Patientenverfügung gültig? Opa soll auf gut Deutsch verrecken :-(

28. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
ClaudiaK
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)
Patientenverfügung gültig? Opa soll auf gut Deutsch verrecken :-(

Hallo!

Weiß nicht, ob ich in diesem Forum richtig bin. Werde aber versuchen, hier einigermaßen sachlich alles darzulegen und hoffe, daß es hier Leute gibt, die uns Tipps geben können.

Also...

...mein Opa (85) hatte im August 1999 seinen ersten Schlaganfall und war von diesem Zeitpunkt an Vollpflegefall. Das Sprachzentrum funktioniert seitdem gar nicht mehr und er ist einseitig gelähmt. Es folgten im Laufe der Jahre noch weitere Schlaganfälle bei denen u.a. das eigenständige Schlucken ausgeschaltet wurde und er somit eine Magensonde brauchte, damit er nicht verhungert.
Meine Oma (83) hat im Jahre 2002 für sich und meinen Opa eine Patientenverfügung erstellen lassen.
Mein Opa war seinerzeit schon nicht mehr in der Lage, seinen Willen offensichtlich zu bekunden geschweige denn vernünftig zu unterschreiben. Das Lang- und Kurzzeitgedächtnis haben durch die Schlaganfälle ebenfalls gelitten.

Mein Vater hat meinen Opa als Pflegefall bei sich im Haus aufgenommen und ist als Betreuer für ihn bestellt. Er hat sich von Anfang an um meinen Opa gekümmert, weil meine Oma dazu gar nicht mehr alleine in der Lage ist.

Nun ist es so, daß letzten Monat bei meinem Opa festgestellt wurde, daß sein rechtes Bein regelrecht abfault. Es ist keinerlei Durchblutun mehr im Bein und sämtliche Ärzte, die hinzugezogen wurde (u.a. ein Gefäßchirurg) sind der einhelligen Meinung, daß meinem Opa nur durch eine Amputation geholfen werden kann.
Mein Vater befürwortet dieses als der Betreuer meines Opas, aber meine Oma und meine Tante winken eifrig mit dieser Patientenverfügung und meine Tante geht sogar soweit im Beisein der Ärzte zu sagen: "Lass ihn ´ne Sepsis kriegen, dann hat er es bald hinter sich!"
Mein Vater und ich sind der Meinung, daß das nicht-operieren lassen unterlassene Hilfeleistung ist.
Das Vormundschaftsgericht ist eingeschaltet und hat der OP auch zugestimmt, aber Oma und Tante haben ihrerseits jetzt auch einen Anwalt eingeschaltet und heute haben wir dann erfahren, daß aufgrund dessen mein Opa im Krankenhaus seit heute morgen als Kurzzeitpflegepatient geführt wird.
Es ist also ein absoluter Hickhack was da abgeht!
Meine Oma hat von Anfang an gedroht, daß sie meinen Opa aus dem Krankenhaus rausholen wird und will ihn jetzt in ein Hospiz oder was auch immer stecken.
Bei meinem Vater war Opa mehr als gut untergebracht, hatte rund um die Uhr Familienanschluß (einschließlich Urenkel) und wurde bestens versorgt und betreut.
Mein Vater wissen nicht mehr ein noch aus!
Wir sehen es als medizinisch notwendige Behandlung an, daß das Bein amputiert wird, weil sich der Körper von meinem Opa sonst komplett vergiftet (die Ärzte sprechen davon, daß er ausjaucht.....und so riecht das auch, wenn man den Verband entfernt und einem der Eiter regelrecht entgegen läuft).
Von den unsagbaren Schmerzen, die mein Opa dadurch hat mal ganz abgesehen.....momentan kann man ihn einfach nur rundum unter stärksten Schmerzmitteln halten, damit er vor Schmerzen nicht kaputt geht!
Uns geht das alles viel zu langsam. Den einen Tag denkt man, man kann aufatmen, weil das Vormundschaftsgericht der OP zugestimmt hat und am nächsten Tag kommt dann der Rückschlag, daß die Gegenseite ihn hat auf Kurzpflege setzen lassen. Die Ärzte im Krankenhaus können das Gezerre der Gegenseite auch nicht verstehen, aber denen sind im Moment wohl auch die Hände gebunden (vielleicht auch, weil das Krankenhaus derzeit in der Presse nicht unbedingt bestens dasteht).

Mein Vater würde am liebsten als Betreuer meines Opas die Scheidung von meiner Oma einreichen, aber ob das möglich ist wissen wir nicht.

Wer hat Ahnung hier? Wer kann uns Tipps geben? Wir sind mit unserem Latein einfach am Ende!

Ich danke schon mal im voraus!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

hallo

wohnt die oma auch bei deinem vater ?

warum will sie nicht das er operiert wird ?

vielleicht solltet ihr mal beim gericht nachfragen oder beim anwalt ob ihr dieses recht überhaupt zu steht ,hilfe zu verweigern.

die patientenverfügung ist doch gerade für solche fälle gedacht.

mfg Ostseeperle

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@claudiak

zunächst mal, die patientenverfügung ist nicht einmal für ärzte rechtsverbindlich. für angehörige schon gar nicht.
ich mußte mich in den letzten 3 jahren damit auseinandersetzen u. hatte x diskussionen, ja streits mit anästhesisten u. chirurgen.
dem willen des patienten soll zwar stattgegeben werden, aber bis heute gibt es keinerlei formulare o.ä. in kliniken.
man kann es nur auf dem sogen. aufklärungsbogen vermerken lassen und ist dann ausgeliefert.
jetzt kommt es natürlich in eurem fall auf den genauen wortlaut an, insbesondere unter den punkten:
-präambel (darin ist detailliert beschrieben unter welchen situationen die pv gelten soll)
-lebenserhaltene maßnahmen
-schmerztherapie
und
betreuung

die in der präambel beschriebene situation müßte, will oma sich versuchen v e r s u c h e n durchzusetzen den passus enthalten, dass opa auf operationen zur lebenserhaltung verzichtet.
und das wäre eindeutig ethisch von ärzten nicht durchführbar.
ich behaupte mal, dass 98% der ärzte (insbesondere die jüngeren) sich an eine patientenverfügung halten, wenn GAR KEINE aussicht auf besserung besteht und der patient DEFINITIV ohne lebenserhaltene maßnahme verstirbt.
es gibt einen weiteren knackpunkt:
in der präambel muss stehen, dass er auch auf lebensverlängernde maßnahmen verzichtet.

fazit: ich bin mir sicher, wenn dein vater durchhält, ärzte sind in eurer situation auch überfordert, wenn oma zetert u. mit anwalt kommt, dann wird opa operiert. das bein 'fault' aber er atmet selbsständig. das scheint mir als resultat meiner nervigen diskussionen der ausschlaggebende punkt zu sein.


eins ist aber sicher, der betreuer entscheidet, nicht der ehepartner, wenn dieser nicht der betreuer ist.

eine scheidung kann nur von einem der zwei eheleute eingereicht werden, würde aber niemandem nutzen.

übrigens, das hat nicht viel mit familienrecht zu tun sondern mit betreuungsrecht und den sgb.

sunbee



-- Editiert von sunbee1 am 28.11.2007 08:51:14

-- Editiert von sunbee1 am 28.11.2007 08:53:09

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

PV ist nichtig, da Patientenverfügung nicht mehr im Vollbesitz der geistigen kräfte verfasst wurde. Somit hat Omchen NIX mehr zu melden und die Ärzte können loslegen. Also nicht weiter zögern...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@paddy

im fall der fälle muss der anfechter nachweisen, dass der alte herr nicht mehr entscheidungsfähig war. in der regel reicht ein schlaganfall dazu nicht aus.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Ich sehe es als Liebesbeweis, einen lieben, aber sehr leidenden Menschen gehen lassen zu können.

Jedem Tier wird ein gnädiger Tod zugestanden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ClaudiaK
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

@ Ostseeperle!

Die Oma wohnt nicht mehr bei meinem Vater, weil er und seine Frau das nervlich nicht mehr ausgehalten haben, da man dieser Frau nichts recht machen kann und sie der Meinung ist, in einem "fremden" Haushalt das Zepter schwingen zu müssen.

Warum sie nicht will, daß Opa operiert wird?
Das ist eine gute Frage! Zum einen geht es ihr wohl darum, daß SIE das sagen haben will und zum anderen kommen ihrerseits dann Äußerungen, wie das denn aussieht, wenn der ein Bein ab hat!
Frag mich nicht, daß wird man niemals rausfinden, was ihre wahren Beweggründe sind!

Sie hat das ja seinerzeit angeleiert, daß diese Verfügung gemacht wird, aber zu der Zeit war mein Opa schon nicht mehr in der Lage deutlich seinen Willen oder Unwillen zu bekunden, weil durch die Schlaganfälle auch einiges im Gehirn zerstört worden ist. Er hat zwar hier und da noch mal einen lichten Moment, aber das kann 5 Minuten später auch schon wieder vorbei sein.

LG
Claudia

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ClaudiaK
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

@sunbee

Das Problem liegt wohl auch darin, daß die Klinik, in der mein Opa ist, in letzter Zeit durch den Klinikleiter in den Medien nicht wirklich gut dagestanden hat und daß die Mediziner dort momentan überaus vorsichtig mit allem sind, was sie derzeit tun.

Mit den lebenserhaltenden Punkten ist Gerätemedizin gemeint, also Lungenmaschine etc.
Schmerzteraphie ist darin ebenfalls verankert und meine Oma sagt ja selbst, die Ärzte sollen ihn mit Schmerzmitteln vollpumpen!
Die Betreuung ist von Gerichtsseite meinem Vater übertragen worden.

Das Dilemma ist ja, daß alle eingeschalteten Medinziner der einhelligen Meinung sind, daß mein Opa durch die Operation gute Aussichten hat noch etliche Jahre zu leben.
Es ist auch nicht so, daß mein Opa nicht unzufrieden wirkt was die Schlaganfälle und seine Situation dadurch betrifft.
Er freut sich über jeden, der ihn besucht. Er ist alles in allem sehr zufrieden, kann auch sehr gut seinen Willen darüber bekunden, was er will und was nicht. Das fängt beim Fernsehprogramm an und endet damit, daß er einem deutlich zu verstehen gibt, wenn ihm z.B. Besuch zu viel wird und er seine Ruhe haben will.
Die OP ist aus Sicht der Ärzte medizinisch notwendig - ohne müßte er sterben und das ziemlich qualvoll. Die Ärzte sprechen sogar davon, daß seine Lebensqualität nach dieser Amputation weitaus besser sein kann als bisher. Ihm wurde bisher als Vorbereitung das Blut ausgetauscht und alles dafür getan, daß er diese OP wirklich gut übersteht. Auch sagen die Ärzte, daß der Amputationsschmerz mit den Schmerzen, die er jetzt hat gar nicht zu vergleichen ist und daß sie den Amputationsschmerz weitaus besser in den Griff kriegen können!

Es ist ja auch nicht nur so, daß er "atmet"! Sein Herz ist 100% in Ordnung und er könnte locker 100 werden!

Leider ist es nicht so einfach, daß der Betreuer entscheidet!
Wenn andere Angehörige mit einem Patiententestament wedeln ist es damit erst mal Essig! Das sieht man ja leider in unserem Fall!

Mein Vater wird auf jeden Fall durchhalten - da bin ich mir sicher!

Ich danke Dir für Dein Feedback!

LG
Claudia




0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ClaudiaK
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

@ Paddy1977

Das sagt sich so einfach! Ein Notar hat das ganze abgesegnet.
Aber meine neueste Erkenntnis ist, daß die Richterin vom Vormundschaftsgericht das Patiententestament notfalls anfechten wird!

LG
Claudia



0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ClaudiaK
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

@ohje

Sicher ist es ein Liebesbeweis, einen geliebten Menschen gehen zu lassen, auch wenn es einen selbst schmerzt.

Hier geht es aber seitens meiner Oma nicht um Liebe sondern um Macht, um Recht, ums "das Sagen haben".

Es hat auch nichts mit Liebe zu tun, wenn besagte Oma auf meinen Opa einschlägt, weil er nicht mit ihr redet, weil er es aufgrund seiner Schlaganfälle nicht kann.

Du kannst mir glauben, daß ich selbst mehr als schockiert bin, was die Situation in meiner Familie betrifft. Ich wünsche niemandem eine solche Verwandtschaft!

Wenn diese OP nicht gemacht wird, verreckt mein Opa elendig und unter unvorstellbaren Schmerzen! Daß das Bein abfault resultiert ja auch nicht aus seinen Schlaganfällen sondern daraus, daß es sich hier um ein diabetisches Problem handelt.
Hast Du schon mal einen dicken Eiterpickel im Gesicht gehabt oder ein Furunkel? Wenn ja, dann stell Dir dieses Gefühl 100 000mal schmerzhafter vor! Und diese Schmerzen können dem Mann von heute auf morgen genommen werden! Aber halt nur durch Amputation.

Natürlich wünschen wir meinem Opa auch einen gnädigen Tod. Wir sagen auch, daß wenn er in der OP in der Narkose stecken bleiben sollte, daß es dann einfach gnädig ist.
Mein Opa kann nach der OP locker noch etliche Jahre ohne Schmerzen leben. Das Herz ist sehr stark.
Du würdest einen kranken, aber nicht sterbenskranken Hund doch auch nicht einschläfern lassen, oder?


LG
Claudia


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@claudiak


na, da ist doch die eindeutige möglichkeit in d. ausführung benannt. manchmal sieht man den wald vor lauter bäumen nicht.
der behandelnde arzt aus der klinik schreibt genau das: lebensqualität verbessernde op, dass die op s. schmerzen lindert, wenn nicht sogar heilt.
das ganze schnellstmöglich und dem gericht vorlegen.
dann eine einstweilge anordnung beantragen im sog. eilverfahren.

über ein verfahren zur betreuung der großmutter sollte mal im familienkreis beraten werden. leider, sind wir ja alle nicht vor gefeit, werden alte menschen oft starrsinnig u. seltsam.

@ohje

ich bin deiner meinung, das war/ ist ja der stress mit medizinern.
allerdings steht in m. prämbel ganz klar um welche situationen es mir geht. lebensverlängernde maßnahmen in situationen in denen sich mein zustand nicht verändert u. ich keinen eigenen willen mehr bilden kann. eine situation, die also (ggf auch mit op) nicht mehr zu ändern ist.
alles was ich will, schmerzen lindern, auch wenn die linderung durch nebenwirkung zum tode führt.
dann will ich über m. sterben selbst bestimmen.

in diesem fall würde aber dem alten herrn durch amputation die situation verbesert.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Claudia + Sonnenbiene:
Danke für die Aufklärungen :love:

Das ergibt natürlich ein anderes Bild.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.140 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen