Pfändung von materiellen Gütern bei Nichtzahlung

11. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Belos123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung von materiellen Gütern bei Nichtzahlung

Guten Mittag,

mir liegt eine Frage auf der Zunge. Leider habe ich dazu in der Schlauen Suchmaschine nichts adäquates
gefunden.

Uns zwar, ich lebe bei meinen Eltern und habe ein uneheliches Kind, wie es so oft ist, "Freundin" und Ich haben uns getrennt, nebenbei entstand ein Kind (wie, ob fair oder sonst was, ist ja nicht relevant).

Ich bin noch in der Ausbildung und wollte danach im Weg der Erstausbildung ein darauf aufbauendes Studium in dem Bereich absolvieren, somit bin ich weit unter dem Selbstbehalt, jetzt und während der Studien-Zeit.

Ich habe hier und da paar materielle Güter womit ich vielleicht auf 1000-2000€ komme, fahre ein Auto von meinen Eltern, gehört also nicht mir.
Was aber mir gehöht, ist ein Motorrad welches ca. 4500-5000€ Wert hätte (klar, gebraucht etc.) mit einem Saison-Kennzeichen.
Nun stellt sich mir die Frage, da ich nicht zahlen kann und auch nicht möchte weil ich ja doch im Studium nicht mehr bei den Eltern wohne. Ich benutzte das Motorrad, wenn es in der Saison ist, auch für den Weg zur Ausbildungsstätte sonst nur zum Druck ablassen bzw. entspannen.

Kann das Amt bzw. der Staat mir mein einzig wertvollen Besitz mit Saison-Kennzeichen nehmen/pfänden für den Kindesunterhalt?


Danke für das beantworten der Frage/eure Zeit.
Liebe Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31916 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Belos123):
habe ein uneheliches Kind
Du bist also doch der Vater. Damit bist du unterhaltspflichtig. Personen, die zwar unterhaltspflichtig, aber nicht unterhaltsfähig sind, müssen in dieser Zeit keinen Unterhalt zahlen.
Die Kindsmutter wird vielmehr einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss (vom Jugendamt) stellen und sicher auch bewilligt bekommen. Betonung liegt auf Vorschuss. Du wirst diesen später bei Leistungsfähigkeit zurückzahlen.

Niemand wird dir aber dein Mopped pfänden.

Bitte nicht verwechseln:
unterhaltspflichtig, aber nicht -fähig---mit--- unterhaltspflichtig, aber nicht -willig.
Das könnte zum Bumerang werden.

Zitat (von Belos123):
Ich bin noch in der Ausbildung und wollte danach im Weg der Erstausbildung
Wie darf man das verstehen? Du bist noch Azubi und willst danach fachbezogen studieren?

Hat die Sache der Vaterschaftsfeststellung/-anerkennung tatsächlich fast ein Jahr gedauert?

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#2
 Von 
Belos123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Die Kindsmutter wird vielmehr einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss (vom Jugendamt) stellen und sicher auch bewilligt bekommen. Betonung liegt auf Vorschuss. Du wirst diesen später bei Leistungsfähigkeit zurückzahlen.

Ja genau, so ist richtig, hab das verwechselt, entschuldige.


Zitat (von Anami):
Niemand wird dir aber dein Mopped pfänden.

Danke für die Antwort, das ist schön zu hören, jeder Mensch schaltet ja anders "ab".


Zitat (von Anami):
Bitte nicht verwechseln:
unterhaltspflichtig, aber nicht -fähig---mit--- unterhaltspflichtig, aber nicht -willig.
Das könnte zum Bumerang werden.

Das werde ich mir für die Zukunft merken.


Zitat (von Anami):
Wie darf man das verstehen? Du bist noch Azubi und willst danach fachbezogen studieren?

Ja genau, ich habe irgendwo mal ein Urteil gelesen dass, das Studium nach der Ausbildung im selben Fachbereich als Erstausbildung/Erstweg gilt und somit ja dann mehr Chancen diesen wirklich ohne Probleme abzuschließen, gibt.

Zitat (von https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/erstausbildung-oder-erstmalige-berufsausbildung_170_456182.html):
Der BFH hat entschieden, dass den Klägern Kindergeld zusteht, da der Tatbestand "Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung" i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht bereits mit dem ersten (objektiv) berufsqualifizierenden Abschluss erfüllt sein muss. Mehraktige Ausbildungsmaßnahmen seien Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn sie zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll und das - von den Eltern und dem Kind - bestimmte Berufsziel erst über den weiterführenden Abschluss erreicht werden kann.


Zitat (von Anami):
Hat die Sache der Vaterschaftsfeststellung/-anerkennung tatsächlich fast ein Jahr gedauert?

Ich bin der festen anmahne, sogar länger. Nach drei-malige Wechsel des Sachbearbeiters vom JA, der Test von mir bzw. die Vereinbarung mit der Mutter diesen zu tätigen, rund um, hat alles Ewigkeiten gedauert.

-- Editiert von Belos123 am 11.02.2020 17:21

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Belos123):
Ich bin der festen anmahne, sogar länger. Nach drei-malige Wechsel des Sachbearbeiters vom JA, der Test von mir bzw. die Vereinbarung mit der Mutter diesen zu tätigen, rund um, hat alles Ewigkeiten gedauert


Gemeint war vermutlich, ob Du mittlerweile die Vaterschaft anerkannt hast, also der rechtliche Vater des Kindes bist.

Zitat (von Belos123):
Ja genau, ich habe irgendwo mal ein Urteil gelesen dass, das Studium nach der Ausbildung im selben Fachbereich als Erstausbildung/Erstweg gilt und somit ja dann mehr Chancen diesen wirklich ohne Probleme abzuschließen, gibt.


Du hast es richtig gelesen und verstanden, stellst hier nur einen Zusammenhang her, der sich so nicht ableiten lässt.

Der nicht ungewöhnliche Abitur- dann Ausbildung - dann Studium Weg, wirkt bei zügigem Ablauf auf den Kindergeldanspruch und auf eigene Unterhaltsansprüche, hebelt die erhöhte Erwerbsobliegenheit bei fremden Unterhaltsansprüchen aber nicht aus.
Bisher nicht betrachtet ist die Haftung Deiner Eltern, also der Großeltern Deines Kindes, für den Fall dass Du mangels Leistungsfähigkeit ausfällst.

Notwendige Betriebsmittel sind nicht pfändbar oder nur im Wege der Austauschpfändung pfändbar. Bei einem Mopped mit Saisonkennzeichen wird eben wegen des Saisonkennzeichen erstmal unterstellt, dass es sich um kein notwendiges Sachgut handelt.
Die Einschätzung, dass es nicht pfändbar sei, teile ich daher nicht so vorbehaltlos.

Einem GV wird man im Falle einer Vollstreckung also schon die Unpfändbarkeit begründen müssen.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Belos123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

Bisher nicht betrachtet ist die Haftung Deiner Eltern, also der Großeltern Deines Kindes, für den Fall dass Du mangels Leistungsfähigkeit ausfällst.

So ein Schwachsinn im Deutschen Rechts System, was können meine Eltern oder gar Großeltern dafür dass ich nicht intelligent genug bin (wieder sei dahin gestellt wer wie viel Schuld trägt bzw. wird sowieso nicht gewertet.)


Zitat (von Sir Berry):

Notwendige Betriebsmittel sind nicht pfändbar oder nur im Wege der Austauschpfändung pfändbar. Bei einem Mopped mit Saisonkennzeichen wird eben wegen des Saisonkennzeichen erstmal unterstellt, dass es sich um kein notwendiges Sachgut handelt.
Die Einschätzung, dass es nicht pfändbar sei, teile ich daher nicht so vorbehaltlos.

Einem GV wird man im Falle einer Vollstreckung also schon die Unpfändbarkeit begründen müssen.


Okey, dann habe ich es jetzt so verstanden, da Saison-Kennzeichen, steht Grund zu anmahne das es kein nötiges Betriebsmittel ist, da es mein einziges Gefährt wäre mit eventuellem normalen Kennzeichen, fällt es wieder in es "nötiges Betriebsmittel" und könnte nur ausgetauscht werden, der Wert sinkt natürlich mit jedem Kratzer in Verkleidung oder sonstiges.... Okey.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31916 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Notwendige Betriebsmittel
Ein Motorrad sei ein notwendiges Betriebsmittel? Für welchen Betrieb denn?

Man kann das Saisonkennzeichen für wirklich weeenig Geld auch in ein Dauerkennzeichen umwandeln.
Diese Kosten in Relation zum Verlustschmerz, falls tatsächlich jemand auf die Idee kommen sollte, dich zu pfänden und das Gefährt als einzigen wertvollen Gegenstand anzusehen, fallen unglaublich deutlich auf.

Zitat (von Belos123):
So ein Schwachsinn im Deutschen Rechts System,
Halt! Noch betrachtet niemand diese einzelne Faser eines einzelnen Fadens im gesamten dt. Rechtssystem.
Es ist noch kein GV am Garagentor zu erkennen.

Deshalb Naheliegendes zuerst regeln.

Das mit dem Urteil---- das war zu Kindergeld.
Das hat nichts mit Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss für dein Kind zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Belos123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Sir Berry):
Notwendige Betriebsmittel
Ein Motorrad sei ein notwendiges Betriebsmittel? Für welchen Betrieb denn?


Naja, wäre so ziemlich die einzige alternative zum Betrieb zu kommen, der liegt 60km bzw. 120km weg, Berufsschule ausgenommen, die liegt tatsächlich noch weiter weg. Wäre eben ein plausibler Grund, meines erachtens.

Zitat (von Anami):
Man kann das Saisonkennzeichen für wirklich weeenig Geld auch in ein Dauerkennzeichen umwandeln.
Diese Kosten in Relation zum Verlustschmerz, falls tatsächlich jemand auf die Idee kommen sollte, dich zu pfänden und das Gefährt als einzigen wertvollen Gegenstand anzusehen, fallen unglaublich deutlich auf.

Naja, ist ja tatsächlich nicht allzu selten das jemand von Saisonal auf Dauer-Kennzeichen springt. Aber das ist wohl wahr.


Zitat (von Anami):
Halt! Noch betrachtet niemand diese einzelne Faser eines einzelnen Fadens im gesamten dt. Rechtssystem.
Es ist noch kein GV am Garagentor zu erkennen.

Deshalb Naheliegendes zuerst regeln.


Ändert sich ja meist alles binnen Sekunden, das Leben kann so schnell auch enden. Aber das ist eine andere Facette des Lebens die jeder tragen muss.


Naja, es wurden alle Fragen beantwortet, vielen Dank für eure Hilfe :)

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