Hallo alle zusammen!
Nachdem ich hier schon einmal einen Beitrag erstellt habe und auch ein paar gute Tips erhalten habe, versuche ich es noch einmal, mit einer dringenden Angelegeheit.
Meine Frage lautet:
Kann ich in Deutschland Prozesskostenhilfe beantragen wenn ich selber in Norwegen lebe, der Gerichtsstand jedoch in Deutschland ist??
Es geht dabei um ein Scheidungsverfahren bei dem ich nun "gezwungen" bin mir einen Rechtsbeistand zu nehmen.
In Norwegen wurde mir jedoch gesagt, dass ich, wenn der Gerichtsstand in Deutschland ist, einen Deutschen Anwalt haben muss und dann auch ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden kann.
Nun bin ich total durcheinander und weiß gar nichts mehr!!
Würde mich echt über eine rasche Antwort oder einen Tip sehr freuen!!
MfG
Prozesskostenhilfe im Ausland?? DRINGEND***
6. Mai 2009
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Frage vom 6. Mai 2009 | 21:02
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 4x hilfreich)
Prozesskostenhilfe im Ausland?? DRINGEND***
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#1
Antwort vom 6. Mai 2009 | 21:27
Von
Status: Student (2477 Beiträge, 390x hilfreich)
Hallo botic,
das Einfachste wird sein, du wendest dich mit deiner Frage nach PKH direkt an das in Deutschland zuständige Amtsgericht.
Dort sollte man die entsprechende Auskunft geben können.
Grüße
Und jetzt?
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