Hallöchen!
Ich weiß nicht ob ich mit meiner Frage hier im Familienrecht richtig bin...
Bin seit Juli 08 rechtskräftig geschieden, mein Ex hat zu dieser Zeit Privatinsolvenz angemeldet, dabei unsere beiden Kids (10 u.12) als unterhaltspflichtig angegeben zwecks ermitteln der Pfändungsfreigrenze. Tatsächlich zahlt er seit Mai 2008 keinen Unterhalt mehr für beide, Unterhaltvorschuss erhalte ich seit Dezember auch nicht mehr wg. Heirat.Der UV wurde vom JA abgezweigt, was mir beim Unterhalt noch nicht möglich ist, da noch kein Titel existiert. Das verhindert er immer wieder durch Éinsprüche bei Gericht durch seine Anwältin. Macht er sich mit der ganzen Sache nun nicht strafbar, weil er neue Schulden macht? Welche Handhabe habe ich damt die Kinder nun doch Unterhalt bekommen??Wer hat Erfahrungen damit gemacht??
Vielen Dank für eure Antworten
Privatinsolvenz des KV/ Unterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



--- editiert vom Admin
Der Kindesvater bekommt seit Januar 09 Arbeitslosengeld und ab März 09 Umschulungsgeld, beides in noch unbekannter Höhe, da er trotz Aufforderung noch keinen Nachweis über die Höhe gebracht hat.Ausgerechnet waren vorher 226 € + 286€ ab Januar 08. Meine Familienanwältin kümmert sich darum, das die Papiere zu ihr kommen. Auf Nachfrage eim zuständigen Insolvenzverwalter (ich bin Gläubigerin wegen Unterhaltsschulden) habe ich als Antwort bekommen, wir können ihn dazu auffordern, ob er dann zahlt können wir nicht beeinflussen....(??). Fand ich schon sehr komisch.
Das mit der Anzeige... wo kann man sowas ggf machen??
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--- editiert vom Admin
also qualle und auch fragende...
mit diesen überelgungen werdet ihr wohl wenig erfolg haben, falls der kv nicht zahlungsfähig ist.
es fällt mir ein bißchen schwer zu antworten, weil mir in keiner zeile aufgefallen ist, dass hier auch an die wünsche und interessen der kinder gedacht wird..außer dem geld.
offensichtlich hat sich die mutter ja sehr schnell wieder emotional gebunden und die kinder einen neuen vater bekommen...deshalb wüsste ich auch noch gerne, wie intensiv der umgang mit dem vater gepflegt wird.
aber zu den fragen. ich meine, dass du dir so schnell wie möglich einen titel besorgen musst. hinhalten durch den vater durch nicht gebrachte unterlagen wird ihm normalerweise wenig helfen, da aus meiner erfahrung weder das jugendamt noch ein familiengericht dies lange duldet.
vielleicht solltest du deiner anwältin mal ein bißchen druck machen.
du bist mutter, hast die kinder und hast somit echt alle vorteile, die sich unser system ausgedacht hat auf deiner seite.
den mindestunterhalt schuldet der vater den kindern immer.
ob er nun zahlen kann oder nicht hängt ausschließlich von seiner zahlungsfähigkeit ab.
ein indiez dafür könnte das angeben der unterhaltszahlungen zur findung des pfändungsfreien betrags sein.
das macht man ja wirklich nur, wenn es was zu pfänden gäbe.
diesen betrag aus möglichen gehaltzahlung oder sonstigen zahlungen, die die kinder wohl nicht bekommen, kannst du mittels titel sehr schenll vom arbeitgeber opder amt bekommen.
wie gesagt, wenn es einen betrag gibt, der über seinem persönlichen selbstbehalt liegt. wenn nichst da ist, kannst du auch nichts außer einem langjährigen anspruch, bekommen.
der insolvenzanwalt des vaters kann und muss dír da definitiv antwort geben
unterhaltforderungen sind ähnlich wie finanzamtforderungen, meiner meinung nach, vorrangig zu bedienen. (frag deine anwältin)
aber wenn der insoanwalt sagt da ist nichts, dann stimmt das in der regel auch, denn dieser sieht die kontoverbindungen regelmäßig ein...weil er das muss...
warum du ihn anzeigen willst, verstehe ich nicht.
er ist ja ganz offensichtlich der verlierer eurer früheren beziehung (du hast die kinder, er hat eine zahlungspflicht den kindern gegenüber und er hat dir wohl sogar unterhalt gezahlt bis du nach wohl sehr kurzer zeit wieder geheiratet hast) willst du ihn jetzt ganz kaputt machen? glaubst du, wenn er ein strafverfahren(was ich übrigens nicht sehe) an den hals bekommt wird er zahlungsfähiger und zahlungswilliger werden? ich bezweifle das. aber das nur am rande.
sollte er den mindestunterhalt nicht zahlen können, solltest du das jungedamt um beistandschaft bitten (worüber sprichst du eigentlich mit deiner anwältin?). bei diesem alter der kinder zahlt das amt ggf. sogar noch den unterhaltsvorschuss.
vielleicht sollte deine anwältin sich einmal mit den möglichkeiten im unterhaltsrecht beschäftigen...irgendwie erscheint mir deine situation als merkwürdig.
nix für ungut
uwe
-- Editiert am 10.03.2009 13:07
--- editiert vom Admin
..habe mich schon gewundert...uwe
@fragende2008 Der KV ist in Privatinsolvenz gegangen, weil er seine Verbindlichkeiten nicht zahlen konnte. Auf Grund mehrerer Bandscheibenvorfälle kann er in seinem erlernten Beruf als Tischler nicht mehr arbeiten und bekommt die Umschulung vom Rententräger(?) finanziert. Ob er nun selbst gekündigt hat, oder ihm (mit bisher verschwiegener Abfindung wegen langjähriger Betriebszugehörigkeit) gekündigt wurde, weiß ich nichz. Seine Anwältin sagt dazu lediglich das er an 01.09 ALG1 bekommt.
@Uwe.... Kommentar zu deinem Beitrag bekommst du persönlich von mir, sonst würde das den Rahmen hier sprengen
..also qualle,
die zwei sätze hätten den rahmen bestimmt nicht gesprengt..
gruß und viel glück noch
uwe
--- editiert vom Admin
Die Kinder haben alle 14 Tage das WE mit ihrem Vater.
Das er unverschuldet in die Situation gekommen ist, kann schon sein, er hat aber innerhalb kürzester Zeit eine Umschulung bekommen und bekommt diese auch voll bezahlt. Auch vorher muß er "genügend" zur Verfügung gehabt haben, da er regelmäßig "größere" Unternehmungen mit den Kindern unternommen hat, auch in der "kinderfreien" Zeit nicht schlecht lebt und diverse Anschaffungen möglich waren, von denen ich nur träumen kann :-) Daher frage ich mich, woher kommt das Geld wenn er ja so wenig hat, das noch nicht mal nen Teilbetrag für die Kids möglich ist?????
--- editiert vom Admin
Recht sparsam leben? Das muß ich momentan machen, er bestimmt nicht. Ein moderates Gespräch ist nicht möglich, da sein Standpunkt lautet "Alles was ich habe gehört auch mir und da gebe ich nichts ab, egal was kommt".
Habe mittlerweile auf Anraten von meiner Anwältin und der zuständigen Insolvenzverwalterin Strafanzeige wegen Unterhaltsbetruges gestelllt, mal sehen, ob sich nun etwas tut.
Also du solltest ganz dringend überlegen den Anwalt zu wechseln. Wer es nach so langer Zeit nicht schafft einen Kindesunterhaltstitel zu erwirken, macht ganz offensichtlich etwas falsch. Trägt deine Anwältin die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht", falls nicht ist das ein starken Indiz, dass die nötigen Fachkenntnisse fehlen.
Bekommst du Prozesskostenhilfe? Anderenfalls solltest du überlegen die Unterhaltsangelegenheit durch einen Beistand im Jugendamt erledigen zu machen. Die Beistände machen beim Kindesunterhalt grundsätzlich das gleiche wie ein Rechtsanwalt (z.B. Titulierung, Strafanzeige).
du kannst grundsätzlich auch ohne Titel, genauso wie die Unterhaltsvorschusskase, einen Abzweigungsantrag gem. § 48 SGB I
, z.B. bei der Agentur für Arbeit, stellen. Dadurch erfährst du dann auch ganz automatisch die Höhe der Leistungen deines Ex. Warum deine Anwältin dies bisher nicht gemacht hat, ist für mich nicht nachvollziehbar.
@borion
Meine Anwältin ist "Fachanwältin für Familienrecht", hat bisher eigentlich alles richtig gemacht... Prozesskostenhilfe bekomme ich, zum JA habe ich hier kein Vertrauen, hatte es mit ner Beistandschaft versucht, da tat sich überhaupt nichts. Das mit dem § 48 werde ich mir merken, muß aber nun ersteinmal herausbekommen, welche Stelle nun die anstehende Umschulung meines EX bezahlt damit ich da tätig werden kann, Unterlagen dazu sind angefordert..Einmal bei ihm und auch beim Insolvenzverwalter... also nun erstnochmal abwarten und dann vorallem die Unterlagen vergleichen. Hatte es schon mal, das er bei mir falsche Angaben gemacht hat..... Deshalb bin ich vorsichtig geworden
Warum eigentlich immer erst dann, wenn man die "Öffentlichkeit" einschaltet?? Warum muß man immer bis zum letzten gehen???
Auf einmal kommen die Unterlagen, auf einmal wird alles was über 860 € ((770€ + 60€ wegen erhöhter Aufwendungen) an mich gezahlt, Nachzahlung ab Januar ist auch angekündigt.... verstehe nur nicht warum man erst bis aufs Äußere gehen muß und es nicht freiwillig passiert... geht doch auch um sein Fleisch und Blut.....Geld für seine Kinder...
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