Prozesskostenhilfe Antrag,Verjährung,Hemmung

15. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ginalamia
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 53x hilfreich)
Prozesskostenhilfe Antrag,Verjährung,Hemmung

Guten Aben,

habe eine sehr WICHTIGE FRAGE.

In diesem Fall handelt sich um Grundstück Angelegenhet.
Früher 30 Jahre/seit 1.01.2001 10 Jahre Verjährungsfrist.
Die Klge von mir ist gegen die GEGENPARTEI wegen
UNBERECHTIGTE BEREICHERUNG in Höhe von damals DM 1 Million.

1. mein RA hat mit Klage beim LG am 22.04.2005 Prozeskostenhilfe beantragt.
Diese Schriftsatz ist am 28.04.2005 beim Gericht eingegangen.

2. Die Gegenseite hat Einrede der Verjährung gemacht.

3. Das LG hat ein Beschluss erlassen, dass die Forderung möglich wäre aber nach dem neuem GESETZ ist diese Angelegenheit am 31.12.2004 Verjähr. Daher können die Prozesskosten nicht bewilligt werden.
***************************************************************

1. Mein RA hat sofortige BESCHWERDE eingelegt wegen Hemmung.

Begründung:

1- Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 23.06.1997 als damals BEKLAGTE die GEGENFORDERUNGEN gegen dem Kläger gemeldet und beim LG eingereicht.

2. Am 07.11.1997 is zu mündliche Verhandlung erst gekommen, wo ich der GEGENSEITE ein Anerkenntnis gegeben habe,da meine GEGENFORDERUNGEN aus diese Angelegenheit herrausgenommen sind und nicht weiter verfolgt.
In Protokol wurde dies als UNBENOMMENE GEGENFORDERUNGEN als Aufwendungen gegenzeichnet. Also das Anerkenntnis sol keine Verzicht auf meine GEGENFORDERUNGEN darstellen.

3. Diese Zeit vom 23.06.1997 bis zu mündliche Verhandlung war mehr als 4. Monate.


Im Beschlus steht 31.12.2004 gesetliche Verjärung ohne Ausnahmen.

Mein RA hat ein Hemmung für diese Zeit beantragt.

1. Also das Gericht schriebt in Beschluss ,dass mein Antrag auf Prozeskostenhilfe erst am 28.04.2005 angekommen war.

2. Das sind ca 4. Monate über die gesetliche Verjährung laut dem neuem GESETZ vom 2001. Also 31.12.2004

3. Wenn man die ca. 4,5 Monaten vom mein Schriftsatz aus 23.06.1997 anrechnet, dann wäre die Verjährung gehemmt erst nach dem 30.04.2005 zu standen gekommen.

Wie wird dies weiter vortgesetzt mit dem Beschluss?
Wird diese Beschluss durch die Hemmung über 4 Monaten geändert und Prozesskostenhilfe bewiligt? Das Gericht hat ein Erfolgt auf Aussicht erwähnt aber durch die gesetliche Verjährung zum 31.12.2004 ist dies in SANDE verlaufen.


Bitte um Nachricht. Binn sehr beunrihig.

Vielen Dank

Ginalamia

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuhoerer
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 2x hilfreich)

Also, das klingt ziemlich kompliziert. Natuerlich kann Dir hier im Forum wohl keiner sagen, ob Deine Beschwerde durchgehen wird. Die Sache mit der Hemmung ist aber sicher einen Versuch wert. Im Uebrigen klingt es so, als ob die PKH 'nur' wegen der Verjaehrung nicht gewaehrt worden waere, denn sie hatte ja anscheinend ansonsten Aussicht auf Erfolg. Das bedeutet, dass Du PKH bekommen solltest, wenn die Verjaehrung tatsaechlich diese 4 Monate gehemmt war.
Falls das nicht klappt, stellt sich die Frage, wer die Verjaehrungsfrist 'verpennt' hat. Wann hast Du den RA mit dieser Klage beauftragt ? Wenn erst in 2005, hast Du's Dir selbst eingebrockt. Wenn schon frueher, wuerde ich mich von einem anderen RA darueber beraten lassen, ob Du gegen Deinen jetzigen RA was machen kannst.
Zuhoerer

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#2
 Von 
Ginalamia
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 53x hilfreich)

Hallo,
über die sofortige Beschwerde ist noch nicht entschieden. Diese ist erst jetzt am 06.09.05 eingereich worden. Mein Anwalt habe ich schon 11.11.2003 mit diesem Fall beauftragt. Sa häng aber noch die STA mit Ermittlungen wegen Betrug der Gegenseite.
Muss doch der Beschlus geändert werden oder?
Aussicht auf Erfolg ist da,laut den Beschlus. Kann auch in Strafsache endschieden werden über diese Angelegenheit? Oder eine Revision zu einleiten,da nach unsere Erfassung der Anerkenntnis Urteil von mir für die Gegenseite aus 1997 erschlichen und gezwungen war.

Bitte um Ihre Meinung.

Mit freundlichen Grüßen

Ginalamia

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zuhoerer
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Sache ist mir eindeutig zu kompliziert. Was fuer ein Strafverfahren ? Wieso war das Anerkenntnis erschlichen und erzwungen ? Ich denke nicht, dass Dir hier im Forum jemand in einer so vertrackten Angelegenheit helfen kann, zumal Du dies alles mit Deinem Anwalt besprechen solltest, der die ganzen Details kennt. Sorry, dass ich Dir nicht helfen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ginalamia
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 53x hilfreich)

Hallo,
ja,da haben Sie recht,die sache ist sehr kompliziert für diese Forum. aber trozdem vielen dank.
Alles Gutes

Ginalamia

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