Hallo,
es geht um nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit.
Ich wurde 2007 nach 12 jähriger Ehe rechtskräftig geschieden. Versorgungsausgleich wurde durchgeführt und für die Kinder wird gezahlt.
Im Jahre 2009 fiel meiner Exfrau auf einmal ein, das sie ja auch für sich nachehelichen Unterhalt geltend machen will. Sie begründet dieses damit, das sie aufgrund ihres psychischen Zustandes nicht arbeiten kann. Sie war auch schon während der Ehezeit in psychologischer Behandlung, aber wegen Kindheitssachen. Auch hat sie während der Ehezeit jahrelang, wenn auch teilweise nur geringfügig, gearbeitet. Nahc den Unterlagen des Versorgungsausgleiches kann ich bis 2006 die Arbeit nachweisein und im Jahre 2007 aufgrund eines Schreibens der Prozessbevollmächtigten meiner Exfrau. In diesem Schreiben hat die Rechtsanwältin mitgeteilt, das meine Exfrau gearbeitet hat.
Jetzt wurde vom Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben, das klären soll ob die Arbeitsunfähigkeit meiner Exfrau schon 2007 bestand.
Ich verstehe es nicht so richtig, da ich ja nachweisen kann, das sie gearbeitet hat.
Weiß jemand, ob dieses Gutachten höherwertig ist und eher angerechnet wird als die Unterlagen die ich beibringen kann???????
Schönen Abend noch
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""
Psychologisches Gutachten und trotzdem gearbeitet
8. Dezember 2010
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Frage vom 8. Dezember 2010 | 19:18
Von
Status: Beginner (102 Beiträge, 7x hilfreich)
Psychologisches Gutachten und trotzdem gearbeitet
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#1
Antwort vom 8. Dezember 2010 | 23:00
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hi,
was hat sich denn seither: Steuerklasse bei Unterhaltsberechnung getan?
Wärst du überhaupt leistungsfähig?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Und jetzt?
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