Prozeßbetrug

30. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
geprellt95
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 52x hilfreich)
Prozeßbetrug

Ist es prozeßbetrug wenn RA sich nachweisbar hinter den gegnerischen RA stellt und Unterlagen und Beweise nicht ans Gericht weiterleitet?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

Nein, das wäre möglicherweise Parteiverrat, §356 StGB .
Prozeßbetrug kann nur durch eine Partei zu Lasten der Gegenpartei begangen werden und nicht durch den eigenen Anwalt zu Lasten der eigenen Partei.

quote:<hr size=1 noshade>Unterlagen und Beweise nicht ans Gericht weiterleitet <hr size=1 noshade>


Wenn diese nicht sachlich relevant sind, wäre er dazu auch berechtigt. (Ich unterstelle mal, deine Darstellung ist sachlich richtig, aber man weiß es nicht, bei Laien sieht man schon oft absurde Vorstellungen davon, was ein Gericht alles angeblich interessieren würde.)

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#2
 Von 
geprellt95
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 52x hilfreich)

Zum Beispiel besitze ich eine Erklärung meines Gatten (noch!), dass er sich in psychiatrische Behandlung begibt, falls er nach dem 24.08.2004 ein weiteres Fahrzeug kauft. Wurde nicht ans Gericht weitergeleitet.
Zum Beispiel hat er eine örtlich und zeitlich unbegrenzte Vollmacht unserer 15-jährigen Tochter ausgestellt mit der sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden kann, "falls sie das auch so möchte".
Zum Beispiel habe ich Nachweise, dass mein Mann von einer Schulpsychologin die Diagnose einer psychischen Erkrankung der gemeinsamen Tochter erhalten haben will und dass ich die Behandlung bei der Schulpsychologin abgebrochen haben soll.Hat er über den Anwalt bei Gericht erklären lassen. Die schriftliche Richtigstellung der Schulpsychologin,dass beides nicht stimmt wurde dem Gericht nicht weitergeleitet.
Beim Kreisjugendamt wurde ich von "meinem Mann" angezeigt, ich wäre psychisch so schwer erkrankt, dass ich die Tochter nicht versorgen könne. (Keine Ahnung woher er diese Diagnose haben will!). Jugendamt konnte keine Gefährdung der Tochter bei Augenschein feststellen.

In welchem Bananenstaat lebe ich eigentlich, wo ein durchgeknallter ausgebooteter Ehemann sich tadelsfrei so daneben benehmen darf?


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#3
 Von 
geprellt95
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 52x hilfreich)

Kommt auch eine Rechtsbeugung nach § 339 StGB in Frage, da vom Gericht geäußert wurde, man möchte nicht, dass der Fall ans OLG weitergeht, angeblich, um die Kinder vor einer Sachverständigen-Begutachtung zu bewahren. Was bedeutet es, wenn das Gericht dies dem betroffenen 15-jährigen Kind mündlich mitteilt?
Rechtsbeugung nach § 339 StGB könnte eventuell in Betracht kommen bei jahrelanger Bekanntschaft des Gerichts mit der Mutter. Auf Grund der unterschlagenen Nachweise über den Geisteszustand des Vaters und der 14-jährigen Tochter kann das Gericht sich kein Bild über deren tatsächlichen Geisteszustand machen. Zu Sozialverhalten des 14-jährigen Kindes gibt es Zeugen über Zeugen (Lehrer, erwachsene Schwester, Freundinnen, Ärztin ...) und Internet-Abzüge, sogar der Vater hat in vorherigem Sorgerechtsverfahren schriftlich zugegeben, dass er damals 12-Jähriger seine Zugangsdaten für Ebay zu Versteigerungszwecken ihrer Spiel-CDs überlassen hat. Der RA hat das noch nicht einmal gegen den Vater ins Feld geführt. Das macht mich einfach sprachlos.
Wie handle ich gegen den Parteiverrat?
Wer weiß weiter? Bitte melden.


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