Plötzlich Vater !?

22. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
ukatador
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Plötzlich Vater !?

Eine damalige Freundin hatte vor einigen Jahren ein Kind zur Welt gebracht von dem ich theoretisch tatsächlich der Vater sein könnte. Zum Zeitpunkt als sie schwanger wurde ging sie oft Fremd, worauf hin die Beziehung beendet wurde. Sie hatte mich damals nicht als Vater angegeben. Sie war mit einem Amerikaner verheiratet und von der Armee viel Unterhalt bekommen, allerdings weis ich nicht, ob sie auch für das Kind welches bekam, davon ist allerdings auszugehen.

Ende 2005 Kam das Kind zur Welt, wir hatten uns zwar getrennt, hatten aber dann noch etwa 2 Jahre Kontakt. Bis dahin war nie die Rede von Vaterschaft, Unterhalt etc. jetzt nach 9 Jahren, da ihr Mann/Exmann (Status ist mir nicht bekannt) jetzt nun nicht mehr in Deutschland stationiert ist fehlt ihr offenbar Geld, kommt plötzlich ein Brief vom Jugendamt zur Feststellung der Beistandschaft.

Selbstverständlich könnte ich einfach die Angelegenheit auf mich zukommen lassen, aber das will ich nicht. Man stelle sich vor, das nach Jahren jede Ex mit einem Kind ins Haus platzt...

Ist das rechtlich zulässig ? Hat jemand Erfahrung ?

Die Beauftragung eines Rechtsanwalt kostet nur wieder Geld, von dem ich nicht weis ob ich es im Zweifel auch wieder bekäme, sie ist ja pleite.

Die Geschichte ist sehr lange, hoffe Ihr könnt mit dieser Kurzversion etwas anfangen.

LG und vielen Dank.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist das rechtlich zulässig ? <hr size=1 noshade>

Kurz und knapp: JA

Die Erzeuger sind unterhaltspflichtig.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Zulässig ist so eine Vaterschaftfeststellung grundsätzlich schon.

Meines Erachtens wird es darauf ankommen, wann der Soldatenvater erstmals Zweifel an der Vaterschaft gehabt hat und ob er dieses Verfahren mittragen wird. Ein so spätes Vorgehen der Mutter alleine könnte nämlich unzulässig sein, das Kind und sein an sich auch zulässiger Feststellungsanpruch sollten zumindest bis zur Volljährigkeit außen vor sein.

Ich empfehle daher doch dringend eine Beratung bei einem Rechtsanwalt.
Eine so wichtige Angelegenheit sollte das Geld wert sein.
Ihnen ist klar, dass da allein für die Vergangenheit ein Regress in hoher fünfstelliger Höhe kommen könnte?

Das tut mir auch überhaupt nicht leid für Sie, ähnlich sieht es der Gesetzgeber. Sie wussten von Anfang an von der Ehe und der möglichen Vaterschaft und haben sich dennoch drauf eingelassen. Letztenendes ist da ein Kind, dass sich nicht sicher sein kann, wer sein Vater ist.

Tipp: Zeitnah Vaterschaftstest machen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ein so spätes Vorgehen der Mutter alleine könnte nämlich unzulässig sein, <hr size=1 noshade>

Diese Theorie wird worauf gestützt?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Nicht die Mutter sondern das Kind hat Anspruch auf Unterhalt

(die Mutter verwaltet diesen nur für das Kind).

Hier wird wohl auch das Jugendamt auf einen Vaterschaftstest
bestehen.( wenn die Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt wird).

Der leibliche Vater muss dann zahlen.

Kleiner Trost: er hat sich den Unterhalt bis jetzt "gespart".

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@Edy

Wenn ich mich recht entsinne, dann müsste der soziale Vater erst mal auf "Nichtvaterschaftsanerkennung" klagen.

Noch gilt der ja als der leibliche Vater, weil das Kind während der Ehe entstanden ist.

So wie ich das aber heraus lese, weiß der soziale Vater gar nichts von seinem "(Un)Glück.

LG

Robert

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""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Camper,

An deiner Antwort könnte tatsächlich was dran sein.

lg
edy


-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Diese Theorie wird worauf gestützt?

Auf die Ausschlussfristen nach 1600b, wonach die Mutter erstmal gar nichts machen dürfte, da Sie innerhalb von 2 Jahren nach Geburt hätte handeln müssen. Diese Zeit ist ja nun lange um. Der Ehemann bleibt also erstmal Vater, solange er daran nicht selber etwas ändert.
Meines Wissens hätte der Vater (nach deutschem Recht) selber auch wieder nur 2 Jahre Zeit gehabt, wobei diese Zeit im Zweifel zum Zeitpunkt der Trennung beginnt zu laufen. Wenn die Beziehung tatsächlich 2005 wegen des Fremdgehens (noch vor der Geburt?) beendet wurde, sollte das der maßgebliche Zeitpunkt sein.

Ob der (frühere) Ehemann noch immer der (rechtliche) Vater ist, scheint der TE ja selber nicht zu wissen. Da kann man nur vermuten, wobei ich eher vermuten würde, dass er es nicht mehr ist. Irgendwo muss ja die plötzliche Motivation der Mutter, doch den richtigen Vater zu finden, herkommen.

Aber wenn denn die Vaterschaft von damals nicht mehr bestehen sollte, würde wohl die Frist für die Mutter entfallen und das Feststellungsverfahren wäre wieder zulässig.

Auf jeden Fall wird das Kind dann 2023 klagen dürfen.

Der Vaterschaftstest könnte schon vorher Klarheit bringen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@Hafendame

Als womöglicher Vater würde ich das Jugendamt anschreiben und erst einmal den Nachweis erbitten, dass der soziale Vater die Vaterschaft bestreitet, obwohl er mit der KM zum Zeugungszeitpunkt und offenbar auch lange danach noch verheiratet war.

Hier wird einfach ein neues Opfer gesucht, nachdem der Vater der sich bisher für den Unterhalt verantwortlich zeichnete, verschollen ist.

LG

Robert





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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

quote:
Selbstverständlich könnte ich einfach die Angelegenheit auf mich zukommen lassen, aber das will ich nicht. Man stelle sich vor, das nach Jahren jede Ex mit einem Kind ins Haus platzt...


Auch wenn Sie sich ausgiebig mit der akuten Situation auseindersetzen, kann morgen auch wieder ein ehemaliger Sexkontakt mit Anhang vor der Tür stehen....
Und natürlich darf das Jugendamt jedesmal aufs genaueste prüfen, ob Sie der mögliche Vater sind.

Was konkret wird denn in dem Schreiben gefordert?


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""

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