Hallo liebes Forum,
nehmen wir mal an der Schwiegervater wurde in eine Klinik eingewiesen, da eine Medikamentendosis bezüglich einer bestimmten Krankheit zu hoch eingestellt war und dies starke Psychosen ausgelöst hat. Um ihn keiner Gefahr auszusetzen und um die Ursache dessen zu ermitteln wurde er mit dem Notdienst in die Klinik eingewiesen und aufgrund eines erneuten Anfalles in eine geschlossene Abteilung ohne Telefon oder jeglichen Kontakt zur Aussenwelt verlegt.
Aufgrund eines vor Jahren anderen Krankheitsverlaufes wurde eine Patientenverfügung
nur für seine Frau verfasst, die zwei Kinder wurden nicht mit bedacht. Was aus heutiger Sicht ein Fehler war, die Frau ist mit der Betreuung und den damit verbundenen Entscheidungen überfordert dies wird auch den Ärzten gegenüber geäussert, sie möchte nicht pflegen oder ähnliches.
Nun bekommen die Kinder bei Anruf in der Klinik und der Nachfrage nach dem Befinden des Vaters keine Auskunft mit Vermerk auf die Patientenverfügung, ist dies Rechtens? Kann wirklich keine Auskunft erfolgen ob es ihm wenigstens gut, bzw. besser geht?
Wie verhält sich das sollte er in Pflege kommen was wirklich der besser Weg wäre sollten die Psychosen sich nicht verbessern, die Frau möchte dies nicht da sie dann wohl dann kein Geld mehr hätte da die Rente usw. laut Ihrer Meinung dann in die Pflege gehen würden?
Welche Handhabe hat man um hierbei wenigsten das Wohl des VAters zu wahren und nicht das die Frau so entscheidet um selbst den eigenen Vorteil weiter für sich zu beanspruchen?
Patientenverfügung keine Information aus dem Krankenhaus
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Man könnte z.B. einen Antrag auf Betreuung beim Amtsgericht stellen.
wirdwerden
Hhm das wird sie wohl nicht zulassen, aber es wäre schon hilfreich wenigstens zu erfahren wie es ihm geht... so erfährt man ja gar nichts
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Zitates wäre schon hilfreich wenigstens zu erfahren wie es ihm geht... :
Dann sollte man die Frau fragen.
ZitatAufgrund eines vor Jahren anderen Krankheitsverlaufes wurde eine Patientenverfügung nur für seine Frau verfasst, die zwei Kinder wurden nicht mit bedacht. :
Ist hier vll eine Vollmacht gemeint?
Eine Patientenverfügung besagt, welche medizinischen Maßnahmen ggf. erfolgen sollen oder eben auch nicht und wird nicht für eine Person erteilt.
ZitatHhm das wird sie wohl nicht zulassen :
Das hat ggf. das Betreuungsgericht zu entscheiden und nicht die Frau.
Außerdem muss man das Krankenhaus auch verstehen. In Zeiten von Corona erhält nur eine Person Auskunft. Die Krankenschwestern können und dürfen auch aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben.
Dritten darf seitens des Krankenhauses doch nur Auskunft gegeben werden, wenn kraft Gesetz oder Vollmacht die ärztliche Schweigepflicht zurück tritt. Das haben wir hier nicht.
Wenn man das Gefühl hat, dass die Bevollmächtigte das alles nicht schafft, dann ist der Antrag auf Betreuung beim Amtsgericht zu stellen. Da hilft in der Regel aber auch der Sozialdienst des Krankenhauses. Wenn es nur um Infos geht, da sollte man sich mit der Bevollmächtigten in Verbindung setzen. Das ist dann ein familiäres Problem, welches auch auf dieser Ebene geregelt werden sollte.
Und, bei der Einrichtung einer Betreuung kommt es nicht auf das Einverständnis von wem auch immer an, es kommt auf das Erfordernis an.
wirdwerden
Es wird ihm den Umständen entsprechend gehen. Er wird medizinisch versorgt. Was will man weiter von der Klinik erfahren? Sehr viel mehr wird seine Frau derzeit auch nicht erfahren.Zitatso erfährt man ja gar nichts :
Nun ja, es gibt da ganz viel. Z.B. die voraussichtliche Entwicklung, hin zum Pflegefall, in ein Hospiz, Umrüstung der Wohnung, da gibt es ganz viel. Nur, der Fragesteller hier ist einfach nicht befugt, diese Infos zu erhalten.
wirdwerden
Ich glaube kaum, dass ---derzeit-- der Ehefrau der ganze bunte Strauß aller möglichen Möglichkeiten ausgebreitet wird. Vor allem nicht, wenn sie sowieso unwillig ist.
--Derzeit-- wird man den Ehemann erst mal psychiatrisch stationär eingehend untersuchen.
Dann Empfehlungen fürs weitere Vorgehen geben.
Ja, natürlich NUR der Ehefrau.
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