Prozesskosten bei Abänderungsklage?

3. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
hustelinchen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskosten bei Abänderungsklage?

Hallo liebe Foris,

ich habe beim JA eine Beistandschaft bzgl Kindesunterhalt. Gesetzt den Fall es kommt seitens des Kindsvaters zu einer Abämderungsklage, wer zahlt dann die Kosten für das Verfahren? Das JA oder ich wenn verloren wird? Der Vater wenn er verliert?
Beide die eigenen und zur Hälfte die des Gerichts?

Danke für Antworten?

LG
Hustelinchen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Also diese Abänderungsklage bezieht sich auf den Unterhalt für die Kinder. Also muss er gegen die Kinder Klage erheben.Da die Kinder aber minderjährig und kein eigenes Einkommen haben, musst du als Erziehungsberechtigte einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Kinder stellen. Du nimmst dir einen Anwalt und er vertritt Dich bzw. deine Kinder und wird prüfen ob Klage mutwillig oder aber berechtigt ist. In meinem Fall hat KV verloren und musste alle Kosten des Verfahrens tragen.

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#2
 Von 
hustelinchen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Thessa,

danke für deine Antwort. Ich will aber ja die Beistandschaft aufrecht erhalten. Die Abänderungsklage kann so oder so ausgehen, da es darum geht, ob die erwerbstätige Ehefrau der Zahl der unterhaltspflichtigen zuzuordnen ist und damit eine Höher- oder Runterstufung gemäß DdTabelle einhergeht.
Mir geht es aber darum, was bei einer beistandschaft passiert. wer trägt dann die Kosten?
Und PKH bekomme ich ja für die Kinder ebenfalls nur, wenn die Klage des KV keine Aussicht auf Erfolg hätte - oder???

LG
Hustelinchen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo,

wenn du eine Beistandschaft für die Kinder eingerichtet hast, tritt das Jugendamt als Anwalt für die Kinder auf. Es wird aber ebenso PKH beantragen, was die Kinder aber in der Regel bekommen, es sei denn, dein Verdienst liegt astronomisch hoch. ;)

Und PKH bekommen die Kinder nicht nur, wenn die Klage des KV keinen Erfolg hat. Sie bekommen sie, weil sie die notwendigen Kosten ihrer Rechtsverteidigung nicht selbst zahlen können. Bei PKH kommt es immer auf das Einkommen, die Erfolgsaussichten und die Mutwilligkeit an. Bei deinen Kindern dürfte von Mutwilligkeit keine Rede sein, wenn sie verklagt werden, Einkommen ist wenig bis nichts und die Erfolgsaussicht ist in diesem Fall eher irrelevant, da sie nicht Kläger sind.

Sprich das JA darauf an, die werden dir das genau erklären.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hustelinchen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank Reike,

das hat mir jetzt viel weiter geholfen und beruhigt mich. :)

LG
Hustelinchen

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