Hoffe, das ich in dieser Rubrik mit meiner Frage richtig bin:
Folgender Fall:
Die Eltern von 6 Kindern haben einen Bauernhof. Der Hof wird an einen der Söhne übergeben (Wert ca. 750.000 Euro). Die anderen 5 Kinder unterzeichnen notariell einen sog. Pflichtteilsverzicht.
In diesem Notarvertrag wird festgelegt, dass die Eltern Wohnrecht im Haus behalten aber im Falle einer Pflege im Heim oder Aufenthalt im Altenheim würden die Kosten auf alle 5 Kinder verteilt werden (= altes Höferecht mit moderner Wende ;-((((
Außer einer Tochter die alleinerziehende Mutter ist sind alle anderen 4 pflichtteilsverzichtenden Geschwister aufgrund von Immobilienbesitz verschuldet. Nur der erbende Sohn hat noch Ersparnisse.
Wird die alleinerziehende Mutter mit Barvermögen zusammen mit dem erbenden Sohn die einzige sein die vom Sozialamt zum Unterhalt herangezogen wird? Wie geht so was vor sich?
Soll sie ebenfalls eine Immobilie anschaffen (= Schonvermögen)?
-- Editiert von Elfriede am 06.08.2007 22:26:04
-- Editiert von Elfriede am 06.08.2007 22:38:45
Pflegekosten
6. August 2007
Thema abonnieren
Frage vom 6. August 2007 | 22:20
Von
Status: Beginner (96 Beiträge, 10x hilfreich)
Pflegekosten
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 8. August 2007 | 11:32
Von
Status: Junior-Partner (5527 Beiträge, 458x hilfreich)
Hallo Elfriede,
deine Anfrage würde ich im Forum
Sozialrecht oder Erbrecht stellen.
-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."
#2
Antwort vom 8. August 2007 | 14:53
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 320x hilfreich)
Oder mal hier nachlesen:
http://www.123recht.net/Elternunterhalt-–-Das-Sozialamt-bittet-Kinder-zur-Kasse__a9408.html
Und jetzt?
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