Plötzlich Vater

4. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Shit
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Plötzlich Vater

Moin,
ich habe eine Frage. Ich weiß seit 2 Wochen, dass ich Vater einer 4 jährigen Tochter bin. Alles ist soweit geklärt und ich stehe dazu.
Jetzt kommt aber auf mich zu, dass das Amt die Unterhaltsvorschußzahlungen zurückfordert.
Auf was muss ich mich einstellen? Wie ist das Prozedere und kann ich die knapp 5000 Euro auch in Raten zahlen? Muss ich es überhaupt ganz zahlen, wenn ich doch nichts davon wusstt?
Ich arbeite und stehe in Lohn und Brot. Die Mutter dachte bis dato, dass der Vater ein Ausländer (Amerikaner und nichtmehr in Deutschland) sei und für sie war es genauso unverhofft wie für mich.
Bin froh über jede Info.
LG

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1267x hilfreich)

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob Du überhaupt zur Rückzahlung des Unterhaltsvorschussen herangezogen werden kannst. Die zuständige Rechtsnorm wäre hier wohl der § 1613 BGB .

LG nero

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42146 Beiträge, 14682x hilfreich)

Nenne mir doch mal bitte die Norm, nach welcher ein Jugendamt verpflichtet ist, einzuschreiten, wenn die Vaterschaft ungeklärt ist, die Mutter keine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet hat, oder aber, wenn die Vaterschaft nach Ansicht der Mutter geklärt ist.

wirdwerden

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42146 Beiträge, 14682x hilfreich)

Das Unterhaltsvorschzßgesetz hat nichts mit der Vaterschaft zu tun. Selbst wenn der Vater unbekannt ist, gibt es Leistungen nach dem UVG. Eine Verknüpfung von UVG und Beistandsschaft gibt es nicht. Die Mutter hat auch nie behauptet, es gäbe mehrere mögliche Väter. Und wenn sie es behauptet ist das JA trotzdem nicht kraft Gesetzes in dem Scenario drinnen.

Wo steht, dass das Jugendamt die Mutter zur Klärung der Vaterschaft auffordern muss, dass eine Bestandsschaft einzurichten ist? Mir fehlen immer noch die Rechtsgrundlagen. Im SGB VIII, was einschlägig ist, finde ich da nichts. Zumindest nichts einschlägiges.

wirdwerden

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42146 Beiträge, 14682x hilfreich)

Auf §§ von welchen Gesetzen?

wirdwerden

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