Plötzlich Vater - muss ich zahlen?

7. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Panas
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Plötzlich Vater - muss ich zahlen?

Hallo,

ich habe vor 3 Tagen einen überraschenden Anruf einer Ex-Freundin erhalten, die mir mitteilte, ich sei seit 6 Jahren Vater. Sie selbst habe es mir nie sagen wollen, doch die Tochter merke, dass es bei anderen Kindern Väter gebe, sodass der Tochter nun etwas fehle.
Verständlicherweise war ich hin- und hergerissen, zumal wir nur für 2 Wochen zusammen waren (wenn man das so nennen kann).
Die Ex beschwört, kein Geld haben zu wollen, sagt, sie sei finanziell recht gut gestellt und dass sie Geld, wenn, dann vor Jahren gebraucht habe, als sie teilweise von Sozialhilfe leben musste.
Dass ich auf Grund dieser Erzählungen nun noch keine rechten Vatergefühle entwickeln konnte, ist klar.
Unklar ist mir aber Folgendes: Könnte sie hier, wenn sie sich plötzlich umentschiede und einen Anwalt nähme, mich zum zahlen verurteilen lassen? Ist es sinnvoll, auf einen Bluttest von mir aus zu bestehen, bevor ich mich auf etwas einlasse?
Was, wenn tatsächlich ein Prozess mit Zahlungsaufforderung kommt, ich aber leider nur ca. 1100 Euro im Monat verdiene, von denen mir nach Abzug meiner Fixkosten gerade mal 100 Euro bleiben?
Wie gehe ich am schlauesten vor? Ich habe schon überlegt, nachdem sie mir so oft und eindrücklich erzählte, dass sie kein Geld wolle, das schriftlich fixieren und von uns beiden unterschreiben und vielleicht noch notariell beglaubigen zu lassen. Wäre das eine Möglichkeit?
Dass ich selbst, sollte ich der Vater sein, etwas in meinen Möglichkeiten Stehendes tun möchte, steht ja auf einem anderen Blatt.

Für Rat wäre ich sehr dankbar.

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30 Antworten
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#1
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Willkommen im Club der Gear***ten !!

Unser Zuwachs war 10 Jahre als wir es erfahren haben !
Und wir zahlen obwohl wir das Kind noch NIE gesehen haben !

Das ist ja mal wieder ein Thema für mich !
Hab aber gard keine Zeit ,deswegen nur ganz kurz :

1.Vaterschaftstest machen
2.Anwalt einschalten

Mach dir absolut keine Hoffnung da wieder raus zu kommen !

Die wird dich ausbluten lassen!

Mein Mann hat Frau und noch 2 Kinder und garkein Einkommen und muss trotzdem zahlen !!

Ich meld mich heut abend aber noch um dir auch ein ganz klein wenig Mut zu machen und ein paar Tipps zu geben !!

LG

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#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Panas,

quote:
Ist es sinnvoll, auf einen Bluttest von mir aus zu bestehen, bevor ich mich auf etwas


Auf jeden Fall!

quote:
Könnte sie hier, wenn sie sich plötzlich umentschiede und einen Anwalt nähme, mich zum zahlen verurteilen lassen?


So isses. Aber erst klärst du deine Vaterschaft.

quote:
Ich habe schon überlegt, nachdem sie mir so oft und eindrücklich erzählte, dass sie kein Geld wolle, das schriftlich fixieren und von uns beiden unterschreiben und vielleicht noch notariell beglaubigen zu lassen.


Wäre sittenwidrig, auf Kindesunterhalt darf nicht verzichtet werden, das ist ein Recht des Kindes. Was ihr untereinander vereinbart, ist eure Sache, wird aber im Ernstfall nicht standhalten.

quote:
Was, wenn tatsächlich ein Prozess mit Zahlungsaufforderung kommt, ich aber leider nur ca. 1100 Euro im Monat verdiene,


Reicht doch für 196€, den Mindestsatz KU.

Aber, mach jetzt mal nicht die Pferde scheu...
Im Moment gehts doch nur darum, dass das Kind einen Vater haben *möchte* und das auch sein gutes Recht ist, zu wissen, wer es ist.

Grüßle

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#4
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Lieber Panas,

glauber der Guten erstmal kein Wort.

quote:
...und dass sie Geld, wenn, dann vor Jahren gebraucht habe, als sie teilweise von Sozialhilfe leben musste.

Ach! Du kannst dann schon einmal vorsichtig davon ausgehen, dass das Kind zu der Zeit Unterhalt aus der Vorschusskasse erhalten hatte (monatlich168EUR).
Wie lange das Kind diesen Unterhalt bekam ist gleichbedeutend wieviel du dann dem Jugendamt zurück erstatten darfst (deswegen Vorschuss).

Der Vaterschaftstest wurde ja nun zur Genüge erwähnt.

Die angeschreibenen 196EUR kommen dann für den aktuellen Unterhalt auf die Rückerstattung oben drauf.

Das Kind jetzt als vatervermissendes armes, kleines Ding vorzuschieben finde ich schon wieder perfide, denn normalerweise fragen die Kids schon mal ein paar Tage früher.

Ich danke aber, für ein erneutes Beispiel einer mustergültigen, deutschen Mutter!!!

Bis denn dann!


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#5
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Warum hat recht!

Danke, Warum!

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#7
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

quote:
da das Kind schon 6 ist, beträgt der Mindestunterhalt 245,00 € und nicht 196,00 €.


Uuups, das hab ich total überlesen.

Sorry!

Grüßle

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#8
 Von 
Grübchen
Status:
Schüler
(359 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo,

Zitat: zumal wir nur für 2 Wochen zusammen waren (wenn man das so nennen kann). Zitat Ende.

In 2 Wochen kann kein Kind entstehen? *lacht*

Ich finde es aber auch recht merkwürdig, dass sie sich erst jetzt meldet. Einen Vaterschaftstest würde ich auch machen lassen. Wenn es einer ist, den Du anleierst (das würde ich machen, denn wenn das Jugendamt das übernimmt wird es teurer) muss allerdings die Mutter damit einverstanden sein.

Ich würde ihr das vorschlagen, denn von Dir kann keiner erwarten, dass Du da Zeit und vielleicht Geld und Gefühle investierst, wenn es am Ende gar nicht Dein Kind ist.

Ich weiß nur noch (bei uns ist das jetzt 6 Jahre her), dass so ein Test bei einem privaten Institut so um die 1000 DM gekostet hat.

Gruß Grübchen

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#9
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@Grübchen
Heutzutage gibt es die auch schon unter 100€ !

ZUM GLÜCK !!

LG

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#10
 Von 
Grübchen
Status:
Schüler
(359 Beiträge, 34x hilfreich)

@Dori23

Na, das geht ja noch. Rechtskräftig sind die aber nicht. Wenigstens wüsste er dann woran er ist.

Das muss ja ein Schock sein, plötzlich Vater von irgendeinem Kind zu sein. :augenroll:

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#11
 Von 
Panas
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi!

... und danke für all die Antworten.
Ich wollte erst mal nicht vom Schlechtesten ausgehen. Die Kleine sieht mir schon sehr ähnlich.
Von irgendwelchen Fristen wusste ich nichts, sodass mir nach euren Äußerungen das mit den 6 Jahren auch etwas spanisch vorkam.
Die Mutter erzählte mir natürlich, dass die Kleine schon früher nach mir gefragt habe, sie sich aber nicht getraut habe, Kontakt mit mir aufzunehmen. Wir haben recht lange und nett telefoniert und danach gemailt, was ich sehr nett fand; dass die Kleine allerdings gemeint habe, sie habe mich sehr lieb, fand ich etwas hart - sie kennt mich ja gar nicht.
Nun aber wollen sie sich mit mir treffen; und auch mich interessiert das natürlich. Ist das o.k.?

Einem Vaterschaftstest würde sie zustimmen. Meine Frage hierzu war ja, dass ich OHNE Test immerhin noch leugnen könnte. Doch wenn ich eine mache - auch wenn es freiwillig ohne drohenden Prozess ist - und der fällt positiv aus, dann sitze ich doch erst recht in der Patsche, oder?

Wie sieht es mit einer Rechtsschutzversicherung aus? Würde die die Anwalts- und Prozesskosten übernehmen? Ich hatte schon mal eine zivilrechtliche Sache, bei der die "Tat" vor dem Abschluss des Vertrages lag, sodass die Versicherung nicht gezahlt hätte. Wie ist es in diesem Fall? Zählt hier ebenfalls die "Tat" (also 2000)?

Wie lange wäre ich unterhaltspflichtig? Bis zum 18. Lebensjahr?

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#12
 Von 
Panas
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

... und noch was: Wo kann man denn einen so billigen Vaterschaftstest machen? Ich hatte nämlich auch was von € 1000,-- gehört, die ich freiwillig nicht aufbringen würde.
Und warum wäre einer (oder nur ein billiger?) nicht rechtskräftig?

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#13
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Das stimmt nicht ,der ist genauso rechtens ,bzw nicht rechtens wie alle anderen auch !!

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#14
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Also ,mal langsam ,du kannst einen privaten machen ,um das Gericht zu vermeiden .Wenn du keinen machst und du Gerichtlich dazu gezwungen wirst und dieser dann positiv ist musst du 1.diesen Test zahlen ,der teurer sein wird 2.die Gerichtskosten tragen unde 3.den gegenerischen Anwalt !

Du kannst aber nicht bei Gericht deinen privaten Vorlegen ,weil diese den nicht anerkennen !
Nur wenn er positiv ist ,wozu noch das Gericht ?

Erspar dir das !

In der Patsche sitzt du jetzt eh ,denn um den Test egel wie er gemacht wird kommst du nicht rum ,oder willst du zahlen ohne zu wissen das es deins ist !

Bei der PKH kenn ich mich nicht so gut aus ,was man für ein EK braucht ,etc,da hilft dir sicher jemand anderes !


Ich hoffe es ist nicht zu wirr geschrieben ,hab es mal wieder eilig ,meine Kleine hat Kolliken :(

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Panas
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Denn genau darum ging es mir ja: Wenn ich einen privaten mache und dann schon mal Bescheid weiß, weiß ich zumindest auch, wie ich mich der Kleinen gegenüber verhalten soll. Dafür wäre natürlich dann das Gericht nicht mehr nötig. Das käme erst, wenn sich's die Mutter anders überlegt und dann doch Geld haben will - was ich ja nicht hoffe. Denn das würde echt schwer finanziell...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Shinead
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 8x hilfreich)

>>>Wir haben recht lange und nett telefoniert und danach gemailt, was ich sehr nett fand; dass die Kleine allerdings gemeint habe, sie habe mich sehr lieb, fand ich etwas hart - sie kennt mich ja gar nicht.


Glaub mir, das Kind meint das wirklich ernst! Ein befreundetes Mädchen hat ihren Vater noch nie gesehen (nein, diesmal ist nicht die Mutter daran Schuld... Der Vater hat sich in die USA abgesetzt.) Sie liebt ihren Vater auch heiss und innig.

Im Internet findest Du günstige Vaterschaftstests.


Gruß
Shinead

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#17
 Von 
Panas
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh, vielen Dank. Das ist wirklich beruhigend.

Aber: Weiß jemand, wie das mit der Rechtsschutzversicherung ist?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Rechtschutz nicht beim Familiengericht !

Du musst PKH beantragen ,Prozesskostenhilfe !

Sorry ,das wir den Test ausm I-net hatten für knapp100€ hab ich vergessen zu erwähnen !

Aber nur weil sie irgendwann dann doch Geld will ,müsst ihr trotzdem nicht gleich vor Gericht ,denn wenn du der Vater bist ,kannste dich eh nicht drücken !
Dann könnt ihr das auch ganz einfach beim JA regeln !Ist wesentlich günstiger !

Würd mich trotzdem anwaltlich beraten lassen !

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Panas
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist JA? Habe mit den Abkürzungen manchmal Probleme... Jugendamt?
Ich hoffe ja mal, dass es, wenn wir uns getroffen haben, so bleibt, wie sie es gesagt hat, nämlich, dass sie kein Geld will.
Wäre die Kleine tatsächlich meine Tochter, wäre ich ja schon aus eigenem Antrieb bereit, ihr monatlich was zu zahlen. Nur kann ich mir keine 245 Euro leisten - wenn man 1100 netto und 1050 Fixkosten hat, ist das eben nicht möglich...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Hab doch versprochen dir noch Mut zu machen !
Eine gute Nachricht hab ich für dich !

---------------------
Wie lange das Kind diesen Unterhalt bekam ist gleichbedeutend wieviel du dann dem Jugendamt zurück erstatten darfst (deswegen Vorschuss)........Die angeschreibenen 196EUR kommen dann für den aktuellen Unterhalt auf die Rückerstattung oben drauf.
von ARTiger - 07.10.2007 15:28:35
-----------------------

Das stimmt zum Glück nicht !
Wenn du von dem Kind nichts wusstest ,wirst du auch nichts Zurückerstatten müssen !

Na ,das ist doch wenigstens etwas !

******************
Hier mal eine Erklärung ,gefunden hier (nur als Beispiel)
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_252.html :

Hat der Elternteil, bei dem das Kind lebt, bewusst falsche oder unvollständige Angaben gemacht oder ist er der Verpflichtung zur Mitteilung von Änderungen, die auf die Leistungen nach dem UVG Einfluss haben, nicht nachgekommen, ist er verpflichtet, die Leistungen zurückzuzahlen (§ 5 Abs. 1 UVG). Dabei genügt es, wenn diese Meldung fahrlässig unterblieben ist. Fahrlässigkeit liegt bereits vor, wenn die Pflicht zur Beachtung der nach den persönlichen Verhältnissen zu fordernden Sorgfalt verletzt wurde. Das Außerachtlassen einer Pflicht, auf die der Elternteil in einem Merkblatt hingewiesen wurde, ist regelmäßig als fahrlässiges Handeln zu betrachten
***************

Sie hat die falschen Angaben gemacht ,du wusstest von nix ,also müsste SIE es auch zurück zahlen !

Gut´s Nächtle !

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#22
 Von 
Panas
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Aha, das sind tatsächlich gute Naxchrichten.
Vielen, vielen Dank!
Sie hat mir auch erzählt, dass sie obwohl sie wusste, dass ich der Vater bin, angegeben hat "Vater unbekannt".

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Sorry ,bin die Abkürzungen so gewohnt !

Aber du bist ja ein helles Köpfchen ;)
JA=Jugendamt !

Mir kommt das aber auch Spanisch vor das sie sich nach 72 Monaten (welch Zufall) meldet !

Wünsch dir jedenfalls das Beste !

Nicht so einen Psychischen Terror wie bei uns ,mit dem Resultat das deswegen eine intakte Familie auseinander gebrochen ist !
Denn mein Mann und ich sehen nur noch einen Weg ,nämlich uns zu trennen !

Das war unser Ende vom Lied !


LG

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Panas
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie? Du meinst deinen jetzigen Mann, eure jetzige Beziehung hat es zerstört? Das ist ja furchtbar. Und da gibt es keine Chance mehr für euch?
Das tut mir wirklich Leid für dich / für euch!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Bin mir nicht sicher obs da noch viel Hoffnung gibt !
Das ganze hat uns beide sehr verändert !
Es hat sovieles kaputt gemacht !

Da sind tausend Dinge aufeinander gekommen und irgendwann ist einfach das Fass übergelaufen !

Du glaubst garnicht was soetwas alles anrichten kann !!

Aber du bist ja nicht verheiratet ,also fällt das schonmal weg bei dir !

LG

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Panas
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, verheiratet bin ich nicht, lebe aber seit 4 Jahren in einer sehr glücklichen Beziehung. Die will ich nicht verlieren!
Ich habe sowas zwar noch nicht durchgemacht, dafür aber anderes, insofern weiß ich wenigstens wovon du redest, wenn du schreibst, dass solch ein Druck zwei Menschen sehr verändern kann.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Immer wieder kam was drauf !Wenn ich dachte schlimmer kanns ja nicht werden ,kam das nächste Schreiben ,entweder JA ,ARGE oder ihr Anwalt !
Da ist man bald mit den Neven ganz runter !
Außerdem war ich zu dem Zeitpunkt gerade Schwanger und hätte durch die ganze Belastung beinahe mein Baby durch Frühwehen in der 20.Woche verloren ,etc ,naja ,war für unsere junge Ehe einfach zuviel alles !

Aber keine Panik ,ich sülz dich nicht zu ,hast ja jezt eigene Sorgen !
Nur damit du weißt ,du bist nicht allein und viele teilen dein Schicksal !

LG

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Panas
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine Angst, du sülzt mich nicht zu, sonst hätte ich ja nicht nachgefragt. So wie es mir hilft, dass mir hier Leute antworten und helfen (und ich noch nicht den Glauben an die guten Absichten der Mutter verloren habe), so ist es doch das Mindeste, was ich tun kann, wenn ich mir nicht nur kühl die Infos aus deinen Antworten rausziehe, sondern dir auch sage, wie sehr es mich mitnimmt, was du durchmachst. Auch wenn mir dann wieder die Worte fehlen, dir wirklich Trost zuzusprechen, so gerne ich es auch täte. Aber egal ist mir das deshalb trotzdem nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 346x hilfreich)

Kleine Zwischenfrage zum Verständnis.

Kann einfach jede Frau behaupten ich wäre der Vater eines Ihrer Kinder? Muss ich als Mann dann durch einen Vaterschaftstest auf meine Kosten meine Unschuld beweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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