Kindergeld - an wen???
Folgendes Problem haben wir:
An wen wird Kindergeld gezahlt wenn:
das Kind Ch. in der Ausbildung ist, 22 Jahre alt
von der Mutter (bisher kindergeldberechtigt) vor die Tür gesetzt wurde (Möbel und pers. Gegenstände wurden einfach auf die Straße gestellt und Hausverbot wurde erteilt)
nun im Haus der Urgroßmutter eine eigene kleine Wohnung bewohnt (muß Miete bezahlen - )
im gleichen Haus wohnt eine Etage höher der Vater
von Ch.
Die Familienkasse verweigert die Zahlung von Kindergeld - mit der Begründung, der Sohn hat eine eigene Wohnung (zahlt Miete und erhält einen kleinen Betrag BAB zu seinem gerigen Azubi-Gehalt) und lebt also nicht IM Haushalt des Vaters. Somit kann nach Auffassung der Familienkasse der Vater nicht kindergeldberechtigt sein - die Mutter aber auch nicht (mehr), da der Junge schon seit drei Monaten nicht mehr dort wohnt (weil rausgeschmissen).
Die Mutter verweigert jede Zusammenarbeit - ist also auch nicht bereit, irgendwelche Unterschriften zu leisten in diesem Zusammenhang -
was tun????????????????????
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"narya"
Probleme mit der Familienkasse - Kindergeld/BAB
--- Posting wurde vom Admin editiert
Hi Kanalmeister -
wo steht das -
das ARbeitsamt Familienkasse verschanzt sich hinter der Aussage - es ginge nur eines -
eiegneB oder IM Haushalt des Vaters und damit Kindergeld
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"narya"
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Hallo, hier ist meine Meinung zu diesem Thema:
§ 64 Abs. 3 EStG
: "Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen so erhält das KG derjenige, der dem Kind eine Unterhaltsrente zahlt. Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhaltsrenten, so erhält das KG derjenige, der dem Kind die höchste Unterhaltsrente zahlt usw...
§ 74 EStG
: Das für ein Kind festgesetzte KG kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt...
Also wenn Ch. bisher KG bekommen hat, so spielt es meiner Meinung nach keine Rolle, ob er jetzt einen eigenen HH führt - so lange er die festgelegten Verdienst-Höchstgrenzen im Jahr nicht überschreitet steht ihm KG bzw. auch Unterhalt von beiden Elternteilen zu. Mit dem Unterhalt würde ja das KG verrechnet werden. Ist ein Elternteil nicht zahlungsfähig, erhält aber das KG, so muß er zumindest das an das Kind weitergeben. Verständlich?
So verstehe ich zumindest die Sachlage.
Viele Grüße Kathelchen
Bei mir ist das Problem(ich bin das kind aber volljährig)ich bekomme 1-2 monate Kindergeld überwiesen und dann kommt das dann mit mal nicht mehr.Meine mutter kann sich da nicht drum kümmern da sie inhaftiert ist.Ab kommenden erstenhabe ich eine wohnung die ich mir ohne kindergeld nicht mehr leisten kann
was kann ich da machen???
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
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