Psychoterror vom Ehegatten im Trennungsjahr

27. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Wege123
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Psychoterror vom Ehegatten im Trennungsjahr

Hallo,

..seit nun drei Tagen bekommt die Frau von ihrem Ehegatten, welcher gerade Scheidungsantrag gestellt hat etliche Nachrichten via onlineMedien mit Beschimpfungen und Äusserungen voller Freude, dass er, laut letzten Aussagen seiner RA, nichts mehr weiterhin, weder Trennungsunterhalt (Trennungsjahr nachweislich noch gar nicht zu Ende), noch Ehegattenunterhalt (Ehe über 10 Jahre), an seine Ehefrau zu bezahlen hat.

Diese online Nachrichten verhalten sich wie eine Einbahnstrasse, oder Flut und werden von der Frau weder telefonisch, oder online suggeriert noch gepuscht.

Die Frau fühlt sich niedergeschmettert und psychich von ihrem Ehegatten belästigt und kann sich auch um ihr gemeinsamens Kind (5 j.) dadurch schlechter kümmern.

Was kann man hier konkret unternehmen?
Die Nachweise als Screenshots sind gespeichert.

P.S. solche Art von Nachrichten hat es in Vergangenheit bereits zu genüge gegeben, es sind somit keine Einzelfälle.

Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Und warum blockt man dann nicht, wenn man sich so runtergezogen fühlt davon? :???:

Wenn es etwas wichtiges zu wissen gibt, wird man das schon durch den gegnerischen Rechtsanwalt gewahr.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wege123
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
Zum Beispiel weil Fotos vom Kind ausgetauscht werden und auch sonst kurze Absprachen wegen dem Kind stattfinden, falls erforderlich..

Es geht hier nicht um sich abschirmen wollen.
..Warum sollte die Frau den Mann "blockieren"? Damit sie dann möglicherweise als jemand vor dem Gericht dargestellt wird, der dem Vater des Kindes die Kommunikationswege einschränkt?
Oder selbst nicht kommunizieren will?

Was kann man rechtlich gesehen tun, damit der Mann von sich aus damit aufhört?

Danke

-- Editiert von Wege123 am 27.04.2019 10:19

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32197 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Wege123):
Was kann man hier konkret unternehmen?
Nichts.
Zitat (von Wege123):
Was kann man rechtlich gesehen tun, damit der Mann von sich aus damit aufhört?
Nichts.
Die Trennung/Scheidung möglichst schnell durchziehen.
Die Kommunikation auf das Nötigste beschränken.
Alles andere dem RA überlassen.

Gibts denn jetzt ein Umgangsrecht bez. Kind?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wege123
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Die Kommunikation auf das Nötigste beschränken.
Alles andere dem RA überlassen.


In wie fern kann man diesen Sachverhalt bei eigenem RA platzieren?

Zitat (von Anami):

Gibts denn jetzt ein Umgangsrecht bez. Kind?

Umgangsecht wird vom Vater des Kindes ausgeübt; momentan noch ohne schriftliche Vereinbarungen. Warum ist es relevant?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32197 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Wege123):
In wie fern kann man diesen Sachverhalt bei eigenem RA platzieren?
Was soll diese Frage? Es gibt 2 Sachverhalte:
1. Die besondere private Kommunikation mit dem Kindsvater besteht seit 3 Tagen. Die kann man selbst auf das Nötigste beschränken.
2. Die Tätigkeit des eigenen RA.

Zitat (von Wege123):
Warum ist es relevant?
Ich weiß nicht, ob das relevant ist. Es wurde bisher nicht und nirgends erwähnt.
Zitat (von Wege123):
momentan noch ohne schriftliche Vereinbarungen.
Ich empfehle die schriftliche Vereinbarung über die Ausübung des Umgangsrechtes.
Möglichst unter Einbeziehung der Wünsche des Kindes.

-- Editiert von Anami am 27.04.2019 12:02

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Wege123):
Hi,
Zum Beispiel weil Fotos vom Kind ausgetauscht werden und auch sonst kurze Absprachen wegen dem Kind stattfinden, falls erforderlich..

Es geht hier nicht um sich abschirmen wollen.
..Warum sollte die Frau den Mann "blockieren"? Damit sie dann möglicherweise als jemand vor dem Gericht dargestellt wird, der dem Vater des Kindes die Kommunikationswege einschränkt?
Oder selbst nicht kommunizieren will?

Was kann man rechtlich gesehen tun, damit der Mann von sich aus damit aufhört?

Danke

-- Editiert von Wege123 am 27.04.2019 10:19


Also, weil man Bilder vom Kind schickt, kann man nicht blocken? Ich würde blocken und wenn ich unbedingt dem Ex irgendwas schicken will oder zu müssen glaube, dann entblocke ich für die 30 Sekunden und danach wird gleich wieder geblockt. Das, was dann an üblem Geseiere ankommt in der Zeit, gleich in den Papierkorb.

Fertig. Das Leben kann so einfach sein manchmal. :)

Falls Absprachen erforderlich sind, gleiche Vorgehensweise.

Sie können Ihren Anwalt natürlich auch zu einer einstweiligen Verfügung drängen und so weiter und so fort. Das steht Ihnen frei, es kostet ja nur Ihr Geld.

Billiger und schneller ist blocken jederzeit.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

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