Pfändung von Arbeitslosengeld

16. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Massimo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Pfändung von Arbeitslosengeld

Hallo,

vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen:

Ich habe schon seit 2 Jahren einen Lohnpfändungsbeschluß gegen meinen Ex- Partner laufen, so bekomme ich für unser gemeinsames Kind wenigstens jeden Monat pünktlich den Unterhalt. Das hat auch die ganze Zeit ganz gut funktioniert, nun ist aber mein Ex in der Baubranche tätig und hat über die Wintermonate Arbeitslosengeld bezogen, für diese Zeit habe ich keinen Unterhalt bekommen.
Kann man nicht auch ALG pfänden lassen? An wen muss ich mich da wenden?

Ich habe vor längerer Zeit mal was über "Abtretungserklärung" oder so ähnlich gelesen, kommt das für uns eventuell in Frage?

Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar.....

-----------------
"Gruss Massimo"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ob du das ALG pfänden kannst, hängt - wie auch bei allen anderen Einkommensarten - von der Höhe ab. Du kannst ihm natürlich nicht das Geld wegnehmen, welches er zum Leben braucht. Sein Selbstbehalt ist doch mit Sicherheit schon einmal errechnet worden. Sofern das ALG drüber liegt, kann es genauso gepfändet werden, wie Gehalt.
Viele Grüße
Anna

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mango2
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,

ich ergänze mal: Antrag auf Pfändungs-und Überweisungsbeschluss muss beim zuständigen (wo der Schuldner wohnt) Vollstreckungsgericht gestellt werden.

Wie Anna schon sagte, es ist ratsam, vor Pfändung die Höhe des ALG und des Selbstbehaltes zu prüfen.

Evtl. die sogenannte "Erweiterte Pfändung" BGH Beschluss vom 18. Juli 2003 Az.: IXa ZB 151/03 zwecks Kürzung des Selbstbehalts zusätzlich beantragen.

Gruß
Mango

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#4
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)

Der ALG-Empfänger scheint mit Sicherheit nicht aus eigenem Wunsch arbeitslos geworden zu sein.

Sollte man ihm nicht auch die Chance zu leben geben? Oder soll er tatsächlich OHNE Geld auskommen.

Wie alt ist das Kind? Geht es zum Kindergarten oder schon zur Schule. Dann sollte vielleicht auch die Mutter mal daran denken, etwas dazuzuverdienen (wenn sie es nicht schon macht).
Das für das Kind gezahlt wird, ist ganz klar, aber den Vater in die Ecke drängen, obwohl er (vermutlich) unverschuldet arbeitslos wurde??

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#5
 Von 
Massimo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Leute,

danke für die Antworten.

Wie gesagt: Die Lohnpfändung beim Arbeitgeber läuft ja, der Selbstbehalt wurde seinerzeit geprüft und, keine Angst ( Message für den Kanalmeister), mein EX behält selbst nach Zahlung des Unterhaltes vom ALG mehr für sich, als ich momentan selbst verdiene.

Mir ist nur noch nicht ganz klar: Muss ich mich jetzt mit dem Pfändungsbeschluss an das Arbeitsamt wenden oder doch lieber an das Jugendamt?
Vielleicht hat ja jemand von Euch Erfahrung?



-----------------
"Gruss Massimo"

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#6
 Von 
Mango2
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,

Du musst als Drittschuldner das Arbeitsamt (da willlst Du schließlich pfänden) angeben. Der PfÜB wird vom Gerichtsvollzieher zugestellt.

Das JA hat damit nix zu tun.

Gruß
Mango

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