Räumung Elternhaus

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sunny1857
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumung Elternhaus

Meine Mutter ist Demenzkrank und in einem Pflegheim, mein Bruder hat die Betreuung übernommen. Nun hat er das Haus meiner Mutter verkauft und dieses Haus komplett räumen / alles entsorgen lassen, ohne mich davon in Kenntnis zu setzen.
Mal davon abgesehen, dass ich wahnsinnig enttäuscht bin über sein Verhalten, waren noch persönliche Gegenstände von mir in diesem Haus. Außerdem viele private Fotos, die ich gern behalten hätte.
Durfte er das? Habe ich ein Chance, zumindest mein Eigentum (Waschmaschine, Nähmaschine etc.) zurückzubekommen?


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Sunny1857 ,

Natürlich steht dir für deine Sachen eine Entschädigung

zu.

Wenn es das Haus der Mutter war,hat ihr dieses immer alleine

gehört?

Oder evtl. geimeinsam mit eurem Vater?

lg
edy

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sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
Sunny1857
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Edy!

Sorry, ein Hallo hab ich auch lieber, bin nur etwas "gefrustet"!

Auf jeden Fall vielen Dank für Deine Antwort. Das Haus hat immer meiner Mutter gehört. Mein Vater (gestorben vor 2 Jahren) war nie Eigentümer.

Irgendwie finde ich die Aktion die mein Bruder da gefahren hat, schon "unterste Schublade". Ich frage mich, ob er mich über diese Aktion informieren musste (rechtlich gesehen). Es geht mich doch auch was an, war schließlich auch mein Elternhaus.

Gruß Sunny

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Sunny1857 ,

Meine Frage ging in Richtung.. ob du evtl.einen Teil (gesetzlicher

Erbteil) von deinem Vater geerbt haben könntest.

War aber wohl nicht der Fall.

lg
edy



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#4
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
Irgendwie finde ich die Aktion die mein Bruder da gefahren hat, schon "unterste Schublade". Ich frage mich, ob er mich über diese Aktion informieren musste (rechtlich gesehen).


Wenn er korrekt bestellter Betreuer ist nicht. Dann gäbe es allenfalls eine moralische Pflicht.

An der Pflicht zum Ersatz Deines Eigentums ändert dies natürlich nichts.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nun ja, Ersatz des Eigentums? Letztlich muss der Eigentümer/Betreuer für fremdes eingelagertes Gut nicht mehr Sorgfalt walten lassen, als für eigenes. Wenn er das nachweisen kann, ist er raus! Man kann es natürlich über die Versicherung des Betreuers versuchen. Aber, ich bin da eher skeptisch.

Ist wohl auch mehr ein menschliches Problem, kein juristisches. Was sind Fotos wert?

wirdwerden

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#6
 Von 
Smurfix
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

>Sorgfaltspflicht

Zur Sorgfaltpflicht gehört ja wohl als Mindestes, den Eigentümer zu informieren, dass man beabsichtigt, die eingelagerten Sachen zu entsorgen.

Wie lang waren die Sachen denn dort, ohne dass du sie gebraucht hast?

Was hat er überhaupt mit dem Verkaufserlös angestellt? Rückstellung zur Pflege deiner Mutter?

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#7
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Zur Sorgfaltpflicht gehört ja wohl als Mindestes, den Eigentümer zu informieren, dass man beabsichtigt, die eingelagerten Sachen zu entsorgen.


dann wäre aber erstmal zu klären, ob der Bruder davon ausgehen musste, dass im Haus der Mutter fremde Sachen rumliegen

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Und wieso gehören die Fotos der Eltern Sunny?

wirdwerden

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