebe miteinander gesprochen werden?
Absolut, nur ist es eben kein Zwang und man kann nichts dagegen tun, wenn einer nicht sprechen will.


Zitat (von 2Nini2):
Sie verstößt gegen Auflagen vom Familiengericht!
Dann geht die weiteren rechtlichen Schritte dazu und lasst euch ggf. anwaltlich beraten.


Zitat (von 2Nini2):
Ich möchte nicht wissen, was los wäre wenn er mit den Kindern zum Ohrring stechen gehen würde... Aber wenn er das darf, wird er das tun, sie möchte nämlich welche, aber die Mama verbietet es.
Je nach Alter des Kindes und Tragweite dieser Entscheidung wäre das eine sorgerechtliche Entscheidung, die die Zustimmung der Mutter bedürfte. Es gibt übrigens auch schon Urteile, die Ohrlochstechen bei Kleinkindern als Körperverletzung bewertet haben.


Zitat (von 2Nini2):
Aber wenn die Mutter nichts absprechen muss und machen kann was sie will dann ist die Lösung einfach nur das der Vater der zahlende Idiot ist (völlig egal das er das Sorgerecht hat).
Das ist eine ziemlich stumpfsinnige Zusammenfassung vom deutschen Familienrecht, aber man steht mit dieser Auffassung auf jeden Fall nicht alleine da.


Zitat (von 2Nini2):
Ist eine Impfung ein medizinischer Notfall, zählt das zum täglichen Leben, sollte eine Impfung nicht durch einen bzw. BEIDE Sorgeberechtigte veranlasst sein?
Eine vom RKI empfohlene Schutzimpfung ist in jedem Fall eine sorgerechtliche Entscheidung, die die Einwilligung beider Eltern bedarf. Auf keinen Fall handelt es sich um einen Notfall. Willigt ein Elternteil in eine Imfpung nicht ein, könnte der andere Elternteil die Ersetzung dieser Einwilligung beantragen. Dazu war ein Vater vor zwei Jahren erfolgreich vor dem BGH.

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#10
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,
erste Frage, was wollen die Kinder und was ist für sie gut.
Zweite Frage, was kann man selbst mitgehen und noch in den Spiegel schauen.
Ihr werdet die Mutter nicht ändern, ihr könnt nur eurem Umgang mit ihr bzw. der Situation ändern.
Der Vater sollte sich klar positionieren. Und auch du, solltest darüber nachdenken, welche Rolle du spielen möchtest und kannst.
Sich auf das gleiche Niveau herab zu begeben, ist sehr verlockend, führt aber in der Regel dazu, dass man nicht mehr in den Spiegel schauen mag.
Der Elternteil, der per se schmerzfreier gestrickt ist, sitzt immer am längeren Hebel.

Diese Themen sind über rechtliche Fragen nicht zu lösen.

Nach über 10 Jahren in einem teilweise unerträglichen Patchworksumpf meine Erkenntnisse.

Viel Glück euch in diesem Spiel, das in den seltensten Fällen Spaß macht...

Signatur:

Viele Grüße mikkian

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also zu diesem Thread habe ich eine völlig andere Meinung ! Ich kann mir schon vorstellen, dass sich die Fragestellerin hier ganz schön veräppelt fühlt ! Mich beeindruckt ihre geradezu grenzenlose Geduld angesichts dieser Antworten !

Der Kindesvater hat nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht zu regelmäßigem Umgang mit seinen Kindern. Es sind in zweiwöchigem Turnus Besuchswochenenden vereinbart, an denen er die beiden Kinder betreut.

Wenn die Kindesmutter die Kinder zu diesen Terminen in einem Turnverein anmeldet, dann geht es nicht darum, dass sie das dem Kindesvater mitteilen muss, sondern sie hat das schlicht und ergreifen zu UNTERLASSEN !

So wie sie bestimmt, wie sie ihre Zeit mit den Kindern verbringt, so bestimmt der Kindesvater wie er seine Zeit mit den Kindern verbringt.

Klar kann man sich schon einvernehmlich einigen. Aber danach sieht mir das hier ganz und gar nicht aus.

Wenn die Kindesmutter sich tagelang im Ausland aufhält und die Kinder von irgendwelchen anderen Leuten betreut werden, dann hat der Kindesvater ein Anrecht darauf, dass ihm dies mitgeteilt wird. Denn hier geht es um das Wohlergehen der Kinder. Und diesbezüglich hat er sehr wohl Anspruch auf vernünftige Auskunft !

Ich würde dem Kindesvater empfehlen, dass er umgehend gerichtlich eine Umgangsregelung erwirkt. Da sollten die regelmäßigen Besuchszeiten, sowie die Ferienzeiten und die hohen Feiertage geregelt werden. Der Kindesvater ist schließlich kein Hampelmann, sondern er hat ein Anrecht darauf, dass auch er seine Besuchszeiten vernünftig planen kann.

Außerdem kann man bei der Gelegenheit beantragen, dass die Kindesmutter ihre Abwesenheiten im Ausland dem Kindesvater rechtzeitig mitzuteilen hat und insbesondere Auskunft über die Fremdbetreuung der Kinder in dieser Zeit zu geben hat.

Wenn die Kindesmutter gegen die Besuchsregelung dann wiederholt verstoßen sollte, kann man eine Strafbewehrung beantragen.

Das ist meine alternative Meinung zu diesem Thema.



3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
2Nini2
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke Marcus2009!
Ganz genau das ist der Punkt!!! Besonders weil er kein Umgangsrecht sonder das SORGERECHT hat!
Die Mutter tut einfach alles damit der Kontakt zum Vater so wenig wie möglich stattfindet. Die Kinder dürfen beispielsweise auch nicht beim Papa anrufen, "dafür ist keine Zeit" heißt es immer von der Mutter, mittlerweile fragen sie gar nicht mehr danach! Traurig aber wahr!
Zum Aufenthalt im Ausland habe ich vorher sogar diesen Auszug aus einem Urteil gefunden
"Befindet sich einer der Elternteile seinerseits ohne Kind im Urlaub und ist damit abwesend, gilt er laut Gesetz als verhindert, die elterliche Sorge auszuüben. Damit fällt dem anderen Elternteil vorübergehend das alleinige Sorgerecht zu."
Natürlich steht das Kindeswohl an erster Stelle, aber wenn SIE alles über den Rücken der Kinder austrägt, sollte SIE mal gestoppt werden! Es kann nicht sein das sie macht was sie will und die Kinder sowie alle anderen die Deppen sind!
Daher hatte ich hier auf Informationen gehofft!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
2Nini2
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Zitat (von 2Nini2):
Nur damit ich es richtig verstehe, der Vater und auch ich können demzufolge auch machen was wir wollen? So lange es den Kinder gut geht ist alles erlaubt? Gut zu wissen.
Die Antworten bezogen sich auf deine Fragen und Beispiele. Grundsätzlich kann der Vater aber frei entscheiden, was er mit seinem Kind während der Umgangszeit macht. Hat er ja bisher auch. Und da nun die Turnstunde hineingefallen ist, hast du hier ursprünglich geschrieben.


Zitat (von 2Nini2):
Sollte nicht der Kinder zuliebe miteinander gesprochen werden?
Absolut, nur ist es eben kein Zwang und man kann nichts dagegen tun, wenn einer nicht sprechen will.


Zitat (von 2Nini2):
Sie verstößt gegen Auflagen vom Familiengericht!
Dann geht die weiteren rechtlichen Schritte dazu und lasst euch ggf. anwaltlich beraten.


Zitat (von 2Nini2):
Ich möchte nicht wissen, was los wäre wenn er mit den Kindern zum Ohrring stechen gehen würde... Aber wenn er das darf, wird er das tun, sie möchte nämlich welche, aber die Mama verbietet es.
Je nach Alter des Kindes und Tragweite dieser Entscheidung wäre das eine sorgerechtliche Entscheidung, die die Zustimmung der Mutter bedürfte. Es gibt übrigens auch schon Urteile, die Ohrlochstechen bei Kleinkindern als Körperverletzung bewertet haben.


Zitat (von 2Nini2):
Aber wenn die Mutter nichts absprechen muss und machen kann was sie will dann ist die Lösung einfach nur das der Vater der zahlende Idiot ist (völlig egal das er das Sorgerecht hat).
Das ist eine ziemlich stumpfsinnige Zusammenfassung vom deutschen Familienrecht, aber man steht mit dieser Auffassung auf jeden Fall nicht alleine da.


Zitat (von 2Nini2):
Ist eine Impfung ein medizinischer Notfall, zählt das zum täglichen Leben, sollte eine Impfung nicht durch einen bzw. BEIDE Sorgeberechtigte veranlasst sein?
Eine vom RKI empfohlene Schutzimpfung ist in jedem Fall eine sorgerechtliche Entscheidung, die die Einwilligung beider Eltern bedarf. Auf keinen Fall handelt es sich um einen Notfall. Willigt ein Elternteil in eine Imfpung nicht ein, könnte der andere Elternteil die Ersetzung dieser Einwilligung beantragen. Dazu war ein Vater vor zwei Jahren erfolgreich vor dem BGH.



Danke für die Antworten!!!

Das Problem ist, Anwaltlich beraten lassen... HAHA er zahlt Unterhalt wir sind beide normale Angestellte und leben zur Miete! Es ist schlichtweg kein Geld da um sich beraten zu lassen. Daher habe ich mich auch hier angemeldet.
Das mit den Ohrringen war nur ein provokantes Beispiel! Aber genau das ist der Punkt... Die Mutter macht solche Sachen, und das geht durch. Der Vater darf es nicht!

Es kann doch nicht sein das in Deutschland eine Mutter alles darf und ein Vater der sich nie etwas zu schulden kommen hat lassen (außer das er der Scheidung eingewilligt hat, weil sie nicht mehr verheiratet sein wollte) der Buhmann ist!!! Es muss doch grenzen und Richtlinien geben!
Impfen war die Mutter alleine und ohne Absprachen und warum braucht bitte ein 3 jähriges Kind eine Grippeimpfung???!!! DAS ist der Punkt... sie macht was sie will und tut als wäre der Vater tot!

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#14
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Den Satz von Marcus2009 kann ich nur unterschreiben:
"Wenn die Kindesmutter die Kinder zu diesen Terminen in einem Turnverein anmeldet, dann geht es nicht darum, dass sie das dem Kindesvater mitteilen muss, sondern sie hat das schlicht und ergreifen zu UNTERLASSEN !"

Es ist hier sinnvoll, sich an das Jugendamt zu wenden und dort um Hilfe zu bitten. Selbst wenn man sich einen Anwalt nimmt und klagt, wird der Richter sowieso das Jugendamt als sachlich zuständig einschalten, um die Situation zu klären. Solche Situationen zu klären mit den Eltern ist auch ein Auftrag des Jugendamts.

-- Editiert von altona01 am 16.01.2020 16:48

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von 2Nini2):
Besonders weil er kein Umgangsrecht sonder das SORGERECHT hat!


Der Kindesvater hat sehr wohl ein Umgangsrecht ! Und wie ich oben schon geschrieben habe, hat er sogar die Pflicht mit den Kindern regelmäßigen Umgang zu pflegen.

Es gibt viele Kriegsschauplätze. Und ich verstehe schon, dass die Kindesmutter da möglichweise versucht, dem Kindesvater den Umgang zu verleiden.

Aber du solltest dich auf das Wesentliche konzentrieren. Die Frage nach der Impfung ist ein Nebenkriegsschauplatz. Vergiss das einfach mal ... sonst bekommst du genau solche Antworten wie du sie oben erhalten hast !

1. Es gilt den Umgang verbindlich zu regeln. Darauf haben der Kindesvater und auch die Kinder ein Anrecht. Die Kindesmutter darf dies nicht eigenmächtig sabotieren.

2. Die Kindesmutter hat längere Abwesenheiten im Ausland und die Fremdbetreuung der Kinder dem Kindesvater mitzuteilen.

Alles andere vergisst du erst einmal ! Und mit vergessen meine ich VERGESSEN !

Das sind die Rechte des Kindesvaters. Und die sollte er umgehend wahrnehmen.

Die Tatsache, dass ihr wenig Geld habt, hindert den Kindesvater nicht daran, seine Rechte wahrzunehmen. In diesen Fällen kann man Prozesskostenhilfe beantragen. Der Kindesvater sollte sich an das zuständige Amtsgericht wenden, den Sachverhalt schildern und einen Beratungshilfeschein beantragen.

Mit diesem Schein kann er zu einem Fachanwalt für Familienrecht seiner Wahl gehen und eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Im Wege der Prozesskostenhilfe kann dann ein Verfahren geführt werden auch wenn man kein Geld hat.

Also hör auf hier im Forum mit den Leuten herum zu zetern. Das bringt nämlich nichts. Sondern mach Nägel mit Köpfen ! Der Kindesvater hat Rechte. Er muss sie halt nur wahrnehmen.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von 2Nini2):
Die vom Familiengericht auferlegten Gespräche bei einem sozialen Verein hat sie eigenmächtig abgebrochen (auch für die Kinder!) und unmissverständlich klar gemacht, das sie nicht mehr dort hin kommt. Sie spricht also über nichts mehr! .


Hier würde ich ansetzen und zwar zunächst über das Jugendamt.
Da ja bereits ein Familiengericht eingeschaltet war, gehe ich davon aus, dass der Umgang auch per Beschluss geregelt wurde.

Weiter gehe ich davon aus, dass die Kinder beide am Wochenende zum Turnverein wollen. Wenn nicht, steht es euch ja frei, etwas anderes zu unternehmen. Mit 3 und 8 Jahren reden ja immerhin die Kinder, wenn die Mutter es schon nicht macht.

Was die Auslandsaufenthalte und die damit verbundenen Betreuungen angeht, würde ich auch zur Frage stellen. "Nicht-Sorgeberechtigte Personen" kann ja alles und nichts bedeuten. Wenn die Kinder bei einer nahen Bezugsperson untergebracht sind, z. B. die Oma, Partner, Tagesmutter, ist das etwas anderes als wenn sie random im Freundeskreis herum gereicht werden. Über die Häufigkeit hast du nichts gesagt, spielt aber auch eine Rolle, genauso wie kurzfristig eine Dienstreise entschieden wird.

Dass die Kinder nicht mehr zwischen den Betreeungswochenenden nach Telefonaten fragen, ist wirklich schade. Da könnt ihr nur ganz sanft entgegen wirken, indem zum Beispiel das Angebot gemacht wird, die Mutter oder Oma anrufen zu können und so zu erklären, dass auch die Kinder unter der Woche anrufen dürfen.
Eine 8jährige freut sich bestimmt auch sehr über eine kleine Postkarte zwischendurch. Für Kinder ist eigenadressierte Post ziemlich schön. Das sind jetzt Beispiele aus meinem Alltag. Ob es zu euch passt, ist dann wieder eine andere Frage.

Bezüglich Anwaltskosten kann ggf. Verfahrenshilfe in Anspruch genommen werden. Doch auch wenn nicht, würde ich mich als Vater fragen, wo ich überall einsparen kann, um mir einen Fachanwalt leisten zu können. Schließlich ist es auch zukunftsweisend, wie jetzt miteinander umgegangen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
2Nini2
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, ich werde nochmal mit ihm reden!
Beim Jugendamt hat er die Aussage "Sie sollten die Spielchen Ihrer Exfrau mitmachen, wenn Sie Ihre Kinder sehen wollen" erhalten... danach möchte er dort gar nicht mehr anfragen.
Verfahrenskostenbeihilfe hat er bereits in Anspruch genommen. Einsparen können wir nur noch wenn wir weniger essen... Das Problem ist eben auch, das JEDE Maßnahme von Ihm durch die Mutter wieder auf die Kinder zurück fällt... das schadet den Kids extrem! Das versucht er zu vermeiden und traut sich dadurch oft nicht tätig zu werden!
Es geht ja mit Kleinigkeiten los... (wir haben z.B. zusammen Plätzchen gebacken, die haben die Kinder mit zur Mama nehmen wollen. Beim nächsten mal waren sie wieder in der Tasche, auf unsere Nachfrage warum die denn hier eingepackt sind kam als Antwort "Die Mama hat gesagt wir sollen sie beim Papa essen, und nicht bei ihr" ... BULL****!) und wo es enden würde, möchte ich mir gar nicht ausmalen! In meinen Augen hat die eine narzisstische Störung und zwar ganz extrem!
Durch wen die Betreuung stattfindet wissen wir nicht genau, manchmal ist es die Oma aber nicht immer und die Kinder sagen nichts "die Mama hat gesagt, das geht euch nichts an" ...

und ich bin "nur" seine Partnerin und kann nichts machen, außer zuschauen wie durch diese Frau alles kaputt gemacht wird!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Du kannst deinen Partner unterstützen und das machst du ja auch.

Kann denn eine weitere Verfahrenskostenbeihilfe in Anspruch genommen werden? Schließlich ist ja nun ein neuer Fall eingetreten, indem die Kindsmutter die auferlegten Gespräche nicht wahrnimmt. Das wird hier bestimmt jemand wissen.

Es ist zwar nachvollziehbar, dass dein Freund keine Last auf die Kinder übertragen möchte. Letztlich ist dafür aber auch die Mutter verantwortlich.

Wenn das wirklich ein Zitat von einer Jugendamts-Mitarbeiterin gewesen sein sollte, würde ich den Versuch dennoch wagen und zukünftige Gespräche protokollieren. Sollte sich so eine Aussage wiederholen, würde ich mich um ein Gespräch mit dem Vorgesetzen bemühen.
Denn diese "Spielchen" gehen umso weiter, desto mehr der Vater sie mit macht. Er sollte auch für sich Notizen machen.
Das Jugendamt sollte niemals "der Feind" sein.

Dass die Kinder sich an die Anweisungen der Mutter halten, daran könnt ihr nichts ändern. Aber sie werden älter und werden dann selbst erkennen, was für ein Quatsch das ist. Daher nicht unter Druck setzen, sondern auch ihnen gegenüber sachlich bleiben. Erfahrungsgemäß wird die Mutter recht interessiert daran sein, wie das WE war. Ihr könnt dem Kind (8) gerne sagen, dass sie davon berichten dürfen, wenn es zukünftig bei euch antwortet "... das geht euch nichts an." Denn es geht der Mutter ja auch etwas an, ob es ihren Kindern gut gegangen ist. Das kann man schon vermitteln, nur eben kindgerecht und wenn es in die Situation passt.

Verabschiedet euch von dem Gedanken, dass die Kinder nicht zwischen den Fronten geraten. Sind sie bereits. Alleine die Keksaktion wird schon für das Kind unangenehm gewesen sein, auch wenn es das noch nicht direkt ausdrückt.

Noch ein kleiner Hinweis. Egal, wie die Mutter drauf ist, diagnostiziere sie nicht. Sie ist die Mutter der Kinder deines Freundes. Nicht mehr, nicht weniger.

-- Editiert von Kaktus123123 am 16.01.2020 20:12

-- Editiert von Kaktus123123 am 16.01.2020 20:14

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(668 Beiträge, 115x hilfreich)

Ich kann die Frustration sehr gut verstehen, ich lebe selbst im Patchwork.

Aber mal aus der Sicht der Kinder betrachtet:

Sportvereine sind gut für ein Kind. Und dabei meine ich nicht die Bewegung sondern auch die Teilnahme an einer Gemeinschaft. Eine Mitgliedschaft in einem Turnverein kann man also nur begrüßen.

Das Problem, was viele oder sogar alle Trennungskinder haben, ist die Zerissenheit zwischen zwei Familien. Und je älter die Kinder werden, desto schwieriger wird es. Einem Kleinkind freut sich sicherlich über jedes zweites Wochenende beim Umgangselternteil, freut sich über jeden Ausflug und ist schon zufrieden wenn es satt ist.

Aber mit zunehmendem Alter entwickelt so ein Kind auch eigene Interessen. Das ist der Sportverein, das sind Freunde, das sind Veranstaltungen. Und jetzt wird es schwierig mit den exklusiven Wochenenden beim Umgangselternteil. In der Regel ist das Elternteil, bei dem das Kind lebt, viel intensiver in das Leben und Umfeld des Kindes einbezogen. Es kennt die Freunde, die Schule, kümmert sich um die Arzttermine etc. Und es wird zunehmend schwieriger, jedes zweite Wochenende vollständig zu tabusieren.

Schlussendlich ist es normal für ein Kind auch mal am Samstag zu einem Geburtstag einer Freundin zu gehen. Was aber, wenn diese Party dann auf das Umgangswochenende fällt? Dann steht man da. Das sind Probleme die man eben nicht hat, wenn die Eltern nicht getrennt wären. Die Frage ist nur, läßt man nun das Kind drunter leiden (und sagt den Geburtstag ab) oder muss man vom Umgangselternteil da nicht Verständnis erwarten? Was macht ihr, wenn das Kind sich in ein paar Jahren am Samstag mit einer Freundin verabreden will? Ablehen, weil das Kind an diesem Wochende exklusiv euch gehört?

Das gleiche beim Turnverein. Wenn da nun die Übungszeiten regelmäßig auf Freitag oder Samstag fallen - muss man dann dem Kind erklären, dass das Kind nicht in den Turnverein darf weil es doch regelmäßig jedes zweite Wochenende beim anderen Elternteil ist? Das gleiche passiert bei Fussballvereinen, wo dann am Sonntag Turniere sind. Da muss man (für das Kind) hin - egal am welchen Wochenende das ist. Alles andere wird zu Problemen im Verein und zu Enttäuschung beim Kind führen.

Aus Sicht des Kindes wäre das unfair. Und auch aus meiner Sicht. Vielmehr erwarte ich von beiden Eltern das sie sich zusammen reissen für das Kind. Und ja: ich finde das Verhalten der Mutter in diesem Fall auch *******... aber ganz ehrlich: das Kind kann nichts dafür. Und ich sehe nicht, was hier eine Eskalation bringen sollte?

Was genau hätte es am Ergebnis geändert, wenn die Mutter den Vater vorher gefragt hätte? Hätte der Vater nein sagen könnne, gegen die Interessen seines Kindes? Oder hätte er nicht sowiso ja sagen müssen? Aus der Sicht betrachtet geht es dann doch eher um gekränkte Eitelkeit: Ich wurde nicht gefragt. Absolut verständlich, aber diese Gefühle bringen einen nicht weiter.

Ich habe lang die Seite Umgangselternteil gelebt und kann nur sagen: Ich habe diese Themen immer komplett vom Kind ferngehalten. Egal wie ******* sich die andere Seite verhalten hat, ich habe gelächelt und das Kind behütet. Auch bei solchen Situation mit den Keksen. Sowas nimmt man einmal zur Kenntnis, dann gibt man den Kind keine Kekse mehr mit. Das beugt diesen Enttäuschungen vor. Klar kann man sagen: warum muss ich mich verbiegen weil der andere Elternteil so blöd reagiert. ABER: Ich kann als Erwachsener viel bessser mit so einem Unsinn umgehen als mein Kind.

Ich habe viele Abende damit verbracht, mit dem Kind Geschenke für "die andere Seite" zu basteln. Nicht weil ich die anderen so mochte sondern, weil mir das Kind am Herzen lag. Das funktioniert aber nur, solange man sich nicht selbst emotional in die Situation hineinsteigert.

Und ganz ehrlich: Das hat sich ausgezahlt. Inzwischen lebt das Kind bei uns weil es das wollte. Und hat auch im Laufe der Zeit erkannt, wo das eigentliche Problem liegt. Und ist uns dankbar, das wir damals nicht aggressiv reagiert haben, sondern mit Verständnis. Ständige (gerichtliche) Streiterein hätten das Problem nicht gelöst.

Die nächsten Jahre werden hart, gar keine Frage. Aber aus meiner Sicht: konzentriert euch auf das was ihr beeinflussen könnt. Konzentriert euch auf das Wohl des Kindes. Und wenn dann Turnverein oder Kindergeburtstage auf ein Umgangswochenende fallen: freut euch für das Kind! Es hat Spaß dabei.

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
2Nini2
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die hilfreichen Antworten!
Keine Frage, WIR werden nichts tun was den Kindern schadet! Es ist jetzt schon so, das Einladungen usw. gerne wahrgenommen werden können und wir das möglich machen! DAS ist wie gesagt auch kein Problem, genau so wie der Turnverein usw.!
Wie gesagt interessierte mich die rechtliche Sicht, so wie es aktuell ist, verstößt die Mutter gegen § 1684 Abs. 2 BGB "Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet"
Wissen Sie, ich bin selbst ein Scheidungskind und meine Eltern haben mich & meine Schwester deren "Krieg" nie mitbekommen oder spüren lassen, und SO muss es sein!!!

Wir werden weiterhin mit den Kindern alles unternehmen, besprechen und machen was für die Kinder gut ist. Weitere Schritte überlegen wir, aber von uns geht kein Druck oder negatives gegenüber der Mutter aus!
(Ich saß zum Beispiel mehrere Wochenenden mit den Kindern zusammen und habe gebastelt, weil sie der Mama einen Kalender zu Weihnachten schenken wollten!!! Also ICH unterscheide sehr wohl zwischen dem Kindeswohl und blankem Unverständnis der Mutter gegenüber!)

Danke nochmal an alle für Ihre Hilfe!

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#21
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
Und diesbezüglich hat er sehr wohl Anspruch auf vernünftige Auskunft !
Auf welcher Grundlage? Der Gesetzgeber bringt über § 1687 BGB unmissverständlich zum Ausdruck, wie das gemeinsame Sorgerecht bei Getrenntleben auszuüben ist. Einzige Schwierigkeit bietet die genaue Abgrenzung zwischen Angelegenheiten des täglichen Lebens und Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung.

Zitat (von Marcus2009):
Ich würde dem Kindesvater empfehlen, dass er umgehend gerichtlich eine Umgangsregelung erwirkt.
Die Umgangszeiten finden doch statt. Soll das Gericht das für die Beteiligten für eine vierstellige Summe auf Papier niederschreiben? Was soll das bringen?

Zitat (von Marcus2009):
Außerdem kann man bei der Gelegenheit beantragen, dass die Kindesmutter ihre Abwesenheiten im Ausland dem Kindesvater rechtzeitig mitzuteilen hat und insbesondere Auskunft über die Fremdbetreuung der Kinder in dieser Zeit zu geben hat.
Das halte ich auch für denkbar.

Zitat (von 2Nini2):
Es ist schlichtweg kein Geld da um sich beraten zu lassen.
In Deutschland gibt es Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe. Dieses "kein Geld Argument" ist keins. Den Weg dazu hat Marcus beschrieben.

Zitat (von 2Nini2):
Die Mutter macht solche Sachen, und das geht durch. Der Vater darf es nicht!
Hat die Mutter Ohrlöcher stechen lassen? Oder meinst du mit "solche Sachen" dann Sachen des täglichen Lebens, die sie eben machen darf? Genau wie der Vater?

Zitat (von 2Nini2):
Es kann doch nicht sein das in Deutschland eine Mutter alles darf und ein Vater der sich nie etwas zu schulden kommen hat lassen (außer das er der Scheidung eingewilligt hat, weil sie nicht mehr verheiratet sein wollte) der Buhmann ist!!! Es muss doch grenzen und Richtlinien geben!
Die gibt es auch. Nur ist das Familienrecht darauf ausgelegt, dass nicht Dritte die Probleme lösen, sondern die Eltern selbst.

Zitat (von 2Nini2):
Impfen war die Mutter alleine und ohne Absprachen und warum braucht bitte ein 3 jähriges Kind eine Grippeimpfung???!!!
Hätte der Vater der Impfung nicht zugestimmt? Dann hätten wir an diesem Punkt eine diskutable Angelegenheit.

Hier wird von Umgangssabotage gesprochen, weil jetzt Turnstunden auch am Wochenende anfallen. Da sollen Jugendamt und Gericht, finanziert von der Solidargemeinschaft, drüber entscheiden und der Mutter ein Unterlassen aufbrummen. Mit Verlaub, aber das ist doch völlig an den Haaren herbeigezogen und könnte zur völligen Eskalation führen. Das sollte man sich genau überlegen. Ihr sprecht von einer Narzisstin. Auch wenn dieses Wort immer sehr schnell fällt und scheinbar alle Ex-Partner Narzissten sind, ist es ja theoretisch möglich. Man kann Menschen - insbesondere eine Narzisstin - nicht verbiegen, nur weil man plötzlich weitere Menschen hinzuzieht.

Die Turnstunden finden aber auch nicht am Wochenende statt, weil die Mutter solange einen Verein gesucht hat, der das genau am Wochenende macht, sondern weil sie im Rahmen der Alltagssorge wahrscheinlich mit dem Kind zusammen einen Verein ausgesucht hat, der dem Kind gefällt (Spekulation meinerseits). Und wann dieser Verein seine Stunden anbietet, das kann sie nicht ändern. Und es beeinträchtigt den Umgang des Vaters auch nicht, vor allem wird er nicht sabotiert . Denn Umgang bedeutet nicht, dass der Vater ein zweites Leben mit dem Kind führt, dass sich niemals mit dem ersten Leben überschneidet.

Zitat (von Kaktus123123):
Zitat (von 2Nini2):
Die vom Familiengericht auferlegten Gespräche bei einem sozialen Verein hat sie eigenmächtig abgebrochen (auch für die Kinder!) und unmissverständlich klar gemacht, das sie nicht mehr dort hin kommt. Sie spricht also über nichts mehr! .


Hier würde ich ansetzen und zwar zunächst über das Jugendamt.
Das sehe ich genauso und hatte ich auch schon mal oben geschrieben. Der Punkt wurde aber nicht weiter von der TE vertieft, sodass weiterhin unklar ist, was damit gemeint war.

@2Nini2: Werte meine Beiträge nicht persönlich - auch wenn dir andere Nutzer dazu raten, diese zu vergessen. Ich will dich nicht angreifen oder kritisieren, ich kenne weder dich noch die anderen Beteiligten und habe dazu keinen Grund. Deine Beiträge enthalten schlicht viele irrelevante Dinge und die latent mitschwingende Grundannahme, dass man ein systematisches Opfer von System und Mensch ist. Damit kann ich nichts anfangen, weil es faktisch falsch ist.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von 2Nini2):
Wie gesagt interessierte mich die rechtliche Sicht, so wie es aktuell ist, verstößt die Mutter gegen § 1684 Abs. 2 BGB "Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet"

Das ist ein guter (rechtlicher) Ansatzpunkt! Die sogenannte Loyalitätspflicht. Die gilt grundsätzlich erst mal für beide Seiten. Weder darf die Mutter den Umgang blockieren oder verhindern, noch darf der Vater in die sorgerechtlichen Alltagsbefugnisse der Mutter eingreifen oder diese überwachen. Hier kann man rechtlich ansetzen und es auf den konkreten Fall subsumieren. Bezogen auf die Turnstunden ist die Lage aus meiner Sicht eindeutig. Die Anmeldung im Sportverein ist eine Entscheidung des betreuenden Elternteils und ein etwaiges Training beeinträchtigt den Umgang nicht. Viel mehr ist es völlig normal, dass Kinder auch am Wochenende sportlichen Vereinsaktivitäten durch Spiele oder Training nachgehen. Der Vater kann nicht erwarten, dass dies während seiner Umgangszeit ausgesetzt wird. Rechtsprechung dazu konnte ich nicht finden.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Umgangsregelungen sind immer, ausnahmslos immer Regelungen auf Zeit. Die Bedürfnisse eines 3-jährigen Kindes sind anders als die eines 13-jährigen. Würde man an den einmal getroffenen Regelungen festhalten (was Markus wohl will), so hieße das, das Kind in seiner Entwicklung kindeswohlschädigend einzuschränken. Der Schwerpunkt bei Vereinen und deren Aktivitäten liegt nun mal am Wochenende, anders geht es ja gar nicht. Später kommen dann noch ganz andere Aktivitäten dazu, Wochenendaktivitäten mit den allerbesten Freunden u.s.w. Soll das alles nicht möglich sein, weil die Eltern getrennt leben?

Also überdenkt die Umgangsregelung, überlegt Euch, wie die Interessen des Kindes zu integrieren sind. Wie der Vater an dem, was dem Kind wichtig ist, teilhaben kann. Das ist der Ansatz für eine Lösung. Wenn Ihr da ein Konzept habt, dann eventuell fremde Vermittlungshilfe in Anspruch nehmen. Und sich bitte klar machen, dass die Eltern (leider) schon ab Grundschulalter nicht mehr die erste Geige im Leben der Kinder spielen, und sich das Kind im Zweifel für den Sport und gegen das Umgangselternteil entscheiden wird.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
2Nini2
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Smogman,
Danke für die Antworten. Kurze Antworten von mir.
Das mit dem Auslandsaufenthalt werden wir klären lassen.
Bei Impfungen stimmt er für die nötigen sicherlich zu, aber nicht bei einer Grippeschutzimpfung für einen dreijährigen! Aber im Nachhinein ein Fass deshalb aufmachen, möchte er nicht. Es war eher als Beispiel für hier gedacht um zu veranschaulichen, was sie tut.
Wie gesagt, geht es nicht um die Turnstunden an sich, das ist ok und gut wenn die Kids das machen. Aber sie könnte manche Angelegenheiten einfach mit dem Vater besprechen. Nachdem sie aber nicht mal "Hallo" sagt, ist es schwer. Die Kindergartenanmeldung erfolgte z.B. auch ohne Absprache und er ist aus allen Wolken gefallen, als der Kindergarten angerufen hat, sie benötigen seine Unterschrift. Er wusste weder dass das Kind in den Kindergarten geht, noch das DIESER Kindergarten ausgesucht wurde. Also darum geht es, von ihr wird NICHTS abgesprochen!
Ja, wegen der nicht wahrgenommenen und abgesprochenen Gespräche werden wir sehen was wir tun können.
Das Hauptproblem ist einfach, die Kinder leiden unter diesen Taten der Mutter und das muss abgestellt werden!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

Zitat:
Die vom Familiengericht auferlegten Gespräche bei einem sozialen Verein


Was genau wurde vom Familiengericht denn da beschlossen?

Es gibt keine verpflichtenden Turnstunden. Wenn dem Vater das nicht gefällt, dann muss er die Kinder nicht zur Turnstunde bringen. Du kannst davon ausgehen, dass die Kinder gerne zur Turnstunde wollten und ich sehe hier keinerlei Begründung, warum sie den Vater deswegen fragen sollte. Er kann sich mit seinen Kindern auseinandersetzen und ihnen erklären, warum er sie lieber nicht in die Turnstunde bringen möchte. Immerhin gibt es auch Wochenenden bei der Mutter und diese kann sie so verbringen, wie sie das gerne möchte.
Ich sehe da keinen Grund deswegen jetzt unbedingt große Gespräche zu führen.

Es ist völlig normal, dass Kinder auch mal bei den Großeltern oder Freunden übernachten und da muss die Mutter auch nicht greifbar sein. Man sucht sich ja eine Betreuung für die Kinder, weil man nicht greifbar sein wird. Die Kinder sind auch alt genug, um dem Vater zu erzählen, was sie in der Zeit bei der Mutter gemacht haben und bei wem sie nächtigten.

Die Mutter möchte Vater- und Mutterzeit strikt getrennt halten. Da ihr das wisst, würde ich doch gar nicht erst versuchen, Kekse o.ä. mitzugeben. Dann leiden die Kinder auch nicht.
Die Mutter kann nicht geändert werden. Das kann auch ein Richter nicht bewirken.

Telefonate unter der Woche - bei so zerstrittenen Eltern keine gute Idee. Die Kinder befinden sich mit Sicherheit schon in einem Loyalitätskonflikt. Der würde durch Telefonate noch mehr angefeuert werden.

Durch Grippe sterben jährlich mehrere tausend Menschen in Deutschland. Im besonderen alte Menschen und kleine Kinder. Von daher gesehen ist eine Grippeimpfung durchaus sinnvoll. Hat das Kind chronische Krankheiten?

In der grauen Theorie sollen beide Eltern entscheiden, in welchen Kindergarten das Kind geht - wenn sich die Eltern da aber nicht einig werden... dann erlaubt der Richter dem Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, den Kindergarten auszuwählen.
Anders ist das überhaupt nicht praktikabel. Die Mutter muss hier mit den Öffnungszeiten und den Entfernungen zum Kindergarten klar kommen. Der Vater nicht.
Dass das Kind in einen Kindergarten geht, das sollte doch selbstverständlich sein. Warum der Vater da aus allen Wolken fällt, ist mir völlig schleierhaft.

Was mir hier ganz sauer aufstößt:

Du bist die Next. Warum fragt der Vater nicht nach diesen Dingen? Warum engagierst Du Dich in diesem Maß?
Vater und Mutter sind die Eltern. Das ist schwierig genug. Da braucht es keine Dritten, die auch noch mitmischen.
Du kannst die nette Stiefmutter sein, die nicht auch noch in diesem Konflikt mitmischt.

Das Jugendamt kann euch nur beraten. Eingreifen kann es nicht. Und auch das Jugendamt kann die Mutter nicht ändern. Von daher gesehen ist der Ratschlag so falsch nicht.



3x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

@2Nini2

Na ja, auch zu deinem Posting habe ich eine alternative Meinung.

Es geht nicht allein darum, die Kindesmutter zur Räson zu bringen. Es geht darum, die Streitigkeiten zwischen den Eltern zu BEENDEN !

Du bist ja ganz schön in Fahrt. Ich habe dir angeraten, dich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Und im nächsten Posting, lamentierst du über das "Plätzchenbacken" ! Ist das ein wesentlicher Teil des Konflikts? Erwartest du allen Ernstes, dass ein Richter die Kindesmutter dazu verdonnert, euer Plätzchenbacken aktiv zu fördern ?

Den Umgang regeln, das geht nicht. Aus tausend und einem Grund ! Aber hier im Forum wegen jedem Hasenfurz einen Zwergenaufstand zu veranstalten, das geht. Zielorientiert ist das NICHT ! Vernünftige Vorschläge treffen hier offensichtlich auf taube Ohren !

Wenn sich Erwachsene streiten, dann stehen Kinder zwischen den Fronten. Und unter diesen Streitigkeiten leiden Kinder. Und deshalb muss das aufhören. Das hast du ja ganz richtig erkannt.

Es geht in erster Linie darum, ein klares Regelwerk für den Umgang zu schaffen. Und ansonsten muss der Kindesvater zusehen, dass er die Beziehung zu seiner Ex normalisiert !

Denn wenn die Streitigkeiten nicht aufhören, dann werden die Kinder erfahrungsgemäß irgendwann Partei ergreifen und sich vom Kindesvater abwenden. Das ist für sie überlebenswichtig. Denn mit der Kindesmutter leben sie die meiste Zeit zusammen ! Tendenzen für diese Entwicklung sind aus deinen Postings deutlich erkennbar ! Der Kindesvater lebt auf sehr dünnem Eis !

Du engagierst dich für die Kinder. Das will ich dir durchaus zugestehen. Aber deine Aversion gegen die Kindesmutter ist eben auch deutlich spürbar. Und deshalb stehst du einer Einvernehmlichen Kommunikation zwischen der Kindesmutter und dem Kindesvater im Wege.

Die Welt ist nicht schwarz und weiß. Genauso wie die Kindesmutter ihren Anteil an den Problemen hat, hast auch DU einen gehörigen Anteil daran. Du gießt nämlich ganz gehörig Öl in Feuer.

Deshalb habe ich dir geraten, dich auf das Wesentliche zu konzentrieren und den Rest zu vergessen. Nimm dich zurück. Und überdenke einmal die Rolle, die DU in diesem Konflikt spielst ! Das sind nämlich nicht DEINE Kinder. Du bist die Neue .... und deshalb solltest du dich in diesem Konflikt zurück halten

Die Kindesmutter könnt ihr nicht ändern. Die ist so wie sie ist. Und DU bist vermutlich die letzte Person auf diesem Planeten, von dem die Kindesmutter Vorschriften entgegen nehmen wird.

Auch wenn das schwer fallen dürfte ... es ist Zeit zum Nachdenken.

Auch das ist halt ein Teil meiner alternativen Sicht der Dinge.



-- Editiert von Marcus2009 am 17.01.2020 14:38

4x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Bei mir kommt es so an, dass die TE Beispiele anbringt um zu beschreiben, welche Auswirkungen die nicht vorhandene Kommunikation hat.
Turnen, Impfen, nicht angenommene Plätzchen... sehe ich als viele kleine Einzelheiten, die an sich auch kein Problem darstellen.

Wenn ein Familiengericht gemeinsame Gespräche auferlegt, wird es das nicht ohne Grund gemacht haben.
Ich sehe nicht, warum ein neuer Versuch nicht gestartet werden sollte, nur weil sich die Kindsmutter nicht ändern lässt.
Noch sind es Kleinigkeiten, aber irgendwann wird die Grundschule zur weiterführenden Schule, Kinder kommen in die Pubertät usw. Umso besser ist es doch, jetzt schon zu versuchen, eine ordentliche Basis zu schaffen.
Das jüngste ist ja erst drei Jahre alt. Da kommt noch so viel....
Umgang und Alltag abtrennen geht halt nun mal nicht dauerhaft ohne vorher vernüftig miteinander zu sprechen. Auch Kinder können nur bedingt switchen, je nach Alters- bzw. Entwicklungsstufe.
Für sie gilt es Sicherheit und Kontinuität zu schaffen. Wie soll das gehen, wenn keine Informationen kommen?

Als neue Partnerin verbringt die TE halt auch alle zwei Wochenenden mit den Kindern. Sie wird ja wohl kaum in dieser Zeit ausziehen. Ich gehe auch davon aus, dass sie sich mal zurückzieht, damit der Vater alleine seine Kinder hat oder jeweils ein Kind beim Vater, ein Kind bei der TE für eine bestimmte Zeit. Dass sich da eine Bindung aufbaut, ist doch schön.
Wir wissen ja auch nicht, ob jeder Hasenfurz in der Realität der TE groß thematisiert wird. Dass sich in einem Forum jemand "auserbricht" ist doch gerade bei familiären Sachen nicht selten.

Als Elternteil würde ich sehr wohl gerne wissen, welche Kita besucht und welche Schule besucht wird. Ich würde auch gerne an beiden Institutionen teilhaben. Schließlich bin ich immer Elternteil und nicht nur von Freitag bis Sonntag. Glücklicherweise hat das Gesetz dazu auch ein Recht formuliert. Die Frage ist nur, wie es umgesetzt wird.

Dass die TE schreibt anstatt der Vater, finde ich nicht ungewöhnlich. Vielleicht ist der Vater nicht so gut mit Worten oder hat weniger Zeit. (Ich habe hier auch zwei Thread, in denen es sich ausschließlich um eine andere Person dreht.)

-- Editiert von Kaktus123123 am 17.01.2020 15:12

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
Es geht darum, die Streitigkeiten zwischen den Eltern zu BEENDEN !
Wer soll das denn machen?
Der elterliche Umgang mit den Kindern soll gerecht und sicher durchgeführt werden. Ob mit oder ohne Streit---egal.
Zitat (von Marcus2009):
Den Umgang regeln, das geht nicht.
Doch, natürlich geht das.
Die TE kanns und darf es nicht, die Kinder noch nicht. Also sollen es die Eltern machen--meinetwegen auch mit Streit.
Wenn es ohne Streit mal eine Zeit ohne Umgang mit einem Elternteil geht---warum nicht?

Nirgends steht, dass die Umgangspflicht eisern einzuhalten ist.

Aber nur der Vater der beiden Kinder kann hier der Macher sein. Nicht seine neue Freundin.
Zitat (von Marcus2009):
Es geht in erster Linie darum, ein klares Regelwerk für den Umgang zu schaffen.
Aber doch nicht mithilfe der TE.
Die ist doch offenbar das böse Makel, weswegen die Eltern dauernd in Streit geraten und die Kinder sind die Munition dafür.
Ja, ich stimme dir zu: Die TE sollte sich zurückhalten, den Vater machen lassen.

Tausendmal sind die Verursacher von solchen Querelen die neuen Partner.
Und fast ebenso oft müssen die geteilten Kinder herhalten, um des einen/anderen Eifersucht und des anderen/einen Neid zu befriedigen.
Grauenhaft ist das. :sad: Eigentlich für alle.

Neue sollten sich raushalten (müssen).

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von 2Nini2):
Das Hauptproblem ist einfach, die Kinder leiden unter diesen Taten der Mutter und das muss abgestellt werden!
Was mir nicht genau klar wird in all den Texte: WIE genau leiden die Kinder unter WELCHEN "Taten"?

Also zb

"Mutter schließt eigenständig Kindergartenvertrag ab - Kinder leiden, weil.....?"
"Mutter schließt eigenständig Turnvereinvertrag ab - Kinder leiden, weil....?"

Das wäre interessant, aufgeschlüsselt zu bekommen, vielen Dank im Voraus schon mal dafür!

Die Erkenntnis könnte sein, daß diese Kinder vermutlich und dann gar nichts leiden, sondern dass es eher so ist, wie es vorher geschrieben wurde:
Zitat (von Sunrabbit):
Was genau hätte es am Ergebnis geändert, wenn die Mutter den Vater vorher gefragt hätte? Hätte der Vater nein sagen könnne, gegen die Interessen seines Kindes? Oder hätte er nicht sowiso ja sagen müssen? Aus der Sicht betrachtet geht es dann doch eher um gekränkte Eitelkeit: Ich wurde nicht gefragt. Absolut verständlich, aber diese Gefühle bringen einen nicht weiter.
Antwort:
Zitat (von Sunrabbit):
Klar kann man sagen: warum muss ich mich verbiegen weil der andere Elternteil so blöd reagiert. ABER: Ich kann als Erwachsener viel bessser mit so einem Unsinn umgehen als mein Kind.


1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
2Nini2
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Zitat (von 2Nini2):
Wie gesagt interessierte mich die rechtliche Sicht, so wie es aktuell ist, verstößt die Mutter gegen § 1684 Abs. 2 BGB "Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet"

Das ist ein guter (rechtlicher) Ansatzpunkt! Die sogenannte Loyalitätspflicht. Die gilt grundsätzlich erst mal für beide Seiten. Weder darf die Mutter den Umgang blockieren oder verhindern, noch darf der Vater in die sorgerechtlichen Alltagsbefugnisse der Mutter eingreifen oder diese überwachen. Hier kann man rechtlich ansetzen und es auf den konkreten Fall subsumieren. Bezogen auf die Turnstunden ist die Lage aus meiner Sicht eindeutig. Die Anmeldung im Sportverein ist eine Entscheidung des betreuenden Elternteils und ein etwaiges Training beeinträchtigt den Umgang nicht. Viel mehr ist es völlig normal, dass Kinder auch am Wochenende sportlichen Vereinsaktivitäten durch Spiele oder Training nachgehen. Der Vater kann nicht erwarten, dass dies während seiner Umgangszeit ausgesetzt wird. Rechtsprechung dazu konnte ich nicht finden.


ES WAR EIN BEISPIEL! NOCHMAL, die Kinder sollen und dürfen turnen! Aber auch Schul- und Kindergartenanmeldung erfolgten ohne Absprache... und wenn die Einrichtung anruft und sagt "Hallo Herr ... wieso verweigern Sie Ihre Unterschrift auf der Anmeldung" und der Vater von der Anmeldung nicht mal was weiß, ist es schlichtweg der falsche weg! BEIDE Eltern sollen/müssen gemeinsam die Schule usw. aussuchen.
und weder er noch ich erzählen den Kindern "Die Mama ist dumm, die Mama kann nichts, die Mama ist sch***, die Mama ist nicht korrekt, die Mama schreit nur, die Mama hat dich nicht mehr lieb ... " DAS macht leider die Mama über den Papa und das geht nicht!!! deshalb leiden die Kinder, sie wollen zwischen den Wochenenden den Papa mal anrufen, dürfen aber nicht, trauen sich nicht mal mehr zu fragen...
Wie gesagt, nochmal danke für die Tipps, aber ich komme hier nicht weiter... anscheinend muss so ein kleines Kind erst versuchen sich etwas anzutun bis mal jemand auf den Tisch haut und sagt "Hör auf mit der Sch***!!! DEIN Kind leidet darunter und hat NICHTS davon wenn der Papa immer nur als der böse dargestellt wird!"


-- Editiert von 2Nini2 am 20.01.2020 09:55

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