Pflegemutter verbietet Kontakt zu leiblichen Vater

9. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Metamorphosia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflegemutter verbietet Kontakt zu leiblichen Vater

Hallo,

Aus aktuellem Anlass möchte ich hier ein heikles Thema verfassen und suche nach Rat auch wenn es mich nur am Rande betrifft.

Der zweite Ehepartner meiner Mutter hatt einen 18 Jährigen Sohn den er seit fast einem Jahr nicht mehr sehen darf sprich auch keinen Umgang mit ihm führen darf. Der Sohn lebt seit dem Kleinkindalter bei der Pflegemutter, und an Wochenenden ist er seinen Vater regelmäßig besuchen gekommen. Er kam jedes Mal mit voller Vorfreude zu seinem Vater, da dieser ihn liebevoll und mit vielen Unternehmungen bereicherte. Das bestätige ich, die meistens an Sonntagen bei meiner Mutter zu Besuch war.

Vor seinem 18 Jährigen Geburtstag hatte der Vater noch etliche Mitspracherechte...Punkt! Nach seinem 18ten durfte er keinen Kontakt mehr zu seinem Vater aufnehmen.
Es werden manipulative Taktiken seitens der Pflegemutter angewandt...mit dem Wissen dass ihr Pflegesohn an einer geistigen Behinderung leidend, leicht manipulierbar und verbiegbar ist. Die Pflegemutter möchte dass alleinige Sagen über die Erziehung haben und natürlich noch weiterhin dass Geld einkassieren.

Z.B. Pflegemutter redet Pflegesohn ein dass er keinen Kontakt zu seinem Vater haben möchte und nichts mit ihm zu tun haben will ...obwohl er in keiner Schuld steht. ...Pflegesohn durch seine geistige Beeinträchtigung merkt nichts und sieht es als normal ...spricht es nach...und beginnt sogar Angst zu haben seinen Vater öffentlich zu sehen.

Das Amtsgericht unternimmt leider nichts in dieser prekären Lage und es beginnt ein Briefverkehr der kein Ende zu nehmen scheint.
Pflegemutter bekommt das volle Recht.
Pflegesohn wird nicht mal gefragt, WARUM er denn keinen Kontakt mehr zu seinem eigenen Vater möchte...und wüsste wahrscheinlich auch keine Antwort darauf.
Auf Fangfragen reagiert er mit Schweigen.

Nun ist es so, dass die Pflegemutter die Betreeungsrechte abgeben muss...aber die sie selbst aussucht. Der Vater bittet aber es an einer neutralen Person zu tun. ..Die Pflegemutter setzt alles daran ihn bei ihrer Tochter unterzubringen, um nicht die komplette Macht über ihn zu verlieren und weiter die Strippen im Hintergrund zu ziehen.

Meine Frage ....hatt der leibliche Vater denn keine Rechte mehr, seinen geliebten Sohn zu sehen?
An wen kann man sich wenden um ein wenig Unterstützung zu bekommen? Das Amtsgericht ist auf der Seite der Pflegemutter...ein weiterer bittender Appell per Brief ist unterwegs um wenigstens eine Anhörung zu bekommen.

Vielleicht hat jemand einen Rat?

Gruß M.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Vielleicht kann ein Termin bei einer Familienberatungsstelle hilfreich sein?

nicht Jugendamt

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38329 Beiträge, 13979x hilfreich)

Der Sohn ist volljährig. Wenn er nicht unter Betreuung steht, dann kann ihn niemand dazu zwingen, mit dem Vater zu verkehren. Da der Fall aber ohnehin vor Gericht ist, ist es eigentlich völlig wurscht, was wir hier meinen. Es scheint ja auch jede Menge Schriftverkehr zu existieren, den kennen wir auch nicht.

wirdwerden

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#3
 Von 
Metamorphosia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

Vielleicht kann ein Termin bei einer Familienberatungsstelle hilfreich sein?

nicht Jugendamt

edy


Eine Beratungsstelle ist schon eingeschaltet, die den Vater auch unterstützt...allerdings nur mit weiteren Appellen an dass Amtsgericht. Vater möchte sogar an noch höhre Instanzen herantreten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Metamorphosia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Der Sohn ist volljährig. Wenn er nicht unter Betreuung steht, dann kann ihn niemand dazu zwingen, mit dem Vater zu verkehren. Da der Fall aber ohnehin vor Gericht ist, ist es eigentlich völlig wurscht, was wir hier meinen. Es scheint ja auch jede Menge Schriftverkehr zu existieren, den kennen wir auch nicht.

wirdwerden


Ich weiß, dass keiner ihn zwingen kann...aber so wie ich die Verbindung zwischen den beiden gesehen habe...würde er, wenn er noch einen freien Willen hätte gerne zu seinem Vater. Da er geistig beeinträchtigt ist, gestaltet es sich schwieriger...da er keine eigene Meinung besitzt durch jahrelanges konditionieren und manipulieren. Ist dies nicht schon seelischer Missbrauch?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38329 Beiträge, 13979x hilfreich)

Na, er soll doch erst einmal ganz sauber das Verfahren in der ersten Instanz durchführen. Nur, mir fehlt immer noch die Anspruchsgrundlage für einen Umgang mit einem volljährigen Menschen, welcher nicht unter Betreuung steht. Da ist ein Richter auch nicht auf der Seite von wem auch immer, da ist einfach das Gesetz zu beachten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Metamorphosia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Na, er soll doch erst einmal ganz sauber das Verfahren in der ersten Instanz durchführen. Nur, mir fehlt immer noch die Anspruchsgrundlage für einen Umgang mit einem volljährigen Menschen, welcher nicht unter Betreuung steht. Da ist ein Richter auch nicht auf der Seite von wem auch immer, da ist einfach das Gesetz zu beachten.

wirdwerden


Ja es wird sich sehr schwierig gestalten, da es auch sehr weit ins moralische geht.

Ich denke, ein Fachanwalt für Familienrecht wäre erstmal sinnvoll. Leider stößt er momentan nur gegen Mauern. .

Aber solange der volljährige Junge Mann keinen Kontakt möchte, wird es schwer werden...

-- Editiert von Metamorphosia am 09.09.2018 17:12

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38329 Beiträge, 13979x hilfreich)

Erklär mir einfach, wie man einen volljährigen Menschen zwingen soll, mit seiner Verwandtschaft zu verkehren. Mir fällt da nichts ein.

wirdwerden

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#8
 Von 
Metamorphosia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Erklär mir einfach, wie man einen volljährigen Menschen zwingen soll, mit seiner Verwandtschaft zu verkehren. Mir fällt da nichts ein.

wirdwerden


Natürlich kann und darf man ihn nicht zwingen..wäre aber mal von Vorteil die Pflegemutter zur Rechenschaft zu ziehen und zu fragen was sie ihn über Jahre eingeredet hat und was sie sich davon verspricht.

Aber sie verweigert sich auch und gibt keine Auskunft warum er plötzlich so reagiert.

Ausserdem ist es nicht nur Verwandtschaft sondern der eigene Vater.

-- Editiert von Metamorphosia am 09.09.2018 19:11

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38329 Beiträge, 13979x hilfreich)

Das ändert aber juristisch gar nichts.

wirdwerden

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