Psyhisch kranke Freundin

9. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Joe_m900
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)
Psyhisch kranke Freundin

Hallo Zusammen,

leider hab ich ein sehr brenzliges Thema. Ich hoffe dass ich dazu hier eine Antwort bekommen kann.

Meine Freundin hat für meine Begriff starke Depressionen, die ca. im 2 Wochen- Takt kommen. In diesen Phasen schreit sie, wirft Dinge rum, droht mit Küchenmessern usw. Leider lässt sie sich nicht helfen und sieht auch in keinster Weise ein, dass sie ein Problem hat. Mittlerweile habe ich wirklich Angst um unsere Kinder (ein gemeinsames und eines aus älterer Beziehung von ihr). Was macht man in so einer Situation? Familienberatung, Psychologe will sie alles nicht machen...

Ich brauch wirklich Hilfe.
Danke, Joe

-- Editiert von Joe_m900 am 09.07.2005 16:38:19

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-213
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Joe_m900

rede mit dem Jugendamt, oder stelle dich beim Caritas vor und Schildere deinen Fall.
Auch gibt es eine Stelle im Sozialbürgerhaus wo man sich als Mann hilfe suchen kann, weiß jetzt leider nicht wie diese Stelle heißt. Aber an der Infotheke kann man dir sicherlich weiter helfen.

Grüßle

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Joe_m900
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo

Daran hatte ich auch schon gedacht. Wahrscheinlich hat mich die Angst vor den Folgen davo abgehalten.
Was passiert, wenn man beim Jugendamt war? Ich will unsere Kinder nicht verlieren. Ich habe halt gerade bei dem ersten Kind keinerlei Rechte (sie verweigert mir die Adoption).
Ich will meiner Freundin ja eigentlich nur helfen (auch wenn einem das manchmal schwer fällt) - ich will in keiner Weise die Familie zerstören.

Wäre dankbar um jeden Ratschlag.
Joe

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PoorPa
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 6x hilfreich)

@ Joe_m900, lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende! Wenn sich die Situation nicht verbessert, wird früher oder später doch die Bombe platzen. Sorry für diesen harten Rat, aber Erfahrung prägt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Joe_m900
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)

Da stimm ich nur dann zu, wenn mir die Kinder bleiben. Wenns nicht anders geht, muss ich bleiben. Na kommt, hier gibts doch genug Väter, die wissen, dass man seine Kinder nicht verlässt...
(schliesslich geht es hier nicht um mich oder um meine Freundin; einzig die Kinder sollen in einem glücklichen Umfeld aufwachsen)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Joe,

wie sieht es aus inzwischen?
Konntest du ein bisschen mehr herausfinden über deine Freundin, warum und wieso sie so reagiert?
War das immer so? Gab es einen Auslöser?
Sorgen? Anderes?

Vernachlässigt sie die Kinder?
Gibt es die Möglichkeit in der Familie Unterstützung zu bekommen?
Du kannst als betroffener Partner zur Beratungsstelle gehen und dich erst mal erkundigen was deiner Freundin fehlt.

Eine Depression hat meistens eine Ursache die man erkennen kann.
Es gibt wunderbare medizinische Einstellungen die dem betroffenen Patient hilft.

Aber dazu würde ich dir ein anderen Forum empfehlen. Medizinrecht oder
Medizin.de ( geleitet von Dr. Jäckel)
oder so ähnlich.




-----------------
"LGAnny*Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Joe_m900
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo liebes Forum,

nach einem halben Jahr melde ich mich zurück. Mittlerweile hat sich vieles geändert.
Meine gewaltbereite Ex- Lebenspartnerin hat im September einen Streit (wie er leider sehr häufig vorkam, ohne wirklichen Auslöser) eskaliert. Um es kurz zu fassen: Sie hat mich am Hals gewürgt, bis blaue Flecken zu sehen waren. Als ich das Haus verlassen wollte (ich wusste offengestanden nicht mehr, wie eine solche Situation mit Worten gelöst wird), drohte sie sich das Leben zu nehmen. Erst hängte sie sich ans Balkongeländer, später wollte sie sich mit einem Küchenmesser den Hals durchschneiden. Dass ich ihr das Messer entriß, löste nur ein Lachen aus, da sie "nun meine Fingerabdrücke am Messer hätte.

Als ich letztendlich die Wohnung verliess, riß sie mir das T-Shirt "vom Leib". Sie nahm die Kinder und war weg. Nach einer Weile rief sie mich an und drohte die Kinder gegen einen Baum zu fahren, legte auf und war mehrere Stunden telefonisch nicht zu erreichen.
Diverse Gespräche (unter anderem mit ihrer Familie, die mir alle nahe legten, Polizei und Jugendamt aus dem Spiel zu lassen) wurden geführt. Ich liess mich letztendlich im Sinne der Familie davon überzeugen, da meine Freundin diverse Punkte versprach:
- Beginn einer Psychotherapie
- Kein Instrumentalisieren der Kinder
- Keine Streits vor den Kindern
- Keine Gewalt...

Das Familienleben war ein ständiges Auf und Ab. Zum Jahrewechsel wurde mir ihre Aggressivität wieder zu viel und ich erfuhr, dass sie ihre Therapie abgebrochen hatte. Ich bot ihr (als meine letzte Hoffnung) eine Paartherapie an, die sie ablehnte. Letztendlich hat sie letzte Woche die gemeinsame Wohnung wieder verlassen und mir beide Kinder (eines davon ist der leibliche Sohn, 50% SR) genommen.

Nachdem ich nun Jugendamt informiert (sie sehen keinen Handlungsbedarf bevor etwas passiert!?, Polizei eingeschaltet (wollte nichts machen) und neben Anwalt noch weitere Stellen angelaufen habe, frage ich mich wirklich langsam nach meinen Rechten.

Nun meine Fragen an Euch:
- Wie bekomme ich (erstmal) mein eigenes Kind (Aufenthaltsbestimmungsrecht)?
- Ist eine Sorgerechtsklage erfolgsversprechend, oder verbaue ich mir dadurch irgend etwas?
- Wie kann ich meine Vorwürfe nachweisen, wenn sie kategorisch alles ablehnt?
...

Ich bin für jeden Tip hilfreich. Bitte keine Kommentare, dass ihr das alle erwartet hattet. Ich wollte nichts weiter als meine Familie retten und dafür hätte ich meiner ex- Lebenspartnerin durch ihre Krankheit geholfen.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Joe

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Joe,

das mit der Krankhit gabs bei meiner Ex auch, also hast Du mein Verständnis.
Du wirst um die Sorgerechtsklage nicht herum kommen. Verweise dabei auf den psychischen Zustand Deiner Freundin und hole Dir ein Gutachten von ihrem Psychologen, außerdem auch auf die Drohung mit dem Auto und dem Baum.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

So wie der Sachverhalt geschildert ist, liegen die Chancen nicht schlecht, daß du für dien Kind zumindest das Aufenthaltsbestimmungrecht kriegst. Auch das Umgangsrecht läßt sich insoweit einschränken, daß Dein kind deiner Ex-Freundin nicht alleine übergeben wird, sondern nur in Begleitung eines Dritten.

Aber um eine Klage wirst du kaum herum kommen.

Gruß Justice

-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Joe_m900
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich denke das entscheidende ist, dass ich den Sachverhalt, den ich beschrieben habe nachweisen kann. Bei vielen der Dinge kann ich das auch. Bei anderen, würde letztendlich Aussage gegen Aussage stehen. Ich denke aber, dass ich auch anhand vieler (nachweisbarer) Beispiele ihre Glaubwürdigkeit in Frage stellen kann.

Ein bereits vor ca. 5 Jahren durchgeführter Selbstmordversuch (bevor wir zusammen kamen) zeigt beängstigenderweise, dass ihre Drohungen durchaus ernst zu nehmen sind. Das schlimme ist nur, dass ich von keiner Stelle Unterstützung hierzu erhalte.

Die Angst ist halt einfach, dass man als Vater heutzutage schon erstmal weniger Rechte hat, als Mütter. Ich denke aber, dass es in meinem Fall ja nicht um eine "normale Sorgerechtsgeschichte" geht. Dadurch müssten meine Chancen doch eigentlich steigen?

Gruß,
Joe

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo

Bist du schon bei Pro Familia gewesen ?

Schildere deinen Fall dort, denn die können dir sicher auch noch etwas helfen.

Ich bin wirklich geschockt, dass das JA und Polizei nichts macht :(
Es ist mal wieder total hinrissig, dass die erst einschreiten wenn was passiert ist, aber dann kann es zu spät sein :(

Ich wünsche dir Nerven wie Stahlseile und viel Erfolg.

Was ist eigentlich mit dem Vater des älteren Kindes ? Gibts den noch ?
Kennt der die Probleme aus früherer Zeit ?
Vielleicht kann der dich unterstützen, wenn er das gleiche mitgemacht hat.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Joe_m900
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)

Den Vater des großen gibt es, er interessiert sich allerdings nicht für den Kleinen. Er hat ihn auch noch nie sehen wollen.
Leider kenne ich seinen Namen nicht. Er ist aber ganz sicher nicht besonders gut auf meine Es- Partnerin zu sprechen. Auch alle anderen ihrer Partnerschaften sind gescheitert. Beziehungsfähigkeit hat sie bislang nicht wirklich bewiesen. Ich denke, dass es da sicherlich brauchbare Aussagen zu gibt. Die Namen der Herren müsste man halt herausfinden.

Es gab allerdings vor einiger Zeit einen per JA / Gericht angeordneten Vaterschaftstest, der die Vaterschaft beweisen sollte, da meine Ex sich nicht sicher war (!!).
Das spricht auch nicht gerade für sie.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Mir kommt hier doch einiges etwas merkwürdig vor. Du machst auf mich den Eindruck, Möglichkeiten zu suchen der Frau die Kinder wegzunehmen und unterstellst Ihr (erfundene ?) Dinge. Es scheint hier eher um einen Konflikt zwischen Euch beiden und Eure Hass-Liebe zu gehen. Warum wohnst Du noch mit der Frau zusammen? Du sprichst ja von "gemeinsamer Wohnung". Warum mischt sich bisher keine Stelle ein, wenn Deine bEhauptungen richtig sind? Warum rastet die Frau denn überhaupt so aus? Ich denke Du verschweigst hier einiges und willst Dich selber in das Licht des armen Opferpapas stellen, dem keiner hilft...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Joe_m900
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Stratege,

Sicherlich könnte ich hier Seiten füllen, die Hintergründe zu schildern, nur wird das nicht mehr zur Lösung beitragen als das was ich bisher geschrieben habe.
Mit einer Aussage "der Frau die Kinder wegnehmen" macht man sichs schon sehr leicht. Sicherlich ist eine Trennung immer ein zweischneidiges Messer: Zum einen will man das beste für die Kinder, zum anderen weiss man, dass gerade eine Trennung dazu nicht gerade beiträgt. Letztendlich wird es doch in gewisser Weise leider auf dem Rücken der Kinder ausgetragen.

Ich habe deswegen die Trennung bei der letzten Eskalation vermieden, da ich der Meinung war (und bin), dass ihr aggressives Verhalten auf eine Krankheit zurück zu führen ist. Ich denke hier im Sinne der Kinder bzw. Familie einen Versuch zu wagen, ist nicht falsch.

Eine gute Frage ist tatsächlich, warum sich keine Stelle einmischt. Das habe ich mich auch gewundert. Nachbarn haben hier sicherlich eine Hemmschwelle, die wohl überwunden werden sollte. Viel wichtiger ist für mich jedoch, dass ich mich diesesmal an so gut wie jede bekannte Stelle gewendet habe und von niemandem Hilfe erhalte.

Ein großes Problem, das Väter sicherlich in solchen Situationen haben, sind Kommentare, sie würden die Opferpapas spielen. Es gibt sicherlich genug Herren, die sich bei Trennungen derart leid tun, dass sie die Personen in den Hintergrund stellen, um die es eigentlich geht. Meine Bitte ist daher, nicht alles zu pauschalisieren und einfach mal jemanden der in diesem Forum um Rat bittet, ernst zu nehmen.

Danke und Gruß,
Joe


-- Editiert von Joe_m900 am 13.01.2006 07:35:34

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#14
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Na schön...angenommen es ist so, wie Du sagst. Dann ist das natürlich eine eher unschöne und evtl. gefährliche Situation, die beendet werden sollte. Was bedeutet das nun in der Praxis? Erstmal müßtest Du (wie Du selber schon bemerkt hast) etwas in der Hand haben - sprich die Dinge beweisen können. Dafür würde ich mir eine Videokamera besorgen und versuchen, solche Situationen einzufangen. Zeugen sind natürlich auch nicht schlecht aber Videobänder sind eindeutiger. Also versuch Ihr Ihre Krankheit und Ihre Ausraster erstmal in dieser Form nachzuweisen. Natürlich darf Sie davon nichts merken. Wenn Dir das gelingt und Du die Kinder permanent vor Ihr schützen willst dann sollte erstmal begleiteter Umgang stattfinden und Du solltest versuchen Sie in die geschlossene Abteilung zu bringen. Das wird aber nicht so einfach. Ideal wäre ein Nachweis, daß Sie Suizid begehen möchte auf Video...so z.B. Aussagen wie "Ich fahre gegen einen Baum...." oder Spielerein mit dem Messer....das macht sich Klasse. Man kann das Ganze natürlich auch ein wenig fördern und provozieren, damit man solche Aufnahmen machen kann...so würde ich das zumindest angehen...."zum Wohle der Kinder"

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#15
 Von 
baruch57
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, sortieren wir doch mal die Fakten, die wir haben:

Es war gegen Adoption des grossen Kindes.

Ex reagiert insbsondere bei Streitigkeiten über.

Sie ist seit einiger Zeit mit den Kindern verschwunden.

Mehr haben wir eigentlich nicht.

Die Adoption des grossen Kindes scheidet schon deshalb aus, weil Ihr nicht verheiratet wart. Das geht dann schon aus juristischen Gründen nicht.

Zur Überreaktion: Welche Krankheit/psychische Störung ist denn von wem diagnostiziert worden? Oder ist das nur Deine laienhafte Einschätzung?

Welchen Einfluss hat die "psychische Störung" auf ihre Erziehungsfähigkeit? Oder reagiert sie nur bei Dir über?

Warum ist sie einfach verschwunden? Dem muss doch was vorausgegangen sein?

Könnte es sein, dass alle Ämter nicht reagieren, weil die die Situatiion anders einschätzen als Du?

@ Stratege: Also, das mit dem provozieren halte ich für einen ganz dummen, und auch gefährlichen Rat! Erstens ist das Aufnehmen einer Auseinandersetzung gegen ihren Willen nit statthaft. Und illegal bekommenes Material darf nicht verwertet werden. Aussderdem überlege mal, wenn ein Richter erfährt, dass sie bewusst provoziert worden ist, um Material zu bekommen, was man anderweitig, nämlich legal, nicht bekommen kann.

Ich weiss, psychische Krankheiten werden oft unterschätzt, aber auf der anderen Seite neigt man heute dazu, jedes Verhalten, das einem nicht passt, in die "Kiste" psychische Erkrankung/Borderline Syndrom zu stecken.

Dafür, dass es den Kindern bei ihr schlecht geht, habe ich in dem ganzen Thread keinen Anhaltspunkt gefunden. Vielleicht hat sich ja die Agressivität schon durch die Trennung gelegt? Vielleicht passtet Ihr einfach nicht zusammen? Sowas soll es auch geben!

baruch 57

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
syreipa@web.de
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Tip:www.schwarze-rose.de
"Hilfe für Angehörige psychisch Kranker oder Auffälliger"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Klar kannst Du Videoaufnahmen vor Gericht verwenden. Auch ohne Zustimmung. Anders ist es bei Tonaufnahmen. Tja und auf dem Band sollte natürlich nichts auf eine Provokation hinweise. Gut, das wäre alles nicht sehr nett...aber man muß ja auch nicht davon ausgehen, daß Joe_m900 unbedingt so nett sein möchte...
Im Grunde stimme ich Dir ja zu, denn ich habe auch arge Zweifel, ob seine Angaben stimmen.

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#18
 Von 
baruch57
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nee, kann man nicht. Da ist kein Unterschied zwischen Video-und Tonaufnahmen.

baruch

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Das ist nicht korrekt! Tonaufnahmen sind vor Gericht nur sehr bedingt verwendbar. Wenn überhaupt, dann nur, wenn Sie vom Gericht zugelassen werden und vorher eingehend auf Verfälschung geprüft wurden. Doch selbst wenn Sie laut Gutachten nicht verfälscht wurden kann das Gericht Tonaufnahmen als Beweismittel ablehnen. Bei Videoaufnahmen ist das anders: Diese sind (nach evtl. Überprüfung) als Beweismittel zugelassen. Nicht umsonst Filmen Banken Bankräuber, Kaufhäuser und Tankstellen weisen mittels Videos Diebstähle nach, Arbeitgeber filmen Ihre Angestellten....stell Dir mal vor, was es bedeuten würde, wenn Filme kein Beweismittel wären. Was ist z.B. mit den Osama-Videos oder Videos von Morden wie bei JFK oder dem Papst?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo, habe die letzten Texte nur überflogen, sorry........

Aber aber aber............

Wenn der Tatbestand so dringlich wäre.......und Mutter so gestört ist...........da würde ich notfalls die Kinder entführen.

Meines, wie auch nicht meines.

Entführen nicht richtig....aber halt erstmal nicht mehr rausrücken.

Hallo?, Na Geht es noch?

Wenn dem so ist, was ich hier lese.....würde ich alles tun, um meine Kinder erstmal in ein für mein Gewissen vereinbares Umfeld zu bringen!!!!!!

Hieße.....sie holen, und nicht wieder abzugeben.
Nächsten Tag zum JA......einstweilige Verfügung mit allem Pie pa po.........

Ich bin Gegner von harten Fronten.....aber so wie Vatern hier das schildert, vernachlässigt er eindeutig seine Sorgepflicht.......und die moralische Pflicht gegenüber dem anderen Kind.

Habe so ein Drama mit Nachbarin nebenan erlebt....kürzlich.....da kann man doch nicht zusehen und abwarten.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mandyanke
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo... versuche alle beide kinder erst mal zu dir zu holen und rufe dann einen arzt für sie an, rede als frau was ich ja nun bin, das ist nicht normal was sie macht, sie muss mit ihrer verfassung wirklich in eine geschlossene auch wenn es sich hart anhört.. aber die kinder gehen um 100% vor... versuche den kontakt mit ihr und hole die kinder zu dir und dann danach der andere anruf... rede nun auch als mutter von 1 kind... das ist einfach nicht normal!!!!

-----------------
"mandyanke"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
baruch57
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nee, Video-Aufnahmen auf öffentlichen Plätzen sind was völlig anderes. Denen kann sich der Betroffene entziehen, indem er dort nicht hingeht. Das sind Fälle der Überwachung. Am Arbeitsplatz muss grundsätzlich der Betriebsrat zustimmen, auch Fälle der Überwachung. Alle diese Viedeos werden grundsätzlich nach einem bestimmten Zeitraum vernichtet, und das müssen sie auch wegen dem Recht am eigenen Bild, Persönlichkeitsschutz. Eben nur, wenn die Überwachung, die der Betroffene akzeptiert hat, zu etwas führt, drf nach einer entsprechenden Entscheidung des Gerichtes das Video eingebracht werden.

Etwas völlig anderes ist das private Video, ebenso wie die private (heimliche) Tonaufnahme. Die sind nicht verwertbar, weil eben ein Recht am eigenen Bild/Ton besteht. Deshalb werden ja auch in Veröffentlichungen von Fotos (es sei denn es ist ein Prominenter) die Gesichter immer unkenntlich gemacht! Also bitte vorsichtig mit Ratschlägen, die eindeutig ins kriminelle gehen! Ich denke,niemand sollte animiert werden, sich strafbar zu machen.

So, nun zu den anderen Ratschlägen:

Alles was wir wissen, ist, dass die Kindsmutter in einigen Streitigkeiten überreagiert. Wenn alle, die das tun, in die Klapse zwangseingewiesen würden, wäre Deutschland leer, oder wir könnten der Einfach heit halber etwa 75 % des deutschen Geländes umzäunen und zur Psychatrie erklären. Wir wissen doch nur, dass sie in Streitigkeiten bei ihm überreagiert. Warum, ist unbekannt. Unbekannt ist auch, ob sie überhaupt krank ist. Wenn er so lange mit ihr zusammengelebt hat, und keinen Namen für die Krankheit hat .....na ja. Ist doch alles nur seine laienhafte Einschätzung. Und, wenn sie nicht zum Psychater überwiesen worden ist, sondern "nur" zum Psychologen, so spricht das auch nicht unbedingt für eine psychische Erkrankung.

Und das es den Kindern bei ihr schlecht geht, dass sie eine schlechte Mutter ist, dafür ist doch überhaupt nichts vorgetragen.

Und nochmals: Keine öffentliche Stelle greift ein. Ist das eine Verschwörung über die verschiedenen Systeme hinweg?

Und bei den massiven Vorwürfen die da von ihm erhoben werden, verstehe ich ehrlich gesagt auch, dass sie ausgezogen ist. Und er hat immer noch nicht gesagt, was diesem Auszug verweg ging. Niemand gibt alles auf, nimmt nichts mit, wenn da nicht was vorgefallen ist!

baruch

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Das Recht am eigenen Bild ist doch Firlefanz. Kein Mensch hält sich daran. Zustimmung des Betriebsrates bei Überwachung am Arbeitsplatz ist auch nur Theorie. In der Praxis sieht es doch ganz anders aus. Es mag sicher diese Gestze geben, doch letztendlich wird ein Richter ein Video als Beweismaterial anerkennen, wenn es einen eindeutigen Nachweis darstellt und nicht gefälscht wurde. Da wiegt dann dieser Tatbestand mehr als das Recht am eigenen Bild. Stell Dir mal vor Du filmst heimlich einen Mord. Was macht dann wohl der Richter? Denkst Du er erzählt was von Recht am eigenen Bild und nimmt das Video nicht als Beweis? Oder filme einen Mitarbeiter wie er in der Firma klaut und entlasse Ihn dann. Beim Gericht sagst Du "ich habe es auf Video". Natürlich schaut sich das Gericht den Film an und verwendet Ihn auch als Beweis.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Hey Chavah! Ich will natürlich niemanden anstiften, eine strafbare Handlung zu begehen. Doch was wirklich strafbar ist wird meist erst im nachhinein entschieden. Hier einige links zu der Thematik:
http://www.computerpartner.de/news/208761/
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Urteile_zu_Video%C3%BCberwachungen
http://www.video-elektronic.info/recht/index.html
...Die Rechtsprechung ist also hier nicht ganz eindeutig. Dennoch werden Videoaufnahmen auch teilweise zugelassen.
Ob es verwerflich ist, wenn er sie nun filmt möchte ich mal dahingestellt lassen, da ich im vorliegenden Fall eine Gefährdung der Kinder sehe. Diese nachweisen zu können schützt letztendlich die Kinder vor der Mutter...der Zweck heiligt die Mittel denke ich.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Joe_m900
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich wollte mich aus der Diskussion, was nun an meinem Kommentar wahr sei oder nicht heraushalten. Ich denke mir selber oft genug, dass die Zustände nicht wirklich in Worten beschrieben werden können und überlasse es daher jedem selbst zu glauben was er will. Auch die Diskussion, ob nun Tonband- oder Videomitschnitte rechtskräftige Bewesimittel sind, hilft mir offengestanden momentan nicht weiter.

Mit einer einfachen Überreaktion ist es in meinem Fall nicht getan (baruch57). Überreagieren ist für meine Verhältnis eine etwas lautere Stimme oder eine falsche Wortwahl, aber bei Selbstmorddrohungen und Gewalt hört es auf eine "Überreaktion" zu sein. Zudem sind bereits diverse Therapien und ein Aufenthalt in einer Heilanstalt nachweisbar.

@Mandyanke: Das ist genau das Problem. Kindesentzug ist strafbar. Aus diesem Grund hatte ich ja versucht sämtliche Ämter / Stellen zu involvieren. Ich weiss nur momentan nicht, was wirklich passieren muss, damit einem hier geholfen wird. Mir wurde klipp und klar gesagt, dass den Kindern erst etwas angetan werden müsste. Genau aus diesem Grund habe ich hier ja auch gepostet.
Weiss denn keiner einen Rat, wie man hier schnell und juristisch korrekt zuschlagen kann?

Vielen Dank an alle für die konstruktiven Ratschläge,
Joe

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
baruch57
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

"ich wollte mich aus der Diskussion, was nun an meinem Kommentar wahr sei oder nicht heraushalten. Ich denke mir selber oft genug, dass die Zustände nicht wirklich in Worten beschrieben werden können und überlasse es daher jedem selbst zu glauben was er will. Auch die Diskussion, ob nun Tonband- oder Videomitschnitte rechtskräftige Bewesimittel sind, hilft mir offengestanden momentan nicht weiter.

Mit einer einfachen Überreaktion ist es in meinem Fall nicht getan (baruch57). Überreagieren ist für meine Verhältnis eine etwas lautere Stimme oder eine falsche Wortwahl, aber bei Selbstmorddrohungen und Gewalt hört es auf eine Überreaktion zu sein. Zudem sind bereits diverse Therapien und ein Aufenthalt in einer Heilanstalt nachweisbar." (Zitat)

Also, joe_m900, jetzt komme ich nicht mehr mit. Wiewohl ich ein geduldiger und aufmerksamer Leser bin:

Zunächst mal wollen Sie sich aus der Diskussion, die Sie angezettelt haben, heraushalten.
Bravo.
Sie werfen einen Stein ins Wasser - sollen doch andre die Wellen beruhigen.

Nicht, dass Ihre Anfrage mit dem Wellenschlag des Schmetterlings vergleichbar wäre, der (laut Chaostheorie) die Welt aus dem Gefüge brächte.

Sie denken, jene Zustände, die sie verklausuliert darstellen, nicht in Worten beschreiben zu können.
Das überlassen Sie dann lieber Anderen. Wie mandyanke.

Nochmals, um nicht jene zu verletzen und zu kränken, die sich um SIE, joe_m900 Gedanken gemacht haben. Und um jene alle nicht zu verletzen und zu kränken, die ihnen hier sorgsam geraten haben:

Sie halten sich `raus, während Sie vorgeben, dass rings um Sie alles explodiert?

Haben nicht vielleicht SIE überreagiert?
Denn es stimmt mich schon nachdenklich, wenn keine der von Ihnen genannten Institutitionen reagiert bhat.

baruch

0x Hilfreiche Antwort

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