Papa oder Vater?

22. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.09.2011 18:08:50
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)
Papa oder Vater?

Hallo,
eine Frau hat mit 43 Jahren den begründeten Verdacht, dass der jetzige Vater nicht der leibiche ist. Mutter und der genannte weichen aus und lehnen einen Vaterschaftstest ab.
Nun möchte die Frau jeoch wissen, wo ihre Wurzeln sind.
Die Fragen.
Ist der vermeintliche Vater verpflichtet, sich einem Vaterschaftstest zu unterziehen?
Welche Schritte mus die Frau dabei gehen? Anwalt notwendig oä.?
V.G. guanabo

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo!

quote:
Ist der vermeintliche Vater verpflichtet, sich einem Vaterschaftstest zu unterziehen?

Ich denke, dass er natuerlich NICHT verpflichtet werden kann.
Noch dazu ist in dem genannten Beispiel noch nicht mal der Beweis erbracht, dass der jetzige Vater eben nicht der leibliche Vater ist!
Wieso also sollte ein Dritter genoetigt werden koennen, hier einen Vaterschaftstest zu machen?
Und wie muss mensch sich vorstellen, dass jemand mit 43 Jahren ploetzlich darauf kommt ... also worauf begruendet der Verdacht?

Gruss
Agenor

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#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

@Agenor

ich nehme mal an, mit "vermeintlicher Vater" ist der rechtliche Vater der Frau gemeint. ;)

@guanabo

Seit April letzten Jahres ist ein neues Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung in Kraft getreten.

Hier (klick) ein Link mit weiteren Informationen.

Damit hat die Frau m.E. durchaus die Möglichkeit, die Frage ihrer Abstammung auch jetzt noch zu klären.


Grüße

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#3
 Von 
guest-12320.09.2011 18:08:50
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo,
danke für den Link-Hinweis, war sehr hilfreich.
V.G. batavia

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Also zunächst einmal mußt du deine mögliche Abstammung zum rechtlichen Vater klären. Er [color=blue]muß[/color] dir sein Einverständnis dazu geben, d.h. einen gerichtlich verwertbares Vaterschaftsgutachten machen lassen. Wenn dieser negativ verlaufen ist, d.h. er ist nicht der Erzeuger, kannst du die Vaterschaft anfechten. Nach erfolgter Anfechtung kannst du von deiner Mutter verlangen, den Erzeuger genannt zu bekommen, notfalls mit Erzwingungshaft!
Sei dir darüber im klaren, was du familiär lostritts! Dein Alter spielt dabei keine Rolle, ob du oder wer auch immer 22, 42 oder 62 bist!
Seit wann hast du die Vermutung oder hat dir jemand was geflüstert? Wann?

-- Editiert am 22.06.2009 19:22

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#5
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

[color=red]Das Bundesverfassungsgericht vertritt dazu folgende Meinung:[/color]

quote:<hr size=1 noshade>Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde sichern gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG jedem Einzelnen einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann (vgl. BVerfGE 35, 202 ). Verständnis und Entfaltung der Individualität sind dabei mit der Kenntnis der für sie konstitutiven Faktoren eng verbunden. Zu diesen zählt auch die Abstammung (vgl. BVerfGE 79, 256 ). Sie nimmt im Bewusstsein des Einzelnen eine Schlüsselstellung für seine Individualitätsfindung wie für sein Selbstverständnis und sein familiäres Verhältnis zu anderen ein. Die Möglichkeit, sich als Individuum nicht nur sozial, sondern auch genealogisch in eine Beziehung zu anderen zu setzen, wird deshalb vom Schutz des Persönlichkeitsrechts mit umfasst und begründet aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG [color=red]ein Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung [/color]ebenso wie es einem Mann das Recht auf Kenntnis einräumt, ob ein Kind von ihm abstammt (vgl. BVerfGE 108, 82 ). <hr size=1 noshade>


-- Editiert am 22.06.2009 19:42

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#6
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Alles im Lot?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.09.2011 18:08:50
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

Geflüstert hat mir keiner, doch meine Mutter hat sich vor einigen Jahren irgendwie dahin verplappert, dass ich ein wenig stutzig wurde. Vor zwei Wochen war mein Vater zu Besuch und machte mehrer Andeutungen. Da ich chronisch erkrankt bin, sagte er etwa z.B. "Naja von der Muter kann es ja sei, von der stammte ja ab. Aber von mir? "
Ich habe übrigens keinen Kontakt mehr zur Familie, sodass ein Losttretten von Ärger relativ egal ist. Ich denke auch, wenn es so ist, hat sie ihm das inzwischen erzählt. zumal er damals den Versprecher der Mutter ebenfalls mitbekam. Mir würden sie das nie sagen, dass ist leider deren Eigenschaft.
V.G. guanabo

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Da ich chronisch erkrankt bin, sagte er etwa z.B. "Naja von der Muter kann es ja sei, von der stammte ja ab. Aber von mir? "


Das ist schon ganz schön konkret!
Dann geh doch so vor, daß du ihn direkt fragst und ob er weiß oder vermuten kann, wer dein Erzeuger ist.
Bekommst du denn finanzielle Unterstützung von deinem rechtlichen Vater?

-- Editiert am 23.06.2009 19:32

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