Prozesskostenhilfe - muss ich alle Ersparnisse verwenden?

15. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
lieselotte
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskostenhilfe - muss ich alle Ersparnisse verwenden?

Hallo,

kenn sich jemand von euch mit Prozesskostenhilfe aus.

Ich soll jetzt 2 jahre nach der Scheidung 1200 Euro zahlen, weil ich vermögend gewurden bin.
Dabei wurde bis auf den letzten Cent das Geld von Girokonto und Sparbuch mit angesetzt und der Rückkaufswert der Lebensversicherung. Es wurde zwar ein Freibetrag von 2800 Euro abgesetzt, aber, dass ich ALLE ERSPARNISSE verwenden musst wurmt mich.
Zudem waren gerade 1000 Euro mehr auf dem Konto als sonst, weil ich die für meinen Urlaub benutzt habe.
Habe ich reale Möglichkeiten das Urteil zu ändern.
Nicht mal eine Ratenzahlung wurde angeboten.

simone

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo simone,

erst einmal vorweg. PKH sind Steuergelder. Der Steuerzahler hat dir also damals ermöglicht, dein Verfahren zu führen. Es ist demnach von fremden Leuten bezahlt worden.

Nun stell dir vor, unter diesen Steuerzahlern sind Familienväter drunter, die keine 1.000,00 Euro haben, um mit ihren Kindern in den Urlaub zu fahren. Die haben auch keinen Cent über, um sich eine Lebensversicherung zu finanzieren und somit was für ihre Rente zu tun. Verstehst du, was ich meine?

Letztendlich kannst du gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, Rechtsmittelbelehrung steht ganz unten drauf. Allerdings glaube ich nicht, dass du Erfolg haben wirst. Vermögen muss nun einmal eingesetzt werden, bevor!!! Dritte deine ureigensten Dinge finanzieren.

Denk mal in Ruhe bei einem Glas Wein drüber nach. ;) Stell dir vor, du würdest an der Grenze des Machbaren leben und hier schreibt jemand, dass er sein Urlaubsgeld nun für PKH ausgeben muss. Und zufällig hast du erfahren, dass deine Steuern für seinen Prozess verwendet wurden. Würdest du dich nicht ärgern? In diesem Sinne ...

PS: Um Ratenzahlung kannst du selbstverständlich bitten. Die wird in der Regel auch gewährt. Einfaches Schreiben genügt meist.

-- Editiert von reike am 15.10.2005 18:48:29

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#2
 Von 
lieselotte
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

grundsätzlich stimme ich dir zu.

nur ärgert mich, dass willkürlich zu einem Stichtag eine Momentaufnahme meines Lebens zur Beurteilung genommen wird.

Ich habe alle monatlichen Einnahmen und Ausgaben eingereicht und es lässt sich LEICHT erkennen, dass ich am Monatsende eben nicht den BETRAG auf dem Konto habe, der kurz nach dem Gehaltseingang drauf ist.
Der eingereichte und zugrunde gelegte Kontoauszug stammte aber aus der Zeit, als grad das Gehalt drauf war.

Darauf wurde gar nicht eingegangen.

Ich kann leider auch keine Bearbeitungsweise in dem Bescheid erahnen, um die rechtlichen Grundlagen zu erfahren.

Es geht nicht darum, dass ich nicht bereit bin in Raten diesen KREDIT zurückzuzahlen, aber ich kann nicht verstehen,WIE die Berechnung erfolgt.....

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#3
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Guck mal hier:

http://www.armenrecht.de/Prozesskostenhilferechner/prozesskostenhilferechner.html

Gib dort mal deine Zahlen ein und schau, ob das mit der Berechnung des Rechtspflegers hinkommt.

Wenn nicht, weil gravierende Unterschiede) würde ich eventuell über eine Beschwerde nachdenken. Nur: Ein Beschwerdeverfahren löst neue Kosten aus. Also vorher gut überlegen.

Ein weiterer Tipp: Rechtspfleger sind Menschen wie du und ich. Nimm deinen Bescheid, geh auf das Gericht und lass dir den Rechenweg erklären. Die machen das, glaub mir.

Schönen Abend noch und lass dir den Wein schmecken :)

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#4
 Von 
lieselotte
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

danke danke...bin eher der Schwarzbiergenieser...grins

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

na dann Prost ;)

PKH wird IMMER und JEDEM unter dem Vorbehalt gewährt...eine Überprüfung der Einkommensverhältnisse kann bis zu 4 Jahre nach Gewährung erfolgen...(das steht im Kleingedruckten eines jeden PKH-Formulars ;) )

sieh´s als zinslosen Kredit ist doch auch nett...ansonsten hat Reike Recht , wie immer natürlich...Du kannst es ja prüfen lassen oder höhere Kosten nachweisen...


winkserchen

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