Prozeßkostenhilfe

18. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Schnuffelhase
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozeßkostenhilfe

Hallo!

Bin seit 4 Jahren geschieden und nun hat das Gericht mich überprüft.
Ich lebe mit meinem Lebensgefährten in unserem neuen Haus.
Nun meine Frage,wenn ich unseren gemeinsmen Kredit für das Haus mit angebe, zählen wir dann als Eheähnliche Gemeinschaft und wird sein Einkommen auch gezählt, oder ist es besser wir setzten einen Mietvertrag auf und ich zahle an ihn Miete.

Hoffe auf viele Antworten die mich weiter bringen.
LG Yvonne!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Schnuffelhase
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Ja es ist die erste Überprüfung.
Das Grundstück gehört meinem Lebensgefährten, er steht auch alleine im Grundbuch.In sofern gehört mir hier (eigentlich) gar nichts!!!

-- Editiert von Schnuffelhase am 18.10.2008 13:56

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#3
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schnuffelhase
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, das war auch schon so unser Gedanke, aber man möchte halt doch gerne hören was Außenstehende dazu sagen.

Danke!!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schnuffelhase
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Giebt es eigentlich einen Zeitpunkt ab wann man nicht mehr überprüft wird?

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#6
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Schnuffelhase
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Hilfe

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#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Yvonne,

sind 4 Jahre!

Nur eine Frage: Du bist Mit-Darlehensnehmer, im Grundbuch steht alleine dein LG, dir gehört nicht nur theoretisch "eigentlich" nix, sondern praktisch auch nicht.
Im Trennungsfall gehst du komplett leer aus..:(
War das schon durchdacht?

Grüßle


-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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#9
 Von 
Schnuffelhase
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ist durchdacht. Es wird ende des Jahres geheiratet und dann wird das mit dem Grundbuch nachgeholt. (Grunderwerbsteuer) Deshalb auch die Frage wie lange geprüft werden darf.

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