Hallo,
meine Freundin, mit der ich zusammenlebe, lässt sich grade von ihrem noch-Ehemann scheiden. Sie arbeitet nicht, da sie keinen Job findet, der ihr garantieren würde, bis 2 Uhr nachmittags beim Kindergarten sein zu können um ihren Sohn abzuholen. Also komme ich finanziell für sie und ihren Sohn auf.
Bei der Frage um die Prozesskostenhilfe haben wir gehört, dass mein Einkommen mit angerechnet werden würde. Also, sprich, ich muss nun für ihre Scheidung bezahlen!
Kann das sein? Kann ich das verweigern? Kann ich mit meiner Freundin einen bestimmten Vertrag schließen, damit ich dafür nicht belangt werden kann?
Gruss und danke für alle Antworten,
Tom
Prozesskostenhilfe - Muss ich für Freundin bezahlen?
8. Oktober 2002
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Frage vom 8. Oktober 2002 | 16:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskostenhilfe - Muss ich für Freundin bezahlen?
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