Pflegeeltern -Gerichsurteil bindend?

28. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)
Pflegeeltern -Gerichsurteil bindend?

Hallo an alle,
ich möchte gerne wissen ob ein Gerichturteil für die PE bindend ist?

Mein Anwalt hat jetzt eine Klage beim Amtsgericht eingereicht für Umgangserweiterung. Statt bisher 1 Stunde im Monat, soll der Kontakt alle zwei Wochen für 2 Stunden statt finden.
Falls ich die Klage gewinnen sollte,müssen sich die PE dran halten oder können die einfach sagen ,dass sie wenig Zeit haben oder andere Gründe hervorbringen.
Weil beim letzten HPG hat sich die PM sehr schwer getan mit den Besuchskontakt Terminen.Der nächste Besuchskontakt ist erst in 6 Wochen ,weil sie angeblich kein frei bekommt ( arbeitet als Lehrerin ),oder dass das Kind zum Arzt muss oder ,oder , oder.......
Hauptsache die leibliche Mutter sieht dad Kind so selten wie möglich. Was soll das?
Wenn man sich für ein Pflegekind entscheidet,dann hat man sich sicherlich damit auseinander gesetzt,dass noch Familie am Kind mit dran ist.

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36 Antworten
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#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Eine Gerichtsentscheidung ist für den Adressaten immer bindend.

Dennoch bestünde natürlich die faktische Möglichkeit, dass die Pflegeeltern einen etwaigen Beschluss einfach nicht umsetzen. Dann kann man die rechtskräftige Entscheidung nur durch Zwangsmittel herbeiführen. Und das ist beim Thema Umgang natürlich besonders heikel. Auch Ordnungsgelder wären möglich, was wahrscheinlich effektiver ist. Aber das sind alles Eventualitäten, über die man nicht nachdenken sollte, bevor sie nicht zutreffen.

Über die Bedeutung des Umgangs im Kontext einer Pflegefamilie wird ein guter Familienrichter die Beteiligten hoffentlich aufklären.

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#2
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Über die Bedeutung des Umgangs im Kontext einer Pflegefamilie wird ein guter Familienrichter die Beteiligten hoffentlich aufklären.


Findest du,dass ein zweiwöchiger Umgang x 2 Stunden zuviel verlangt ist?
Ich habe das Gefühl,dass ich komplett ausgegrenzt werde. Der nächste Besuch ist erst in sechs Wochen obwohl es einen vier wöchigen Rythmus gab.
Die Besuchskontakte sind auch immer positiv verlaufen. Warum wird das nicht wertgeschätzt?

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#3
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Wo finden diese Umgänge denn statt?Hat es zeitlich sonst immer geklappt?

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#4
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Wo finden diese Umgänge denn statt?Hat es zeitlich sonst immer geklappt?


Die Besuchskontakte finden im Besucherraum des KPD statt. Immer in Begleitung der PM und der JA-MA.
Ich frag mich auch warum die JA-MA immer mit anwesend sein muss. Es reicht doch aus,wenn die PM anwesend ist.
Es war ja keine Inobhutnahme sondern eine freiwillige Enwilligung in eine Pflegefamilie.

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#5
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Das würde ich zuerst mal mit dem Anwalt angehen, warum die Treffen nicht anders stattfinden können.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Das würde ich zuerst mal mit dem Anwalt angehen, warum die Treffen nicht anders stattfinden können.


Hatte am Montag beim HPG gefragt ob ich einen Spaziergang mit dem Kind draussen mit dem Kinderwagen machen kann lautete das Zitat der JA-MA :

Original Zitat : " Im Kinderwagen kann keine Mutter-Kind Beziehung aufgebaut werden ". :???: :???:

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#7
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Aus deiner Sichtweise finde ich weder die Art noch den Umfang des Umgangs gut.

Die Sichtweise des Jugendamtes könnte ich erst nachvollziehen, wenn ich sie nachlesen könnte. Da ich über zehn Jahre im Bereich Hilfe zur Erziehung gearbeitet habe, weiß ich, dass die beiden Sichtweisen sehr weit auseinander liegen können, weil die Sorgeberechtigten die Sachlage verkennen. Ich weiß aber auch, dass es Sozialarbeiter gibt, die nicht immer optimale und sachgerechte Entscheidungen treffen und die Sorgeberechtigten sehr wohl zu einer gesunden Selbsteinschätzung tendieren. Das ist und bleibt ein schwieriges Thema.

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#8
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Die Sichtweise des Jugendamtes könnte ich erst nachvollziehen, wenn ich sie nachlesen könnte


Hatte ja schon die Antwort der JA-MA in einem anderen Beitrag geschrieben:

" Zum aktuellen Zeitpunkt sehe ich aus fachlicher Sicht keine kindeswohlförderlichen Aspekte die Kontakte zwischen der leiblichen Mutter und dem Kind auszuweiten und/oder die fachlliche Begleitung einzustellen. Der einstündige monatliche Kontakt ist für das Kind ausreichend. Die fachliche Begleitung durch mich ist erforderlich,da die leibliche Mutter im Kontakt mit Lukas Anleitung und Unterstützung braucht. Diese Aufgabe können die Pflegeeltern nicht übernehmen,um die Beziehung zwischen Pflegeeltern und der leiblichen Mutter nicht zu belasten. "


Zitat (von smogman):
Aus deiner Sichtweise finde ich weder die Art noch den Umfang des Umgangs gut.


Also findest du auch,dass das alles nicht mit rechten Dingen zugeht?

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#9
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Die Sichtweise des Jugendamtes könnte ich erst nachvollziehen, wenn ich sie nachlesen könnte.


Das war die erste Antwort der JA-MA an meine Rechtsanwältin:

Sehr geehrte Frau XXXXXXXX,
Das Kind wurde in seiner jetzigen Pflegefamilie am 07. 03. 2020 nach § 27ff. in Verbindung mit § 33 SGB VIII in
Vollzeitpflege auf Dauer untergebracht. Die leibliche Mutter wurde im Vorfeld über die Rahmenbedingungen eines
Pflegeverhältnisses informiert. Dazu gehörten auch die Regelungen der Besuchskontakte, die aufgrund von
Kindeswohlaspekten in der Dauerpflege nicht mehr als einmal im Monat stattfinden und durch den Pflegekinderdienst
begleitet werden. Es war klar, dass das Kind in seiner Pflegefamilie aufwachsen wird, seinen Lebensmittelpunkt in seiner
Pflegefamilie haben wird, diese seine Bezugspersonen werden, zu denen er eine dauerhafte und enge Eltem-Kind-Bindung
aufbauen wird.
Aufgrund der Covid-19-Maßnahmen, die kurz nach Unterbringung vom Kind in seiner Dauerpflegefamilie folgten, konnten
bedauerlicherweise anfänglich keine Besuchskontakte stattfinden. Um die Situation der leiblichen Mutter in dieser für alle
Beteiligten schweren Zeit zu erleichtern, wurden ihr bis zum ersten Besuc-hskontakt häufiger a!s üblich (halbjährlich) Fotos
vom Kind übergeben.
Seit Juli dieses Jahres finden die Besuchskontakte regelmäßig einmal im Monat statt. Die leibliche Mutter erhält die
Gelegenheit am Ende des Besuchskontaktes nach vorhenger Ankündigung das Kind selbst zu fotografieren. Im
Hilfeplangespräch am 28. 10. 2020 wurde gemeinsam mit der Pflegemutter und der leiblichen Mutter vereinbart, dass die leibliche Mutter am Ende jeden Monats Fotografien vom Kind erhält. Meiner Ansicht nach müsste dies ausreichend sein. Der
Schwerpunkt der Hilfe zur Erziehung liegt in der Fürsorge, Erziehung, Förderung und Versorgung des Kindes durch die
Pflegefamilie. Das heißt, dass die Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt stehen und nicht die der leiblichen Mutter.

Die leibliche Mutter hat -wie oben bereits erwähnt- einmal monatlich einen Besuchskontakt. Der Kontakt
dauert eine Stunde, findet im Besucherraum des Pflegekinderdienstes statt und wird durch mich fachlich sowie durch den
Pflegevater oder der Pflegemutter als Beruhigungs- und Schutzfaktor für das Pflegekind durch eine ihm eng vertraute
Person begleitet.
Die Besuchskontakte zu seiner leiblichen Mutter sind ohne Zweifel für das Kind sehr wichtig. Dennoch dienen ihm die
Besuchskontakte nicht vorrangig zum Aufbau einer engen Eltern-Kind-Beziehung zur leiblichen Mutter, sondern bieten ihm
die Möglichkeit, über seine Herkunft und seine Identität aufgeklärt zu sein, und verschaffen ihm Wissen über seine Wurzeln
und Identifikationsmöglichkeiten.
Ich persönlich kann sehr gut verstehen, dass Frau L. eine Ausweitung der Kontakte für sich wünscht. Für die
leiblichen Eltern ist es oft sehr schwien'g anzunehmen, ihr eigenes Kind nicht großziehen zu können. Dennoch steht dem das
Bedürfnis des Kindes nach Klarheit und Sicherheit entgegen. Insbesondere für Pflegekinder sind Klarheit und Sicherheit
ihrer Lebenssituation von sehr großer Bedeutung. Dem Pflegekind sollte seine emotionale Zugehörigkeit zu seiner
Pflegefamilie zugestanden werden und gleichzeitig sollte es wissen, dass seine leiblichen Eltern ebenfalls zu ihm gehören.
Hier muss immer wieder an der notwendigen Sicherheit und Klarheit gearbeitet werden um Irritationen des Kindes und
Störungen in der Entwicklung zu vermeiden. Als begleitende und beratende Fachkraft des Pflegeverhältnisses gehörtes u. a.
zu meinen Aufgaben zu erfahren, wie die Kontakte vom Kind verarbeitet und verkraftet werden und sowohl leibliche Eltern
als auch die Pflegeeltem vor, während und nach den Besuchskontakten dahingehend zu unterstützen, dass die Kontakte
sich auf die Entwicklung des Kindes positiv auswirken. Der Umgang und die Gestaltung von Besuchskontakten sollen in
erster Linie dem Kind dienen und sein Wohl berücksichtigen.
Aus fachlicher Sicht gibt es keinen aktuellen Anlass die Besuchskontakte zu der leiblichen Mutter Frau L. für das Kind auszuweiten oder die fachliche Begleitung auszusetzen.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Klingt für dich die Antwort plausibel oder nicht?

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#10
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Ja die Antwort klingt plausibel, wenn die dortige Aussage, dass dein Kind in einer Dauerpflegestelle ist richtig ist.

Denn dann ist ja keine Rückführung des Kindes in deinen Haushalt angedacht, sondern eben, dass das Kind in der Pflegefamilie aufwächst und dort auch bis zur Volljährigkeit bleiben wird.

Ob nicht doch häufigere Besuchskontakte möglich und sinnvoll wären müsste halt geprüft werden.

Wusste deine Anwältin von der Dauerpflege oder war dir bewusst, was eine Dauerpflege bedeutet?

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#11
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Wusste deine Anwältin von der Dauerpflege oder war dir bewusst, was eine Dauerpflege bedeutet?


Ja die Anwältin wusste,dass das Kind in Dauerpflege bleibt.Hattte ja auch alle relevanten Papiere von mir bkommen.Damit sie sich einen Überblick verschaffen konnte.
Und auch ich weiss sehr wohl was Dauerpflege bedeutet.
Nur das Problem ist ,dass die JA-MA die Besuchskontakte ständig sabotiert, Fotos machen nur nach Rücksprache,machen sie ,machen sie das...........wenn ich mich weigere ihren Forderungen nach zugehen,wird mit Besuchsabbruch gedroht,dann will sie einen Kollegen dazuholen ,nur weil ich mein eigenes Kind,dass ich nur einmal im Monat für eine Stunde sehe,fotografieren wollte.
Beim letzten Besuch hatte sie behauptet,dass ich mit dem Kind soviel gespielt habe,dass das Kind Originalzitat :"sehr sehr sehr kaputt war ",was überhaupt nicht stimmt.Das was ich mitbekommen habe,dass er erst sehr laut geschrien hat,als ich den Raum verlassen habe. Alles was ich mache wird gegen mich verwendet.
Was soll das?
Warum wird mit mir nicht respektvoll umgegangen?

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#12
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Naja, es gibt halt Regeln in Bezug aufs Fotografieren und daran wirst du dich eben halten müssen oder bei Weigerung mit den Konsequenzen leben müssen.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von rosi_rose2001):
Nur das Problem ist ,dass die JA-MA die Besuchskontakte ständig sabotiert,
Ich wiederhole mich, aber egal:
Solange DU in Konfrontation zu der SB des Jugendamtes und ihrer Einschätzung bist, wird sich die Situation für dich nicht verbessern.
Da ist das mit den Fotos und dem Schreien wohl das kleinste Problem.

Du hast jetzt hier in kurzer Zeit diverse Punkte angefragt, zB Umzug der PE, was ist mit meinem Partner, was ist mit xy. Du schaust nur von dir aufs JA, weil es deinen Vorstellungen widerspricht.

Bitte schau auf dich. Damit das JA erkennt, dass DU an dir arbeitest...
Zitat (von rosi_rose2001):
Alles was ich mache wird gegen mich verwendet.
Das ist lediglich deine Sichtweise. WAS machst du denn? Du hältst alles für falsch, was nicht nach deinem Willen geht.

Zitat (von rosi_rose2001):
Mein Anwalt hat jetzt eine Klage beim Amtsgericht eingereicht für Umgangserweiterung.
Du wirst abwarten müssen, was das Gericht dazu entscheidet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich bin nun wirklich keine Freundin der Fragestellerin. Aber trotzdem: dieses Schreiben des JA ist eine Bastelarbeit aus Versatzstücken aus einem Computerprogramm. Es wird überhaupt nicht auf den individuellen Fall eingegangen. Man ist für alles Gute, gegen alles Böse und das wars. So geht das nun mal gar nicht. Ob mehr Umgang sinnvoll ist, ob immer zwei Menschen dabei sein müssen, das wage ich zu bezweifeln. Denn so kann keine Beziehung zwischen Mutter und Kind aufgebaut werden. Wenn man der Meinung ist, ein solcher Aufbau würde dem Kind schaden, dann sollte man das auch klar formulieren und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.

@ Ratlose Mama: bist doch sonst nicht so leicht ins Boxhorn zu jagen.

wirdwerden

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#15
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Ja die Antwort klingt plausibel, wenn die dortige Aussage, dass dein Kind in einer Dauerpflegestelle ist richtig ist.

Denn dann ist ja keine Rückführung des Kindes in deinen Haushalt angedacht, sondern eben, dass das Kind in der Pflegefamilie aufwächst und dort auch bis zur Volljährigkeit bleiben wird.


Die Notwendigkeit den Kontakt zur Herkunftsfamilie aufrecht zu erhalten ergibt sich schon aus Vorschriften die für die Pflegeeltern existieren. Das Kind hat grundsätzlich Anspruch auf Umgang mit seinen LE. ebenso die LE mit ihrem Kind. Die Pflegeeltern sind dazu angehalten dem Kind nicht zu suggerieren, sie wären die Eltern des Kindes.Sie haben den Kontakt zu den LE zu fördern.

Es gibt sogar ein Urteil vom OLG Frankfurt, 17.02.2000, Quelle: JH 03, 155

" Eine Ausweitung des Umgangs hängt nicht davon ab, ob eine Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie angestrebt ist." OLG Frankfurt, 17.02.2000, Quelle: JH 03, 155 "

Und ein weiteres Urteil: Inpflegegabe von Kindern darf nicht schematisch zu Kontaktabbruch mit leiblichen Eltern führen. Kontaktabbruch während der Anbahnung und Integration des Kindes in die Pflegefamilie verstößt gegen Elternrecht aus Art. 6 GG OLG Hamm,19.11.2003,FamRZ 04, 1310 Es wäre zu prüfen, ob die ,,Umgangsvereitelung,, den Straftatbestand des Kindesentzuges und der Körperverletzung erfüllt. Es wäre zu prüfen ob das Kind Schadenersatzansprüche gegen die Pflegeeltern geltend machen kann in Form von Schmerzensgeld wegen Umgangsvereitelung mit den LE. Ich stelle immer wieder fest mit welcher Unbedarftheit manche Pflegeeltern Maßnahmen ergreifen deren Ausgestaltung dem Familiengericht zustehen. Eine bessere Schulung in Rechtsfragen insbesondere in Fragen zu den Rechten des Pflegekindes und deren Eltern tut Not. Einige Pflegeeltern scheinen zu vergessen dass die Pflegekinder nicht ihr Eigentum sind und die LE nicht rechtlose Personen sind, die man auszugrenzen kann.

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#16
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

In vielen Studien wird erwähnt, das die Herkunftsfamilie geachtet und geschäzt werden soll...egal was war.... diese Leistung müssen PE erfüllen... aufrichtig und nicht nur vordergründig! Dazu gehört angstfreie Gewährung des Umgangs!!

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nicht die Pflegeeltern sind hier in der Pflicht, sondern das Jugendamt. Es kann natürlich sein, dass es dem Kindeswohl entspricht, dass das Kind nur selten gesehen wird. Es kann sein, dass eine Beaufsichtigung des Umgangs sinnvoll ist, zumindest solange das Kind so klein ist. All das wissen wir nicht. Das wird dann vor Gericht geklärt. Mich hat nur dieser saublöde Brief vom Jugendamt geärgert.

wirdwerden

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#18
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von rosi_rose2001):
Klingt für dich die Antwort plausibel oder nicht?
Im Detail sehe ich da zumindest einige Schwachpunkte. Wirklich überzeugend finde ich die Argumentation nicht.

Zitat (von wirdwerden):
dieses Schreiben des JA ist eine Bastelarbeit aus Versatzstücken aus einem Computerprogramm. Es wird überhaupt nicht auf den individuellen Fall eingegangen.
Das trifft es mMn ziemlich gut. Ich stimme wirdwerden voll zu, eine Umgangsentscheidung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sie kann sich nicht auf verallgemeinernde Sätze stützen. Auch nur selten auf andere Gerichtsentscheidungen.

So darf man z.B. auf keinen Fall die Gründe der Unterbringung außer Acht lassen. Wenn sich ein Kind z.B. wegen sexuellem Missbrauch oder Vernachlässigung bei einer Pflegefamilie befindet, muss der Umgang mit der Herkunftsfamilie unter ganz anderen Gesichtspunkten bewertet werden, als wenn es sich um eine Unterbringung wegen psychischer Probleme oder Drogenmissbrauch handelt.

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#19
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Aus deiner Sichtweise finde ich weder die Art noch den Umfang des Umgangs gut.


Was meinst du damit?

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#20
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Damit meine ich, dass ich für deine geschilderte Sichtweise Verständnis habe. Ich würde aus Elternsicht ebenfalls eine Erweiterung des Umgangs wünschen und eine andere Form. Für eine objektive Bewertung muss aber mehr bewertet werden, als nur die Sicht der Eltern, nämlich insbesondere das Kindeswohl. Und das kann hier im Forum keiner abschließend. Aber das angefragte Familiengericht kann es.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Damit meine ich, dass ich für deine geschilderte Sichtweise Verständnis habe.


Danke Smogman,dass du auf meiner Seite bist. Ich will und werde das eklatant rechtswidrige Verhalten der JA-MA nicht tolerieren.
Pflegekinder sind nicht Eigentum der Pflegeeltern und die LE nicht rechtlose Personen , die man auszugrenzen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von rosi_rose2001):
Das Kind hat grundsätzlich Anspruch auf Umgang mit seinen LE. ebenso die LE mit ihrem Kind.
Das sehe ich ebenso. Das ist hier wohl auch gewahrt. Es ist dir aber nicht genug, deshalb möchtest du mehr Zeit für den Umgang und möglichst ohne das JA. Der Antrag ist gestellt, warum kannst du nicht abwarten, was das FG dazu beschließt?
Du hattest zuerst gefragt, ob ein Gerichtsurteil bindend ist.
JA. Aber die von dir genannten Entscheidungen sind nicht für dich bindend. Außerdem ging es dort erst bis zum OLG. Ein einfacher Beschluss, der hier von dir erwartet wird, ist etwas anderes.

Zitat (von rosi_rose2001):
In vielen Studien wird erwähnt,
Das wird dein Anwalt wissen. Der kann auch die ausgegrabenen Urteile der OLG und die vielen Studien anführen. Der kann auch die Stellungnahme des JA in der Luft zerreißen.
Bitte abwarten, was das Familiengericht tut. Vielleicht gibt es eine Anhörung?
Und bitte nicht immer weiter recherchieren, was JÄ alles Schlimmes tun und was Kinderpsychologen seit Jahrzehnten in Studien darlegen... Das hilft DIR für dich nicht.
Auch für deine Situation zählt letztlich dein Einzelfall und die zugehörige Entscheidung.

Aus deinen Schilderungen ist bisher nicht zu erkennen, dass die PE oder das JA den Umgang vereiteln oder die Herkunftsfamilie (also dich) fernhält oder den Kontakt untergräbt.
Zu beachten ist bei aller Liebe und Sorge und Wut (auch) die Pandemiesituation und das Alter des Kindes.
---------------------------------------------
Zitat (von rosi_rose2001):
Ich will und werde das eklatant rechtswidrige Verhalten der JA-MA nicht tolerieren.
Ach. Was willst du tun? Weißt du nicht, dass Behördenmitarbeiter ihre Stellungnahmen fast ausschließlich aus Textbausteinen zusammensetzen? Und für den jeweiligen Einzelfall dann mit persönlicher Sichtweise ergänzen?
Das ist weder eklatant rechtswidrig noch selten. DIESE Mitarbeiterin sieht es eben so.
Sie wird vermutlich längst festgestellt haben, dass die TE voll kontra steht...
Aktion/Reaktion. Zum Wohle des Kindes.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#23
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Rechtswidrig ist das Verhalten nicht. Es gibt nur derzeit keinen gemeinsamen Nenner. Das ist im Zivilrecht durchaus üblich. Beide Seiten könnten theoretisch Recht bekommen. Wie gesagt, das kommt auf die Fallkonstellation an. Es ist aber auf jeden Fall legitim seine eigenen Ansprüche und Sichtweisen auch geltend zu machen und überprüfen zu lassen.

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#24
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Ggf. mag ein Moderator diesen Beitrag in die Plauderecke verschieben. Um eine rechtliche Fragestellung geht es hier lange nicht mehr.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#25
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Es geht hier zweifelsfrei um rechtliche Fragen. Und zwar sogar um sehr umfangreiche aus verschiedenen Gesetzbüchern (SGB VIII, FamFG, BGB), die in einem komplexen Zusammenhang miteinander verwoben sind. Die Erfordernisse und fachlichen Standards einer Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII müssen unter Beachtung der Verfahrensvorschriften aus dem FamFG mit dem (hier gefragten) elterlichen Pflichtrecht auf Umgang und dem Recht des Kindes auf Umgang aus § 1684 BGB in Einklang gebracht werden. Das ganze je nach Fallkonstellation gepaart mit der von Amts wegen zu prüfenden Frage nach Maßnahmen im Rahmen der §§ 1666 ff. BGB. Dass solche komplexen Anliegen im Familienrecht oft nicht mit "siehe § 9 Abs.4 Gesetz XYZ" beantwortet werden können, ist der Natur der Sache geschuldet.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Es geht hier zweifelsfrei um rechtliche Fragen.

:grins:
Die Antworten spiegeln das nicht wieder.
Zitat (von smogman):
Und zwar sogar um sehr umfangreiche aus verschiedenen Gesetzbüchern (SGB VIII, FamFG, BGB)

Komisch, dass ich in keiner Antwort, die nicht von der TS stammt, ein § oder Urteil gesehen habe :wipp:
Könnte man bei einer so vielschichten rechtlichen Auseinandersetzung ja ggfls. erwarten.

Hier wird pauschal verbal auf das Jugendamt eingedroschen obwohl bereits mehrfach zutreffend angesprochen wurde, dass man ohne die Sichtweise des JA zu kennen zu keiner rechtlichen Beurteilung kommen kann.

Spätestens ab #11 werden nur inhaltlose Anschuldigungen wiederholt.
Das Rumgeflenne der TS ist kein rechtliches Problem.
Die TS ist anscheinend anwaltlich vertreten, dann soll er sich damit rumschlagen.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#27
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aus deinen Schilderungen ist bisher nicht zu erkennen, dass die PE oder das JA den Umgang vereiteln oder die Herkunftsfamilie (also dich) fernhält oder den Kontakt untergräbt.


Und wie erklärst du dir,dass der nächste Besuch erst in 6 Wochen statt findet?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von rosi_rose2001):
Und wie erklärst du dir,dass der nächste Besuch erst in 6 Wochen statt findet?
Ich kann nur oben die Begründung lesen:
Zitat (von rosi_rose2001):
Der nächste Besuchskontakt ist erst in 6 Wochen ,weil sie angeblich kein frei bekommt ( arbeitet als Lehrerin ),oder dass das Kind zum Arzt muss oder ,oder , oder.......
Es scheint also nicht bzw. nicht nur an der verhassten JA- Mitarbeiterin zu liegen, sondern sogar die PE haben Gründe vorgezeigt, warum es mal nicht regelmäßig jeden Monat geht.

Was ist daran nicht erklärlich? Ich verstehe deine Frage nicht.
Zweifelst du die Gründe der PE etwa auch an?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#29
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zweifelst du die Gründe der PE etwa auch an?


JA.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Komisch, dass ich in keiner Antwort, die nicht von der TS stammt, ein § oder Urteil gesehen habe
Wirklich komisch. ;-) Die TE hat hier Rechtsprechung zitiert und das Schreiben des Jugendamtes. Sie hat ihren Fall geschildert und konkrete Fragen gestellt.

Zitat (von Ballivus):
Könnte man bei einer so vielschichten rechtlichen Auseinandersetzung ja ggfls. erwarten.
Da könn(t)en die Antwortgeber ja mal mit gutem Beispiel vorangehen. Das passiert hier so gut wie nie.

Zitat (von Ballivus):
Das Rumgeflenne der TS ist kein rechtliches Problem.
Für mich schon. Dass dies emotional ist, ist leider Teil des Familienrechts.

Zitat (von Ballivus):
Die TS ist anscheinend anwaltlich vertreten, dann soll er sich damit rumschlagen.
Einen Anwalt zu haben befreit einen nicht von der Möglichkeit hier in diesem Forum über einen Sachverhalt zu diskutieren. Dafür ist dieses Forum doch da. Und wenn ich mir die Antworten vereinzelter Anwälte auf der Partnerseite hier (oder auch in meiner Arbeitszeit oder im Gerichtssaal) durchlese/anhöre, ist es manchmal auch besser noch andere Menschen zu fragen. Auch die TE selbst hat hier auf der Partnerseite schon eine nachlesbare Teil-Falschauskunft (damals zum Kostenbeitrag) erhalten. Und dafür auch noch Geld bezahlen müssen.

Zitat (von Anami):
sogar die PE haben Gründe vorgezeigt, warum es mal nicht regelmäßig jeden Monat geht.
Eine Tätigkeit als Lehrer ist kein Grund einen Umgang zu versagen. Früher hatte man mal den Wunsch, dass Pflegeeltern gar nicht oder nur in Teilzeit arbeiten, um sich um die Belange des Pflegekindes kümmern zu können. Von dieser Vorstellung ist man zwar weitestgehend abgerückt, aber mir fällt kaum ein Beruf ein, der so viel Zeit zu Hause hat, wie ein Lehrer. Aktuell nochmals verstärkt durch Corona. Diese Begründung ist schlicht lächerlich, insbesondere wenn man sich den mickrigen Zeitrahmen des hier vereinbarten Umgangs anschaut.

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