Hallo!
Bin seit 4 Jahren geschieden und nun hat das Gericht mich überprüft.
Ich lebe mit meinem Lebensgefährten in unserem neuen Haus.
Nun meine Frage,wenn ich unseren gemeinsmen Kredit für das Haus mit angebe, zählen wir dann als Eheähnliche Gemeinschaft und wird sein Einkommen auch gezählt, oder ist es besser wir setzten einen Mietvertrag auf und ich zahle an ihn Miete.
Hoffe auf viele Antworten die mich weiter bringen.
LG Yvonne!
Prozeßkostenhilfe
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Hallo!
Ja es ist die erste Überprüfung.
Das Grundstück gehört meinem Lebensgefährten, er steht auch alleine im Grundbuch.In sofern gehört mir hier (eigentlich) gar nichts!!!
-- Editiert von Schnuffelhase am 18.10.2008 13:56
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--- editiert vom Admin
Ok, das war auch schon so unser Gedanke, aber man möchte halt doch gerne hören was Außenstehende dazu sagen.
Danke!!!
Giebt es eigentlich einen Zeitpunkt ab wann man nicht mehr überprüft wird?
--- editiert vom Admin
Danke für die Hilfe
Hallo Yvonne,
sind 4 Jahre!
Nur eine Frage: Du bist Mit-Darlehensnehmer, im Grundbuch steht alleine dein LG, dir gehört nicht nur theoretisch "eigentlich" nix, sondern praktisch auch nicht.
Im Trennungsfall gehst du komplett leer aus..:(
War das schon durchdacht?
Grüßle
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"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"
Ja ist durchdacht. Es wird ende des Jahres geheiratet und dann wird das mit dem Grundbuch nachgeholt. (Grunderwerbsteuer) Deshalb auch die Frage wie lange geprüft werden darf.
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