Hallo,
kann mir jemand sagen ob man sich einen Anwalt nehmen kann auch wenn man das Geld dazu nicht hat?
Ich bin bei der Beistandschaft beim Jugendamt,leider bringt das auch nicht wirklich immer Erfolg.(Wegen Kindesunterhalt)
Kann man sich dennoch einen Anwalt nehmen?
Wenn man Prozesskostenhilfe bekommt,ginge dies dann nicht?
(Bin Hausfrau)
-- Editiert am 04.09.2009 18:25
Prozesskostenhilfe? Anwalt, Beistandschaft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Kitty,
wenn Du beim JA die Beistandschaft eingerichtet hast, solltest Du nicht parallel dazu mit einem Anwalt arbeiten. Die rechtliche Vertetung liegt in diesem Fall beim JA. Solltest Du dennoch lieber einen Anwalt beauftragen wollen, so würde ich die Beistandschaft vorher beenden.
Für ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt kannst Du Dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgen. Kosten so um die 10€.
Der Anwalt kann dann die Angelegenheit prüfen. Sollte Aussicht auf Erfolg absehbar sein, kann die PKH beantragt werden.
Was ist denn das Problem mit der Beistandschaft?
Und was könnte ein Anwalt für Dich tun?
LG Nero
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quote:
Für ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt kannst Du Dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgen. Kosten so um die 10€.
Einen Berechtigungsschein zu beantragen, kostet nichts. Einige Anwälte verlangen diese 10 EUR, mir ist bis dato aber keiner bekannt.
In KU-Angelegenheiten werden vom Amtsgericht keine Berechtigungsscheine ausgestellt, da diese der Auffassung sind, dass die Jugendämter kostenlos beraten und tätig werden. Wenn solche "kostenlosen" Stellen zur Verfügung stehen, dann ist die Voraussetzung für einen Berechtigungsschein nicht gegeben.
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Hallo ekk,
wieder etwas schlauer geworden, danke!
LG Nero
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