Prozesskostenhilfe?

24. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Hendo123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskostenhilfe?

Hallo,
Ich habe damals für meine Scheidung PKH beantragt. Jetzt nach fast 2 Jahren habe ich entlich den Bescheid bekommen. Die kosten belaufen sich auf 1665,65 € und sollen in Raten zu 250€ bezahlt werden. Bedeutet dies, dass ich nach 7 Monaten dann komplett "durch" mit der Sache ?
Die Rechnung setzt sich wie folgt zusammen:
- PKH vergütung des Prozessbevollmächtigten 743,75 €
- Gerichtskosten 195,00 €
- weitere Vergütung des Bevollmächtigten 725,90 €

Kann mir jemand bitte erklären was der letzte Punkt bedeutet?

Ganz am Ende steht noch, dass mein Anwalt bisher keine weitere vergütung angemeldet hat...was heißt das nun wieder?

Eine letzte Frage, ist es möglich, dass ich den Betrag auf einmal bezahle? Ich würde mir das Geld lieber von meinen Eltern leihen und dann in deutlich kleineren Raten zurückzahlen, 250 € finde ich echt heftig!!!

Sorry, habe aber bisher nix mit Gericht und Anwälten zu tun gehabt und deswegen auch keine Ahnung... Vielen dank!!

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-- Editiert Hendo123 am 24.12.2011 01:20




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42745 Beiträge, 14778x hilfreich)

Die Höhe der Rückzahlungsraten bemisst sich nach dem Einkommen. Natürlich kannst Du auch alles auf einen Schlag zahlen, das ist doch kein Problem.

Offensichtlich sind mehrere Anwaltsgebühren entstanden. Ohne genauere Kenntnisse zu haben (es sollte eigentlich ein Bezug zum RVG hinter den Anwaltsgebühren stehen) kann man hier gar nichts sagen.

Na ja, und der Satz, dass keine weiteren Gebühren geltend gemacht wurden, der ist doch eigentlich klar, oder?

wirdwerden

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#2
 Von 
Hendo123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Da hast du recht, allerdings ist das Wort "bisher" in dem Satz enthalten...meine Anwältin meinte damals zu mir, das die Gesamtkosten 2000€ nicht übersteigen werden da die Scheidung sehr zügig und ohne Probleme durch war und unser Streitwert sehr gering war. Wenn in die raten a 250€ zahlen würde, wäre die letzte Rate ja logischer weise niedriger, das steht aber auch nirgendwo...überhaupt lassen die sich jede Information aus der Nase ziehen irgendwie! Den Gesamtbetrag bekam ich erst nach mehrmaligem nachfragen

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42745 Beiträge, 14778x hilfreich)

Mein Gott, woher soll das Gericht wissen, ob nicht noch weitere Rechnungen kommen?

Und dass die letzte Rate geringer ist, weil nicht mehr gezahlt werden muss, als an Schulden entstanden ist, das ist ja wohl auch klar. Das ist doch bei jeder, wirklich jeder Ratenzahlungsvereinbarung so.

wirdwerden

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