Pfändung trotz laufender Unterhaltszahlungen ?

1. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Franky89
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)
Pfändung trotz laufender Unterhaltszahlungen ?

Hallo zusammen ,
bin seid 1 1/2 Jahren Arbeitslos und konnte seit dem keinen KU leisten somit sind bei mir Unterhaltsschulden aufgelaufen.
Nun werde ich ab nächsten Monat wieder vollzeit arbeiten gehen und natürlich dann auch den Kindesunterhalt in voller höhe pünktlich zahlen.
Nun ist meine Frage wenn ich den Unterhalt dann laufend leiste , können dann trotzdem die aufgelaufenen Unterhaltsschulden gepfändet werden ?
Ich frage nur deshalb weil ich mit nicht direkt wieder die Kündigung beim Arbeitgeber einfangen möchte ( ich möchte ja für mein Kind unterhalt zahlen )denn so eine pfändung macht ja auch nicht unbedingt den besten eindruck.
Ich hoffe ihr könnt helfen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
die aufgelaufenen Unterhaltsschulden (mindestens für ein Jahr, darüber hinaus könnte man u. U. Verwirkung anbringen) können gepfändet werden, ob das vom Gläubiger besonders klug ist sei dahin gestellt. Es gibt auch andere Möglichkeiten als Gehaltspfändung (z. B. Kontenpfändung oder Vermögensauskunft)
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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