Hallo
Vielleicht kennt ja jemand dieses Problem?!
Ich wurde vor ca. 3 Jahren geschieden. Da ich Sozialhilfeempfängerin war, habe ich Prozesskostenbeihilfe bekommen.
Nun habe ich ein Schreiben bekommen worauf ich Angaben zu meinen jetzigen wirtschaftlichen Verhältnissen machen soll. Nun bin ich wieder wieder verheiratet und mein Mann hat zwei Kinder aus erster Ehe und wir haben zusammen ein Kind. Ich habe aber selbst kein Nennenswertes Einkommen (nur Kindergeld und Erziehungsgeld).
Allerdings steht bei der Einkommesfrage das die Angben in Euro gemacht werden muessen. Mein Mann ist Amerikaner und zur Zeit hier in Deutschland als Soldat stationiert. Daher hat er kein Einkommen in Euro.
Nun meine Frage:
Wird das Einkommen meines Mannes zur Frage der Rückzahlung herangezogen oder zählt allein meine finanzielle Situation?
Für Antworten bin ich sehr dankbar!
Gruss Michelle
Prozesskostenhilfe / Rueckzahlung
27. Januar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 27. Januar 2007 | 16:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskostenhilfe / Rueckzahlung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten