Folgender Fall:
Ein Mann hat zwei uneheliche Kinder.
Mit dem jüngeren Kind und der Kindesmutter lebt er in einem Haushalt zusammen.
Die Kindesmutter ist arbeitslos, er verdient ca 1300 euro netto.
Warmmiete ca 600 Euro.
Ist es richtig, das Kind, mit dem er in Gemeinschaft lebt an erster Stelle steht?
Der Selbstbehalt wäre 900 plus Mehrbetrag für höhere Miete als 360 warm.
Das Jugendamt
des ausserhäusigenälteren Kindes meint, er solle für beide Kinder 180 Euro zahlen.
Danke im Voraus
loro
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Rangfolge Kindesunterhalt
Frage vom 16.6.2010 | 20:09
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 0x hilfreich)
Rangfolge Kindesunterhalt
Nicht genau ihre Frage?
Wir haben weitere Antworten zum Thema
Kind Gemeinschaft Euro Miete
#1
Antwort vom 16.6.2010 | 21:00
Von
Status: Bachelor (3591 Beiträge, 1258x hilfreich)
Hallo,
die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten ergibt sich aus dem § 1609 BGB
.
Minderjährige Kinde sind demnach gleichgestellt, egal wo sie leben.
Daher ist diese Aussage....
quote:
Ist es richtig, das Kind, mit dem er in Gemeinschaft lebt an erster Stelle steht?
...falsch!
Auch das hier...
quote:
Der Selbstbehalt wäre 900 plus Mehrbetrag für höhere Miete als 360 warm.
...ist nicht richtig.
Der SB ggü. minderjährigen Kindern beträgt immer 900€ wenn der Unterhaltsschuldner erwerbstätig ist. Mehrkosten für die Miete müssen aus dem SB getragen werden. Atlernative wäre, eine günstiger Wohnung zu suchen.
quote:
Das Jugendamt des ausserhäusigenälteren Kindes meint, er solle für beide Kinder 180 Euro zahlen.
Da teile ich die Aussage des JA, und bemerke, dass der KV damit verdammt gut wegkommt.
Stichwort: gesteigerte Erwerbsobliegenheit § 1603 (2) BGB
LG nero
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#2
Antwort vom 16.6.2010 | 22:04
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 909x hilfreich)
Hi loroschek,
ich schließe mich Nero an.
Wie hat sich die Unterhaltsgeschichte für dein Kind entwickelt?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert am 16.06.2010 22:05
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