Pfändung - Erziehungsurlaub/1 Kind

8. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Corali
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung - Erziehungsurlaub/1 Kind

hallo,

durch zufall bin ich auf das forum hier gestoßen und hoffe, hier kann mir jemand ein paar infos zur pfändung geben!

bei meinem freund steht aller wahrscheinlichkeit nach in ein paar wochen eine pfändung an. ich gehe selber gehe in zwei wochen in den mutterschutz und erwarte in paar wochen mein erstes kind.

in der pfändungstabelle habe ich nun gesehen, daß die beträge anhand der unterhaltspflicht für x-personen berechnet wird.

ich hätte gerne gewußt ob das kind und ich oder nur das kind als unterhalspflichtig für meinen freund gelten.

hat jemand irgendwelche erfahrungen in diese richtung und kann mir infos geben??

ich würde mich sehr freuen!

vielen dank schon einmal

corali

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 91x hilfreich)

Hallo Corali,

es kommt zunächst darauf an, mit welcher Pfändung Ihr rechnet.

Gehalts-/Lohnpfändung? Dann gilt als Unterhalt das, was auf der Steuerkarte steht. Sprich bei ihm wahrscheinlich nach Geburt des Kindes I 0,5. Ergo, 1 Kind zum Unterhalt verpflichtet und danach richtet sich dann der Pfändungsbetrag.

Steht eine Kontopfändung an, geht es zunächst nicht nach Tabellen oder so. Dann ist das Konto erst einmal dicht. Hier gilt es dann sofort einen Antrag nach § 850 k ZPO beim zuständigen Gericht (Pfändungsgericht) auf Kontofreigabe in Höhe der für Euch benötigten Beträge zu stellen.

Mietvertrag, Kredite etc. alles beifügen. Geburtsurkunde vom Kind und Dich mit aufführen. Das Gericht legt dann einen Betrag fest, in dessen Höhe die Kontopfändung aufzuheben und dieser Betrag an Euch auszuzahlen ist.

Mit was also rechnet Ihr eher?

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