Hallo allerseits,
um gleich zu Beginn evtl. Vermutungen vorzubeugen, ich sei ein „Rabenvater", kurz zur Vorgeschichte: unsere Tochter ist 20 J. alt und leidet seit Geburt unter einer halbseitigen Hemiparese. 18 Jahre haben wir alles getan, um ihr den Weg zu ebnen, sind jedes Jahr im Schnitt 2x p.a. mit ihr nach Aschau gefahren, um sie dort mit Hilfsmitteln versorgen zu lassen. Auch darüber hinaus ermöglichten wir alles, was sie brauchte (Forced Use-Therapien, Physio, Klinikaufenthalte, etc.). Seit sie vor gut 3 Jahren im Streit um ihre Mobilfunkkarte auf mich einschlug, ist unser Verhältnis allerdings etwas gestört.
Sie hat nun vor 2,5 Jahren einen schwachen Realschulabschluss gebaut und vor knapp 2 Jahren eine daran anschließende kombinierte Schul-/Berufsausbildung spontan abgebrochen. Seitdem tut sie nichts mehr, keine Schulausbildung, keine Ausbildung, keine Jobs, einfach nichts. Taschengeld erhielt sie seitdem nicht mehr als „Motivation", endlich eine Ausbildung o.ä. zu beginnen, nur noch Kost, Logis, Unterkunft. Bis 09-2024 erhielten wir noch Kindergeld, weil sie in einer städtischen Maßnahme war, aus der sie dann rausflog, u.a. wg. zu hoher Fehlzeiten – sie musste sogar einen Teil der erhaltenen „Bezüge" ans Amt zurückzahlen. Kurz: sie ist stinkefaul und dazu leider eine notorische Lügnerin, die uns in den letzten Jahren immer wieder hinters Licht führte.
Nun ist sie vor gut 2 Monaten ausgezogen, zu ihrem Freund in Bayern, für den sie bereits die o.g. Schule „geschmissen" hatte. Anlass war, dass sie viele Tausend EUR, über die wir ihr mit 18 die Verfügungsmacht gaben und die wir für sie über die Jahre zweckgebunden als Startkapital (Wohnungseinrichtung u./o. Führerschein u./o. kleines Auto) angespart hatten, fast vollständig (bis auf gut EUR 3k) innerhalb eines halben Jahres auf den Kopf gehauen hatte. Begründung: „Wir wollten uns auch mal etwas gönnen.". Das war der Punkt, an dem es uns reichte: wir forderten sie auf, sich so bald wie möglich eine kleine Wohnung / ein Zimmer zu suchen, auszuziehen und sich auf eigene Beine zu stellen. Das tat sie dann Anfang Januar 2025, indem sie zu ihrem Freund zog. Da sie weiterhin in keiner Ausbildung befindlich ist, zahlen wir auch keinen Unterhalt.
Darum geht es: Ende letzten Jahres hatte sie sich wenigstens ausbildungssuchend gemeldet, so dass seitdem m.W. wieder Anspruch auf Kindergeld besteht. Das wollte ich eigentlich beantragen, aber mit o.g. Rausschmiss hatte sich das erledigt. Nun möchte sie, dass ich das Kindergeld für sie beantrage und an sie weiterleite, damit sie wenigstens etwas zum Unterhalt bei ihrem Freund beitragen kann. Alternativ könnte das Kindergeld auch direkt an sie ausgezahlt werden.
Das halte ich allerdings für sehr kritisch, denn ich sehe das Risiko, dass sie die Voraussetzungen für die Kindergeldzahlung irgendwann nicht mehr erfüllt und dann nachträglich Rückforderungen des Amtes an uns gerichtet werden.
Meine Fragen:
• Bin ich verpflichtet, Kindergeld zu beantragen? Kann sie mich – ggfs. anwaltlich – dazu zwingen?
• Bin ich verpflichtet, das Kindergeld dann an sie weiterzuleiten oder es an sie auszahlen zu lassen? M.W. ist eine „Abzweigung" nur möglich, wenn sie in ihrem eigenen Haushalt lebt – sie lebt aber bei ihrem Freund.
• Kann das Amt ggfs. Rückforderungen an mich stellen, wenn unsere Tochter die Voraussetzungen nicht erfüllt?
• Besteht für unsere Tochter die Möglichkeit, selbst Kindergeld zu beantragen unter Hinweis darauf, dass ich es nicht beantragen möchte?
Danke vorab und viele Grüße,
RJK-Taranga
-- Editiert von User am 16. März 2025 22:48
Pflicht, Kindergeld zu beantragen? Kann Kind es selbst beantragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Zitat:M.W. ist eine „Abzweigung" nur möglich, wenn sie in ihrem eigenen Haushalt lebt – sie lebt aber bei ihrem Freund.
Eigener Haushalt meint in diesem Sinne schlicht: nicht bei den Eltern.
Mit wem Sie den Haushalt teilt, ist unerheblich.
In diesem Falle kann das Kindergeld direkt an die Tochter ausgezahlt werden.
Zitat:Seit sie vor gut 3 Jahren im Streit um ihre Mobilfunkkarte auf mich einschlug, ist unser Verhältnis allerdings etwas gestört.
Dann hat man aber noch recht lange durchgehalten. Gewalt ist ein NoGo in meinen Augen.
Zitat:• Kann das Amt ggfs. Rückforderungen an mich stellen, wenn unsere Tochter die Voraussetzungen nicht erfüllt?
In Ihrem Falle halte ich eine „Abzweigung" für den richtigen Weg.
Dann wäre Ihre Tochter selbst verantwortlich für wahrheitsgemäße Angaben gegenüber der Familienkasse und auch Rückzahlungsansprüche würden sich gegen sie (Ihre Tochter) richten.
Volle Zustimmung. Die Tochter ist erwachsen, lebt ihr eigenes Leben, dann soll sie sich auch um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern. In Ergänzung noch folgende Überlegung: wenn Ihr das Kindergeld bekommt, die Voraussetzungen für den Bezug nicht mehr vorliegen, Ihr das gar nicht wisst, dann seid Ihr auch zur Rückzahlung verpflichtet, sofern es weiter bezahlt wird. Das Risiko wäre mir bei dieser Konstellation zu hoch.
Noch ein Hinweis off topic: macht Euch nicht zu viele Gedanken über die Gründe der aktuellen Lebenssituation/die Entwicklung der Tochter. Es liegt nicht an Euch. Ich weiß aus vielen Fällen, dass etliche Kinder "gelingen," nur bei einem klappt es nicht. Und keiner im Umfeld weiß, warum das so ist.
wirdwerden
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Aus steuerrechtlicher Sicht nicht. Aus unterhaltsrechtlicher Sicht wäre es zumindest diskutierbar.ZitatBin ich verpflichtet, Kindergeld zu beantragen? :
Allein ein Verfahren darüber wäre kostenpflichtig inklusive Anwaltskosten. Wenn das Kind eh schon auf Krawall gebürstet ist, gib ihm kein Futter.ZitatKann sie mich – ggfs. anwaltlich – dazu zwingen? :
Eine interessante Frage. So dreist, bei nicht bestehendem Unterhaltsanspruch einen bestehenden Kindergeldanspruch gerichtlich durchzusetzen, war wohl vermutlich noch kein volljähriges Kind.ZitatBin ich verpflichtet, das Kindergeld dann an sie weiterzuleiten oder es an sie auszahlen zu lassen :
Meiner Meinung nach nein. Schuldner einer Rückforderung ist der Abzweigungsempfänger (laut V 23.1 Dienstanweisung Kindergeld).ZitatKann das Amt ggfs. Rückforderungen an mich stellen, wenn unsere Tochter die Voraussetzungen nicht erfüllt? :
Es ist fraglich, ob sie hierfür die Voraussetzungen erfüllt. Letztlich käme es auf dasselbe hinaus. Leistungsempfängerin kann sie nicht werden, sondern nur Zahlungsempfängerin.ZitatBesteht für unsere Tochter die Möglichkeit, selbst Kindergeld zu beantragen unter Hinweis darauf, dass ich es nicht beantragen möchte? :
Die Dienstanweisung zum Kindergeld und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sehen das anders.ZitatIn Ergänzung noch folgende Überlegung: wenn Ihr das Kindergeld bekommt, die Voraussetzungen für den Bezug nicht mehr vorliegen, Ihr das gar nicht wisst, dann seid Ihr auch zur Rückzahlung verpflichtet, sofern es weiter bezahlt wird. :
Die Tochter ist volljährig---> sie kann doch gern selbst bei der Familienkasse alles erfragen.ZitatDarum geht es: :
Umgang mit Behörden ist jetzt *Praxiserfahrung* und ganz sicher nicht beschränkt aufs Kindergeld.
Dazu benötigt sie nur die Kindergeldnummer, die du ihr gern zur Verfügung stellen kannst.
Alles weitere soll und kann sie selbst machen... und wird es erfahren.
Kindergeldberechtigt bist jetzt du.
Und das bedeutet nicht, dass du das Kindergeld an sie auszahlen müsstest.
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen zahlt die Famkasse bis max. 6 Monate das Kindergeld nach.
Es dürfte nur an der Tochter liegen, wie groß die Lücke wird.
...Ich würde ihr jetzt freundlich mitteilen, dass
- sie mit 20 die Kindergeld-Angelegenheit selbst klären kann,
- sie mit der KiG-Nummer loslegen könne
- ich den Bescheid Famkasse abwarten würde.
- ich selbst nicht so genau weiß, wie das nun läuft.
Ich würde sie jetzt noch nicht nach ihrer Bankverbindung fragen.
Ich weiß nicht. Es wird hier im Forum immer wieder so hingestellt als könnten volljährige Kinder einfach zur Familienkasse gehen und sich dort den Steuervorteil eines Elternteils abzweigen lassen. Das ist aber - eigentlich - an Voraussetzungen geknüpft, die hier gar nicht vorliegen oder geschildert wurden. Auch kann das Kind - eigentlich - nicht einfach so einen Antrag im berechtigten Interesse stellen. Es war also bereits völlig richtig, dass sich das Kind mit dieser Frage an die anspruchsberechtigten Eltern wendet. Und ich persönlich halte es für Klamauk dem Kind einerseits Selbstständigkeit und Behördenerfahrung suggerieren zu wollen, es dann aber gleichzeitig auf einen Weg zu schicken, den man selbst mit Steinen belegt hat, weil einem das Kind auf den Senkel geht. Unbeirrt mit gutem Beispiel vorangehen und sich niemals auf dasselbe Niveau begeben. Damit lebt es sich deutlich ruhiger.
ZitatEigener Haushalt meint in diesem Sinne schlicht: nicht bei den Eltern. :
Mit wem Sie den Haushalt teilt, ist unerheblich.
In diesem Falle kann das Kindergeld direkt an die Tochter ausgezahlt werden.
Okay, vielen Dank, das war mir nicht bekannt.
Viele Grüße,
RJK-Taranga
ZitatNoch ein Hinweis off topic: macht Euch nicht zu viele Gedanken über die Gründe der aktuellen Lebenssituation/die Entwicklung der Tochter. Es liegt nicht an Euch. Ich weiß aus vielen Fällen, dass etliche Kinder "gelingen," nur bei einem klappt es nicht. Und keiner im Umfeld weiß, warum das so ist. :
Danke, wirdwerden! Ist aber zu spät ;-), wir haben immer und immer wieder Tage und Nächte gedanklich darauf "rumgekaut" - es ist halt das eigene Kind, dem man immer verbunden sein wird. Klar, wie alle Eltern haben wir Fehler gemacht - aber dass das alles eine solche Entwicklung nimmt, hätten wir nie für möglich gehalten. Nach vielen vielen Gesprächen mit unserer Tochter haben wir jetzt verstanden, dass das alles nichts genutzt hat - und wir uns nun selbst schützen müssen. Aber die Frage nach dem Warum wird uns wahrscheinlich nie loslassen...
Zitat:Aber die Frage nach dem Warum wird uns wahrscheinlich nie loslassen...
Dabei ist das ganz einfach beantwortet:
Ihr könnt zwar steuern, was ihr mitgebt, aber ihr könnt nicht steuern, was davon hängenbleibt.
ZitatUnd ich persönlich halte es für Klamauk dem Kind einerseits Selbstständigkeit und Behördenerfahrung suggerieren zu wollen, es dann aber gleichzeitig auf einen Weg zu schicken, den man selbst mit Steinen belegt hat, weil einem das Kind auf den Senkel geht. Unbeirrt mit gutem Beispiel vorangehen und sich niemals auf dasselbe Niveau begeben. Damit lebt es sich deutlich ruhiger. :
Danke für die Antwort, Smogman.
Ich verstehe die Argumentation, weiß aber nicht, ob das so allgemeingültig und manchmal vielleicht gar kontraproduktiv ist - immer mit gutem Beispiel vorangehen ist gut, haben wir jahrelang praktiziert oder zumindest versucht, auch haben wir immer versucht, sie argumentativ zu erreichen, nie mit Druck zu "arbeiten" - es hat nichts gebracht. Im Gespräch hat sie das oft - zumindest sagte sie das - angenommen, eine halbe Stunde später war alles vergessen. Ich denke, dass man manche Menschen nur erreicht, wenn man sich auf das gleiche Niveau begibt, weil nur diese Sprache und dieses Verhalten verstanden werden. Leider scheint auch unsere Tochter dazuzugehören.
Sicher ist, dass unsere Tochter uns nicht einfach "auf den Senkel" geht, sondern uns große Sorgen bereitet - andernfalls hätten wir spätestens nach ihren körperlichen Übergriffen (sie ist auch meine Frau später angegangen) die Reißleine gezogen und sie vor die Tür gesetzt. Ein Fehler, den wir wahrscheinlich begangen haben, ist, dass wir ihr zu viele Dinge aufgrund ihrer Beeinträchtigung entweder abgenommen oder den Weg zur Lösung geebnet hatten. Insofern halten auch wir den Weg, sie die Probleme nun endlich selbst lösen zu lassen, für den richtigen. Aber andererseits wollen wir ihre ohnehin fast schon prekäre Situation nicht noch zusätzlich erschweren, denn sie ist und bleibt unsere Tochter - allerdings ohne Gefahr zu laufen, durch ihr Verhalten weiteren Schaden zu nehmen (s. Rückforderungen).
Es ist wahrlich ein schwieriges Thema, alle hier aufgezeigten Wege, damit umzugehen, haben wir (meine Frau und ich) etliche Male durchdekliniert - und ich kann nicht behaupten, dass wir für uns die richtige Antwort gefunden haben, wie wir mit dieser Situation umgehen wollen - das wird uns wahrscheinlich noch lange beschäftigen...
@ all: vielen Dank für die diversen, allesamt hilfreichen Hinweise und Antworten!
Ich werde versuchen, morgen jemanden von der Kindergeldkasse an die Strippe zu bekommen und zu klären, wie wir verhindern können, dass wir bei Wegfallen der Voraussetzungen für Rückzahlungen in Anspruch genommen werden. Es würde uns sicher nicht finanziell ruinieren, aber doch sehr ärgern.
Nochmals vielen Dank und viele Grüße,
RJK-Taranga
ZitatIch werde versuchen, morgen jemanden von der Kindergeldkasse an die Strippe zu bekommen :
Der Inhalt von Telefongesprächen lässt sich nicht wirklich gut beweisen.
Besser was mit Beweiskraft zur Kommunikation verwenden.
Hallo, auch ich habe schlimme Erfahrungen gemacht. Nach langer Zeit habe ich endlich Konsequenzen gezogen. Es war nicht mein Kind, aber eine sehr nahe Angehörige. Ich habe lange 'Welpenschutz' gewaehrt und bin als Dank dafür immer wieder verarscht worden. Vor einigen Jahren nach einer besonders schlimmen Situation habe ich die Beziehung, die eigentlich keine war, abgebrochen. Ich weiss heute, dass ich viel zu lange die Hand über sie gehalten habe. Heute weiss ich, sollen sich doch andere Leute mit ihr herumärgern. Das Leben wird das sch
on richten denn die Leute lassen sich in aller Regel keine Unverschämtheiten gefallen und lassen sich auch nicht bestehlen. Sie muss ihre Erfahrungen jetzt mit anderen Leuten machen. Mir ist peinlich, dass sie zu unserer Familie gehört. Ich war zu lange inkonsequent. Habe immer alles zu retten versucht. Völlig umsonst. Ich weiss, dass Menschen sich nicht ändern.
Hallo, auch ich habe schlimme Erfahrungen gemacht. Nach langer Zeit habe ich endlich Konsequenzen gezogen. Es war nicht mein Kind, aber eine sehr nahe Angehörige. Ich habe lange 'Welpenschutz' gewaehrt und bin als Dank dafür immer wieder verarscht worden. Vor einigen Jahren nach einer besonders schlimmen Situation habe ich die Beziehung, die eigentlich keine war, abgebrochen. Ich weiss heute, dass ich viel zu lange die Hand über sie gehalten habe. Heute weiss ich, sollen sich doch andere Leute mit ihr herumärgern. Das Leben wird das sch
on richten denn die Leute lassen sich in aller Regel keine Unverschämtheiten gefallen und lassen sich auch nicht bestehlen. Sie muss ihre Erfahrungen jetzt mit anderen Leuten machen. Mir ist peinlich, dass sie zu unserer Familie gehört. Ich war zu lange inkonsequent. Habe immer alles zu retten versucht. Völlig umsonst. Ich weiss, dass Menschen sich nicht ändern.
Noch in Ergänzung: ich sehe hier die Voraussetzungen für einen Abzweigungsantrag gegeben, denn Ihr kommt nicht mehr für das Kind auf, sie versorgt sich selbst, ist ausbildungssuchend gemeldet. Also, sie soll den Antrag stellen und gut ist.
wirdwerden
Das tut sie doch. Die ganze Vorgeschichte mal komplett beiseite gelassen, hat sie in der Kindergeldfrage genau den richtigen Schritt getan. Sich an die Eltern gewendet. Ihr nun mit Absicht und fälschlich zu suggerieren, sie müsse dies selbst mit der Familienkasse klären, wohlwissend dass das gar nicht stimmt, ist keine Problemlösung.ZitatInsofern halten auch wir den Weg, sie die Probleme nun endlich selbst lösen zu lassen, für den richtigen. :
Das ist verständlich und deshalb halte ich es für sinnvoll diesen Punkt nochmal im Detail abzusichern.ZitatAber andererseits wollen wir ihre ohnehin fast schon prekäre Situation nicht noch zusätzlich erschweren, denn sie ist und bleibt unsere Tochter - allerdings ohne Gefahr zu laufen, durch ihr Verhalten weiteren Schaden zu nehmen (s. Rückforderungen). :
Nur sind das halt keine relevanten Abzweigungskriterien....jene man alle in der öffentlich einsehbaren Dienstanweisung der Familienkassen, V 33.2 nachlesen könnte.Zitatich sehe hier die Voraussetzungen für einen Abzweigungsantrag gegeben, denn Ihr kommt nicht mehr für das Kind auf, sie versorgt sich selbst, ist ausbildungssuchend gemeldet. :
Was denn für einen Antrag? Einen Antrag auf Abzweigung einer aktuell nicht existierenden Leistung? Oder einen Antrag auf Kindergeld im berechtigten Interesse? Oder beides? Und das Kind soll dann bei der Familienkasse angegeben, dass die Eltern ihre Unterhaltspflicht verletzten, obwohl das gar nicht stimmt? Und das wird dem Kind dann als das Verhalten verkauft, wie man als Erwachsener Probleme löst, eigene Erfahrungen sammelt und sich richtig verhält? Puh.....ZitatAlso, sie soll den Antrag stellen und gut ist. :
Das kannst du versuchen. Du wirst aber kaum am Telefon die Vorgeschichte, den Eklat und die aktuelle Situation erzählen können oder gar geklärt bekommen, was nun zukünftig sein wird.Zitatjemanden von der Kindergeldkasse an die Strippe zu bekommen :
Ich gehe viel mehr davon aus, dass man dir am Servicetelefon (Hotline FK) kurz zuhören wird, dann aber höflich darum bitten wird, dass du als bisher kindergeldberechtigte Person ---> einen entspr. Antrag stellst.
DANN erst wird der Antrag geprüft...und beschieden.
Dann erst kannst du wissen oder fragen, wie du weiter vorgehen könntest.
ZitatAlso, sie soll den Antrag stellen und gut ist. :
Sie ist nicht berechtigt, einen Antrag auf Kindergeld für sich selbst zu stellen. Das geht nur in wenigen Ausnahmefällen, von denen hier keiner vorliegt.
Schau mal, wie der Abzweigungsantrag, bzw. das Formular aussieht. Der ist ausdrücklich auf das Kind eingestellt. Dass die Eltern dann nach Antragstellung mitarbeiten müssen, ist doch eine ganz andere Sache.
wirdwerden
Und was soll das Kind dort auf Seite 2 "Angaben zur Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Abzweigung vorliegen" eintragen? Den Eltern eine gar nicht existierende Unterhaltspflichtverletzung vorwerfen? Und welche Kindergeldzahlung soll dort eingetragen werden? Es existiert doch gar keine.
Oder meinst du damit, dass die Familienkasse den Abzweigungsantrag als Neuantrag im berechtigten Interesse auslegen soll? Wenn ja, wie soll das Kind dann sein berechtigtes Interesse nachweisen, welches an die Abzweigungsvoraussetzungen gekoppelt ist, welche hier nicht vorliegen?ZitatDass die Eltern dann nach Antragstellung mitarbeiten müssen :
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