Pflegefamilie

8. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
sovielleid
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 6x hilfreich)
Pflegefamilie

Hallo,kurzer Sachverhalt:

5 jähriges Kind kommt zu einer NAchbarin,da die Mutter ins Krankenhaus muss.Nach dem KH Aufenthalt will das Kind nicht zurück nach Hause.Gründe wurde erst nicht vom Kind benannt.
Mutter ließ Kind bei NAchbarin.Das Kind fing dann an Dinge zu erzählen die zuhause passieren.Stiefvater und auch die MUtter würden das Kind ständig schlagn und missbrauchen.(Kind erzählte detalierte Angaben zum geschlechtsverkehr).
Nachbarin sagte es der Mutter,die Mutter stritt ab,der Stiefvater streitet auch alles ab.Zum Kind sagtend ie dann immer wieder,du machst alles kaputt,wir haben nichts getan.Dann erzählte das Kind im Kika das die Mutter gesagt haben soll,das sie ins Kinderheim käme habe die Mutter gesagt.Die Mutter unternimmt nichts.Sucht keine Hilfen für das Kind. Nachbarin rief beim Kinderschutzbund an,Kinderschutzbund sagte sofort das Jugendamt anrufen,dies wurde dann getan.Jugendamt kam zu dieser Mutter und Stiefvater.2,5 Stunden geredet,Mutter musste unterschreiben das das Kind in eine Pflegefamilie kommt.Unter Druck aber.
Mutter und JA kommen zur Nachbarin um das Kind zu holen.Kind in Panik.Schreit.Hat Angst.Nach einigem hin und her wurde das Kind dann mitgenommen und zur Pflegefamilie gebracht.Mit der Mutter zusammen.Meine Fragen kommen jetzt:

1. warum darf die Mutter dann noch das Kind zur Pflegefamilie bringen wenn die Mutter es misshandelt und missbraucht?

2. warum darf die Mutter tgl und das auch mehrmals mit dem Kind telefonieren?

3. Warum schaltet das JA nicht die Polizei ein?

4.Ist das SG nun beim JA?

5.Kommt es jetzt noch einer Gerichtsverhandlung?

6.Wird das Kind in die Familie wieder zurück gebracht,wenn der Verdacht unbegründet ist?(was ich aber nicht glaube das es unbegründet ist)

7. Warum wurde das Geschwisterkind in der Familie zurückgelassen?

8. wie ist die weitere Vorgehensweise bei sowas?

lg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Die Mutter hat das Sorgerecht. Sie hat sich mit dem Jugendamt geeinigt. Ich denke mal, es entspricht dem Kindeswohl, dass nicht nur die fremde Frau/der fremde Mann vom Jugendamt dabei ist, wenn das Kind in eine neue Umgebung gebracht wird.

Warum sollte die Mutter nicht mit dem Kind telefonieren? Es geht hier nicht ums Abstrafen der Mutter, sondern um das Kindeswohl. Wenn es dem Kind gut tut, dann ist das doch in Ordnung.

Weder die Mitarbeiter des Jugendamtes noch irgendjemand anderes ist verpflichtet, Strafanzeige zu erstatten. Es bleibt der Nachbarin unbenommen, dieses zu tun, wenn sie meint. Ich weise allerdings darauf hin, dass Aussagen von so kleinen Kindern selten "gerichtsfest" sind.

Warum sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? Und vor welchem Gericht? Vorm Strafgericht nur, wenn ein Staatsanwalt Anklage erhebt, also mindestens ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Vorm Familiengericht nur, wenn die Eltern nicht mit dem Verbringen des Kindes in eine Pflegefamilie einverstanden sind.

So wahnsinnig überzeugend war das, was das Kind erzählte wohl nicht. Das jüngere Kind scheint nicht gefährdet zu sein, sonst wäre es aus der Familie genommen worden.

Nochmals ganz klar: das Jugendamt ist nicht dazu da, Eltern abzustrafen. Es ist ausschließlich dazu da, sich mit dem Kindeswohl zu befassen, aus seinem Wächteramt heraus (Art. 6 GG ) und dann die im SGB VIII niedergelegten geeigneten Maßnahmen für das Kind zu ergreifen.

wirdwerden

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#2
 Von 
sehender
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten Tag,
die Mutter hat der Unterbringung in einer Pflegefam. zugestimmt, damit muß das JA das Familiengericht nich mehr einschalten. Dies dürfte eine Familie für Kurzzeitpflege sein, das Kind wird früher oder später wahrscheinlich in eine andere familie wechseln, es wird einen Hilfeplan geben und der Umgang und andere Dinge werden geregelt werden. Das JA wird mit Sicherheit an der Familie dran bleiben, erst recht wenn noch andere Kinder dort sind.

Die Geschichte mit der Strafanzeige ist so eine Sache, ich persönlich würde das wohl tun, aber das muß z. B. die Nachbarin selbst abwägen.
Das Kind könnte im schlimmsten Fall sogar in die Familie zurückkehren, wenn der Mißbrauch erwiesen wurde, die Beteiligten sich z.B. einer Therapie unterzogen haben.
Es klingt zwar unglaublich, aber es gibt solche Fälle.
LG Sehender

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#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Der Fall ist doch vollkommen offen. Ob es einen Missbrauch gegeben hat oder nicht, das kann man aufgrund der geschilderten Umstände nicht beurteilen.

Das Kind ist wohl erst mal aus der "Schusslinie" genommen worden, um in Ruhe zu ermitteln. Man kann nur hoffen, dass hier Leute mit klarem Kopf und Sachverstand zu Werke gehen!

Dass sich in eine solch delikate Angelegenheit irgendwelche "rubber necks" aus der Nachbarschaft einschalten, halte ich in so einer Frage ganz und gar nicht für zweckdienlich. Solche Leute sollten sich lieber an diversen Seifenopern des Nachmittagsfernsehens ergötzen. Dazu sind die (nach meinem Verständnis) schließlich da!

-- Editiert Marcus2009 am 08.03.2012 16:24

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#4
 Von 
sehender
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten Abend,
@marcus
Ich finde es nur richtig, dass die Nachbarn hier tätig wurden, dadurch ist das JA erst aufmerksam geworden. Vielen Kinder wäre eniges erspart geblieben, wenn Mitmenschen nicht immer weggeschaut häten. Wer den Mut hat zu handeln, und in diesem Fall wurden mit KSB und JA genau die richtigen Ansprechpartner kontaktet, dem gebührt meine Achtung. Auch eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden wäre nicht verkehrt, die werden ermitteln und sollten die Eltern unschuldig sein wird ihnen nichts passieren.
LG Sehender

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#5
 Von 
sovielleid
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo.So erstmal finde ich erstaunlich wie sich hier die Meinungen über Kindesmissbrauch so zurückhalten.
Kindesmissbrauch ist eine schwerwiegende Strafsache.Erwachsene haben sich Kindern sexuell nicht zu nähern.Dies ist das gemeinste was ein Mensch einem Kind antun kann.
Die Nachbarin hat richtig gehandelt.Ist auch meine Meinung man darf die Augen nicht schliessen,wenn ein Kind im Alter von 5 JAhren solch präzise Geschlechtsakte wiedergeben kann.Dies kann ein Kind in dem Alter noch nicht wissen.es sei denn das Kind schaut Pornos oder ähnliches.Das kann sich das Kind nicht ausdenken.
Das JA will nun ein Gutachten.Das Kind bleibt vorerst in der Familie (Pflegefamilie)Es soll auch ein Gutachten über den Stiefvater gemacht werden.Und auch die Mutter.Der leibliche VAter erhält auch Meldung.
Je länger das Kind aber in der Pflegefamilie bleibt und sich an diese gewöhnt u auch an die Umgebung und Freundschaften schliesst, sieht es für die Mutter schlecht aus.
Der Stiefvater hat Angst das seine Frau mit dem anderen Kind abhaut,weint nur,läßt sich gehen.
Dies finde ich persönlich auch sehr eigenartig das er Angst hat.Wer Angst hat,hat auch was zuverbergen.Oder sehe ich es nicht richtig?

Ich hoffe nur das Kind kommt zur Ruhe und fühlt sich wohl,da es sich ja auch in Sicherheit ist.Das hat die NAchbarin auch dem Kind gesagt da es Angst hatte in die eigene Familie zurück müsse.



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#6
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Dass Kindesmissbrauch eine schwere Straftat darstellt, steht doch außer Zweifel.

Die Behörden sind nun tätig geworden, haben das Kind in einer Pflegefamilie untergebracht und die Ermittlungen aufgenommen. Damit ist die Sache in die richtigen Wege geleitet. Zunächst einmal ist nämlich zu klären, ob überhaupt ein Missbrauch vorliegt.

Und somit besteht keine Notwendigkeit mehr, dass irgendein übereifriger Nachbar seinen Senf beiträgt. Wenn es konkrete sachdienliche Hinweise gibt, sollte er die natürlich vortragen. Ansonsten sollte er sich um seine eigenen Angelegenheiten kümmern. Damit hat er dann vermutlich genug zu tun.

-- Editiert Marcus2009 am 09.03.2012 17:56

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