Pflegeheim will Mutter entmündigen

25. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)
Pflegeheim will Mutter entmündigen

Meine Mutter ist seit Dez. 2012 in der Kurzzeitpflege. Die Heimleitung hat darauf gedrängt das die Kurzzeitpflege ausgeweitet wird auf 20 Tage verhinerungspflege. Da die Rente meiner Mutter nicht ausreicht um Miete und Pflegeheim zu bezahlen und sie soweit wieder hergestellt ist, wäre ein längere Aufenthalt nicht nötig. Da meine Mutter aber im Heim bleiben will ist es an ihr, ihre Wohnung zu kündigen, sie muss aber die Kündigungsfrist einhalten. Wie bereits erwähnt reicht die Rente nicht für die ganzen Kosten aus. So haben wir der Heimleitung vorgeschlagen das meine Mutter für die Zeit erstmal nach hause kommt uns sie alles hier regelt. Damit ist die Heimleitung nicht einverstanden, die Wohnung könne ich übernehmen und dann geht das schon. Zum andern will die Heimleiterin meine Mutter per Gericht entmündigen lassen und ihr einen Betreuer zur Seite stellen der ihre schriftlichen Angelegenheiten regelt. Wir sind weder mit der Entmündigung noch mit dem Betreuereinverstanden. Können wir dagegen vorgehen?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo behnkek,

Das Heim wird wohl gar nichts machen können.

Die Mutter kann m.E. nicht Miete für eine leer stehende

Wohnung zahlen, und dann die Kosten fürs Heim offen

lassen.

Ist die Mutter noch geistig o.k.?

Als Betreuer könntet ihr euch doch zur Verfügung stellen.

(Wenn die Mutter nichts dagegen hat).

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Meine Mutter ist Geistig noch o k, das wurde im Krankenhaus auch bestätig. Sie kann ja auch in die Tagesbetreuung und die Ambulante Pflege würde ebenfalls mehr mals am Tag noach ihr sehen wenn es der Fall wäre.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo behnkek,

Erkundigt euch doch mal bei einer Betreuungsbehörde

(Stadt/Landratsamt) ob ihr die Betreuung übernehmen könnt.

Dann müsste ein Heim usw. sich zuerst mit euch in Verbindung

setzen.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Das sehe ich genauso.
Wenn Ihre Mutter damit einverstanden ist, sollten Sie umgehend die Betreuung selber beantragen.


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#5
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Meine Mutter ist am 30.01. wieder nach haus gekommen. Das war mehr oder weniger gegen den Willen der Heimleitung. Die Heimleitung hatte bereits an das Betreuungsgericht geschrieben das meine Mutter einen Betreuer bräuchte. Ende Feb. wurde meine Mutter von einer Gutachterin aufgesucht und die befand das sie einen Betreuer in verschiedenen Punkten, zur Unterstützung benötigt und ob ich das machen würde.

Seit Mitte April bin ich nun offiziel Betreuer bei meiner Mutter. In der ganzen Zeit war vom Pflegeheim keine Nachricht mehr gekommen.

Am Freitag bekam ich dann einen sehr unfreundlichen Anruf vom Pflegeheim, das ja die Verlängerung bei der Krankenkasse noch nicht unterschrieben wurde, ich hatte eine Woche vorher die Unterlagen bekommen und sollte diese nun endlich Unterschreiben.

Ich habe dieses widersprochen, da meine Mutter im Januar gegen unserem Willen im Pflegeheim einbehalten wurde und dieses auf Veranlassung der Heimleitung erfolgte. Es wurde von Seiten der Heimleitung keine Verlängerung bei der Krankenkasse gestellt (dieses habe ich erfragt) und ich werde für diese Zeit keine Unterschrift leisten. Meine Mutter kann sich nicht daran erinnern ihre Zustimmung gegeben zu haben.

Betreuer bin ich erst seit Mitte April muss ich nun für die Zeit im Januar meine Zustimmung geben obwohl meine Mutter gegen meinen ausdrücklichen Wunsch dort einbehalten wurde?

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Dein Wunsch im Januar interessiert überhaupt nicht, da sie damals ja noch nicht unter Betreuung stand.

wirdwerden

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

quote:
Meine Mutter kann sich nicht daran erinnern ihre Zustimmung gegeben zu haben.


Das Heim müßte irgendetwas schriftliches darüber haben, wenn Ihre Mutter zugestimmt hat. Von dem Schriftstück sollte eine Kopie angefordert werden.



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#8
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

so ist es. Das Heim muss Ansprüche nachweisen, eine Behauptung einer mündliche Zusage reicht nicht aus.

Im übrigen ist der Betreuuer verpflichtet den, ggf. auch mutmaßlichen, Wunsch des zu Betreuenden umzusetzen.

Was WILL die Mutter denn ? Zu Hause bleiben oder zurück ins Heim ?

Je nach dem wird das dann beantragt. Dem Wille der Mutter soll entsprochen werden, nur wenn eine Selbstschädigung (oder Gefahr für andere ) zu befürchten ist kann man evtl. davon abweichen. Der Wunsch des Heimes nach Besetzung des Platzes ist irrelevant.

Wenn die Frau im Januar im Pflegeheim untergebracht war, stellt sich aber die Frage wer den Pflegeheimvertrag unterschrieben hat und ob ggf. vergessen wurde diesen zu kündigen. Das solltest Du klären.

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"Chylla"

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Wieso langt "mündlich" nicht aus? Wo finde ich etwas für das Erfordernis einer Schriftform?

wirdwerden

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#10
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Meine Mutter Heimleitung hat gegen unseren Willen und ohne jegliches Gutachten meine Mutter da behalten. Erst nach dem meine Mutter sich massiv geäußert hat das sie nach Hause will und uns Angehörige regelrecht angefleht sie wieder nach Hause zu holen. Eine Verlängerung wurde weder vom behandelnden Arzt noch von meiner Mutter gestellt, ebenso die vollstationäre Aufnahme wurde weder von uns noch von meiner Mutter beantragt. Diese Anträge wurden jetzt erst rückwirkend bei der Krankenkasse gestellt. Meine Mutter ist nach wie vor zu Hause, und laut eines Gutachtens vom Februar diesen Jahres besteht keine Notwendigkeit sie in einem Heim unterzubringen.

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#11
 Von 
Moderator5
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 25x hilfreich)

Das steht im Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - WBVG)§6.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ja, aber es war doch hier kein Vertrag auf unbestimmte Dauer.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ja, es war kein Vertrag auf unbestimmte Dauer.

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#14
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

was ich nicht verstehe

quote:
Meine Mutter Heimleitung hat gegen unseren Willen und ohne jegliches Gutachten meine Mutter da behalten. Erst nach dem meine Mutter sich massiv geäußert hat das sie nach Hause will und uns Angehörige regelrecht angefleht sie wieder nach Hause zu holen.


was bedeutet "dabehalten"?
Du hättest doch jederzeit das Zimmer räumen und deine Mutter mitnehmen können.


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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Das war mir nicht bekannt. Die Heimleitung hat zu uns gesagt das die Mutter dort bleibt und wir sollten uns jetzt erstmal einige Wochen nicht melden damit sich die Mutter besser einleben kann. Erst nach dem meine Schwester massiv die "Entlassung" unserer Mutter gefordert hat war man bereit entsprechendes in die Wege zu leiten.

Es hat hier keinen festen Vertrag gegeben, lediglich über die Kurzzeitpflege bis 08.01, einen anderen hat es nicht gegeben.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

quote:
Die Heimleitung hat zu uns gesagt das die Mutter dort bleibt und wir sollten uns jetzt erstmal einige Wochen nicht melden damit sich die Mutter besser einleben kann.

Das kann ja nicht euer ernst sein.

quote:
Erst nach dem meine Schwester massiv die "Entlassung" unserer Mutter gefordert hat war man bereit entsprechendes in die Wege zu leiten.

Wie kommt ihr auf die Idee, dass ein Unternehmen über den Aufenthalt eurer Mutter entscheiden kann?

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Das hat sich so abgespielt.

Weder meine Schwester noch ich hatten vorher überhaupt etwas mit Pflegeheim u.ähnlichem zu tun. Und wie schon gesagt erst nach dem man massiv protestiert hat wurde meine Mutter entlassen.

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#18
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Fällt mir ein, Heim wegen Freiheitsberaububg zu verklagen.
nein, im Ernst, schreibe dem Heim, aufgrund welcher Rechtsgrundlage sie Geld fordern.
Und sht euch vorsichtshalber nach einem anderen Heim um, falls ihr zukünftig doch einen Platz für eure Mutter braucht.

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