Hallo!!
Ich habe mit meiner Noch Ehefrau eine privatschriftliche Vereinbarung wegen des Unterhalts getroffen. Quasi Getrenntlebendenunterhalt wie auch den nachehelichen Unterhalt. Jetzt hat sie im laufenden Scheidungsverfahren einen Antrag gestellt auf (noch) mehr Unterhalt.Frage: Soweit ich weiss, darf ein Scheidungsrichter den Unterhalt nicht neu berechnen, wenn es eine privatschriftliche Vereinbarung zwischen den Eheleuten gibt?? Vielen Dank für Eure Antworten!
Privatschriftliche Vereinbarung
17. Februar 2007
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Frage vom 17. Februar 2007 | 13:19
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatschriftliche Vereinbarung
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#1
Antwort vom 17. Februar 2007 | 15:10
Von
Status: Praktikant (866 Beiträge, 71x hilfreich)
Wenn nur der Unterhalt geregelt wird, reicht eine formlose schriftliche Vereinbarung aus.
Trotzdem sollte man das immer besser von einem Notar aufsetzen lassen.
-- Editiert von armesocke am 17.02.2007 15:18:53
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