Ich habe eine Frage für einen Bekannten und zwar hat er ca. 10.000€ Sparvermögen, davor hat er sämtliche Anwaltskosten für außergerichtliche Unterhaltsberechnung gezahlt, knappe 6000€, sonstige Beratungskosten 3500€, und und und. Bisher bestand keine Voraussetzung für einen Beratungsschein/Beratungskostenhilfe, da kaut Google einem ja 5000€ Vermögen bleiben muss. Da es jetzt aber wegen dem ungeklärten Thema vor Gericht geht und dann diese Kosten auch zahlen muss (an Anwalt und Gericht), und am Schluss dann nichts mehr übrig bleiben wird, und die Scheidung noch nicht einmal begonnen hat, wie kann man hier sich schützen und verfahren, da die Scheidung auch was kosten wird und das 10x nicht reicht. Aufgrund Miete, Unterhaltsverpflichtungen 2 Kinder mit 4 und 7, Nebenkosten etc, also es bleiben aktuell nichtmal 100€ übrig, daher kann auch nicht auf die Scheidung hingearbeitet werden. Seine Frau bekommt wegen Beratungskostenhilfe alles gezahlt. (Nettoeinkommen ca. 2500, ex Frau 1250 als Teilzeit.)
Er weiss nicht was er machen soll, da jetzt schon bekannt, dass diese Kosten nicht bezahlt werden können, die nach dem Gerichtsprozess des Unterhalts auch noch folgen. Gibt es hier eine Empfehlungsvorgehensweise?
Weil mit 10.000€ jetzt beantragen wird bestimmt abgelehnt. Jedoch danach ist halt kein Sparvermögen mehr da.....
Außer die Wohnung, wo noch zu 2/3 Schulden drauf sind, wo die Ex-Frau mit den Kindern drinnen wohnt und eine Auszahlung seines Anteils in den Sternen steht, und verkaufen will Sie es nicht wie es aussieht, und Zwangsversteigerung ist eigentlich auch keine Lösung und kostet Geld. Sehr komplex. Wie kann der Mann "überleben"?
-- Editiert von User am 28. September 2022 12:59
Pleite während Trennungsjahr Anwaltskosten außergerichtlich
28. September 2022
Thema abonnieren
Frage vom 28. September 2022 | 12:57
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 0x hilfreich)
Pleite während Trennungsjahr Anwaltskosten außergerichtlich
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#1
Antwort vom 28. September 2022 | 19:45
Von
Status: Unbeschreiblich (30481 Beiträge, 5446x hilfreich)
Hm.ZitatIch habe eine Frage für einen Bekannten :
NÖ. Das sagt google nicht.ZitatBisher bestand keine Voraussetzung für einen Beratungsschein/Beratungskostenhilfe, da kaut Google einem ja 5000€ Vermögen bleiben muss. :
NÖ. Nie bekommt der Kläger/die Klägerin alles bezahlt, wenn es Beratungskostenhilfe gibt.ZitatSeine Frau bekommt wegen Beratungskostenhilfe alles gezahlt. :
Ja. Hier nachlesen, wie das geht:ZitatGibt es hier eine Empfehlungsvorgehensweise? :
https://www.123recht.de/user.asp?user=go616731%2D49
Nö. Alles so wie bei dir.ZitatSehr komplex. :
p.s.
meinst du eigentlich, wir sind hier völlig ***?
#2
Antwort vom 29. September 2022 | 05:15
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNÖ. Das sagt google nicht. :
Natürlich sagt das Google, einfach mal copy paste:
Freibetrag jetzt 5.000 €
Aufgrund der Neuregelung beläuft sich der Vermögensfreibetrag für einzelne Personen nun auf 5.000 € (statt bisher 1.600 € bzw. 2.600 €). Besitzt die Person also Vermögen, das diesen Betrag überschreitet, kann Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe nicht bewilligt
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#3
Antwort vom 29. September 2022 | 05:16
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNÖ. Nie bekommt der Kläger/die Klägerin alles bezahlt, wenn es Beratungskostenhilfe gibt. :
Doch, lediglich eine Zuzahlung vom 15 Euro. Alles andere zahlt der Staat.
#4
Antwort vom 29. September 2022 | 22:08
Von
Status: Unbeschreiblich (116263 Beiträge, 39236x hilfreich)
Wenn man mal davon absieht, das das
ZitatAufgrund der Neuregelung beläuft sich der Vermögensfreibetrag für einzelne Personen nun auf 5.000 € (statt bisher 1.600 € bzw. 2.600 €). Besitzt die Person also Vermögen, das diesen Betrag überschreitet, kann Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe nicht bewilligt :
schlicht nicht stimmt, hat es auch gar nichts damit
ZitatBisher bestand keine Voraussetzung für einen Beratungsschein/Beratungskostenhilfe, da kaut Google einem ja 5000€ Vermögen bleiben muss. :
zu tun.
#5
Antwort vom 29. September 2022 | 22:30
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatschlicht nicht stimmt, hat es auch gar nichts damit :
Dann stellt sich die Frage, wie löst man das Problem, wenn man mittendrin leer läuft?
#6
Antwort vom 30. September 2022 | 12:54
Von
Status: Unbeschreiblich (30481 Beiträge, 5446x hilfreich)
Für wen und was soll lt. google dieser Freibetrag gelten? Wo hast du denn dein copy+paste her?ZitatFreibetrag jetzt 5.000 € :

Dein Bekannter sollte besser andere Leute fragen, denn du hast tatsächlich keinerlei Ahnung.
Mit 10.000,- Sparvermögen ist man nicht leergelaufen. Man bekommt keinen solchen Beratungshilfeschein.Zitatwie löst man das Problem, wenn man mittendrin leer läuft? :
Prozess-/Verfahrenskosten in Scheidungssachen/Unterhaltsklage am FamGericht könnte man dann auch selbst zahlen.
p.s.
Vielleicht nochmal prüfen, was man selbst schrieb??
Vielleicht HATTE er mal 10.000,-? DAVON hat er dann bezahlt ...Zitatund zwar hat er ca. 10.000€ Sparvermögen, davor hat er sämtliche Anwaltskosten für außergerichtliche Unterhaltsberechnung gezahlt, knappe 6000€, sonstige Beratungskosten 3500€, und und und. :
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