RA Rechnung / PKH abgelehnt

5. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Marken137
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
RA Rechnung / PKH abgelehnt

Hallo!


Ich habe einen fiktiven Fall, über den ich gerne eure Meinungen hören möchte.

Person A, um die 20 Jahre, verklagt seine Mutter auf Unterhalt, der Anwalt von Person A versichert den Erfolg und beantragt mit Person a Rechtsberatungshilfe.
Nach vielen Schriftwechseln mit dem Anwalt der Mutter, die erfolgslos bleiben, rät der Anwalt von Person A Prozesskostenhilfe samt Klage einzureichen. Er versichert Person A, dass dies durch geht und sagt sonst nichts über finanzielle Dinge.

2 Monate später erfährt Person A, dass der Antrag abgelehnt wurde (da kein Aussicht auf Erfolg) und gleichzeitig erhält Person A eine Rechnung von seinem Anwalt, in dem er die 1,0 Gebühr fordert über 400 Euro bei einem Streitwert von 5000 Euro.
Person A ist aber komplett mittellos. Der Anwalt weiß dies genau, da Person A genau deswegen bei ihm war. (alte Einrichtung/Elektrogeräte/kein Einkommen)

Was könnte Person A in diesem Falle machen?


Grüße!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Was könnte Person A in diesem Falle machen?


Ratenzahlung vereinbaren.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Und Stundung vereinbaren bis man in der Lage ist Raten zu zahlen.



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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marken137
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist das denn rechtmäßig, dass so eine Rechnung entsteht, obwohl das Gegenteil versichert wurde.
Möglicherweise:
Person A sagt seinem Anwalt, dass der Eherpartner von dem Beklagten sich bald trennen will. Es geht um Trennungsunterhalt.
Der Anwalt gibt trotzdem an, dass der Erfolg klar auf dem Tisch liegt.

PKH wird abgelehnt, da der Trennungsunterhalt Person A's Unterhalt vorgeht.

Ist das nicht falsche Beratung?

MfG

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

ein Rechtsanwalt kann nur seine persönliche Einschätzung abgeben, Entscheidungen treffen andere.

Hat der RA sich geirrt und lag daneben mit seiner Einschätzung.

Zahlen mußt Du trotzdem, denn Du hast die Musik bestellt.

Richtiger wäre gewesen einen Beratungsschein zu holen, eine Erstberatung machen, sofort PKH jetzt VKH beantragen und erst wenn es genehmigt wurde richtig Gas geben.

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"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marken137
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Beratungsschein wurde geholt und beantragt!
Der Anwalt hat das ja alles so gemacht, ich weiß auch garnicht, warum der die Klage einreciht, wenn es nicht zur PKH Bewilligung kommt!

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Marken,

eine Klage ist nicht abhängig von der Bewilligung der VKH.

Wenn sich die Eltern erst trennen wollen (Zukunft) kann doch jetzt auf eigenen Unterhalt geklagt werden.

Wer sagt Dir, dass Trennungsunterhalt vorgeht? Kann doch nur eine Frage der Rangfolge sein.

SG

Dortmunder

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