Pflegekosten / Beerdigungskosten der Mutter

10. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Boraman90
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflegekosten / Beerdigungskosten der Mutter

Hallo zusammen,
meine Verlobte und ich haben uns hier neu angemeldet, da unser größter Wunsch ist, demnächst zu heiraten. Wir machen das nicht wegen Finanzen, nein wir haben so viel durch gemacht und sind auch schon lange zusammen, wir haben uns alles selbst aufgebaut und sind uns 1000 % sicher.

Vor der Hochzeit müssen aber noch einige punkte geklärt werden.

Sie hat zu Ihrer Mutter und Vater ein schlechtes Verhältnis, sie hatte ihre Kindheit allein durchlebt in div. Heimen etc. Die Eltern wollten Sie einfach nicht und sie war IMMER auf sich alleine gestellt, deshalb sieht sie es "verständlicherweise" nicht ein irgendwelche Kosten zu übernehmen und ich ebenfalls nicht.

Beide Elternteile (getrennt) sind hoch verschuldet, ihre mutter seit Jahrzehnten Arbeitslos.

Nun die Fragen:

Muss sie für evtl. anfallende Pflegekosten aufkommen? bzw. bei einer Beerdigung die Kosten tragen? (wir reden da sehr offen darüber). Wenn wir heiraten und eine Gütertrennung vereinbaren (was wir auch vorhaben) wird mein Einkommen auch berücksichtigt und wie sieht es mit dem Gesparten aus was auf meinen Namen läuft?

Wie sieht es aus wenn beide Elternteile ins Heim müssen, werden wir dann für beide Pflegeplätze zur Kasse gebeten?

Hartz 4 Unterhalt den sie seit zig jahren erhält, wir gehen beide brav arbeiten und das nicht gerade wenig, muss man dafür auch aufkommen? oder müssen Hartz 4 Kosten nicht zurückgezahlt werden?

wir sehen es nicht ein in irgendeiner weise für etwas aufzukommen, die eltern waren nicht da, wir haben jetzt seitdem wir zusammen sind alles alleine gemeistert was ein echter kampf war, aber wir sind aus dem gröbsten raus und haben ein recht schönes leben, arbeiten dafür aber auch wie die ochsen ;) . Hoffe Ihr könnt uns weiterhelfen.

Es gibt da noch einen Interessanten Paragraphen BGB §1611 der ja in Ihrem Fall mehr als zutrifft, dies würde uns von allen Kosten befreien doch wie sieht es da mit der Beweispflicht aus? ich mein wie soll man das beweisen was einem Kleinkind früher alles angetan wurde? Die Unterbringung in div. Heimen ist belegbar reicht das schon aus?

Würden uns über eine Antwort von euch sehr freuen :)

Gruß Boraman90

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33319 Beiträge, 17407x hilfreich)

Muss sie für evtl. anfallende Pflegekosten aufkommen? bzw. bei einer Beerdigung die Kosten tragen? Sowohl als auch. § 1611 kennen Sie ja schon - auf den kann man sich natürlich berufen, aber der Erfolg ist fraglich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39348 Beiträge, 14144x hilfreich)

Das, wofür die Tochter eventuell aufkommen muss, das ändert sich nicht mit der Heirat.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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