Seid einem Monat bin ich verheiratet. Hat die Exfrau meines Mannes das Recht mein Konto das nur auf meinen Namen geht zu pfänden in Bezug zum Kindesunterhalt. Mein Mann hatte einmal drei Tage zu spät überwiesen und deshalb wurde sofort beim Rechtsanwalt ein Titel gegen ihn erhoben und somit natürlich auch ein Schufaeintrag gemacht. Er hatte dann für ein Jahr im voraus den gesamten Kindersunterhalt überwiesen mit dem Versprechen dass der Titel wieder rückgängig gemacht würde.
Ist natürlich nicht passiert.*smile*
Für mich ist nur wichtig kann diese Frau die wirklich alles will auch an mein Konto gehen.
Dazu möchte ich anmerken dass ich jeden Monat von meinem Konto den Unterhalt im Auftrag meines Mannes zahle.
Mein Mann ist Hausman und das bleibt auch so da uns durch meinen harten Job sonst keine Zeit bleiben würden.
Der Kindesunterhalt für zwei Kinder wird regelmäßig bezahlt.
Viele Grüße NoraMichele
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"Schlachte nie eine Kuh die du melken möchtest. Jeder hat das Recht zu existieren!!!! "
Pfändung Kindesunterhalt - Kann die Ex meines Mannes mein Konto pfänden?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was ist denn jetzt gepfändet worden? Dein Konto?
Dein Konto -wenn es nur auf deinen Namen läuft- kann die Ex nicht pfänden. Was sie pfänden kann, wäre der Anspruch, den dein Mann gegen dich hat, so denn seine Gelder auf dein Konto laufen würden. Du wärst also Drittschuldner als Kontoinhaber.
--- editiert vom Admin
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Hallo Reike
danke für deine Antwort.
Nein mein Konto ist nicht gepfändet worden es war vor einem Jahr das von meinem Mann.
Die Frage bezieht sich auf den jetzigen Zeitraum da ich ja erst vor einem Monat geheiratet habe.
Deinen Worten zu entnehmen verstehe ich es so .....dass wenn mir mein Mann von seinem Konto einen X-Betrag überweist und dieser Betrag X über den Kindesunterhalt gehen würde dass dieses Geld dann von meinem Konto als Drittschuldner gepfändet werden könnte.
Ist ja richtig kompliziert *smile*
Ich frage deshalb da diese Frau ja schließlich einen Titel gegen meinen Mann wegen Kindesunterhalt hat und auch das Recht besitzt ein Jahr im voraus den Kindesunterhalt einzuklagen.
Ich musste mich selbst nie mit soetwas befassen und bin leider in diesen Dingen nicht belesen.
Ich bin nicht gegen Kindesunterhalt denn dass steht den Kindern zu. Ich finde es nur schlimm wenn man so Geldgierig ist und immer wieder der Neid Menschen dazu veranlasst Dinge zu tun die verletzen.
lg. NoraMichele
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Danke Telefonterror
die smiles haben mich jetzt doch zum lachen gebracht wo ich gerade so ernst schaute.
Danke für deine Antwort.
lg.NoraMichele
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"Schlachte nie eine Kuh die du melken möchtest. Jeder hat das Recht zu existieren!!!! "
--- editiert vom Admin
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
quote:
Ich frage deshalb da diese Frau ja schließlich einen Titel gegen meinen Mann wegen Kindesunterhalt hat und auch das Recht besitzt ein Jahr im voraus den Kindesunterhalt einzuklagen.
Seit wann ist DAS rechtens? Ich dachte immer , dies gilt:
(3) Eine Geldrente ist monatlich im voraus zu zahlen.
Monatlich, aber nicht jährlich... oder hat sich da was geändert???
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"gruß azrael"
Hallo Azrael
Mein Mann hatte freiwillig für ein Jahr im voraus den Kindesunterhalt bezahlt damit sie den Titel gegen ihn heraus nimmt.
Du hast recht es geht nur monatlich.
Doch den Titel hat sie ja heute noch .
lg. NoraMichele
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Hm wir haben auch eine Pfändung gegen den Vater meines Sohnes gemacht (allerdings nicht weil er 3 Tage zu spät überwiesen hat sondern, weil er fast ein ganzes Jahr überhaupt nix gezahlt hat und auch in Zukunft einfach nicht mehr zahlen wollte), wir durften nicht 1 Jahr im vorraus, sondern nur den Rückständigen Kindesunterhalt und den laufenden pfänden, ich habe sowas auch noch nie gehört das ein Gericht sowas entschieden hat *wunder*. Ich würde gerne auch nochmal wissen was es mit den negativen Schufaeintrag auf sich hat, uns wurde gesagt ich habe mit dem Kindsvater keine Schufavertrag geschlossen, also kommt diese Pfändung auch nicht in die Schufaauskunft, ist es doch anders? Kommt die Pfändung trotzdem negativ in die Schufa und ich bin falsch informiert?
Hallo Cindymaus
mein Mann hatte zu dieser Zeit eine Selbstauskunft über seine Bank gemacht und diese Pfändung steht in der Schufa.
Heute immer noch!!!!!
Zu dieser Zeit hatte er noch eigenes Einkommen, die MasterCard wurde eingezogen , weder Kredit noch sonst etwas wurde ihm gegeben.
Er war selbstständig doch durch diese Sache wurde ihm der Boden unter den Füßen weggezogen.
Heute hat er eine starke Frau an seiner Seite, er kann wieder atmen und leben kann sich freuen und genießen doch dadurch dass eben Geldgier und Neid solche Ausmaße annehmen werde ich mein Mann schützen wo es nur geht.
Ich habe nichts dagegen dass man seine Pflicht erfüllen muss doch habe ich etwas dagegen dass man Menschen ruinieren möchte nur weil eben Hass und Neid so stark sind.
Danke für deine Antwort.
lg. NoraMichele
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Hallo NoraMichele,
irgendwie ist bei euch sehr viel falsch gelaufen. Wenn der Unterhalt nicht überwiesen worden ist, hätte die Ex euch zuerst anschreiben müssen und eine Frist zur Zahlung setzen. Ich gehe davon aus, dass der Unterhalt überwiesen worden ist (3 Tage später).
Für mich ist das reine Schikane von der Ex. Ich denke du kannst mit Ueberweisungsbestätigung oder Kontoauszug beweisen, dass die Zahlung gemacht worden ist. Mein Tip : schreibt die Ex an, mit Beweis der Ueberweisung und setzt ihr eine Frist um den Schufaeintrag zu löschen ansonsten werden weitere Schritte folgen.
Wenn alles so gelaufen ist wie du es schreibst wird sie wohl kaum gerichtliche Schritte auf sie zukommen lassen, weil sie dann eventuell auf den Kosten sitzen bleibt.
LG, Dora
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