Pflegekosten

6. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Elfriede
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 10x hilfreich)
Pflegekosten

Hoffe, das ich in dieser Rubrik mit meiner Frage richtig bin:

Folgender Fall:
Die Eltern von 6 Kindern haben einen Bauernhof. Der Hof wird an einen der Söhne übergeben (Wert ca. 750.000 Euro). Die anderen 5 Kinder unterzeichnen notariell einen sog. Pflichtteilsverzicht.

In diesem Notarvertrag wird festgelegt, dass die Eltern Wohnrecht im Haus behalten aber im Falle einer Pflege im Heim oder Aufenthalt im Altenheim würden die Kosten auf alle 5 Kinder verteilt werden (= altes Höferecht mit moderner Wende ;-((((

Außer einer Tochter die alleinerziehende Mutter ist sind alle anderen 4 pflichtteilsverzichtenden Geschwister aufgrund von Immobilienbesitz verschuldet. Nur der erbende Sohn hat noch Ersparnisse.

Wird die alleinerziehende Mutter mit Barvermögen zusammen mit dem erbenden Sohn die einzige sein die vom Sozialamt zum Unterhalt herangezogen wird? Wie geht so was vor sich?

Soll sie ebenfalls eine Immobilie anschaffen (= Schonvermögen)?

-- Editiert von Elfriede am 06.08.2007 22:26:04

-- Editiert von Elfriede am 06.08.2007 22:38:45

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Elfriede,
deine Anfrage würde ich im Forum
Sozialrecht oder Erbrecht stellen.


-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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