Pfändung !!???

6. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ombre
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 2x hilfreich)
Pfändung !!???

Hallo !

Aus purer Neugier habe ich mal eine Frage. Wenn ein Girokonto überzogen ist und das Dispolimit nicht ausgereizt ist, besteht dann dann die Möglichkeit eine Pfändung von diesem Konto zu erwirken? Das heißt, das Konto würde noch mehr ins Minus rutschen.

mfg Ombre

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

JA !!!!

Das hat meine EX gerade gemacht !!!! Sie selber zahlt keinen Unterhalt für Ihren Sohn aber will Unterhalt für unsere Tochter....

Jetzt geht das Spiel anderstherum. Ich bekomme UV und die UVK holt sich das Geld von Ihr. Aber noch weiter... Ich klage KU ein und kann dann bei Ihr ans Konto ran. Anstatt das sich alles gegenseitig aufhebt... nur eine Geld schieberei und Stress
....:(

Gruß der Familyman

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#2
 Von 
Ombre
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Familyman

Ein wenig durcheinanderbei Euch. So richtig glauben kann ich das nicht, denn im Grunde würde doch dann Geld gepfändet werden was mir nicht gehört!!!??? Hat jemand eine konkretere Antwort?

mfg Ombre

PS: Wäre ja dann besser ich würde mein Dispo löschen, oder?

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#3
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

Richtig !

?

Das habe ich der UVK auch gesagt. So ist Deutschland... haha.
Ich habe ja bei Gericht schon gesagt.... Obwohl ich mehr Kindesunterhlat bekommen würde.... sollte er sich gegenseitig aufheben.
Die KM hatte jedoch nie die Absicht Unterhalt für Ihren Sohn zu zahlen. Sondern nur "wie immer" Geld zu bekommen.
Ich habe eine JA Urkunde schon vor 2 Jahren erstellen lassen. Sie bis heute nicht.

Jetzt kann Sie Pfänden. Ich erst wenn Ich Sie auf Kindesunterhalt verklage.

Solange bekomme ich Unterhaltsvorschuß. Und den holt sich der Staat von der KM wieder.
Paradox.... aber wahr.

Mit dem Dispo kann ich dir keine Antwort geben. Sprich doch mal mit deinem Bankman....

Viel Glück.

P.S. Wofür war das Geld eigendlich ????

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#4
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Ich habe für das Bezahlen des Unterhaltes ein extra Konto bei einer anderen Bank eingerichtet, auf das per Dauerauftrag exakt der Unterhalt eingezahlt wird.
Mit der Bank habe ich vereinbart das dieses Konto nie überzogen werden darf.
Klappt bisher wunderbar und ich hab ein besseres Gefühl.

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#5
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

Sei doch nicht so Naiv !

Ich habe 3 Konten und meine EX konnte an alle ran.
Egal ob Privat der Geschäftlich.
Wenn es um Kindesunterhalt geht.... dann würde ich es auch zahlen.

Vater werden ist nicht schwer ..... Vater sein um so mehr !

Gruß der Familyman

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#6
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ leinad

ich befürchte, Familyman hat recht....

Wenn's hart auf hart kommt, wird die Bank, bei der das "Unterhaltskonto" geführt wird,
die Info herausgeben, von welchem Konto / welcher Bank dieses Geld ursprünglich kommt....

Gruß,
nachgefragt

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#7
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Schon klar, aber es kann nur von Konten gepfändet werden die auf meinen Namen laufen.
Merkste was ?

Zudem ich zahle Unterhalt, ich bereite mich nur auf den Ernstfall vor.
Da können ein, zwei Tage mehr Zeit haben Gold wer sein.
Unter Ernstfall meine ich heute weiß keiner mehr ob er morgen noch Arbeit hat.
Dann will ich mich nicht gerade so zur Schlachtbank führen lassen.

-- Editiert von leinad am 07.07.2004 12:28:30

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#8
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

stimmt schon dass Zeit damit gewonnen ist. Wenn es jedoch gepfändet wird, besteht doch auf ein Anspruch aufs Geld, oder? Damit schiebst Du s doch nur vor Dir hier. Was dann die ganze Sache mehr kostet- ich glaub nicht, dass sich das rechnet. Solche Angelegenheiten verfolgen Dich dadurch nur noch länger.

Datoli

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#9
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Natürlich müssen dann noch andere Vorbereitungen getroffen sein, das ist klar.
Aber weiß ich ob morgen exe zum Arzt geht und sich wegen psychischer Probleme arbeitsunfähig schreiben lässt ? Einen Antrag auf Berentung stellt und dann in Krankengeld, Arbeitslosengeld und dann Arbeitslosengeld ll geht ? Deswegen von mir Aufstockungsunterhalt fordert ?
Also ganz so blauäugig darf man auch nicht durchs Leben gehen.
Ich bin vorbereitet und das ist gut so.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Bei Hartz IV, Arbeitslosengeld ll wird in Zukunft sowiso von den meist Exmännern geholt.

Ich hoffe das ist hier allen glasklar !!!!!!!!!

-- Editiert von leinad am 07.07.2004 12:49:56

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#11
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Das war mir schon lange klar.

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#13
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Hab ich doch sinngemäß gesagt er soll seine Bank anweisen dass das Konto nicht überzogen werden darf, auch kein Dispo.
Denn meiner Meinung nach kann ein normales Konto noch weit unter den Dispo gepfändet werden. Ich glaube ich hatte mich doch verständlich ausgedrückt.

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#15
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Kenn ich, manchmal sieht man vor lauter Wald keine Bäume mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ombre
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Toxic !

Danke für Deine Antwort. Schlauer bin ich jetzt daraus geworden. Im Grunde ein interessantes Urteil. Interessant deshalb, das es die Möglichkeit gibt, einen Betrag fruchtbar zu Pfänden, dem nicht einmal der Schuldner gehört.

mfg Ombre

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