Pfändung Unterhaltsrückstand nach 850d

11. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
ChrisseyG
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung Unterhaltsrückstand nach 850d

Hallo liebes Forum,

In meiner Verzweiflung melde ich mich jetzt bei euch. Ich habe aus vorheriger Partnerschaft Zwillinge, ich war lange trotz Bemühungen nicht in der Lage, den Unterhalt zu zahlen. Als ich es konnte und einen Betrag angeboten habe, meinte die Kindesmutter, sie würde lieber Unterhaltsvorschuss behalten da es für sie mehr ist. Ich ließ das dann dummerweise auf sich beruhen.

Jetzt nach über 10 Jahren, bin ich wieder Verheiratet, 2 leibliche Kinder und 1 weiteres was meine Frau mit in die Ehe gebracht hat.

Plötzlich kommt ein Pfändungsschreiben ins Haus, mein Arbeitgeber hat mir nur 995 Euro ausgezahlt. Mehr darf er nicht laut der Pfändung. Laut Pfändung ist meine Ehefrau und die 2 leiblichen Kinder berücksichtigt worden. Dennoch hab ich nur 995 Euro behalten. Ich zahle 655 Euro Miete und 270 Euro Strom (nachtspeicher) ich kann von den bisschen Rest was übrig bleibt weder Auto, noch meinen Lebensunterhalt geschweige von meiner Frau und den Kindern bestreiten.

Das ich das bezahlen muss ist mir klar. Aber ich kann nichtmal tanken zur arbeit, habe 40 Kilometer weg. Es gab keine Vorankündigung sonst hätte ich eine Ratenzahlung Angeboten.

Frage: Gibt es die Möglichkeit nach paragraph 850d wo die Pfändungsfrenze ja von Gericht bestimmt wird zu erhöhen? Kann mir jemand in der einfachen Worten erklären, was ich dazu tun muss?

Vielen Dank vorab für die Hilfe.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13988x hilfreich)

Und wo ist Deine Ehefrau arbeitstechnisch in diesem Szenario?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ChrisseyG
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frau kümmert sich um unsere Kleinen Kinder und macht den Haushalt. Bis auf Kindergeld kein Einkommen.

-- Editiert von User am 11. Dezember 2022 17:09

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Dann scheint das Geld doch nicht so knapp zu sein, wenn man sich den Luxus leistet, dass nur einer von zwei Elternteilen arbeitet. Überhaupt ist die Gründung einer Zweitfamlie ein Luxus, wenn man nichtmals den Mindestunterhalt für seine bereits vorhandenen Kinder zahlen kann.

Was wird da gepfändet? Der Regrenssanspruch der Unterhaltsvorschusskasse? Oder Kindesunterhalt der Kinder? Wenn es der Kindesunterhalt ist: Laufender Unterhalt oder Rückstände aus der Vergangenheit?

Damit Kindesunterhalt gepfändet werden kann, müsste ein Unterhaltstitel vorliegen. Sie erwähnen einen solchen Titel aber nicht. Wenn Sie damals wirklich niht leistungsfähig waren, dann dürfte es einen solchen Titel auch nicht gegeben haben bzw. hätte dieser sich abändern lassen können.

Besteht eine Beistandschaft? Bezieht die Mutter jetzt plötzlich Sozialleistungen wie zum Beispiel Hartz 4?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13988x hilfreich)

Ob die Mutter ALG II erhält, das interessiert doch gar nicht. Man muss sich den Titel anschauen, der kann von der Unterhaltsvorschusskasse kommen, vom Gericht, das wissen wir nicht. Aber, der Fragesteller weiß es, denn er hat das Teil vorliegen. Es bleibt also nur zu schauen, ob auf der Basis des Titels richtig gerechnet worden ist. Und davon ist auch abhängig, ob und wie man sich wehren kann. Also, was steht genau in der Pfändungsverfügung?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ChrisseyG
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich finde ihre Aussage echt erschreckend. Hab ich kein Recht auf Familienleben, nur weil meine ex damals abgehauen ist mit ihrem neuen? Ich verdiene 2700 Euro netto. Da kann meine Frau die Elternzeit zuhause nutzen, bevor sie ihre arbeit wieder aufnimmt sobald es möglich ist einen kitaplatz zu nutzen.

Unterhalt wird laufend bezahlt. Es handelt sich um etwas über 9000 Euro unterhaltsrückstand aus 2012. Einen Titel ist mir ehrlich gesagt unbekannt. Ich bekam den Beschluss jetzt am Freitag, zeitgleich meine lohnabrechnung, es ist alles 10 Jahre her. Ich weiß nicht mehr was ich damals da genau unterschrieben habe.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ChrisseyG
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Also, was steht genau in der Pfändungsverfügung?
exakt es kommt von der Unterhaltsvorschusskasse.

Was ich irrelevant finde: die kindesmutter bekommt keine alg2 Leistungen. Sie arbeitet bei einem Arzt in vollzeit.

Meine Frau selbst, hat zuvor ein nettogehalt von 1500 Euro gehabt. Aber ist in elternzeit. Andere Leistungen bis auf Kindergeld erhalten wir nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ChrisseyG):
Hab ich kein Recht auf Familienleben, nur weil meine ex damals abgehauen ist mit ihrem neuen?

Selbstverständlich hat man das - man muss es halt finanzieren können und das nicht auf Kosten anderer.



Zitat (von ChrisseyG):
Ich weiß nicht mehr was ich damals da genau unterschrieben habe.

Dann sollte man das mal verifizieren und insbesondere mal den Titel lesen.



Zitat (von ChrisseyG):
Ich verdiene 2700 Euro netto

Zitat (von ChrisseyG):
Meine Frau selbst, hat zuvor ein nettogehalt von 1500 Euro gehabt.

Von denen Summen hat man niemals auch nur kleinste Raten geleistet um die Schulden anzutragen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ChrisseyG
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
wenn man nichtmals den Mindestunterhalt für seine bereits vorhandenen Kinder zahlen kann

wo genau steht geschrieben, das der laufende Unterhalt nicht gezahlt wird? Der wird gezahlt kontinuierlich!

Sie können mir nicht helfen. Bitte halten Sie sich aus der Diskussion raus.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ChrisseyG):
wo genau steht geschrieben, das der laufende Unterhalt nicht gezahlt wird?

Nirgendwo und das hat auch niemand behauptet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ChrisseyG
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Von denen Summen hat man niemals auch nur kleinste Raten geleistet um die Schulden anzutragen?


Das passt jetzt auch nicht zu meiner gestellten Frage. Ich hatte diese Schulden, die vor 10 Jahren waren nicht mehr auf dem Schirm gehabt, wurden auch NIE angemahnt!

Aös ich die Unterhaltszahlungen aufgenommen habe, wollte sie den unterhaltsvorschuss behalten. Ich saß dort beim Jugendamt, ich habe sodann eingewilligt den Unterhalt an das Jugendamt zu zahlen, diesen leitet das Jugendamt weiter. Das hat die ganzen Jahre auch funktioniert. Plötzlich kommt eine Arbeitgeberpfändung nach 850d hier ins Haus.

Und meine Frage ist hier schlicht und einfach, kann ich meinen Betrag evtl. Erhöhen oder ist dieses nicht möglich. Nicht wieso hab ich ne zweite familie gegründet, oder beim Bäcker metzbrötchen statt Käse bestellt. Das ist völlig neben dem Thema. Es geht schlicht weg um das rechtsmittel. Und ja, bei den Betrag, war es mir jederzeit möglich meine Familie zu versorgen und auch den Unterhalt sicherzustellen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ChrisseyG):
Und meine Frage ist hier schlicht und einfach, kann ich meinen Betrag evtl. Erhöhen oder ist dieses nicht möglich

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten, denn niemand hier weis, wie das Gericht zur Festlegung des Betrages gekommen ist.

Also Unterlagen lesen, Wortlaut der Begründungen des Gerichtes mitteilen, dann können wir gerne darüber diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Sie sollten sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden und bei diesem beraten lassen. Das dürfte die zielführendste Lösung sein.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von ChrisseyG):
Gibt es die Möglichkeit nach paragraph 850d wo die Pfändungsfrenze ja von Gericht bestimmt wird zu erhöhen? Kann mir jemand in der einfachen Worten erklären, was ich dazu tun muss?
Ja, diese Möglichkeit gibt es. Dazu muss man beim Vollstreckungsgericht einen formlosen Antrag stellen und sein Begehren mitteilen.

Zitat (von ChrisseyG):
Einen Titel ist mir ehrlich gesagt unbekannt.
Aus welchem Titel vollstreckt wird, steht im Pfändungsbeschluss, Seite 3. Ohne Titel kann nicht gepfändet werden.

Zitat (von ChrisseyG):
Ich hatte diese Schulden, die vor 10 Jahren waren nicht mehr auf dem Schirm gehabt, wurden auch NIE angemahnt!
Eine fast 5stellige Summe? Die vergisst man doch nicht. Verwirkung könnte durchaus ein Thema sein. Dazu müsste man aber gerichtlich gegen die Pfändung vorgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ChrisseyG
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)













Hallo Gemeinde, erst einmal vielen Dank für dir wohlwollende Hilfe.

Ich konnte das Problem lösen. Für die, die evtl. Das gleiche Problem haben, möchte ich erläutern wie ich vorgegangen bin.

Direkt um 8 Uhr, bin ich aufs Jugendamt.
Hab mich in der Nacht tausend mal gedreht und wirklich alles an Unterlagen herausgesucht, was ich zu dem Fall habe.
Nach meiner Anmeldung sagte man mir, normal nicht ohne Termin! Aber komm' se mal hoch. Nach einer Diskussionsrunde leider nicht auf einem Nenner gekomnen.

Bin dann zum 2 km weiteren zuständigen Amtsgericht gefahren. Beim Pförtner gemeldet, er sagte das selbe wie um Amt, nirmal nur mit Termin.. puhh..aber die geschichte...ne puh.. wissen se wat? Kommen se mal mit hoch.

Der rechtspflegerin, die super nett war alles erklärt. Das zauberwort nennt sich "erinnerung"

Somit hab ich Antrag auf Erinnerung gestellt. Lage erklärt, Unterlagen auf dem Tisch geknallt, sie hat ihre Unterlagen verglichen mit meinen und kam zu dem Entschluss, wissen se was? Das muss ich jetzt ganz schnell einstellen. Sie waren damals nicht Zahlungsfähig in 2012 und ihr rechtsanwalt teilte dem Jugendamt offensichtlich zu der zeit mit, daß sie aktiv gerade eine Umschulung machen um die finanzielle Lage zu ändern. Seit 2015 zahlen Sie ja regelmäßigen unterhalt. Privilegisierte pfändung darf bei ihnen nicht in Frage kommen. Die Pfändung ist also eingestellt. Da hat die rechtspflegerin noch mit der sb telefoniert von der neuen aktenlage kurz zusammengefasst und diese musste notgedrungen zustimmen, da ansonsten erst ne zeitweilige Einstellung gewesen wäre.

Beschluß hab ich gleich mitbekommen. Meinem Arbeitgeber wurde diese ebenfalls sofort per Wachtmeister zugestellt. Mein Arbeitgeber informierte mich, daß die Zahlung des Lohnes November auf meinem Konto wieder läuft. die bestehenden tatsächlichen Rückstände werden von mir selbst in monatlichenraten zurück gezahlt aussergerichtlich. Die dame hat echt gut auch vermittelt. Schöne Weihnachten.

PS. Auch wenn ich nicht hätte gezahlt hätte die mein freibetrag angehoben. Also geht zu Gericht und sagt ihr möchtet eine Erinnerung einlegen.





Hallo Gemeinde, erst einmal vielen Dank für dir wohlwollende Hilfe.

Ich konnte das Problem lösen. Für die, die evtl. Das gleiche Problem haben, möchte ich erläutern wie ich vorgegangen bin.

Direkt um 8 Uhr, bin ich aufs Jugendamt.
Hab mich in der Nacht tausend mal gedreht und wirklich alles an Unterlagen herausgesucht, was ich zu dem Fall habe.
Nach meiner Anmeldung sagte man mir, normal nicht ohne Termin! Aber komm' se mal hoch. Nach einer Diskussionsrunde leider nicht auf einem Nenner gekomnen.

Bin dann zum 2 km weiteren zuständigen Amtsgericht gefahren. Beim Pförtner gemeldet, er sagte das selbe wie um Amt, nirmal nur mit Termin.. puhh..aber die geschichte...ne puh.. wissen se wat? Kommen se mal mit hoch.

Der rechtspflegerin, die super nett war alles erklärt. Das zauberwort nennt sich "erinnerung"

Somit hab ich Antrag auf Erinnerung gestellt. Lage erklärt, Unterlagen auf dem Tisch geknallt, sie hat ihre Unterlagen verglichen mit meinen und kam zu dem Entschluss, wissen se was? Das muss ich jetzt ganz schnell einstellen. Sie waren damals nicht Zahlungsfähig in 2012 und ihr rechtsanwalt teilte dem Jugendamt offensichtlich zu der zeit mit, daß sie aktiv gerade eine Umschulung machen um die finanzielle Lage zu ändern. Seit 2015 zahlen Sie ja regelmäßigen unterhalt. Privilegisierte pfändung darf bei ihnen nicht in Frage kommen.  Die Pfändung ist also eingestellt. (Im nachgang aber angeboten jetzt Rückstände zurückzuzahlen an das JA. Da hat die rechtspflegerin noch mit der sb telefoniert von der neuen aktenlage kurz zusammengefasst und diese musste notgedrungen zustimmen, da ansonsten erst ne zeitweilige Einstellung gewesen wäre.

Beschluß hab ich gleich mitbekommen. Meinem Arbeitgeber wurde diese ebenfalls sofort per Wachtmeister zugestellt. Mein Arbeitgeber informierte mich, daß die Zahlung des Lohnes November auf meinem Konto wieder läuft.

Schöne Weihnachten.

PS. Auch wenn ich nicht hätte gezahlt hätte die mein freibetrag angehoben. Also geht zu Gericht und sagt ihr möchtet eine Erinnerung einlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.


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