Suchen sie sich noch schnell eine Arbeit vor der Scheidung, dann dann wird dieses Einkommen eheprägend! §1578 Was macht die Ex, die nicht sofort nach der Scheidung arbeitet? Bekommt sie dann ein fiktives Gehalt angerechnet, was wiederum zum Einkommen des Exmannes angerechnet wird. Gleichheitssatz?
Gruß L.
Rat vom Anwalt: Noch schnell vor Trennung/Scheidung Arbeit suchen!!
4. Oktober 2008
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Frage vom 4. Oktober 2008 | 12:22
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 85x hilfreich)
Rat vom Anwalt: Noch schnell vor Trennung/Scheidung Arbeit suchen!!
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2008 | 13:02
Von
Status: Schüler (269 Beiträge, 89x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 4. Oktober 2008 | 13:14
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 85x hilfreich)
Hallo Horst,
sorry, ich vergass: ich meinte natürlich den Betreuungsunterhalt.
Die Situation ist doch die, dass die Ex schnell noch arbeiten geht um ihr nacheheliches Einkommen eheprägend zu gestalten. Dieser Trick ist leider üblich. Die nichtarbeitende Ex erhält natürlich BU,3/7.. dieser wird dann aber nur von dem Einkommen des Ehemannes berechnet.
Das entspricht nicht dem Gleichsatz!!
gruß L.
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