Plötzlich Vater einer 7-jährigen Tochter - muss ich Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

9. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
ploetzlich Vater
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Plötzlich Vater einer 7-jährigen Tochter - muss ich Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

Hallo

Ich habe eben eine dringende Frage.
Vor 2 Monaten habe ich erfahren das ich eine mittlerweile 7 jährige Tochter habe.
Im ersten Moment war es ein komisches Gefühl.
Ich habe die Mutter meiner Tochter 8 Jahre nicht mehr gesehn.
Also gezeugt und aus den Augen verloren obwohl wir uns zuvor schon 7 Jahre kannten.
Ich wusste nicht das sie ein Kind bekam, habe es wie gesagt erst vor 2 Monaten erfahren.

Nun meine Frage:
Die Mutter selber wusste auch lange nicht das ich der Vater bin und so steht in der Geburtsurkunde kein Vater.
Vom Jugendamt hat sie 6 Jahre lang Unterhaltsvorschuß bekommen.

Muss ich diesen Vorschuß nun zurück zahlen obwohl ich nicht wusste das ich Vater bin?
Hätte ich es gewusst hätte ich sofort Unterhalt bezahlt.
Und nicht nur für das Kind sondern für sie auch so wie es ihr zugestanden hätte.
Ich kann doch erst ab dem Zeitpunkt zahlen, ab dem ich es weis.
Ich habe der Mutter auch gleich angeboten Unterhalt zu zahlen.
Wir verstehen uns wieder prächtig. Streit gab es nie.

Ich habe meine Tochter kennen gelernt und hole sie nun auch regelmäßig jedes zweite WE ab. In den Ferien ist sie jetzt auch bei mir.
Sie ist sehr aufgeschlossen und ich freue mich das ich Vater bin.

Bis jetzt haben wir dem Jugendamt noch nichts gesagt.
Eben weil wir nicht wissen was dann passiert.
Ich kann es mir ehrlich gedsagt nicht leisten den laufenden Unterhalt zu zahlen und zugleich den Unterhaltsvorschuß zurück zu zahlen.

Vielleicht finden wir ja auch wieder zusammen..
Wir sind beide singel..wer weiß was sich ergibt :-)

Muss ich den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen wenn wir zusammen leben?

Es ist nicht so das ich den Staat betrügen will.
Aber woher soll man das Geld nehmen?

Weiß wer bescheit? Gibt es noch so einen Fall?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo ploetzlich Vater,

schön, dass du dich freust über die überraschende Neuigkeit.

quote:
Die Mutter selber wusste auch lange nicht das ich der Vater bin ...


Und woher wisst ihr jetzt, dass du der Vater bist?

Habt ihr einen Vaterschaftstest gemacht?

M.E. kann niemand von dir die Rückerstattung des UV verlangen, da du ja unverschuldet keinen Unterhalt geleistet hast.

Da es dabei um eine Menge Geld geht, würde ich im Falle einer Forderung vom JA einen Anwalt zu Rate ziehen.


Grüße

-- Editiert am 09.04.2009 16:43

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#2
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Na, Dr.A.Stisch,

quote:
Beide, ... wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt mit der Auflage, den gesamten erhaltenen Unterhaltsvorschuss zurückzuzahlen.


in dubio pro reo ;)

Immerhin wäre der TE nicht der erste Mann, der von einer KM, der gar plötzlich wieder einfällt, da war doch noch der ... , mit der frohen Kunde einer unvermuteten Vaterschaft beglückt wird.

Die KM allerdings wird sich, völlig zu Recht, vom JA fragen lassen müssen, wie es denn möglich war, dass es ganze sechs Jahre gedauert hat, bis ihr in den Sinn kam, dass es damals doch noch den ... gab ...

Da braucht es schon eine plausible Erklärung ... :augenroll:


Grüße

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#4
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Rechtsanwältin Stefanie Helzel
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 7x hilfreich)

die beiden Fälle sind doch aber nicht mit einander vergleichbar. Interessant wäre, zu erfahren, warum die Mutter des Kindes des plötzlichen Vater auf einmal weiß, dass er der Vater ist. Weiß sie das nämlich schon länger, dann dürfte sie vermutlich zurückzahlen.

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#6
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ploetzlich Vater
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok Erklärung, die eigentlich nichts zur Sache tut.

Die Kindszeugung war zu einer sehr wilden Zeit der Mutter.
Was auch der Trennungsgrund war.
Ich bin dann Beruflich weg gezogen und wir hatten keinen Kontakt mehr.
DIe Kindsmutter hatte noch 3 andere als Vater angegeben, welche es alledrei nicht waren. Verständlich.

Wir haben erst einen Vaterschaftstest gemacht, das war auch ihr erster Wunsch.
Warum erst nach 7 Jahren?
Eine gemeinsamme Freundin zu der sie ebenfalls 6 Jahre keinen Kontakt hatte brachte sie darauf, das es MICH ja auch noch gab.
Dann war es für sie nicht sehr einfach mich zu finden.

Wie gesagt ich bin Beruflich um einiges rum gekommen.

Und NATÜRLICH feue ich mich eine Tochter zu haben.
Ich wollte immer Kinder, doch ohne Frau... na ihr wisst ja selber.

Im Gegensatz zu oben geschilderten Fall war ich aber (leider) NICHT bei der Geburt dabei.

Vielleicht sollte ich doch die 250 Euro investieren und einen Fachanwalt dazu befragen.

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#8
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Also jetzt frag ich Dich doch mal ganz direkt: [color=red]interessiert es Dich eigentlich,
ob du wirklich der Vater, sprich der Erzeuger dieses Kindes bist [/color]oder ist Dir das ziemlich egal? Danach wird sich doch wohl Dein Handeln gegenüber der Kindesmutter ausrichten.
Hat Dir die KM vielleicht schöne Augen gemacht und Du wars hin? Denk daran:
wer liebt, denkt nicht! :love:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

@ Pachlus

quote:
Also jetzt frag ich Dich doch mal ganz direkt: interessiert es Dich eigentlich,
ob du wirklich der Vater, sprich der Erzeuger dieses Kindes bist oder ist Dir das ziemlich egal?


ich denke schon:
quote:
Wir haben erst einen Vaterschaftstest gemacht, das war auch ihr erster Wunsch.


-----------------
"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Ich mich auch nicht, auch mir kommt das etwas suspekt vor.
Schön, wenn tatsächlich nach 7 Jahren komplett ohne Wissen und Kontakt so schnell eine Annäherung stattgefunden hat. Die Sache mit dem Bezug von Unterhaltsvorschuß wider besseren Wissens kam auch mir zuerst in den Sinn.

Mein Posting oben war lediglich eine wertfreie Antwort auf Pachlus' Frage - denn geklärt scheint ja die Vaterschaft durch den entsprechenden Test zu sein.

Zu den anderen Aspekten dieses Falls werde ich mich auch weiterhin zurückhalten.
;)

-----------------
"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

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#12
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Wir haben erst einen Vaterschaftstest gemacht, das war auch ihr erster Wunsch.

Ich frage trotzdem noch einmal: hattest Du denn bei dem Test wirklich die ganze Zeit die Kontrolle über das was gemacht wurde? Wo wurde er denn hingegeben?Manchmal gehen die über 3 Ecken bis nach China! Vor allem, wenn sie billig sind, versteht sich.
Ich freue mich natürlich für Dich und vor allem das Kind, wenn das alles so funktioniert.Aber überraschend ist das schon ein bischen, mußt du doch zugeben.
Ich will Dir nur folgendes noch mit auf den Weg geben:
Von Deiner Kenntnis der Vaterschaft an 2 Jahre, dann bist Du auf ewig -nach letztem Stand jedenfalls- auf ewig der Vater, egal ob Du es bist oder nicht!

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